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Ausschreibung: Bau von Kliniken - DE-Ansbach
Bau von Kliniken
Bauarbeiten
Metallbauarbeiten
Einbau von Türen
Dokument Nr...: 72806-2018 (ID: 2018021609315694381)
Veröffentlicht: 16.02.2018
*
  DE-Ansbach: Bau von Kliniken
   2018/S 33/2018 72806
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Bezirkskliniken Mittelfranken
   Feuchtwanger Str. 38
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   91522 Ansbach
   Deutschland
   E-Mail: [1]zentrale.vergabestelle@bezirkskliniken-mfr.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [2]http://www.bezirkskliniken-mfr.de
   Elektronischer Zugang zu Informationen:
   [3]http://www.bezirkskliniken-mfr.de/das-unternehmen/vergaben.html
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Sonstige: Kliniken in öffentlicher Trägerschaft (Psychiatrie,
   Psychotherapie, Psychosomatik sowie Neurologie und Geriatrische
   Rehabilitation)
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Vergabeverfahren 80012-12 Rohrrahmentueren KJP
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Bauauftrag
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Ansbach
   NUTS-Code DE251
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Die Bezirkskliniken Mittelfranken beabsichtigen, auf dem Gelände des
   Bezirksklinikums in Ansbach eine Klinik für Kinder- und
   Jugendpsychiatrie errichten zu lassen mit 30 Betten. Dieser Neubau
   bietet 13 neue Betten und 17 Ersatzbetten für den bestehenden
   Klinikfertigbau Haus 20J, dessen Betriebsgenehmigung im Oktober 2016
   auslief und der daher rückgebaut wird. Beim Neubau beträgt der
   Bruttorauminhalt ca. 13 000 m³, die Bruttogeschossfläche ca. 3 600 m2. Gegenstand der Vergabe sind Rohrrahmentüren für
   dieses Vorhaben, Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem
   Leistungsverzeichnis.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   45215130, 45000000, 45262670, 45421131
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   Stahl-Glaselement RS, T24/U.14 (BxH) 1 300 x 2 135 mm: 1 Stück
   Stahl-Glaselement RS, T24/U.30.a.2 (BxH) 2 500 x 2 500 mm: 1 Stück
   Stahl-Glaselement RS, T24/0.36.1 (BxH) 2 185 x 2 500 mm: 1 Stück
   Stahl-Glaselement RS, T24/0.56.2, 1.51.2 (BxH) 1 600 x 2 550 mm: 2
   Stück
   Stahl-Glaselement RS, T24/1.33a (BxH) 2 435 x 2 500 mm: 1 Stück
   Stahl-Glaselement RS, T24/1.51.1 (BxH) 1 900 x 2 550 mm: 1 Stück
   Stahl-Glaselement T30-RS, T24/U.32b (BxH) 1 900 x 2 550 mm: 1 Stück
   Stahl-Glaselement T90, T24/U.30 (BxH) 2 640 x 2 550 mm: 1 Stück
   Stahl-Glaselement T90, T24/0.36.2, 1.33 (BxH) 2 025 x 2 900 mm: 2 Stück
   Stahl-Glaselement F90, 24/U.51 (BxH) 4 720 x 2 550 mm: 1 Stück
   Stahl-Glaselement T24/0.01 (BxH) 1 360 x 2 500 mm: 1 Stück
   Stahl-Glaselement, T24/0.35.1 (BxH) 2 465 x 2 500 mm: 1 Stück
   Stahl-Glaselement, T24/0.35.2 (BxH) 2 465 x 2 500 mm: 1 Stück
   Stahl-Glaselement, T24/0.35.a.1 (BxH) 1 560 x 2 550 mm: 1 Stück
   Stahl-Glaselement T24/0.27, 0.28, 1.26, 1.27 (BxH) 1 250 x 2 500 mm: 4
   Stück
   Stahl-Glaselement T24/0.32 (BxH) 2 100 x 2 500 mm: 1 Stück
   Stahl-Glaselement T24/0.39 (BxH) 1 500 x 2 500 mm: 1 Stück
   Stahl-Glaselement T24/1.01, 1.31 (BxH) 2 100 x 2 500 mm: 2 Stück
   Stahl-Glaselement RS, T24/1.15 (BxH) 1 300 x 2 135 mm: 1 Stück
   Innenfensterelement UG, (BxH) 1 200 x 1 300 mm, R´w 47 dB: 1 Stück
   Innenfensterelement mit Fensterflügel u. Spiegelfolie (BxH) 1 200 x 1
   300 mm: 2 Stück
   Innenfensterelement, (BxH) 1 200 x 1 300 mm, R´w 47 dB: 3 Stück
   Innenfensterelement F30, OG, (BxH) 935 x 2 500 mm: 2 Stück
   Innenfensterelement F30, EG/OG, (BxH) 2 875 x 1 400 mm, R´w 47 dB: 2
   Stück
   Innenfensterelement F30, OG, (BxH) 6 440 x 1 400 mm, R´w 47 dB: 1 Stück
   Innenfensterelement F30, EG, (BxH) 3 120 x 1 400 mm, R´w 47 dB: 2 Stück
   Innenfassaden-Stahl-Glaselement 24/0.39 (BxH) 3 275 x 2 500 mm, R´w 47
   dB: 1 Stück
   Innenfassaden-Stahl-Glaselement 24/0.54 (BxH) 5 760 x 2 500 mm, R´w 47
   dB: 1 Stück
   Innenfassaden-Stahl-Glaselement 24/U.51 (BxH) 5 355 x 2 500 mm: 1 Stück
   Zulage für Stahl-Glaselement T24/U.51.2 (BxH) 1 600 x 2 500 mm: 1 Stück
   Geschätzter Wert ohne MwSt: 242 000,00 EUR
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Beginn 30.7.2018. Abschluss 24.8.2018
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   Vertrag nach VOB, siehe im Übrigen Vergabeunterlagen
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Vertrag nach VOB, siehe im Übrigen Vergabeunterlagen
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Beliebige Rechtsform, sofern gesamtschuldnerische Haftung und ein
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter
   genannt wird.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
   Darlegung der besonderen Bedingungen: Vertragsbedingungen des
   Auftraggebers
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:  Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds
   der Bietergemeinschaft:
   1. Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt, dass
   keine Person, deren Verhalten seinem
   Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen
   rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen keine Geldbuße
   nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
   festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach;
   a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
   Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
   129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
   b) § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
   einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
   finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel
   ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
   eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen;
   c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
   Vermögenswerte);
   d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
   verwaltet werden;
   e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
   Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in
   ihrem Auftrag verwaltet werden;
   f) § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
   Verkehr);
   g) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);
   h) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung),
   jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und
   internationale Bedienstete);
   i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer
   Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
   oder;
   j) den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB
   (Förderung des Menschenhandels);
   k) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
   Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer
   Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich;
   2. Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt zudem,
   dass:
   a) sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
   nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
   Verpflichtungen verstoßen hat;
   b) sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines
   Unternehmens kein
   Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
   eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht
   mangels Masse abgelehnt worden ist, sich sein Unternehmen nicht im
   Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt
   hat, falls ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt, fügt
   der Bieter diesen dem Angebot bei;
   c) sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
   keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
   Unternehmens infrage gestellt wird;
   d) sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
   getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
   des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
   e) sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der
   Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
   Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
   und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
   einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
   f) sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
   Eignungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine schwerwiegende Täuschung
   begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist,
   die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder;
   g) sein Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht hat, die
   Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
   Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten,
   durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
   könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen
   übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
   Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
   Informationen zu übermitteln;
   h) sein Unternehmen keinen Verstoß gegen die Regelungen des
   Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Aufenthaltsgesetzes, des
   Mindestlohngesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes begangen
   hat.
   3. Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt zudem,
   dass:
   a) er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
   Leistung selbst erfüllt ODER durch Dritte, wobei er dies auf einem
   Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst
   erfüllt;
   b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der
   Vergabestelle keine Vorteile Angeboten, versprochen oder gewährt hat;
   c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise
   vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren
   Klärungsbedarf, insbesondere zu meiner/unserer Eignung, äußert oder
   Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines
   Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder
   Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
   d) er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach der
   Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie
   Nachunternehmer in angemessener Höhe versichert ist/sind ODER er
   hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine
   entsprechende Erhöhung der genannten.
   Haftungssummen bzw. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung
   vornimmt;
   e) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   verpflichtet ist ODER er in einem Berufs- oder Handelsregister
   eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Registernummer angeben] bei
   folgendem Register (Bezeichnung, Ort): [Register angeben] und;
   f) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls
   aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n),
   falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach
   Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten
   Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen
   für eine Zuschlagserteilung ergeben.
    Für Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft Angabe von
   vollständigem Firmennamen (wie Eintrag im Handelsregister, mit
   Bezeichnung der Rechtsform), Anschrift Hauptsitz, vollständigem Namen
   des Ansprechpartners für alle Rückfragen der Vergabestelle an den
   Bieter (Telefon, Telefax, E-Mail),
    Bei Bietergemeinschaften zusätzlich Angabe der Rechtsform der
   Bietergemeinschaft (derzeit und ab Beginn der Leistungserbringung),
   Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung, Angabe eines
   bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechpartners für alle Rückfragen
   der Vergabestelle zur Bietergemeinschaft oder deren Mitgliedern
   (Einzelperson) mit Telefon, Telefax, E-Mail,
    Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein
   verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen
   soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden
   Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei
   Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für
   Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender
   Wertung),
    Folgende Erklärung: Ich/Wir erkläre(n) mich/uns damit einverstanden,
   dass die von mir/uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das
   Vergabeverfahren gespeichert und verarbeitet werden und insbesondere
   entsprechend den vergaberechtlichen Bestimmungen nicht berücksichtigten
   Bieter/Bietern der Name des erfolgreichen Bieters und unter bestimmten
   Voraussetzungen die Merkmale und Vorteile von dessen Angebot mitgeteilt
   wird/werden. Erforderliche Einwilligungen von Dritten liegen vor und
   können von uns auf Anforderung des Auftraggebers belegt werden,
    Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden
   Vergabeunterlagen zu verwenden.
   Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum
   Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer
   vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert
   werden. Reicht der Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise
   nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist
   ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht
   verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach
   Ablauf der Angebotsfrist zu geben,
    Vgl. auch nach Ziff. III.2.2 und III.2.3 zu machende Angaben.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:  Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre
   2015-2016 (netto; nur Bieter allein, nicht Konzern) und Angaben zur
   Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr
   identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum
   Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach
   2015), und Erklärung, wonach sich der Bieter verpflichtet uns, auf
   Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge
   für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren
   Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er
   ansässig ist, vorgeschrieben ist,
    Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein
   verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen
   soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden
   Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei
   Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für
   Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender
   Wertung),
    Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden
   Vergabenunterlagen zu verwenden.
   Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum
   Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer
   vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert
   werden. Reicht der Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise
   nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist
   ein, so wird das Angebot ausgeschlossen.
   Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur
   Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben,
    Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 und III.2.3 zu machende Angaben.
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
    Angabe von einer oder mehrerer Referenzen aus den letzten drei
   Jahren, die nach ihren Anforderungen mit den Leistungen dieser Vergabe
   nach Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar sind, mit den
   vollständigen geforderten Daten. Sofern sich die Vergleichbarkeit mit
   der zu vergebenden Leistung nicht bereits aus der Bezeichnung des
   Auftraggebers ergibt, muss dies erläutert werden. Verfügt der
   Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere
   Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung
   beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der Bieter eine Leistung
   nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen
   Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies
   anzugeben. Falls der Bieter keine eigenen Referenzen, sondern
   Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er erläutern, warum er sich
   auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von
   Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bieter
   gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Die Vorlage einer Bescheinigung
   anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt nicht. Wenn
   nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann
   die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Der
   Verweis auf allgemeine Firmenprospekte oder andere Unterlagen genügt
   nicht; der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, sich aus einem
   Firmenprospekt oder anderen Unterlagen möglicherweise geeignete Angaben
   zusammenzusuchen. Verweist ein Bieter nur auf allgemeine Prospekte,
   muss er also damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt und
   das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist folgende
   Erklärung abzugeben: Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass sich
   der Auftraggeber.
   Ohne weitere Rücksprache mit oder Zustimmung von mir/uns mit den
   Ansprechpartnern beim jeweiligen.
   Referenzauftraggeber in Verbindung setzt, um die Referenzen zu
   überprüfen und weitere Angaben zu unserer Eignung zu erhalten. Auf
   Anforderung der Vergabestelle werden wird die jeweilige Referenz durch
   eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers belegen. Zu jeder
   Referenz sind Referenzauftraggeber, Zeitpunkt/Zeitraum der
   Leistungserbringung (bitte Kalenderdaten), Auftragnehmer des
   Referenzauftrages (Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft (welches?)
   oder Dritter; bitte vollständiger Unternehmensname), Beschreibung von
   Art und Umfang der eigenen Leistungen (ggf. in Abgrenzung zu Leistungen
   anderer Unternehmen, z. B. Nachunternehmer, in dem Auftrag) sowie
   weitere Angaben zur Vergleichbarkeit, ggf. Bemerkungen (bitte beachten
   Sie, dass alle zu erbringenden Leistungen durch Referenzen abgedeckt
   werden sollen, s. o.), Umfang der Vergütung in Euro (Mindestwert oder
   ungefährer Wert genügt) und der Ansprechpartner beim
   Referenzauftraggeber mit Telefon-Nr., Fax und/oder E-Mail
   Ansprechpartner anzugeben,
    Erklärung zu Nachunternehmern und Einrichtung entsprechender
   Erklärungen und ggf Nachweise, wonach der Bieter erklärt, dass er sich
   hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse,
   Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der
   Vergabestelle
   Bzw. des Auftraggebers hat der Bieter unverzüglich die
   Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der
   Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu
   vorlegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur
   Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder
   ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen,
   entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung,
   wie sie in diesen Vergabeunterlagen gefordert sind. Hierzu ist
   Beschreibung der Teilleistung sowie
   Name und Adresse des Dritte und Art und Weise der Einbindung des
   Dritten (z. B. Nachunternehmer) erforderlich,
    Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein
   verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen
   soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden
   Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei
   Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für
   Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender
   Wertung),
    Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden
   Vergabeunterlagen zu verwenden.
   Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum
   Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer
   vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert
   werden. Reicht der Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise
   nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist
   ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht
   verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach
   Ablauf der Angebotsfrist zu geben, ist dazu aber für alle Angaben, bei
   denen dies nach VgV zulässig ist, berechtigt.
    Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 und III.2.2 zu machende Angaben.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   Vergabeverfahren 80012-12 Rohrrahmentüren KJP
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   23.3.2018 - 12:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   bis: 21.5.2018
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
   Promenade 27 (Schloss)
   91522 Ansbach
   Deutschland
   E-Mail: [4]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981531277
   Fax: +49 981531837
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
   Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB
   verwiesen sowie insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten
   Fristen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.".
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
   Promenade 27 (Schloss)
   91522 Ansbach
   Deutschland
   E-Mail: [5]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981531277
   Fax: +49 981531837
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15.2.2018
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References
   1. mailto:zentrale.vergabestelle@bezirkskliniken-mfr.de?subject=TED
   2. http://www.bezirkskliniken-mfr.de/
   3. http://www.bezirkskliniken-mfr.de/das-unternehmen/vergaben.html
   4. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
   5. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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