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Ausschreibung: Bau von Kliniken - DE-Ansbach
Bau von Kliniken
Bauarbeiten
Metallbauarbeiten
Einbau von Türen
Dokument Nr...: 72806-2018 (ID: 2018021609315694381)
Veröffentlicht: 16.02.2018
*
DE-Ansbach: Bau von Kliniken
2018/S 33/2018 72806
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Bezirkskliniken Mittelfranken
Feuchtwanger Str. 38
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
91522 Ansbach
Deutschland
E-Mail: [1]zentrale.vergabestelle@bezirkskliniken-mfr.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
[2]http://www.bezirkskliniken-mfr.de
Elektronischer Zugang zu Informationen:
[3]http://www.bezirkskliniken-mfr.de/das-unternehmen/vergaben.html
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Kliniken in öffentlicher Trägerschaft (Psychiatrie,
Psychotherapie, Psychosomatik sowie Neurologie und Geriatrische
Rehabilitation)
I.3)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Vergabeverfahren 80012-12 Rohrrahmentueren KJP
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Bauauftrag
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Ansbach
NUTS-Code DE251
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Bezirkskliniken Mittelfranken beabsichtigen, auf dem Gelände des
Bezirksklinikums in Ansbach eine Klinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie errichten zu lassen mit 30 Betten. Dieser Neubau
bietet 13 neue Betten und 17 Ersatzbetten für den bestehenden
Klinikfertigbau Haus 20J, dessen Betriebsgenehmigung im Oktober 2016
auslief und der daher rückgebaut wird. Beim Neubau beträgt der
Bruttorauminhalt ca. 13 000 m³, die Bruttogeschossfläche ca. 3 600 m2. Gegenstand der Vergabe sind Rohrrahmentüren für
dieses Vorhaben, Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem
Leistungsverzeichnis.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
45215130, 45000000, 45262670, 45421131
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Stahl-Glaselement RS, T24/U.14 (BxH) 1 300 x 2 135 mm: 1 Stück
Stahl-Glaselement RS, T24/U.30.a.2 (BxH) 2 500 x 2 500 mm: 1 Stück
Stahl-Glaselement RS, T24/0.36.1 (BxH) 2 185 x 2 500 mm: 1 Stück
Stahl-Glaselement RS, T24/0.56.2, 1.51.2 (BxH) 1 600 x 2 550 mm: 2
Stück
Stahl-Glaselement RS, T24/1.33a (BxH) 2 435 x 2 500 mm: 1 Stück
Stahl-Glaselement RS, T24/1.51.1 (BxH) 1 900 x 2 550 mm: 1 Stück
Stahl-Glaselement T30-RS, T24/U.32b (BxH) 1 900 x 2 550 mm: 1 Stück
Stahl-Glaselement T90, T24/U.30 (BxH) 2 640 x 2 550 mm: 1 Stück
Stahl-Glaselement T90, T24/0.36.2, 1.33 (BxH) 2 025 x 2 900 mm: 2 Stück
Stahl-Glaselement F90, 24/U.51 (BxH) 4 720 x 2 550 mm: 1 Stück
Stahl-Glaselement T24/0.01 (BxH) 1 360 x 2 500 mm: 1 Stück
Stahl-Glaselement, T24/0.35.1 (BxH) 2 465 x 2 500 mm: 1 Stück
Stahl-Glaselement, T24/0.35.2 (BxH) 2 465 x 2 500 mm: 1 Stück
Stahl-Glaselement, T24/0.35.a.1 (BxH) 1 560 x 2 550 mm: 1 Stück
Stahl-Glaselement T24/0.27, 0.28, 1.26, 1.27 (BxH) 1 250 x 2 500 mm: 4
Stück
Stahl-Glaselement T24/0.32 (BxH) 2 100 x 2 500 mm: 1 Stück
Stahl-Glaselement T24/0.39 (BxH) 1 500 x 2 500 mm: 1 Stück
Stahl-Glaselement T24/1.01, 1.31 (BxH) 2 100 x 2 500 mm: 2 Stück
Stahl-Glaselement RS, T24/1.15 (BxH) 1 300 x 2 135 mm: 1 Stück
Innenfensterelement UG, (BxH) 1 200 x 1 300 mm, R´w 47 dB: 1 Stück
Innenfensterelement mit Fensterflügel u. Spiegelfolie (BxH) 1 200 x 1
300 mm: 2 Stück
Innenfensterelement, (BxH) 1 200 x 1 300 mm, R´w 47 dB: 3 Stück
Innenfensterelement F30, OG, (BxH) 935 x 2 500 mm: 2 Stück
Innenfensterelement F30, EG/OG, (BxH) 2 875 x 1 400 mm, R´w 47 dB: 2
Stück
Innenfensterelement F30, OG, (BxH) 6 440 x 1 400 mm, R´w 47 dB: 1 Stück
Innenfensterelement F30, EG, (BxH) 3 120 x 1 400 mm, R´w 47 dB: 2 Stück
Innenfassaden-Stahl-Glaselement 24/0.39 (BxH) 3 275 x 2 500 mm, R´w 47
dB: 1 Stück
Innenfassaden-Stahl-Glaselement 24/0.54 (BxH) 5 760 x 2 500 mm, R´w 47
dB: 1 Stück
Innenfassaden-Stahl-Glaselement 24/U.51 (BxH) 5 355 x 2 500 mm: 1 Stück
Zulage für Stahl-Glaselement T24/U.51.2 (BxH) 1 600 x 2 500 mm: 1 Stück
Geschätzter Wert ohne MwSt: 242 000,00 EUR
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 30.7.2018. Abschluss 24.8.2018
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertrag nach VOB, siehe im Übrigen Vergabeunterlagen
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Vertrag nach VOB, siehe im Übrigen Vergabeunterlagen
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Beliebige Rechtsform, sofern gesamtschuldnerische Haftung und ein
Mitglied der Bewerbergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter
genannt wird.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Vertragsbedingungen des
Auftraggebers
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds
der Bietergemeinschaft:
1. Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt, dass
keine Person, deren Verhalten seinem
Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen
rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen keine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach;
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
b) § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel
ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen;
c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte);
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden;
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden;
f) § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr);
g) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);
h) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und
internationale Bedienstete);
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder;
j) den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB
(Förderung des Menschenhandels);
k) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer
Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich;
2. Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt zudem,
dass:
a) sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat;
b) sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines
Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht
mangels Masse abgelehnt worden ist, sich sein Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt
hat, falls ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt, fügt
der Bieter diesen dem Angebot bei;
c) sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird;
d) sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
e) sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
f) sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine schwerwiegende Täuschung
begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist,
die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder;
g) sein Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten,
durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen
übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln;
h) sein Unternehmen keinen Verstoß gegen die Regelungen des
Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Aufenthaltsgesetzes, des
Mindestlohngesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes begangen
hat.
3. Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt zudem,
dass:
a) er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
Leistung selbst erfüllt ODER durch Dritte, wobei er dies auf einem
Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst
erfüllt;
b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der
Vergabestelle keine Vorteile Angeboten, versprochen oder gewährt hat;
c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise
vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren
Klärungsbedarf, insbesondere zu meiner/unserer Eignung, äußert oder
Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines
Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder
Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
d) er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach der
Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie
Nachunternehmer in angemessener Höhe versichert ist/sind ODER er
hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine
entsprechende Erhöhung der genannten.
Haftungssummen bzw. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung
vornimmt;
e) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
verpflichtet ist ODER er in einem Berufs- oder Handelsregister
eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Registernummer angeben] bei
folgendem Register (Bezeichnung, Ort): [Register angeben] und;
f) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls
aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n),
falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach
Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten
Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen
für eine Zuschlagserteilung ergeben.
Für Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft Angabe von
vollständigem Firmennamen (wie Eintrag im Handelsregister, mit
Bezeichnung der Rechtsform), Anschrift Hauptsitz, vollständigem Namen
des Ansprechpartners für alle Rückfragen der Vergabestelle an den
Bieter (Telefon, Telefax, E-Mail),
Bei Bietergemeinschaften zusätzlich Angabe der Rechtsform der
Bietergemeinschaft (derzeit und ab Beginn der Leistungserbringung),
Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung, Angabe eines
bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechpartners für alle Rückfragen
der Vergabestelle zur Bietergemeinschaft oder deren Mitgliedern
(Einzelperson) mit Telefon, Telefax, E-Mail,
Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein
verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen
soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden
Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei
Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für
Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender
Wertung),
Folgende Erklärung: Ich/Wir erkläre(n) mich/uns damit einverstanden,
dass die von mir/uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das
Vergabeverfahren gespeichert und verarbeitet werden und insbesondere
entsprechend den vergaberechtlichen Bestimmungen nicht berücksichtigten
Bieter/Bietern der Name des erfolgreichen Bieters und unter bestimmten
Voraussetzungen die Merkmale und Vorteile von dessen Angebot mitgeteilt
wird/werden. Erforderliche Einwilligungen von Dritten liegen vor und
können von uns auf Anforderung des Auftraggebers belegt werden,
Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden
Vergabeunterlagen zu verwenden.
Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum
Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer
vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert
werden. Reicht der Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise
nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist
ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht
verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach
Ablauf der Angebotsfrist zu geben,
Vgl. auch nach Ziff. III.2.2 und III.2.3 zu machende Angaben.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre
2015-2016 (netto; nur Bieter allein, nicht Konzern) und Angaben zur
Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr
identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum
Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach
2015), und Erklärung, wonach sich der Bieter verpflichtet uns, auf
Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge
für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren
Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er
ansässig ist, vorgeschrieben ist,
Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein
verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen
soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden
Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei
Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für
Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender
Wertung),
Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden
Vergabenunterlagen zu verwenden.
Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum
Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer
vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert
werden. Reicht der Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise
nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist
ein, so wird das Angebot ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur
Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben,
Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 und III.2.3 zu machende Angaben.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Angabe von einer oder mehrerer Referenzen aus den letzten drei
Jahren, die nach ihren Anforderungen mit den Leistungen dieser Vergabe
nach Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar sind, mit den
vollständigen geforderten Daten. Sofern sich die Vergleichbarkeit mit
der zu vergebenden Leistung nicht bereits aus der Bezeichnung des
Auftraggebers ergibt, muss dies erläutert werden. Verfügt der
Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere
Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung
beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der Bieter eine Leistung
nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen
Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies
anzugeben. Falls der Bieter keine eigenen Referenzen, sondern
Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er erläutern, warum er sich
auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von
Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bieter
gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Die Vorlage einer Bescheinigung
anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt nicht. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann
die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Der
Verweis auf allgemeine Firmenprospekte oder andere Unterlagen genügt
nicht; der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, sich aus einem
Firmenprospekt oder anderen Unterlagen möglicherweise geeignete Angaben
zusammenzusuchen. Verweist ein Bieter nur auf allgemeine Prospekte,
muss er also damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt und
das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist folgende
Erklärung abzugeben: Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass sich
der Auftraggeber.
Ohne weitere Rücksprache mit oder Zustimmung von mir/uns mit den
Ansprechpartnern beim jeweiligen.
Referenzauftraggeber in Verbindung setzt, um die Referenzen zu
überprüfen und weitere Angaben zu unserer Eignung zu erhalten. Auf
Anforderung der Vergabestelle werden wird die jeweilige Referenz durch
eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers belegen. Zu jeder
Referenz sind Referenzauftraggeber, Zeitpunkt/Zeitraum der
Leistungserbringung (bitte Kalenderdaten), Auftragnehmer des
Referenzauftrages (Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft (welches?)
oder Dritter; bitte vollständiger Unternehmensname), Beschreibung von
Art und Umfang der eigenen Leistungen (ggf. in Abgrenzung zu Leistungen
anderer Unternehmen, z. B. Nachunternehmer, in dem Auftrag) sowie
weitere Angaben zur Vergleichbarkeit, ggf. Bemerkungen (bitte beachten
Sie, dass alle zu erbringenden Leistungen durch Referenzen abgedeckt
werden sollen, s. o.), Umfang der Vergütung in Euro (Mindestwert oder
ungefährer Wert genügt) und der Ansprechpartner beim
Referenzauftraggeber mit Telefon-Nr., Fax und/oder E-Mail
Ansprechpartner anzugeben,
Erklärung zu Nachunternehmern und Einrichtung entsprechender
Erklärungen und ggf Nachweise, wonach der Bieter erklärt, dass er sich
hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse,
Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der
Vergabestelle
Bzw. des Auftraggebers hat der Bieter unverzüglich die
Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der
Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu
vorlegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur
Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder
ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen,
entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung,
wie sie in diesen Vergabeunterlagen gefordert sind. Hierzu ist
Beschreibung der Teilleistung sowie
Name und Adresse des Dritte und Art und Weise der Einbindung des
Dritten (z. B. Nachunternehmer) erforderlich,
Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein
verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen
soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden
Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei
Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für
Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender
Wertung),
Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden
Vergabeunterlagen zu verwenden.
Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum
Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer
vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert
werden. Reicht der Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise
nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist
ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht
verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach
Ablauf der Angebotsfrist zu geben, ist dazu aber für alle Angaben, bei
denen dies nach VgV zulässig ist, berechtigt.
Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 und III.2.2 zu machende Angaben.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
Vergabeverfahren 80012-12 Rohrrahmentüren KJP
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
23.3.2018 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 21.5.2018
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Promenade 27 (Schloss)
91522 Ansbach
Deutschland
E-Mail: [4]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB
verwiesen sowie insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten
Fristen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.".
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Promenade 27 (Schloss)
91522 Ansbach
Deutschland
E-Mail: [5]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15.2.2018
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1. mailto:zentrale.vergabestelle@bezirkskliniken-mfr.de?subject=TED
2. http://www.bezirkskliniken-mfr.de/
3. http://www.bezirkskliniken-mfr.de/das-unternehmen/vergaben.html
4. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
5. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
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