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Ausschreibung: Analysatoren - DE-Dresden
Analysatoren
Dokument Nr...: 71406-2018 (ID: 2018021609084892962)
Veröffentlicht: 16.02.2018
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DE-Dresden: Analysatoren
2018/S 33/2018 71406
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e.V.
Bautzner Landstrasse 400
Dresden
01328
Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Vergabe- und Beschaffungswesen
E-Mail: [1]vergabe@hzdr.de
Fax: +49 3512603166
NUTS-Code: DED21
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.hzdr.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.hzdr.de/VOL_EUOV1801
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Großforschungseinrichtung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung einer Messstation
Referenznummer der Bekanntmachung: EUOV1801
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38434000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Es wird eine Messstation bestehend aus kryogenfreiem
Entmischungskryostaten mit Magneten und Messelektronik benötigt, mit
der Proben bei extrem tiefen Temperaturen unter dem Einfluss von
magnetischen Feldern elektrisch untersucht werden können. Die Proben
sollen dabei mechanisch verformt werden, so dass unter anderem auch
Materialien für flexible Elektronik untersucht werden können. Zum
Verständnis der elektronischen Eigenschaften auf atomarer Ebene wird
dabei die Apparatur mit einem Aufbau verbunden, der es erlaubt einzelne
Atome elektrisch zu kontaktieren. Ein solcher Kontakt muss mechanisch
extrem stabil gehalten werden, das heißt im gesamten Aufbau dürfen
keine Schwingungen mit Amplituden von mehr als 150 nm gefunden werden.
Um die Messstation im Rahmen der vorgesehenen internationalen
Nutzerplattform betreiben zu können muss das System auch unerfahrenen
Nutzern eine stabile und flexible Messumgebung liefern.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 600 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Messstation muss folgende Ausschlusskriterien erfüllen:
Absicherung des gesamten Aufbaus gegen eventuelle Fehlbedienungen und
gegen Zerstörung der empfindlichen Proben durch elektrostatische
Entladungen,
der Kryostat muss eine Basistemperatur von <12 mK mit einer
Kühlleistung von mindestens 450 W bei 100 mK erreichen,
Verwendung einer Gasmischung mit geringstmöglichem 3He Anteil
(Mindestanforderung: 20 Liter),
es müssen unterbrechungslose Messzeiten von mehr als 30 Tagen
ermöglicht werden, indem der Kryostat mit einem geschlossenen
Kühlkreislauf (cryogen free) betrieben wird,
die Betriebsflüssigkeit des Kryostaten muss vor dem Beladen der Probe
entfernt werden. Um dabei die Sicherheit zu gewährleisten muss dies mit
einem kontrollierten, über eine Software automatisierten Verfahren
geschehen,
das System muss über eine Joule-Thomson Stufe und einem Kompressor
zur Kondensation der Mischung bis zu einem Ausgangsdruck bis zu
mindestens 3,5 bar ausgelegt sein,
es müssen mind. 2x24 Gleichstromkabel und mind. 4 SMA
Hochfrequenzkabel mit dem Probenhalter verbunden sein,
mit der Verkabelung müssen Temperaturen von <12 mK erreicht werden
können,
die Proben müssen über einen bottom-loading Mechanismus in weniger
als 30 Minuten gewechselt werden können,
der Innendurchmesser des Probenraums muss 70 mm betragen,
die Proben müssen in weniger als 12 Stunden nach dem Einbau von der
Raumtemperatur bis auf die Basistemperatur (<12 mK) gekühlt werden
können,
die Proben müssen in einem magnetischen Feld, dessen maximale Stärke
8 Tesla betragen muss, untersucht werden können,
der Probenhalter muss 30 Minuten nach Beginn des Probenwechsels mit
den elektrischen Verbindungen im Kryostaten fest verbunden sein,
kein elektrischer oder mechanischer Kontakt zwischen der Probe und
dem Lademechanismus, sobald die Probe mit der Verdrahtung im Kryostaten
verbunden ist,
manuelles Laden der Probe in den Kryostaten ohne Verwendung von
Elektromotoren,
die angeschlossene Messelektronik muss Ausgangsspannungen in einen
dynamischen Bereich von 120 dB absolut linear bereitstellen können ohne
dabei umschalten zu müssen. Gleichzeitig sollen Vibrationszustände der
beteiligten Materialien in einer Strom-Spannungskennlinie mit äußerster
Genauigkeit bestimmt werden können. Daher müssen in einem
Spannungsbereich von ±10V Schritte von 5V möglich sein,
um ein Umschalten während der Strommessungen zu vermeiden, sollen die
Strommessungen über einen logarithmischen Verstärker geschehen (nicht
im Lieferumfang enthalten, wird vom HZDR gestellt). Dieser muss absolut
temperaturstabil betrieben werden und daher an einer geeigneten
Position im Kühlkreislauf montiert werden. Die elektrische Verbindung
zwischen Probe und Verstärker darf nach dem Einbau der Probe in den
Kryostaten zu keiner Zeit unterbrochen werden. Da Ströme im
Picoampère-Bereich zu messen sind, darf dabei bei einem Messbereich von
±10V das Eingangsrauschen nicht größer als 150nV/Hz sein,
jeder Messkanal muss separat mit einer Begrenzung der Messspannung
und der Sweepraten versehen werden können,
die Messgeschwindigkeit muss bei einer Auflösung von 20 Bit 20 000
Messpunkte pro Sekunde betragen,
es muss möglich sein mehrere Eingänge (mindestens 8) mit einer
einzigen Frequenz (und wohldefinierter Phase) zu modulieren,
der Wechsel von der DC-Messung zur Lock-In Messung muss ohne eine
zwischenzeitliche Unterbrechung der physischen Verbindung zwischen
Probe und Messaufbau erfolgen,
das für den Magneten verwendete Netzteil muss modular und mit
zusätzlichen Einschubkarten erweiterbar sein,
um während der Messungen bereits Berechnungen mit dem Messsignal
durchführen zu können, müssen weitere Kanäle (insgesamt mindestens 80)
zur Verfügung stehen,
das System muss mit einem Computer geliefert werden und vollständig
remote kontrolliert werden können.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 600 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 147
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Servicevertrag für das Gesamtsystem für ein Jahr.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung über den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister
nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter
niedergelassen ist.
Eigenerklärung zu den in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre sowie zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre bezogen auf Leistungen, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Geforderter Mindestumsatz besondere Leistungsart: pro Jahr 1000 000 EUR
netto.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angabe der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen
vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die einzureichenden Referenzen müssen folgende technische Parameter,
detailliert beschrieben im Leistungsverzeichnis, aufweisen:
a) Aufbau als bottom loader mit sicherer Entfernung der Gasmischung vor
dem Ladevorgang;
b) Elektrische Messungselektronik vergleichbar mit der ausgeschriebenen
Messstation;
c) Basistemperatur und Kühlleistung vergleichbar mit dem
ausgeschriebenen Messstation
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter die Möglichkeit:
mind. zwei verschiedene Referenzen anzugeben, bei denen mind. eine
Messstation geliefert und abgenommen wurde und folgende aufgeführten
technischen Parameter vollumfänglich erbracht wurden:
eine Messstation mit Nachweis der techn. Parametern a, b und c und,
eine weitere Messstation mit Nachweis der techn. Parametern a, b und
c.
Oder:
mind. drei verschiedene Referenzen anzugeben, bei denen mind. jeweils
eine Messstation geliefert und abgenommen wurde und folgende
aufgeführten technischen Parameter vollumfänglich erbracht wurden:
eine Messstation mit Nachweis der techn. Parametern a, b und c und,
eine Messstation mit Nachweis der techn. Parametern b und c und,
eine Messstation mit Nachweis der techn. Parametern a und c.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/03/2018
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/03/2018
Ortszeit: 14:01
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Nur Bevollmächtigte des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemomblerstr. 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Bundes
Villemomblerstr. 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/02/2018
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2. http://www.hzdr.de/
3. https://www.hzdr.de/VOL_EUOV1801
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