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Ausschreibung: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens - DE-Potsdam
Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Dienstleistungen von Krankenanstalten
Dienstleistungen von Pflegeeinrichtungen
Dienstleistungen im pharmazeutischen Bereich
Dokument Nr...: 70098-2018 (ID: 2018021509152891607)
Veröffentlicht: 15.02.2018
*
  DE-Potsdam: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
   2018/S 32/2018 70098
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse führt im eigenen Namen und im
   Namen der IKK Brandenburg und Berlin das Zulassungsverfahren durch
   Behlertstraße 33a
   Potsdam
   14467
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Jacqueline Fahrentholz
   E-Mail: [1]Vergabe_P1@nordost.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://nordost.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   IKK Brandenburg und Berlin
   Ziolkowskistraße 6
   Potsdam
   14480
   Deutschland
   E-Mail: [3]Vergabe_P1@nordost.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [4]https://nordost.aok.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [5]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6MYLHC
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [6]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6MYLHC
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Zulassungsverfahren Verträge OAV - Optimierte Arzneimittelversorgung
   nach § 140a SGB V
   Referenznummer der Bekanntmachung: P124_02
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse plant gemeinsam mit der IKK
   Brandenburg und Berlin im Rahmen der Förderung durch den
   Innovationsfonds den Aufbau sektorenübergreifender regionaler
   geriatrischer Teams (Pflegefachkräfte, Apotheker, Ärzte) mit dem Ziel
   der Verbesserung der Versorgungseffizienz pflegebedürftiger
   geriatrischer Patienten im Bereich der Arzneimittelversorgung.
   Hierzu werden Verträge nach § 140a Abs. 1 SGB V i. V. m § 92b SGB XI
   abgeschlossen.
   Zulassungsverfahren im Sinne des Erwägungsgrundes (4) der EU-Richtlinie
   (2014/24/EG) vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe. Jeder
   geeignete Interessent kann Vertragspartner werden. Unter Vorgabe
   einheitlicher Eignungsanforderungen und unter Berücksichtigung des
   Wirtschaftlichkeitsgebotes (SGB V §§ 4 IV, 12, 70) wird allen
   geeigneten Leistungserbringern der Abschluss eines Vertrages nach §
   140a SGB V angeboten, solange die Ziele des Vertrages zum Zeitpunkt des
   Vertragsschlusses noch erreicht werden können.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85140000
   85144000
   85144100
   85149000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE3
   NUTS-Code: DE4
   NUTS-Code: DE8
   Hauptort der Ausführung:
   Zulassungsverfahren Verträge zur Optimierten Arzneimittelversorgung
   nach § 140a SGB V Bundesland Berlin, Brandenburg und
   Mecklenburg-Vorpommern.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die AOK Nordost plant gemeinsam mit der IKK BB das Zulassungsverfahren
   der integrierten Versorgungsleistungen zur Versorgung pflegebedürftiger
   geriatrischer Versicherter für den Zeitraum der Förderung durch den
   Innovationsfonds.
   Die Versorgung der Versicherten soll erfolgen durch eine neue Form der
   Zusammenarbeit und ein klinisch geprüftes, Software-unterstütztes
   Risikomanagement. Dieses soll in ambulanten und stationären
   Pflegeeinrichtungen (nachfolgend Bewerber genannt) und den versorgenden
   Apotheken etabliert werden. Eine deutlich verbesserte
   Risikokommunikation zwischen den Beteiligten soll erreicht werden durch
   eine sektoren- und berufsgruppenübergreifende geriatrische
   Qualifizierung und Umsetzung von Qualitätsanforderungen. Die
   beteiligten Pflegefachkräfte, Apotheker und Ärzte erhalten zur
   Sicherstellung der fachlichen Expertise vor Ort eine duale betriebliche
   Ausbildung mit Hochschulanteilen der praktischen Geriatrie.
   Die Software-Bereitstellung sowie die geriatrische Qualifizierung
   erfolgt durch den im Förderbescheid festgelegten pharmazeutischen
   Konsortialpartner.
   Durch Risikoscreenings, eine verstärkte Risiko-Nutzen-Bewertung,
   gezielte Therapiebeobachtungen und Risiko-Kommunikation sollen folgende
   Ziele erreicht werden:
    Implementierung von Arzneimittelrisikomanagementsystemen,
    Vermeidung/Verringerung unerwünschter Arzneimittelereignisse (UAE),
    dauerhafte und nachhaltige Reduktion arzneimittelinduzierter
   Risikosituationen.
   Die zukünftigen Vertragspartner versorgen die Versicherten auf
   Grundlage des Vertrages und sind verantwortlich für die Einbindung der
   notwendigen weiteren Leistungserbringer nach Punkt III.1.3. 1.d) bzw.
   III.1.3. 2.d).
   Die Leistungserbringer haben personenbezogene, technische
   Voraussetzungen sowie Qualitätsanforderungen zu erfüllen, die im
   Teilnahmeantrag (einschließlich Formblätter) beschrieben sind.
   Die Vergütung erfolgt pauschaliert. Die Verträge starten frühestens ab
   1.3.2018.
   Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwendet,
   da es kein Formular für Zulassungsverfahren gibt. Verträge, bei denen
   keine Auswahlentscheidung unter den geeigneten Bewerbern getroffen
   wird, unterliegen nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars
   nicht verbunden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/03/2018
   Ende: 30/06/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Eine Verlängerung der Verträge über die geplante Laufzeit hinaus ist
   auf Grund der auslaufenden Förderung im Rahmen des Innovationsfonds
   nicht möglich.
   Gemäß dem vorliegenden Evaluationskonzept werden die Routinedaten der
   teilnehmenden Patienten sowohl retrospektiv für die letzten 18 Monate
   vor der Intervention als auch prospektiv im Laufe der Intervention
   erhoben. Um sicherzustellen, dass von allen teilnehmenden Patienten ein
   Zeitraum von 18 Monaten nach Interventionsbeginn berücksichtigt werden
   kann, erfolgt die letzte Datenerhebung 18 Monate nach Einschluss des
   letzten Teilnehmers.
   Auf Grund der Evaluationsdauer ist der letztmögliche
   Vertragsabschlusstermin somit der 31.12.2018.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Den Teilnahmeantrag inklusive der erforderlichen Formblätter sind nach
   Registrierung im Portal verfügbar.
   Fragen zum Verfahren oder zu den Unterlagen sind ausschließlich über
   das Vergabeportal zu kommunizieren.
   Etwaige mündliche Auskünfte sind unverbindlich, gleich durch wen sie
   erteilt werden.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formblatt 1);
   b) Nachweis (Kopie) über aktuelle Eintragung im Handelsregister
   (Formblatt 1a) (nicht älter als zwölf Monate), sofern der Bewerber zum
   Eintrag ins Handelsregister verpflichtet ist.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Nachweis (Kopie) einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung
   oder alternativ Abgabe einer 'Eigenerklärung zur
   Betriebshaftpflichtversicherung' (Formblatt 2), dass im Falle der
   Teilnahme an dem Vertrag eine solche abgeschlossen sein wird.
   Deckungssummen: mindestens 3 000 000 EUR für Personen-/Sachschäden,
   mindestens 100 000 EUR für Vermögensschäden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) EIGNUNGSKRITERIEN FÜR VOLLSTATIONÄRE PFLEGEEINRICHTUNGEN:
   (a) Die Pflegeeinrichtung verfügt über einen Versorgungsvertrag nach §
   72 SGB XI, einen Rahmenvertrag gemäß § 75 Abs. 1 und 2 SGB XI und eine
   Vereinbarung zur Vergütung der stationären Pflegeleistungen gemäß §§ 84
   ff. SGB XI für die jeweilige Region Berlin, Brandenburg und/oder
   Mecklenburg-Vorpommern mit der/den o. g. Krankenkasse/n;
   (b) Die Pflegeeinrichtung verfügt über mindestens 80 Plätze. Davon sind
   mindestens 50 Pflegebedürftige bei Abschluss dieses Vertrages bei der
   AOK Nordost und/oder der IKK BB versichert. Die Pflegebedürftigen haben
   ein Mindestalter von 65 Jahren, verfügen über mindestens den Pflegegrad
   II und nehmen wenigstens drei Medikamente dauerhaft ein (> 28 Tage);
   (c) Die Pflegeeinrichtung verfügt über einen Internet Browser mit
   Internetanschluss;
   (d) Die Pflegeeinrichtung verfügt über eine Absichtserklärung zur
   Kooperation mit der heimversorgenden Apotheke gemäß Formblatt 5a,
   welche über einen Vertrag zur Versorgung von Bewohnern von Heimen
   entsprechend § 12a Gesetz über das Apothekenwesen verfügen. Die
   Heimversorgung ist entsprechend § 2a der Apothekenbetriebsordnung
   Bestandteil im QM-System der Apotheke. Die Leitlinie der
   Bundesapothekerkammer 'Versorgung der Bewohner von Heimen' bildet die
   Grundlage der Versorgungsprozesse.
   (e) Die Pflegeeinrichtung verfügt über eine hausärztliche Versorgung
   der Pflegebedürftigen durch ärztliche(n) Leistungserbringer.
   Diese(r) muss/müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
   (Aa) Die ärztliche(n) Leistung(en) werden durch niedergelassene(r)
   Arzt/Ärzte und/oder medizinische(s) Versorgungszentrum/en und/oder
   Poliklinik(en) und/oder anderweitig ermächtigte(r) sowie im Krankenhaus
   tätige(r) Arzt/Ärzte und/oder angestellte(r) Arzt/Ärzte in einer
   Pflegeeinrichtung, die über eine Institutsermächtigung verfügt. Durch
   ermächtigte Pflegeeinrichtungen angestellte Ärzte müssen ins
   Arztregister eingetragen sein;
   (Bb) Die unter aa) Genannten nehmen an der hausärztlichen Versorgung
   gemäß § 73 SGB V teil;
   (Cc) Der/die ärztliche(n) Leistungserbringer betreut/betreuen
   mindestens jeweils 10 teilnehmende Pflegebedürftige der AOK und/oder
   IKK;
   (f) Zusätzlich möglich (nicht zwingend) ist eine Kooperation mit dem
   ärztlichen Leistungserbringer gemäß Formblatt 7a. In dem Fall sind
   Zulassungsstatus sowie Qualifikation nachzuweisen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   2) EIGNUNGSKRITERIEN FÜR AMBULANTE PFLEGEEINRICHTUNGEN:
   (a) Die Pflegeeinrichtung verfügt über einen Versorgungsvertrag nach §
   72 SGB XI, einen Rahmenvertrag gemäß § 75 Abs. 1 und 2 SGB XI, eine
   Vergütungsvereinbarung gemäß § 89 SGB XI sowie einen Vertrag gemäß §§
   132, 132a Abs. 4, 24g und h SGB V für die jeweilige Region Berlin,
   Brandenburg und/oder Mecklenburg-Vorpommern mit der/den o. g.
   Krankenkasse/n;
   (b) Die Pflegeeinrichtung versorgt bei Vertragsabschluss mindestens 50
   Versicherte, die bei der AOK Nordost und/oder der IKK BB versichert
   sind, mit Sachleistungen gemäß § 36 SGB XI UND Leistungen nach dem SGB
   V gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über die
   Verordnung von häuslicher Krankenpflege nach den Nr. 14, 17-20, Nr. 24
   und Nr. 26. Die Pflegebedürftigen haben ein Mindestalter von 65 Jahren,
   verfügen über mindestens den Pflegegrad II und nehmen wenigstens drei
   Medikamente dauerhaft ein (> 28 Tage);
   (c) Die Pflegeeinrichtung verfügt über einen Internet Browser mit
   Internetanschluss;
   (d) Die Pflegeeinrichtung verfügt über eine Absichtserklärung zur
   Kooperation mit einer versorgenden Apotheke gemäß Formblatt 5a, welche
   entsprechend § 2a der Apothekenbetriebsordnung als Bestandteil ein
   QM-System implementiert hat, in dem die Versorgung ambulanter
   Pflegebedürftiger dokumentiert ist;
   (e) Die Pflegeeinrichtung verfügt über eine hausärztliche Versorgung
   der Pflegebedürftigen durch ärztliche(n) Leistungserbringer.
   Diese(r) muss/müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
   (Aa) Die ärztliche(n) Leistung(en) werden durch niedergelassene(r)
   Arzt/Ärzte und/oder medizinische(s) Versorgungszentrum/en und/oder
   Poliklinik(en) und/oder anderweitig ermächtigte(r) sowie im Krankenhaus
   tätige(r) Arzt/Ärzte und/oder angestellte(r) Arzt/Ärzte in einer
   Pflegeeinrichtung, die über eine Institutsermächtigung verfügt. Durch
   ermächtigte Pflegeeinrichtungen angestellte Ärzte müssen ins
   Arztregister eingetragen sein;
   (Bb) Die unter aa) Genannten nehmen an der hausärztlichen Versorgung
   gemäß § 73 SGB V teil;
   (Cc) Der/die ärztliche(n) Leistungserbringer betreut/betreuen
   mindestens jeweils 10 teilnehmende Pflegebedürftige der AOK und/oder
   IKK;
   (f) Zusätzlich möglich (nicht zwingend) ist eine Kooperation mit dem
   ärztlichen Leistungserbringer gemäß Formblatt 7c. In dem Fall sind
   Zulassungsstatus sowie Qualifikation nachzuweisen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 31/12/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 31/12/2018
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Nach der Registrierung im Deutschen Vergabeportal stehen den Bewerbern
   die erforderlichen Vergabeunterlagen zum Nachweis der jeweiligen
   Eignungskriterien zur Verfügung.
   Fragen zum Verfahren oder zu den Unterlagen sowie die Übermittlung der
   Teilnahmeunterlagen einschließlich der geforderten Eignungsnachweise
   sind aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich elektronisch
   über den registrierten Zugang via DTVP zu übermitteln.
   Etwaige mündliche Auskünfte sind unverbindlich, gleich durch wen sie
   erteilt werden.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6MYLHC.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Die Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 228 / 9499-0
   E-Mail: [7]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 228/9499-163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Rein vorsorglich, dass das Kartellrecht für anwendbar gehalten wird,
   wird außerdem hingewiesen auf:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   (3) (...)
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   (a) gegen § 134 verstoßen hat oder;
   (b) (...);
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (a) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (b) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   (a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   (b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   (c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   (d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   (...).
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken;
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
   (...).".
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/02/2018
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   2. https://nordost.aok.de/
   3. mailto:Vergabe_P1@nordost.aok.de?subject=TED
   4. https://nordost.aok.de/
   5. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6MYLHC
   6. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6MYLHC
   7. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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