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Ausschreibung: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens - DE-Potsdam
Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Dienstleistungen von Krankenanstalten
Dienstleistungen von Pflegeeinrichtungen
Dienstleistungen im pharmazeutischen Bereich
Dokument Nr...: 70098-2018 (ID: 2018021509152891607)
Veröffentlicht: 15.02.2018
*
DE-Potsdam: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
2018/S 32/2018 70098
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse führt im eigenen Namen und im
Namen der IKK Brandenburg und Berlin das Zulassungsverfahren durch
Behlertstraße 33a
Potsdam
14467
Deutschland
Kontaktstelle(n): Jacqueline Fahrentholz
E-Mail: [1]Vergabe_P1@nordost.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://nordost.aok.de
I.1)Name und Adressen
IKK Brandenburg und Berlin
Ziolkowskistraße 6
Potsdam
14480
Deutschland
E-Mail: [3]Vergabe_P1@nordost.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [4]https://nordost.aok.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[5]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6MYLHC
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[6]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6MYLHC
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Zulassungsverfahren Verträge OAV - Optimierte Arzneimittelversorgung
nach § 140a SGB V
Referenznummer der Bekanntmachung: P124_02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse plant gemeinsam mit der IKK
Brandenburg und Berlin im Rahmen der Förderung durch den
Innovationsfonds den Aufbau sektorenübergreifender regionaler
geriatrischer Teams (Pflegefachkräfte, Apotheker, Ärzte) mit dem Ziel
der Verbesserung der Versorgungseffizienz pflegebedürftiger
geriatrischer Patienten im Bereich der Arzneimittelversorgung.
Hierzu werden Verträge nach § 140a Abs. 1 SGB V i. V. m § 92b SGB XI
abgeschlossen.
Zulassungsverfahren im Sinne des Erwägungsgrundes (4) der EU-Richtlinie
(2014/24/EG) vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe. Jeder
geeignete Interessent kann Vertragspartner werden. Unter Vorgabe
einheitlicher Eignungsanforderungen und unter Berücksichtigung des
Wirtschaftlichkeitsgebotes (SGB V §§ 4 IV, 12, 70) wird allen
geeigneten Leistungserbringern der Abschluss eines Vertrages nach §
140a SGB V angeboten, solange die Ziele des Vertrages zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses noch erreicht werden können.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85140000
85144000
85144100
85149000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3
NUTS-Code: DE4
NUTS-Code: DE8
Hauptort der Ausführung:
Zulassungsverfahren Verträge zur Optimierten Arzneimittelversorgung
nach § 140a SGB V Bundesland Berlin, Brandenburg und
Mecklenburg-Vorpommern.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die AOK Nordost plant gemeinsam mit der IKK BB das Zulassungsverfahren
der integrierten Versorgungsleistungen zur Versorgung pflegebedürftiger
geriatrischer Versicherter für den Zeitraum der Förderung durch den
Innovationsfonds.
Die Versorgung der Versicherten soll erfolgen durch eine neue Form der
Zusammenarbeit und ein klinisch geprüftes, Software-unterstütztes
Risikomanagement. Dieses soll in ambulanten und stationären
Pflegeeinrichtungen (nachfolgend Bewerber genannt) und den versorgenden
Apotheken etabliert werden. Eine deutlich verbesserte
Risikokommunikation zwischen den Beteiligten soll erreicht werden durch
eine sektoren- und berufsgruppenübergreifende geriatrische
Qualifizierung und Umsetzung von Qualitätsanforderungen. Die
beteiligten Pflegefachkräfte, Apotheker und Ärzte erhalten zur
Sicherstellung der fachlichen Expertise vor Ort eine duale betriebliche
Ausbildung mit Hochschulanteilen der praktischen Geriatrie.
Die Software-Bereitstellung sowie die geriatrische Qualifizierung
erfolgt durch den im Förderbescheid festgelegten pharmazeutischen
Konsortialpartner.
Durch Risikoscreenings, eine verstärkte Risiko-Nutzen-Bewertung,
gezielte Therapiebeobachtungen und Risiko-Kommunikation sollen folgende
Ziele erreicht werden:
Implementierung von Arzneimittelrisikomanagementsystemen,
Vermeidung/Verringerung unerwünschter Arzneimittelereignisse (UAE),
dauerhafte und nachhaltige Reduktion arzneimittelinduzierter
Risikosituationen.
Die zukünftigen Vertragspartner versorgen die Versicherten auf
Grundlage des Vertrages und sind verantwortlich für die Einbindung der
notwendigen weiteren Leistungserbringer nach Punkt III.1.3. 1.d) bzw.
III.1.3. 2.d).
Die Leistungserbringer haben personenbezogene, technische
Voraussetzungen sowie Qualitätsanforderungen zu erfüllen, die im
Teilnahmeantrag (einschließlich Formblätter) beschrieben sind.
Die Vergütung erfolgt pauschaliert. Die Verträge starten frühestens ab
1.3.2018.
Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwendet,
da es kein Formular für Zulassungsverfahren gibt. Verträge, bei denen
keine Auswahlentscheidung unter den geeigneten Bewerbern getroffen
wird, unterliegen nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars
nicht verbunden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2018
Ende: 30/06/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Eine Verlängerung der Verträge über die geplante Laufzeit hinaus ist
auf Grund der auslaufenden Förderung im Rahmen des Innovationsfonds
nicht möglich.
Gemäß dem vorliegenden Evaluationskonzept werden die Routinedaten der
teilnehmenden Patienten sowohl retrospektiv für die letzten 18 Monate
vor der Intervention als auch prospektiv im Laufe der Intervention
erhoben. Um sicherzustellen, dass von allen teilnehmenden Patienten ein
Zeitraum von 18 Monaten nach Interventionsbeginn berücksichtigt werden
kann, erfolgt die letzte Datenerhebung 18 Monate nach Einschluss des
letzten Teilnehmers.
Auf Grund der Evaluationsdauer ist der letztmögliche
Vertragsabschlusstermin somit der 31.12.2018.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Den Teilnahmeantrag inklusive der erforderlichen Formblätter sind nach
Registrierung im Portal verfügbar.
Fragen zum Verfahren oder zu den Unterlagen sind ausschließlich über
das Vergabeportal zu kommunizieren.
Etwaige mündliche Auskünfte sind unverbindlich, gleich durch wen sie
erteilt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formblatt 1);
b) Nachweis (Kopie) über aktuelle Eintragung im Handelsregister
(Formblatt 1a) (nicht älter als zwölf Monate), sofern der Bewerber zum
Eintrag ins Handelsregister verpflichtet ist.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis (Kopie) einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung
oder alternativ Abgabe einer 'Eigenerklärung zur
Betriebshaftpflichtversicherung' (Formblatt 2), dass im Falle der
Teilnahme an dem Vertrag eine solche abgeschlossen sein wird.
Deckungssummen: mindestens 3 000 000 EUR für Personen-/Sachschäden,
mindestens 100 000 EUR für Vermögensschäden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) EIGNUNGSKRITERIEN FÜR VOLLSTATIONÄRE PFLEGEEINRICHTUNGEN:
(a) Die Pflegeeinrichtung verfügt über einen Versorgungsvertrag nach §
72 SGB XI, einen Rahmenvertrag gemäß § 75 Abs. 1 und 2 SGB XI und eine
Vereinbarung zur Vergütung der stationären Pflegeleistungen gemäß §§ 84
ff. SGB XI für die jeweilige Region Berlin, Brandenburg und/oder
Mecklenburg-Vorpommern mit der/den o. g. Krankenkasse/n;
(b) Die Pflegeeinrichtung verfügt über mindestens 80 Plätze. Davon sind
mindestens 50 Pflegebedürftige bei Abschluss dieses Vertrages bei der
AOK Nordost und/oder der IKK BB versichert. Die Pflegebedürftigen haben
ein Mindestalter von 65 Jahren, verfügen über mindestens den Pflegegrad
II und nehmen wenigstens drei Medikamente dauerhaft ein (> 28 Tage);
(c) Die Pflegeeinrichtung verfügt über einen Internet Browser mit
Internetanschluss;
(d) Die Pflegeeinrichtung verfügt über eine Absichtserklärung zur
Kooperation mit der heimversorgenden Apotheke gemäß Formblatt 5a,
welche über einen Vertrag zur Versorgung von Bewohnern von Heimen
entsprechend § 12a Gesetz über das Apothekenwesen verfügen. Die
Heimversorgung ist entsprechend § 2a der Apothekenbetriebsordnung
Bestandteil im QM-System der Apotheke. Die Leitlinie der
Bundesapothekerkammer 'Versorgung der Bewohner von Heimen' bildet die
Grundlage der Versorgungsprozesse.
(e) Die Pflegeeinrichtung verfügt über eine hausärztliche Versorgung
der Pflegebedürftigen durch ärztliche(n) Leistungserbringer.
Diese(r) muss/müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
(Aa) Die ärztliche(n) Leistung(en) werden durch niedergelassene(r)
Arzt/Ärzte und/oder medizinische(s) Versorgungszentrum/en und/oder
Poliklinik(en) und/oder anderweitig ermächtigte(r) sowie im Krankenhaus
tätige(r) Arzt/Ärzte und/oder angestellte(r) Arzt/Ärzte in einer
Pflegeeinrichtung, die über eine Institutsermächtigung verfügt. Durch
ermächtigte Pflegeeinrichtungen angestellte Ärzte müssen ins
Arztregister eingetragen sein;
(Bb) Die unter aa) Genannten nehmen an der hausärztlichen Versorgung
gemäß § 73 SGB V teil;
(Cc) Der/die ärztliche(n) Leistungserbringer betreut/betreuen
mindestens jeweils 10 teilnehmende Pflegebedürftige der AOK und/oder
IKK;
(f) Zusätzlich möglich (nicht zwingend) ist eine Kooperation mit dem
ärztlichen Leistungserbringer gemäß Formblatt 7a. In dem Fall sind
Zulassungsstatus sowie Qualifikation nachzuweisen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
2) EIGNUNGSKRITERIEN FÜR AMBULANTE PFLEGEEINRICHTUNGEN:
(a) Die Pflegeeinrichtung verfügt über einen Versorgungsvertrag nach §
72 SGB XI, einen Rahmenvertrag gemäß § 75 Abs. 1 und 2 SGB XI, eine
Vergütungsvereinbarung gemäß § 89 SGB XI sowie einen Vertrag gemäß §§
132, 132a Abs. 4, 24g und h SGB V für die jeweilige Region Berlin,
Brandenburg und/oder Mecklenburg-Vorpommern mit der/den o. g.
Krankenkasse/n;
(b) Die Pflegeeinrichtung versorgt bei Vertragsabschluss mindestens 50
Versicherte, die bei der AOK Nordost und/oder der IKK BB versichert
sind, mit Sachleistungen gemäß § 36 SGB XI UND Leistungen nach dem SGB
V gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über die
Verordnung von häuslicher Krankenpflege nach den Nr. 14, 17-20, Nr. 24
und Nr. 26. Die Pflegebedürftigen haben ein Mindestalter von 65 Jahren,
verfügen über mindestens den Pflegegrad II und nehmen wenigstens drei
Medikamente dauerhaft ein (> 28 Tage);
(c) Die Pflegeeinrichtung verfügt über einen Internet Browser mit
Internetanschluss;
(d) Die Pflegeeinrichtung verfügt über eine Absichtserklärung zur
Kooperation mit einer versorgenden Apotheke gemäß Formblatt 5a, welche
entsprechend § 2a der Apothekenbetriebsordnung als Bestandteil ein
QM-System implementiert hat, in dem die Versorgung ambulanter
Pflegebedürftiger dokumentiert ist;
(e) Die Pflegeeinrichtung verfügt über eine hausärztliche Versorgung
der Pflegebedürftigen durch ärztliche(n) Leistungserbringer.
Diese(r) muss/müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
(Aa) Die ärztliche(n) Leistung(en) werden durch niedergelassene(r)
Arzt/Ärzte und/oder medizinische(s) Versorgungszentrum/en und/oder
Poliklinik(en) und/oder anderweitig ermächtigte(r) sowie im Krankenhaus
tätige(r) Arzt/Ärzte und/oder angestellte(r) Arzt/Ärzte in einer
Pflegeeinrichtung, die über eine Institutsermächtigung verfügt. Durch
ermächtigte Pflegeeinrichtungen angestellte Ärzte müssen ins
Arztregister eingetragen sein;
(Bb) Die unter aa) Genannten nehmen an der hausärztlichen Versorgung
gemäß § 73 SGB V teil;
(Cc) Der/die ärztliche(n) Leistungserbringer betreut/betreuen
mindestens jeweils 10 teilnehmende Pflegebedürftige der AOK und/oder
IKK;
(f) Zusätzlich möglich (nicht zwingend) ist eine Kooperation mit dem
ärztlichen Leistungserbringer gemäß Formblatt 7c. In dem Fall sind
Zulassungsstatus sowie Qualifikation nachzuweisen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/12/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/12/2018
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Nach der Registrierung im Deutschen Vergabeportal stehen den Bewerbern
die erforderlichen Vergabeunterlagen zum Nachweis der jeweiligen
Eignungskriterien zur Verfügung.
Fragen zum Verfahren oder zu den Unterlagen sowie die Übermittlung der
Teilnahmeunterlagen einschließlich der geforderten Eignungsnachweise
sind aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich elektronisch
über den registrierten Zugang via DTVP zu übermitteln.
Etwaige mündliche Auskünfte sind unverbindlich, gleich durch wen sie
erteilt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6MYLHC.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 228 / 9499-0
E-Mail: [7]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 228/9499-163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rein vorsorglich, dass das Kartellrecht für anwendbar gehalten wird,
wird außerdem hingewiesen auf:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) (...)
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
(a) gegen § 134 verstoßen hat oder;
(b) (...);
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(a) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(b) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
(a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt;
(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
(d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(...).
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
(...).".
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/02/2018
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1. mailto:Vergabe_P1@nordost.aok.de?subject=TED
2. https://nordost.aok.de/
3. mailto:Vergabe_P1@nordost.aok.de?subject=TED
4. https://nordost.aok.de/
5. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6MYLHC
6. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6MYLHC
7. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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