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Ausschreibung: Analgetika - DE-Hannover
Analgetika
Dokument Nr...: 69478-2018 (ID: 2018021509083191002)
Veröffentlicht: 15.02.2018
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  DE-Hannover: Analgetika
   2018/S 32/2018 69478
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK  Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
   Hildesheimer Str. 273
   Hannover
   30519
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Unternehmensbereich Arzneimittelmanagement
   E-Mail: [1]rabattvertraege@nds.aok.de
   NUTS-Code: DE9
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter:
   [3]https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmac
   hung-von-ausschreibungen/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Gesetzliche Krankenversicherung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB
   V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Oxycodon und
   Naloxon (ATC-Code: N02AA55)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33661200
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB
   V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Oxycodon und
   Naloxon (ATC-Code: N02AA55) innerhalb des Zeitraumes vom 1.4.2018 bis
   zum 31.3.2020 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses
   während der Laufzeit (open-house-Modell).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE9
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Zu der Wirkstoffkombination aus Oxycodon und Naloxon (ATC-Code:
   N02AA55) bietet die AOK  Die Gesundheitskasse für Niedersachsen für
   den Zeitraum bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen in Folge eines
   förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB
   allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, ohne
   Auswahlentscheidung, Rabattverträge an. Die Vertragsschlüsse erfolgen
   im Rahmen eines open-house-Modells und fungieren als Brücke zwischen
   dem Beginn des generischen Wettbewerbs (Patentablauf) und der
   Bezuschlagung von Exklusivverträgen. Die angebotenen Verträge sind
   nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen
   Unternehmen) sind seitens der AOK Niedersachsen gewünscht. Im
   open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen.
   Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich 
   individuelle Verhandlungen werden grundsätzlich nicht geführt. Die
   Vertragslaufzeiten betragen maximal vierundzwanzig Monate, der früheste
   Vertragsbeginn ist der 1.4.2018. Alle Verträge enden spätestens am
   31.3.2020, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein
   Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des
   vierundzwanzigmonatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines Monats
   erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum
   Monatsende. Die AOK  Die Gesundheitskasse für Niedersachsen behält
   sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht exklusiven
   open-house-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen.
   Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge
   werden die open-house-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung
   beendet, d. h. die open-house Verträge enden automatisch. Den
   Erfahrungen der AOK Niedersachsen nach treten exklusive Rabattverträge
   in der Regel sechs bis acht Monate nach der Veröffentlichung der
   entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt
   der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner im
   open-house-Modell werden gebeten, sich bezüglich dieser
   Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt
   der Europäischen Union zu informieren.
   Interessierte pharmazeutische Unternehmen können die Vertragsunterlagen
   sowie die Vertragsbedingungen unter der unter I.1) genannten
   Kontaktadresse anfordern.
   Verträge zu der Wirkstoffkombination aus Oxycodon und Naloxon
   (ATC-Code: N02AA55) werden erstmalig mit Wirkung zum 1.4.2018
   abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner
   werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum
   25.2.2018 bei der in den Vertragsunterlagen genannten Adresse
   einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Niedersachsen an.
   Spätere Vertragsschlüsse sind während der vierundzwanzigmonatigen
   Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Organisatorisch
   ist ein Vorlauf von in der Regel 35 Kalendertagen seitens der AOK
   notwendig um die erforderlichen Arbeiten, z. B. die Vertragsmeldung in
   die Lauer-Taxe® gewährleisten zu können. Die genauen Eingangsfristen
   werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden
   Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
   öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie
   (2004/18/EG) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
   daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. Die
   Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/04/2018
   Ende: 31/03/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 26/01/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 26/01/2020
   Ortszeit: 13:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für
   die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gilt u. a. die folgende
   Bestimmung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen
   Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies
   gegenüber der unter 6. genannten Vergabestelle innerhalb von 10 Tagen
   nach Kenntnis zu rügen.
   Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits
   aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf
   der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber
   der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden.
   Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf
   Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr 1 bis 3 GWB unzulässig.
   Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit,
   der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen
   Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Die
   für die Auftraggeberin zuständige Vergabekammer ist unter Ziff. 18.
   benannt. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
   dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/02/2018
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   3. https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/
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