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Ausschreibung: Supercomputer - DE-Frankfurt am Main
Supercomputer
Hardwareinstallation
Dokument Nr...: 45718-2018 (ID: 2018020109091865979)
Veröffentlicht: 01.02.2018
*
DE-Frankfurt am Main: Supercomputer
2018/S 22/2018 45718
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen
und Controlling, Einkaufsmanagement
Theodor-W.-Adorno-Platz 1, PA-Gebäude, 2.OG, Zimmer 2.P61
Frankfurt am Main
60323
Deutschland
Telefon: +49 69-79819852
E-Mail: [1]andreas.walter@em.uni-frankfurt.de
Fax: +49 69-79876319852
NUTS-Code: DE712
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.uni-frankfurt.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]www.ausschreibungen.uni-frankfurt.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [4]https://get.adobe.com/de/reader/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Stiftung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Aufbau eines neuen Hochleistungsrechners (GOETHE-HLR) des Center for
Scientific Computing der Goethe-Universität Frankfurt am Main
Referenznummer der Bekanntmachung: 9.40.16 VGV EM1-CSC-01-17
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30211100
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das CSC beabsichtigt einen neuen Hochleistungsrechner GOETHE-HLR
(G-HLR) zu beschaffen.G-HLR verfügt bei einem maximalen Gesamtpreis von
4 500 000 EUR brutto, über:
eine unbestimmte Zahl von Rechenknoten vom Typ I mit geringerem
Hauptspeicher und 72 Rechenknoten vom Typ II mit großem Hauptspeicher,
4 Verwaltungsknoten (2 x Master, 2 x Login),
Massenspeichersysteme,
drei unabhängige Netze,
USV für die Master Knoten, sowie einzelne Dateisysteme.
Der Auftraggeber stellt 25 Racks mit je 42 Höheneinheiten und Rücktür
Kühlung zur Verfügung und sorgt für die Stromversorgung in den Racks.
Der Auftragnehmer installiert die neue Hardware in den Racks und sorgt
für die Lauffähigkeit der Systeme innerhalb des G-HLR.
Weitere Details siehe II.2.4 und Ausschreibungsunterlagen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 3 781 512.60 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
51611100
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712
Hauptort der Ausführung:
Industriepark Höchst (Gebäude D250)
Südallee
65929 Frankfurt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der GOETHE-HLR (G-HLR) verfügt über:
eine unbestimmte Zahl von Rechenknoten vom Typ I mit geringerem
Hauptspeicher und 72 Rechen-knoten vom Typ II mit großem Hauptspeicher,
4 Verwaltungsknoten identisch mit Rechenknoten vom Typ I (2 x Master,
2 x Login),
Massenspeichersysteme für,
das schnelle parallele Dateisystem /scratch,
die persistenten Dateisysteme /arc 01 und /arc 02,
die Dateisysteme /home und /cm/shared verbunden mit einem Multipath
Storage Array System um Failover Sicherheit beim Ausfall eines Systems
zu garantieren.
drei unabhängige Netze:
ein EDR InfiniBand Netzwerk mit halber Bisektionsbandbreite (Netz
1), das hauptsächlich für die MPI-Kommunikation genutzt wird,
eine uplink Verbindung zwischen den InfiniBand Netzwerken der
Serverräume 013 und 014 bestehend aus 4 IB EDR uplinks und einem IB EDR
Switch (managed),
ein Gigabit-Ethernet Netzwerk (Netz 2), das der normalen IP-
Kommunikation dient,
ein IPMI-Management Netzwerk (Netz 3), das die IPMI-Ports der Knoten
über separate Switche (nicht identisch mit den Switches für Netz 2) zum
Zweck der Fernwartung verbindet,
eine uplink Verbindung der Service Netze (Netze 2,3) zwischen den
Serverräumen 013 und 014.
eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) für die beiden Master
Knoten, sowie die Dateisysteme /home und /cm/shared.
Um eine klare Schnittstelle für den Auftragnehmer zu gewährleisten,
übernimmt der Auftraggeber folgende Leistungen:
er stellt in Serverraum 013, 25 Racks mit je 42 Höheneinheiten und
Rücktür Kühlung zur Verfügung,
er sorgt für die Stromversorgung in den Racks: je Rack 2 PDU a 3 x 32
A Stromaufnahme für Kaltgerätekupplung nach IEC-60320 C14 C13.
Der Auftragnehmer installiert die neue Hardware in den Racks und sorgt
für die Lauffähigkeit der Systeme innerhalb des G-HLR. Dabei wird der
Auftragnehmer durch den Auftraggeber, soweit es sich um die für den
Betrieb von G-HLR notwendige Software handelt, unterstützt.
Das finanzielle Auftragsvolumen darf brutto 4 500 000 Euro nicht
überschreiten. Im Rahmen dieses Budgets erwartet der Auftraggeber
Angebote für.
eine unbestimmte Zahl von CPU-Knoten vom Typ I und 72 CPU-Knoten vom
Typ II,
die Verwaltungsknoten,
die oben beschriebenen Massenspeichersysteme,
die drei Netze inklusive aller benötigten Switches, Lichtwellenleiter
und Kabel zur Vernetzung aller angebotenen Server und
Massenspeichersysteme,
die USV zur Versorgung der kritischen Verwaltungskomponenten,
eine ausreichende Anzahl von Lizenzen für ein Cluster Management
System sowie eine ausreichende Anzahl von Lizenzen der parallelen
Dateisystem Software BeeGFS für eine Betriebszeit von 5 Jahren.
Weitere Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 3 781 512.60 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 2
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Bieter haben mit dem Angebot folgende Erklärungen abzugeben, bzw.
entsprechende Nachweise (sofern zutreffend), mit ihrem Teilnahmeantrag
vorzulegen:
1. Eine Unternehmensdarstellung, die die Rechtsform, den Gegenstand und
die Größe des Unternehmens, den Sitz des Unternehmens, die Größe und
Sitz betreuender Niederlassungen hierzu, darlegt;
2. Eine Eigeneklärung zum Nichtvorliegen/ Vorliegen zwingender (§123
GWB), bzw. fakultativer (§124 GWB) Ausschlussgründe, und entsprechend
durchgeführter, geeigneter Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens,
i.S. des § 125 GWB;
3. Eine Eigenerklärung zur Einhaltung des AGG;
4. Eine Eigenerklärung, dass der Teilnehmer seine Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben ordnungsgemäß
erfüllt;
5. Eine Eigenerklärung zur Entrichtung von Abgaben an die
Berufsgenossenschaft (sofern für die Unternehmensform des Teilnehmers
zutreffend);
6. Eine Eigenerklärung, dass der Teilnehmer seine Verpflichtung zur
Zahlung von Mindestlohn in der Vertragsausführung, erfüllen wird;
7. Ein Handelsregisterauszug des Unternehmens.
8. Eine Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung, mit
den in Punkt 10 der Anlage 1 zu Teil A der Ausschreibungsunterlagen
genannten Mindestdeckungssummen.
Der Nachweis zu 7 darf am Endes der Vorlagefrist (13.3.2018) nicht
älter als 90 Tage sein. Soll, zur Erbringung einzelner Teilleistungen,
ein Nachunternehmer eingesetzt werden, sind die v.g. Erklärungen und
Nachweise, nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen, vor
Auftragserteilung, auch von diesem zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich gem. § 56, Abs. 2 VgV die Nachforderung
von nichtwertungsrelevanten Angebotsunterlagen, bzw. fehlerfreier
Unterlagen und Nachweisen, zu den Eigenerklärungen vor. Der Bieter hat
solche Unterlagen, nach Anforderung des Auftraggebers, innerhalb von 5
Werktagen, vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, die Eigenerklärungen des
Bieters zu überprüfen und sich dazu geeignete Nachweise vorlegen zu
lassen, bzw. einzuholen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe Ausschreibungsunterlagen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/03/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/05/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/03/2018
Ortszeit: 10:00
Ort:
Siehe I.1 der Bekanntmachung.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotseröffnung nicht
zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Da sich der Standort des HLR innerhalb eines abgeschlossenen
Industriegeländes befindet, wird Bietern dringend die Durchführung
einer Ortsbesichtigung, vor Abgabe eines Angebotes, empfohlen.
Anmeldungen zur Ortsbesichtigung haben bis zum 16.2.2018, 10:00 Uhr zu
erfolgen und sind Voraussetzung für die Teilnahme an der
Ortsbesichtigung.
Bei Nichtanmeldung durch den Bewerber kann die Ortsbesichtigung nicht
durchgeführt, bzw. nicht nachgeholt werden.
Für die Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an:
Herrn Professor Hans Jürgen Lüdde, E-Mail:
[5]luedde@itp.uni-frankfurt.de; Tel: 069 798 47358.
Die Begehung findet voraussichtlich am 19.2.2018, vormittags am
Standort des HLR:
Industriepark Höchst, Gebäude D250,
Brüningstraße 50,
65929 Frankfurt,
Statt.
Der genaue Termin und Treffpunkt wird Ihnen nach ihrer Anmeldung
bekannt gegeben.
Bitte kommen Sie zu dem vereinbarten Termin pünktlich und führen einen
Nachweis Ihres Unternehmens mit sich.
Kosten aller Art, die Bewerbern oder Bietern, im Rahmen der Beteiligung
an dieser Ausschreibung entstehen, werden vom Auftraggeber nicht
ersetzt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1 genannten Stelle
schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung,
Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers)
unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor
Zuschlagserteilung beantragt werden.
Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff.
GWB.
Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit wird auf folgende Antragsfristen
explizit hingewiesen:
Der Antrag an die Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens
Bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe Gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
Wollen, vergangen sind.
Erweist sich ein Nachprrüfungsantrag nach § 160 oder die sofortige
Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer nach § 171 als von
Anfang an.
Ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der Beschwerdeführer
verpflichtet, dem Gegner und den Beteiligten den Schaden zu ersetzen,
der ihnen durch den Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts
entstanden ist.
Ein Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts ist es insbesondere,
1. die Aussetzung oder die weitere Aussetzung des Vergabeverfahrens
durch vorsätzlich oder grob fahrlässig
Vorgetragene falsche Angaben zu erwirken;
2. die Überprüfung mit dem Ziel zu beantragen, das Vergabeverfahren zu
behindern oder Konkurrenten zu
Schädigen;
3. einen Antrag in der Absicht zu stellen, ihn später gegen Geld oder
andere Vorteile zurückzunehmen.
Erweisen sich die von der Vergabekammer entsprechend einem besonderen
Antrag nach § 169 Absatz 3 getroffenen vorläufigen Maßnahmen als von
Anfang an ungerechtfertigt, hat der Antragsteller dem Auftraggeber.
Den aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstandenen Schaden
zu ersetzen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/01/2018
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