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Ausschreibung: Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen - DE-Stuttgart
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Dokument Nr...: 857520-2018 (ID: 2018012212163049268)
Veröffentlicht: 22.01.2018
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  Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen
im Bereich des THW-Landesverbands Baden-Württemberg, Regionalstelle Karlsruhe
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Seite 1 von 5
über die Vergabe von
arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchungen für ehrenamtlich tätige Personen im Bereich der Regionalstelle
Karlsruhe
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Baden-Württemberg
BEKANNTMACHUNG
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Seite 2 von 5
1. ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG EINER RAHMENVEREINBARUNG
Für die im Landesverband Baden-Württemberg der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
(im Folgenden THW), Regionalstelle Karlsruhe (im Folgenden RSt), aufgestellten
Organisationseinheiten (= Ortsverbände, im Folgenden OV, dies umfasst 9 OV) sind
folgende Leistungen zu übernehmen.
Durchführung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen der THW-Angehörigen,
insbesondere:
- Untersuchung nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G 20
- Untersuchung nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G 25
o für das Führen von Flurförderfahrzeugen, Bergeraumgeräten, Baggern,
Kränen
- Untersuchung nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G 26.1
- Untersuchung nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G 26.2
- Untersuchung nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G 26.3
- Untersuchung nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G 35
- Untersuchung nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G 35 erweitert um
o ein Belastungs-EKG mit mindestens 150 Watt und
o einem Lungenfunktionstest mit mindestens 80%.
- Untersuchung nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G 35
nach einem Aufenthalt im Ausland
- Untersuchung nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G 41
- Untersuchung nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
o Kraftfahrer C, CE, D1E, DE
- Untersuchung zur Ausstellung des Zeugnisses für Bootsführer (Seh-, Hör- und
allgemeine Tauglichkeit als Eignungsuntersuchung für Bootsführer/innen; DIN
58220)
Je Los ( siehe 4.) fallen jährlich bis zu 60 Untersuchungen an. Dies ist eine vorsichtige
Schätzung des Gesamtumfangs (siehe auch 2. Abs. 5 + 6).
2. Nähere Leistungsbeschreibung
Die Untersuchungen werden entsprechend der Verwendung der THW-Angehörigen
beauftragt. Es ist in der Regel nicht die Gesamtheit aller Untersuchungen für alle THWAngehörigen
nötig!
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Seite 3 von 5
Aufgrund der Struktur einer ehrenamtlich getragenen Einsatzorganisation des Bundes ist die
Vereinbarkeit der notwendigen Arzttermine mit den privaten sowie beruflichen Interessen in
Einklang zu bringen.
Die Leistungen sind im Regelfall in der Praxis des Auftragnehmers durchzuführen. Über
Ausnahmen entscheidet der Auftraggeber in Absprache.
Der Auftragnehmer muss über entsprechend qualifiziertes Personal und ausreichendes
medizinisches Hilfspersonal verfügen. Ihm muss die zur Erledigung seiner Aufgaben
erforderliche notwendige Ausstattung an medizinischem Gerät zur Verfügung stehen. Die
Anforderungen an Betriebsärzte sind dem Abschnitt IV. der Bundesunternehmen-
Unfallverhütungsverordnung (BUV) zu entnehmen.
Das durchzuführende Auftragsvolumen ist nicht exakt kalkulierbar, da die Einsatzkräfte des
THW ehrenamtlich tätig sind und einer besonderen Personalfluktuation unterliegen. Ebenso
sind Untersuchungen teilweise einsatzabhängig und insoweit nicht vorhersehbar.
Die angegebenen Auftragsvolumina wurden aufgrund der vorliegenden Daten vorsichtig
geschätzt. Die ermittelten Bedarfe sind daher rein fiktiv und dienen lediglich als
Kalkulationsgrundlage.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass starke Schwankungen bei Bedarfen in der
Sache begründet und daher unvermeidlich sind. Niedrigere Auftragsvolumina rechtfertigen
daher keinerlei Ersatzansprüche. Höhere Auftragsvolumina sind zu den vertraglich
vereinbarten Konditionen zu erbringen.
Vertragsbeginn ist der 01.04.2018. Besteller ist die o. a. Stelle. Für den Besteller handelt auf
Ortsebene der jeweils zuständige Leiter der Regionalstelle (m/w) des THW.
Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist Teil der Rahmenvereinbarung. Diese ist
unter anderem auf der Homepage des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des
Innern (http://www.beschaffungsamt.de) kostenfrei abrufbar.
Angebote müssen mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen in Schriftform
abgegeben werden. Ausschließlich per Post eingegangene Unterlagen erfüllen die
Anforderungen an die Schriftform. Sie dürfen nicht freibleibend sein. Verweise auf
Allgemeine oder sonstige (Geschäfts-) Bedingungen führen zwangsweise zum
Ausschluss vom Vergabeverfahren.
3. Verfahren und Fristen
Die Ausschreibungsunterlagen können bis zum 21.02.2018 gebührenfrei bei folgender Stelle
ausschließlich schriftlich angefordert werden:
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Landesverband Baden-Württemberg
Burgholzstr. 31
70376 Stuttgart
E-Mail: hermann.nieden@thw.de oder david.lemke@thw.de
Die Angebotsfrist läuft am 27.02.2018, 12:00 Uhr ab. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die
Teilnehmerunterlagen der Vergabestelle vorliegen. Die Zuschlags- und Bindefrist läuft am
25.03.2018, 12:00 Uhr ab.
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Seite 4 von 5
Die Nachfrist zum Eingang von nachgeforderten Unterlagen wird auf fünf Kalendertage nach
Aufforderung durch die Vergabestelle, spätestens jedoch auf den 05.03.2018, 12:00 Uhr
(Eingang) festgelegt.
4. Losbildung
Die Vergabe erfolgt in folgenden Losen:
1) Los 1
Ortsverband
Baden-Baden
Bühl
Rastatt
2) Los 2
Ortsverband
Dettenheim
Karlsruhe
Oberhausen-Rheinhausen
Waghäusel
3) Los 3
Ortsverband
Mühlacker
Neuenbürg-Arnbach
Niefern-Öschelbronn
Pforzheim
5. Eignungskriterien:
Der Bieter muss eine hohe Flexibilität in der Leistungsdurchführung und zugleich ein
umfangreiches Leistungsspektrum besitzen.
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
nachfolgende Angaben zu machen. Hierbei handelt es sich um Ausschlusskriterien.
Fehlende Angaben oder die Nichterfüllung der Kriterien können zum Ausschluss aus diesem
Vergabeverfahren führen.
6. Zuschlagskriterien:
Der Zuschlag wird auf das günstigste Angebot (einschließlich angebotener
Skonti) erteilt.
Source: 4
http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Technisches-Hilfswerk-Landesverband-Baden-Wuerttemberg/2018/01/2238422.html
Data Acquisition via: p8000000
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