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Ausschreibung: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste - DE-Wilhelmshaven
Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
Dokument Nr...: 29572-2018 (ID: 2018012009460748525)
Veröffentlicht: 20.01.2018
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DE-Wilhelmshaven: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
2018/S 14/2018 29572
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG
Pazifik 1
Wilhelmshaven
26388
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Andreas Bullwinkel
Telefon: +49 4421409800
E-Mail: [1]vergabe@jadeweserport.de
Fax: +49 44214098088
NUTS-Code: DE945
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.jadeweserport.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]http://www.jadeweserport.de/gvz/ansiedlungsflaechen.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landeseigene Gesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bereitstellung, Betrieb und Unterhaltung des GVZ
JadeWeserPort Wilhelmshaven
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Dauerverhandlungsverfahren GVZ JadeWeserPort 2017 - Industrie- und
Gewerbeflächen im JadeWeserPort
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven ist der einzige tideunabhängige
ContainerTiefwasserhafen an der Deutschen Küste. In Angrenzung an das
Containerterminal ist direkt auf dem aufgespülten Hafengroden ein
trimodales Gewerbegebiet entstanden, welches von der Container Terminal
Wilhelmshaven JadeWeserPort Marketing GmbH & Co. KG (im Folgenden:
JWP-M) als Güterverkehrszentrum (GVZ JadeWeserPort) entwickelt und
betrieben wird. Die derzeit noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen
Gewerbeflächen sollen mit diesem Dauerverhandlungsverfahren für
gewerbliche Ansiedlungen mittels Abschluss von Erbbaurechtsverträgen
oder mittels Abschluss von Mietverträgen (nachfolgend auch
zusammenfassend: Grundstücksverträge) vergeben werden.
Die am Verfahren teilnehmenden Unternehmen werden, unabhängig von dem
jeweils in Bezug genommenen Verfahrensstand, zusammenfassend als
"Bieter" bzw. "Bietergemeinschaften" bezeichnet.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE945
Hauptort der Ausführung:
Wilhelmshaven, Niedersachsen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die derzeit noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen Gewerbeflächen
des GVZ JadeWeserPort mit einer Größe von ca. 124 ha sollen mit diesem
Dauerverhandlungsverfahren vergeben werden. Die hier gegenständliche
Vermarktung der Flächen des GVZ JadeWeserPort schließt an das
Dauerverhandlungsverfahren mit der EU-Bekanntmachungsnummer [4]2016/S
011-016041 an (Altverfahren). Ein erheblicher Teil der noch zur
Verfügung stehenden Flächen befindet sich daher zum jetzigen Zeitpunkt
bereits in Verhandlungen und ist für potenzielle Ansiedler reserviert.
Sofern diese Verhandlungen wider Erwarten nicht zu einem positiven
Abschluss gebracht werden können, fallen die Flächen jedoch wieder
zurück in das Verhandlungskontingent des hier gegenständlichen
Dauerverhandlungsverfahrens.
Die von JWP-M als Planungsgrundlage vorgeschlagenen Flächenzuschnitte,
die unter [5]http://www.jadeweserport.de/gvz/ansiedlungsflaechen.html
abrufbar sind, sind noch abänderbar, soweit Nachbarflächen nicht durch
Verhandlungen mit anderen Bietern reserviert sind und soweit durch die
Änderung des Flächenzuschnittes keine unverwertbaren Restflächen
entstehen. Die Flächen werden in der Größe auf maximal 20
ha/Grundstücksvertrag limitiert, um einen größtmöglichen Wettbewerb auf
der Fläche zu ermöglichen und prozessoptimierende, durchmischte
Ansiedlungen hafennaher Dienstleistungsunternehmen/Logistikunternehmen
sicherzustellen (Branchenmix). Die im Rahmen dieses
Dauerverhandlungsverfahrens zu vergebenden Flächen sind durch die
Gleisanlagen der Hafenbahn inkl. Vorstellgruppe, ein Umschlagterminal
für den kombinierten Verkehr (KV) und die unmittelbar an dem GVZ
JadeWeserPort endende BAB 29 an das europäische Verkehrsnetz
angebunden. Die Flächen sollen mittels Abschluss von
Erbbaurechtsverträgen oder mittels Abschluss von Mietverträgen
[nachfolgend zusammenfassend: Grundstücksverträge] vergeben werden.
Es sollen Unternehmen angesiedelt werden, die sich mit der Bearbeitung
von ein- und ausgehenden Seegütern und/oder deren Lagerung und/oder
Transport und den damit verbundenen hafenaffinen Dienstleistungen
beschäftigen (hafenaffine Ansiedlung). Als umschlags- bzw. hafenaffin
gilt für einen bestimmten Bereich auch der Betrieb eines Servicecenters
(Autohof, Gastronomie, Spielhalle, Beherbergungs-betriebe). Nur in
diesem Bereich wären solche Nutzungen bauplanungsrechtlich zugelassen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Vergabe der Grundstücksverträge erfolgt im Rahmen eines
europaweiten, wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens gem.
Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV). Aufgrund der besonderen
Umstände im Bereich der Grundstücksvermarktung wird ein auf Dauer
angelegtes Verhandlungsverfahren mit Reservierungsmöglichkeiten
durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der
Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art.
38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU
genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der
Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese
Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist
darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4
Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten
Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung
gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen
worden sind. Entsprechende Nachweise wird JWP-M ggf. anfordern.
(2) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. des Mitglieds der
Bietergemeinschaft.
(3) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum
Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
(4) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, mit welcher
dieser/diese bestätigt, dass weder sein Unternehmen/ein Mitglied seiner
Bietergemeinschaft, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens/eines
Mitglieds der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den
Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des
Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von
dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
(5) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der
Bietergemeinschaft, dass diesem das sich aus den Verordnungen (EG)
881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates
2001/931/GASP ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von
finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen
oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Dem Bieter
bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft ist weiterhin bekannt, dass
dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen
Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang
mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates
stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen
gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
(1) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die für
sein/ihr Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis
hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
sein.
Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von
sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
(2) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch
Auszüge aus den Geschäftsberichten.
(3) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie
Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
vorgeschrieben ist.
(4) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate
sein).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen. Im Zweifelsfall gilt die deutschsprachige
Version.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Der Bieter/die Bietergemeinschaft wird auf seine/ihre Eignung zur
Realisierung geprüft. Hierzu hat der Bieter/die Bietergemeinschaft
seine/ihre bisherigen Erfahrungen in vergleichbaren hafenaffinen
Ansiedlungen in einer selbst zu erstellenden Anlage darzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen. Im Zweifelsfall gilt die deutschsprachige
Version.
III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 20/01/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
JWP-M wird jedoch nur solche Teilnahmeanträge berücksichtigen, die bis
zum 20.1.2020, 10:00 Uhr in Textform (auch per E-Mail oder Telefax) bei
JWP-M eingegangen sind. Ab dem 18.10.2018 werden in Umsetzung der
Regelungen des § 28 Abs. 1 i.V.m § 43 KonzVgV Teilnahmeanträge nur noch
in elektronischer Form akzeptiert werden. Das konkrete Verfahren zur
Einreichung eines elektronischen Teilnahmeantrages wird im Rahmen einer
Nachbekanntmachung rechtzeitig auf Tenders European Daily (TED)
veröffentlicht werden.
Das Dauerverhandlungsverfahren endet mit Zeitablauf. Alternativ wird es
dann beendet sein, wenn die in diesem Verhandlungsverfahren zu
vergebenden Flächen vergeben sind oder keine wirtschaftlich als
Erbbaurecht oder zur Vermietung zu nutzenden Flächen mehr zur Verfügung
stehen. Im Verlauf der Verhandlungen erhalten die Bieter weitere
Vergabeunterlagen, u. a. den Mustermiet- /oder Erbbaurechtsvertrag,
weitere Informationen und Bedingungen zu dem Verhandlungsverfahren, zu
Optionsrechten, Reservierungsmöglichkeiten, Regelungen zur evtl.
möglichen Weitervermarktung der Bauwerke und Anlagen nach Vertragsende
sowie zu den Wertungskriterien. Die Bieter werden keinen Anspruch auf
Abschluss eines Miet-/Erbbaurechtsvertrages haben, weder für eine
beliebige noch für eine bestimmte Fläche.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
E-Mail: [6]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:[7]http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/au
fsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1. Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
E-Mail: [8]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:[9]http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/au
fsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/01/2018
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References
1. mailto:vergabe@jadeweserport.de?subject=TED
2. http://www.jadeweserport.de/
3. http://www.jadeweserport.de/gvz/ansiedlungsflaechen.html
4. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:016041-2016:TEXT:DE:HTML
5. http://www.jadeweserport.de/gvz/ansiedlungsflaechen.html
6. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
7. http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
8. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
9. http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
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