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Ausschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen - DE-Kamp-Lintfort
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 28678-2018 (ID: 2018012009205447639)
Veröffentlicht: 20.01.2018
*
  DE-Kamp-Lintfort: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
   2018/S 14/2018 28678
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Kreis Weseler Abfallgesellschaft mbH & Co. KG Abfallentsorgungszentrum
   (AEZ) Asdonkshof
   Graftstr. 2
   Kamp-Lintfort
   47475
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Stadttor 1,
   40219 Düsseldorf
   E-Mail: [1]vergabemanagement@kapellmann.de
   NUTS-Code: DEA1F
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.aez-asdonkshof.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YYVYL3M
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich
   über den Projektraum im Vergabeportal DTVP zu stellen
   Deutschland
   Deutschland
   E-Mail: [4]vergabemanagement@kapellmann.de
   NUTS-Code: DEA11
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]www.kapellmann.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [6]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YYVYL3M
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
   Stadttor 1
   Düsseldorf
   40219
   Deutschland
   E-Mail: [7]vergabemanagement@kapellmann.de
   NUTS-Code: DEA11
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]www.kapellmann.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Unternehmen mit öffentlichem Anteilseigner
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Betreiber thermischer und stofflicher
   Abfallbehandlungsanlagen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   AEZ Asdonkshof  Alttextil 2018
   Referenznummer der Bekanntmachung: AEZ Asdonkshof - Alttextil 2018
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90510000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Übernahme und Verwertung von Alttextilien (inkl. Altschuhe) aus der
   Sammlung aus Städten und Gemeinden des Kreises Wesel und weitere der
   Sammlung zugeordnete Leistungen
   Der Auftrag ist aufgeteilt in zwei Lose:
   Los 1: linksrheinische Städte und Gemeinden
   Los 2: rechtsrheinische Städte und Gemeinden
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
   Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
   Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
   Der Auftraggeber behält sich vor, beide Lose zusammen zu vergeben, wenn
   dies nach den bekannt gemachten Zuschlagskriterien das
   wirtschaftlichere Ergebnis ist.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Alttextilien und Altschuhe aus linksrheinischen Städten und Gemeinden
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90500000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1F
   Hauptort der Ausführung:
   Los 1 umfasst die folgenden Städte und Gemeinden: Moers, Alpen,
   Kamp-Lintfort, Sonsbeck, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn, Xanten.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 1.
   Übernahme und Verwertung von Alttextilien und Altschuhe aus
   linksrheinischen Städten und Gemeinden (Moers, Alpen, Kamp-Lintfort,
   Sonsbeck, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn, Xanten) sowie mit der Sammlung
   zusammenhängende Leistungen
   Die geschätzte Menge liegt bei 1.485 Mg/Jahr.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2018
   Ende: 30/04/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag kann nach Ablauf der o.g. Vertragslaufzeit jährlich
   verlängert werden, sofern nicht eine der beiden Parteien kündigt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Alttextilien und Altschuhe aus rechtsrheinischen Städten und Gemeinden
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90500000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1F
   Hauptort der Ausführung:
   Los 2 umfasst die folgenden Städte und Gemeinden: Dinslaken, Hünxe,
   Schermbeck, Voerde, Wesel, Hamminkeln
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 2.
   Übernahme und Verwertung von Alttextilien und Altschuhe aus
   rechtsrheinischen Städten und Gemeinden (Dinslaken, Hünxe, Schermbeck,
   Voerde, Wesel, Hamminkeln) sowie mit der Sammlung zusammenhängende
   Leistungen
   Die geschätzte Menge liegt bei 995 Mg / Jahr.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2018
   Ende: 30/04/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag kann nach Ablauf der o.g. Vertragslaufzeit jährlich
   verlängert werden, sofern nicht eine der beiden Parteien kündigt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung
   der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem
   Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
   folgende Angaben vorzulegen:
   1. Angaben zum Umsatz (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren,
   getrennt nach Jahren.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung
   der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im
   Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende
   Angaben vorzulegen:
   1. Angaben zu den in den letzten drei Jahren (seit 1/2015) erbrachten
   Leistungen vergleichbarer Art (Entsorgungsleistungen der unter Ziff.
   II.2.4) der Bekanntmachung bezeichneten Art mit konkreter Beschreibung
   der beauftragten Leistungen einschließlich Menge, zum Leistungszeitraum
   und dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten
   (Telefonnummer E-Mail-Adresse);
   2. Vorlage eines bei Ablauf der Angebotsfrist gültigen Nachweis der
   Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (§ 56 KrWG) für die zu
   vergebenen Leistungen für den Bieter (vollständiges
   Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat) oder gleichwertiger Nachweis (Kopie
   ausreichend). Sofern der Bieter auf die Leistungsfähigkeit eines
   Dritten (sog. Eignungsleihe) zurückgreifen will, muss er dies im
   Angebot mitteilen und für den Dritten die entsprechenden Nachweise
   vorlegen.
   3. Eigenerklärung über ausreichend freie Kapazitäten der Anlagen und
   Einrichtung zur Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistung
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 1/
   Der Bieter muss über mindestens zwei Referenzen seit 1 / 2015 über die
   Erbringung von vergleichbaren Leistungen verfügen (Mindestanforderung).
   Die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen setzt jeweils voraus,
   dass.
   a/ der Bewerber bei dem jeweiligen Referenzprojekt zumindest eine
   Jahresmenge Alttextil (inkl. Altschuhe) in Höhe von 500 Mg/Jahr
   übernimmt, sortiert und verwertet,
   b/ die Leistungen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist für
   zumindest 12 Monate erbracht wurden, und
   c/ die Leistungen für einen kommunalen Auftraggeber erbracht wurden.
   Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass
   eines der Mitglieder über die geforderten zwei Referenzprojekte oder
   die Mitglieder in der Summe über die geforderten zwei Referenzprojekte
   verfügen.
   Zu 2/
   Vorlage eines bei Ablauf der Angebotsfrist gültigen Nachweis der
   Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (§ 56 KrWG) oder gleichwertiger
   Nachweis für die zu vergebenen Leistungen für den Bieter (vollständiges
   Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat) (Kopie ausreichend).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen insb. aus dem
   Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, s. Vergabeunterlagen:
   1) Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie deren
   Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben die
   Verpflichtungserklärungen gem. § 4 TVgG-NRW abzugeben;
   2) Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben die
   Verpflichtungserklärungen gemäß § 8 TVgG-NRW abzugeben;
   die vorgenannten Erklärungen sind gemäß § 9 TVgG-NRW noch nicht mit dem
   Teilnahmeantrag und dem Angebot vorzulegen, s. Vergabeunterlagen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/02/2018
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 19/02/2018
   Ortszeit: 14:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   Ggf. zum Ablauf der Vertragslaufzeit
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden
   europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU
   maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
   Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in
   diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig,
   verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
   2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem
   Vergabeportal DTVP zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen
   zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten
   und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g.
   Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die
   dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue
   Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
   3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt.
   Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die
   weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal
   abgerufen werden.
   4. Angebote können schriftlich sowie elektronisch über das Bietertool
   im Projektraum eingereicht werden. Die Frist gilt in beiden Fällen
   gleichermaßen.
   5. Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem
   Angebot eine Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil
   vorzulegen; jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat
   mit dem Angebot eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine schweren
   Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt bzw.
   Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am
   Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister
   führen könnten, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine
   Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Vordruck je
   in Vergabeunterlagen enthalten).
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVYL3M.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   Düsseldorf
   40474
   Deutschland
   Fax: +49 2211472891
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung
   eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/01/2018
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   2. http://www.aez-asdonkshof.de/
   3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YYVYL3M
   4. mailto:vergabemanagement@kapellmann.de?subject=TED
   5. http://www.kapellmann.de/
   6. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YYVYL3M
   7. mailto:vergabemanagement@kapellmann.de?subject=TED
   8. http://www.kapellmann.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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