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Ausschreibung: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien - DE-Stuttgart
Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Dokument Nr...: 26932-2018 (ID: 2018011910003745792)
Veröffentlicht: 19.01.2018
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DE-Stuttgart: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2018/S 13/2018 26932
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Deutsche Bahn AG
DE11
Räpplenstraße 17
Stuttgart
70191
Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG Beschaffung Infrastruktur GS.EI 3
E-Mail: [1]einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Fax: +49 69-265-21939
NUTS-Code: DE11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils:
[3]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
NBS, PA 2.3, VE230-4, 2. Streckenabschnitt km 61,4+45-68,0+43
Referenznummer der Bekanntmachung: 2012/S 248-411363
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234100
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
NBS, PA 2.3, VE230-4, 2. Streckenabschnitt km 61,4+45-68,0+43
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE145
Hauptort der Ausführung:
Alb-Donau-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
NBS, PA 2.3, VE230-4, 2. Streckenabschnitt km 61,4+45-68,0+43
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 19/05/2017
Ende: 31/12/2018
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: Teil des EUProjektes Nr. 17 im Programm
derTranseuropäischenNetze (TEN) ParisStraßburg Stuttgart Wien
Bratislava, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2012/S 248-411363
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: TEI3/12/354188
Bezeichnung des Auftrags:
NBS, PA 2.3, VE230-4, 2. Streckenabschnitt km 61,4+45-68,0+43
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
18/10/2013
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Arbeitsgemeinschaft Johann Bunte Bauunternehmung GmbH & Co. KG/Stutz
GmbH
Kleiner Kornweg 38
Kelsterbach
65451
Deutschland
Telefon: +49 49618950
E-Mail: [5]Papenburg@johann-bunte.de
NUTS-Code: DE712
Internet-Adresse:[6]http://www.johann-bunte.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 3 478 577.23 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
52123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [7]info@bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse:[8]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
52123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [9]info@bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse:[10]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach
Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach
Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs.
2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10
Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der
Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum
Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten
Fristen verwiesen.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit
nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
52123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [11]info@bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse:[12]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/01/2018
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45234100
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE145
Hauptort der Ausführung:
Alb-Donau-Kreis
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Zuge der baubegleitenden Erkundungsmaßnahmen wurden im Bereich des
Einschnitts E13 bei ca. km 67,810 (Spot 2) und ca. km 68,015 (Spot 3)
zwei lokal begrenzte Alblehmspots detektiert und durch Nacherkundungen
verifiziert. Aufgrund der anliegenden setzungsempfindlichen
Bodenschichten in diesen Bereichen, mussten diese beiden Spots
ertüchtigt werden, um später unterschiedliche Setzungen zu vermeiden.
In den weiteren Abstimmungen zwischen AN und AG unter Einbeziehung der
jeweiligen Prüfinstanzen wurde festgelegt, dass diese Anomalien mittels
Bodenaustauschbohrungen zu ertüchtigen sind. Aufgrund der
Baugrundsituation konnte das BW 5.56 in der geplanten Form nicht mehr
umgesetzt werden. Neben einer umfangreichen Umplanung des Bauwerkes
selbst (vgl. Nachtrag 67), waren auch diverse Maßnahmen zur
Untergrundertüchtigung erforderlich. Neben konventionellem
Bodenaustausch wurden im Bereich der Blöcke 4-6 Bodenaustauschbohrungen
erforderlich.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/01/2018
Ende: 31/12/2018
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 286 142.03 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Arbeitsgemeinschaft Johann Bunte Bauunternehmung GmbH & Co. KG/Stutz
GmbH
Kleiner Kornweg 38
Kelsterbach
65451
Deutschland
Telefon: +49 49618950
E-Mail: [13]Papenburg@johann-bunte.de
NUTS-Code: DE114
Internet-Adresse:[14]www.Johann-bunte.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Bodenaustauschbohrungen Einschnitt E13 und BW 5.56
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Eine Änderung des Gesamtcharakters läge vor, wenn sich das Wesen des
gesamten Auftrages verändern würde indem beispielsweise die originäre
Bauleistung, Lieferung oder Dienstleistung durch andersartige
Leistungen ersetzt werden würde oder indem sich die Art der Erbringung
der Leistung grundlegend ändern würde. Dies ist gegenständlich nicht
der Fall, weil die vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers
in Form der Herstellung des 2. Streckenabschnittes, bezogen auf den
letztendlichen Werkerfolg, unverändert bleibt.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 70 190 473.12 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 71 476 615.15 EUR
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1. mailto:einkauf-s21nbs@deutschebahn.com?subject=TED
2. http://www.deutschebahn.com/
3. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
4. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:411363-2012:TEXT:DE:HTML
5. mailto:Papenburg@johann-bunte.de?subject=TED
6. http://www.johann-bunte.de/
7. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
8. http://www.bundeskartellamt.de/
9. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
10. http://www.bundeskartellamt.de/
11. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
12. http://www.bundeskartellamt.de/
13. mailto:Papenburg@johann-bunte.de?subject=TED
14. http://www.Johann-bunte.de/
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