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Ausschreibung: Computeranlagen und Zubehör - DE-Baden-Baden
Computeranlagen und Zubehör
Dokument Nr...: 25781-2018 (ID: 2018011909242444684)
Veröffentlicht: 19.01.2018
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DE-Baden-Baden: Computeranlagen und Zubehör
2018/S 13/2018 25781
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Südwestrundfunk
EU-I/T 13/2017
Einkauf IT/Technik, Hans-Bredow-Straße,
Baden-Baden
76530
Deutschland
E-Mail: [1]vergabe-it@swr.de
NUTS-Code: DE121
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.swr.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]http://www.swr.de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://esub-swr.rzbo.de/index.php/s/5ZnRzzPpEy90668
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Rundfunkanstalt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Tonbanddigitalisierung und Kassation für den Südwestrundfunk (TobaK II)
Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 13/2017
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30200000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der SWR als Auftraggeber muss im Zuge von Baumaßnahmen am Standort
Baden-Baden Lagerflächen räumen. Insbesondere muss das im Haus des
Hörfunks untergebrachte Hörfunkarchiv freigeräumt werden. Die Räumung
muss bis Mitte Juli 2018 erfolgen. Zur Sicherung der Bestände des
Hörfunks müssen deshalb ca. 2 250 000 Minuten Audiomaterial auf ca. 120
000 Tonbändern digitalisiert und im Audiomassenspeicher archiviert
werden. Der SWR selbst verfügt weder über die räumlichen und
personellen noch über die technischen Ressourcen in Form eines
Maschinenparks an Bandmaschinen, um die Räumung der Lagerflächen in dem
zur Verfügung stehenden, kurzen Zeitfenster selbst durchführen zu
können, noch um die Digitalisierung und die Kassation zu leisten. Als
Konsequenz hat der SWR beschlossen, die archivierten Tonbänder von
einem Auftragnehmer sowohl abholen und digitalisieren als auch am Ende
des Projektes die Kassation und Entsorgung durchführen zu lassen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 671 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE121
Hauptort der Ausführung:
SWR-Standort Baden-Baden
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die zu erbringenden Leistungen sind wie folgt definiert:
Ausräumen und Verpacken der Tonbänder
Anforderungen an die Transportbehälter,
Anfertigen von Packlisten.
Transport der Tonbänder aus Baden-Baden und Alkmaar (NL) in den
Lagerbereich des Auftragnehmers
Anforderungen an das Transportfahrzeug,
Sicherheit während des Transports (Transportkontrolle).
Sachgemäße Einlagerung der Tonbänder
Anforderungen an den Lagerbereich beim Auftragnehmer,
Bedienen von ad hoc-Anforderungen.
Durchführen einer Pilotphase zur Qualitätskontrolle
Digitalisierung der Tonbänder
Anforderungen an den Maschinenpark,
Anforderungen an den lokalen Massenspeicher beim Auftragnehmer,
Anforderungen an die Digitalisierung von ca. 120 000 Tonbändern mit
einer durchschnittlichen Bandlänge von 18,75 Minuten, insgesamt 2 250
000 Minuten, und deren Ergebnis.
Es müssen ca. 15 000 Bänder mit Rauschunterdrückung Telcom C4
digitalisiert werden.
Berichtswesen (Reporting)
Die Qualitätssicherung der Digitalisierung hinsichtlich Audiofehlern
(z. B. drop-outs) soll mittels einer softwarebasierten Lösung erfolgen.
Digitalisierung von einbändigen Produktionen,
Digitalisierung und Montage von mehrbändigen Produktionen,
Versenden von Tonbändern zur regelmäßigen Qualitätsüberprüfung,
Sicherer digitaler Transfer zum Auftraggeber,
Berichtswesen (Reporting).
Kassation und Entsorgung
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 671 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/05/2018
Ende: 30/04/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in
Verbindung mit §§123,124 GWB muss die Anlage 4 Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabe- und
Vertragsunterlagen) ausgefüllt, unterzeichnet und mit Stempel versehen
beigefügt sein.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein
Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist
(Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer:
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die
unter Kapitel 5.3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen geforderten
Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Befähigung und
Erlaubnis zur Berufsausübung und Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der
Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Nachunternehmern müssen mit Abgabe des Angebots die
unter Kapitel 5.3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen geforderten
Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nur vom Bieter
vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit müssen vom Bieter für die geplanten
Nachunternehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.10.2 der Vergabe- und
Vertragsunterlagen vorgelegt werden.
Die geforderten Nachweise unter Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes
(LTMG) und Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten
Nachunternehmer eingereicht werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung.
Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche
Aufträge in Baden-Württemberg(LTMG),
Im Falle der Zuschlagserteilung die Regelungen des
Telekommunikations- u. Fernmeldegeheimnisses.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/jeder vorgesehene
Nachunternehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei
Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2Tariftreueerklärung)
oder §4 Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche
Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn
der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaatbeabsichtigt, den
öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort
beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt, wenn der Bieter
beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die
Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem
Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt
sind.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/02/2018
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/02/2018
Ortszeit: 00:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 721926-4049
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
IHK Karlsruhe
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 721174290
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag
vor der in Kapitel 3.6.6 der Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten
Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von
15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 721926-4049
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/01/2018
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2. http://www.swr.de/
3. http://www.swr.de/ausschreibungen
4. https://esub-swr.rzbo.de/index.php/s/5ZnRzzPpEy90668
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