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Ausschreibung: Gepäckabfertigungssystem - DE-Berlin
Gepäckabfertigungssystem
Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Installation von Transportanlagen
Software-Wartung und -Reparatur
Softwarepaket für die Industrieprozesssteuerung
Reparatur- und Wartungsdienste
Reparatur und Wartung von Maschinen
Dokument Nr...: 471543-2017 (ID: 2017112409314755907)
Veröffentlicht: 24.11.2017
*
DE-Berlin: Gepäckabfertigungssystem
2017/S 226/2017 471543
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Bauauftrag
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Raum 50
Berlin
12529
Deutschland
Kontaktstelle(n): zu Händen von Frau Bähr
E-Mail: [1]einkauf@berlin-airport.de
NUTS-Code: DE406
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.berlin-airport.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]www.berlin-airport.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter:
[4]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gepäckförderanlage (GFA) für das Fluggastterminal 1-E am BER.
Referenznummer der Bekanntmachung: EB-2017-0540 (Aktenzeichen des
Auftraggebers)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34961000
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Zur Deckung des zu erwartenden Passagieraufkommens und zur Sicherung
des internationalen Qualitätsniveaus werden die bestehenden Terminal-
und Pier-Einrichungen mit dem Terminal T1-E erweitert.
Die gegenständliche Leistung umfasst die Ausführungsplanung, Lieferung,
Montage und Inbetriebnahme einer automatischen Gepäckförder- und
Sortieranlage für das Fluggastterminal 1-E sowie deren Wartung für 4
Jahre einschließlich Hotline- und Supportleistungen sowie
Ersatzteilvorhaltung, ohne die mechanische und elektromechanische
Wartung.
Montage, Probebetrieb und Inbetriebnahme müssen koordiniert mit der
Errichtung und Inbetriebnahme des Terminalgebäudes erfolgen.
Probebetrieb unter Realbedingungen voraussichtlich von November 2019
bis März 2020.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71321000
51511400
72267000
48150000
50000000
50530000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE406
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Dahme Spreewald.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw.
Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen; nur bei Lieferaufträgen
Angabe, ob Angebote für Erwerb, Leasing, Anmietung, Abzahlungskauf oder
eine Kombination dieser Möglichkeiten benötigt werden)
(max 4000 Zeichen)
Dimensionierung der Normalgepäck-Anlage:
Gepäckabmessungen (max): 100 x 75 x 45 cm / (min): 20 x 5 x 20 cm (L x
H x B);
Gepäckgewicht (max.): ca. 50 kg (schwerere Einzelstücke möglich);
Im Ankunftsbereich können Gepäckstücke bis zu einer Länge von 150 cm
über den Normalgepäckprozess geleitet werden (z. B. Golfsäcke).
Benötigte Kapazität: ca. 900 GPS/h je für Ankunft und Abflug, redundant
ausgelegt gemäß vorgegebenem Layout.
Dimensionierung der Großgepäck-Anlage:
Als Großgepäck werden Gepäckstücke bezeichnet, welche eine der
Maximalgrößen des Normalgepäcks überschreiten. Das sind z. B.
Surfbretter; Ski; Kinderwagen; Fahrräder etc..
Benötigte Kapazität: ca. 90 GPS/h.
Leistungsumfang Ausführungsplanung, Lieferung, Montage und
Inbetriebnahme
(Orientierungsangaben ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Ausführungsplanung der neuen Gepäckabfertigungsanlagen für
ankommendes und abfliegendes Gepäck;
Lieferung und Montage der neuen Gepäckabfertigungsanlagen umfassend
alle mechanischen und elektrischen Anlagenteile;
Mechanische und steuerungstechnische Integration der vom Auftraggeber
gelieferten mehrstufigen Reisegepäckkontrollanlage nach Standard 3
(MRKA) inkl. Zuführung und fördertechnische Ausrüstung zu PTM-Raum;
Inbetriebsetzung der Elemente, Gruppen und des Systems;
Tests der Elemente, Gruppen und des Systems;
Schulung des Personals; Inbetriebnahme des Systems, Probebetrieb des
Systems; Übergabe der Gesamtanlage;
Check-in Anlagen (16 Schalter) mit redundanter Zuführung zur
Sortierung inkl. Anbindungen an bauseits gelieferte Self Service Bag
Drop Automaten (SSBD);
1 Transferaufgabeband mit Zuführung zur MRKA / Sortierung;
Sortierung mit Zuführung zu den Verladeendstellen;
Verladeendstellen (4 Sortierrundläufe und 1 Lateral);
Gepäckausgabe (Ankunft); gesamthaft 3 Rundläufen mit einer
Anstelllänge von insgesamt ca. 160 m gemäß vorgegebenem Layout;
Lesetore;
ausfallsicheres Leitsystem (100 % Redundanz) für gepäckstückgenaue
Sortierung;
Visualisierung (Anlagenzustände; 100 % Redundanz);
Steuerung;
Flug- und Gepäckinformationsanzeigen (an Verladeendstellen);
Integration in Kameraüberwachung;
Feuerabschlüsse (FSA);
Rolltore und Sicherheitsabschlüsse;
Koordination mit dem Bau, Betrieb und den übrigen Gewerken;
Schnittstellen zu bestehenden Flughafensystemen: Baggage System
Interface (BSI: ARINC Baglink; BSM und BPM); Airport Operational
Database (AODB: T-Systems FARMS; Flugplandaten);
Schnittstellen zu MRKA-System: ABSQ; HDMS von Smith Heimann.
Die Bühnen werden bauseits erstellt, allfällige zusätzlich notwendige
Podeste für Wartung und Unterhalt sind durch den Auftragnehmer zu
liefern.
Leistungsumfang Wartung (Rahmenvertrag) einschließlich Hotline- und
Supportleistungen sowie Ersatzteilvorhaltung, ohne mechanische und
elektromechanische Wartung für 4 Jahre:
Wartung + Hotline Leitrechnersystem;
Wartung + Hotline SPSen;
Inspektion und Wartung der Check-in Waagen;
Wartung und Prüfung der FSA;
Einrichtung eines Konsignationslagers vor Ort.
Es ist eine stufenweise Beauftragung wie folgt vorgesehen:
Stufe 1: Ausführungsplanung der Gepäckförderanlage,
Stufe 2: Bauliche Errichtung und 4 Jahre Wartung der Gepäckförderanlage
Option 1.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept der Leistungserbringung /
Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 70
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 72
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Einmalige Verlängerung der Wartung um 1 Jahr einschließlich Hotline-
und Supportleistungen, ohne mechanische und elektromechanische Wartung
und ohne Ersatzteilvorhaltung.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Beschreibung der Optionen:
(max 4000 Zeichen)
Option 1:
Stufe 2 Bauliche Errichtung der GFA und 4 Jahre Wartung
einschließlich Hotline- und Supportleistungen sowie
Ersatzteilvorhaltung, ohne die mechanische und elektromechanische
Wartung.
Option 2:
Einmalige Verlängerung um 1 Jahr der Wartung der GFA einschließlich
Hotline- und Supportleistungen, ohne mechanische und elektromechanische
Wartung und ohne Ersatzteilvorhaltung.
Option 3:
Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche
oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt,
die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der
beauftragten baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich
dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf
Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen,
außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist
(§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen (VOB/B)).
Darüber hinaus hat der AN nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen,
die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum
ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der jeweiligen technischen
Anlagen oder baulichen Anlagen erforderlich werden bzw. sind, auf
Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige
Leistungen nicht eingerichtet ist.
Der AG kann Anordnungen i. S. d. (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 Vergabe- und
Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) zu Art und Umfang der
vertraglichen Leistungen, soweit geboten, auch hinsichtlich der
Bau-/Planungstermine und -zeiten (Beschleunigungsanordnungen etc.)
treffen, wenn der Betrieb des AN auf die dafür erforderlichen
Leistungen eingerichtet ist und sie unter Abwägung der beiderseitigen
Interessen nicht unzumutbar sind. Die Vergütung für etwaige vorbenannte
Anordnungen des AG berechnet sich gemäß den in den nachfolgend
getroffenen Festlegungen.
Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten geänderten oder
zusätzlichen Leistungen erfolgt auf der Grundlage der
Preisermittlungsgrundlagen der Auftragskalkulation (= Urkalkulation)
des Hauptvertrages gemäß den einschlägigen Regelungen der VOB/B §§ 2
Abs. 5 ff.
Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des
Auftraggebers zu einer genauen, detaillierten und nach den Einzelkosten
der Teilleistungen, Baustellengemeinkosten sowie Allgemeinen
Geschäftskosten mit Wagnis und Gewinn aufgeschlüsselten Ableitung der
geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der
Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten
geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den
Preisermittlungsgrundlagen der Auftragskalkulation (= Urkalkulation)
seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen oder geminderten
Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen,
zeitabhängigen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten,
Baustelleneinrichtung- und Baustellengemeinkosten) und der
zeitunabhängigen Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und
Gewinn) darzulegen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach Fertigstellung
innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden.
Die Unterlagen werden daher aus Sicherheitsgründen nur den ausgewählten
Bewerben zur Verfügung gestellt, die eine entsprechende
Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben. Weitere zusätzliche
Angaben gemäß Link:
[5]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben
sofern der Bewerber im Handelsregister eingetragen ist/sind (der Auszug
soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst
nicht älter als 6 Monate sein).
2.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
Zur Prüfung von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 ff GWB in Bezug
auf den/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, haben die Bewerber und die
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eine schriftliche Eigenerklärung
gemäß einem auf der Vergabeplattform bereit gestellten Vordruck
abzugeben.
3) Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbergemeinschaftserklärung
(vgl. Ziff. III.1.8) oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung
eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der
Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung der
Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw.
dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das
jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und
kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die
Auftragsvergabe, sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft
zu bewerben.
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des
Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern
der Bewerbergemeinschaft zu führen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der
wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw.
von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die
vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in
Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen
Unternehmen vorzulegen.
Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/
Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen,
wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/ die
Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen
(Verpflichtungserklärung).
Für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.1.1), Pkt. 2 und Pkt. 3
sowie für die Verpflichtungserklärung stellt der Auftraggeber die v.
g. Formulare auf seiner Internetseite
[6]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die
von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden
sollen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw.
zu verlangen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche
in den Jahren 2014, 2015, 2016 abgeschlossen wurden.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt
ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von 15,0 Mio. Euro des Bewerbers/
der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) für die Planung und Errichtung von
automatischen Gepäckförder- und Sortieranlagen.
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als
auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei
Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die
Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen. Die
Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der
Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur
Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten /
Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will,
werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen
Unternehmen addiert, sofern die u. g. Verpflichtungserklärung der
vorstehend benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes
Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben
einzureichen.
Soweit der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der
Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern /
konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die
Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.1.1) Pkt. 1 und 2 auch für den
Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers /
konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist,
Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag
zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine
Verpflichtungserklärung, Formular).
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des
Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten (Mindestanforderungen):
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter
Ziffer III.1.3), Punkt 1.1 aufgeführten Referenzen als
Mindestanforderung folgende Leistungsarten und Leistungsumfänge
erfüllen und wenn deren Inbetriebnahmen der Gepäckförderanlagen nach
dem 01.01.2010 liegen und zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen
sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen
spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen
sein.
1.1 Mindestens 3 unternehmensbezogene Referenzprojekte aus dem unter 1.
genannten Zeitraum, die jeweils alle folgenden Anforderungen
hinsichtlich Leistungsart und umfang erfüllen:
Leistungsart:
Ausführungsplanung und Errichtung einer automatischen Gepäckförder- und
Sortieranlage für einen Flughafen; mit einer in den automatischen
Sortierprozess integrierten mehrstufigen Reisegepäck-Kontrollanlage
(MRKA) und einer automatischen, fluggenauen Sortierung des
Abfluggepäcks auf mehrere Sortierziele (Verladeendstellen).
Leistungsumfang:
Abfertigungskapazität 700 abfliegende Gepäckstücke in der
Spitzenstunde,
8 Check-in Schalter,
1 MRKA (automatische Gepäckprüfanlage in der Kontrollstufe 1),
3 Sortierziele (Verladeendstellen),
Gepäckrückgabe 700 ankommende Gepäckstücke in der Spitzenstunde,
2 Ausgaberundläufe mit Zuführlinien.
2. Angaben zur personellen Leistungsfähigkeit
Angaben zur beruflichen Qualifikation und Erfahrungen hinsichtlich der
ausgeschriebenen Leistung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen
Personals. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die
aufgeführten Personen folgende Mindestanforderung erfüllen:
2.1 Projektleiter:
Dipl.-Ing. oder Master oder Bachelor oder vergleichbar,
10 Jahre Berufserfahrung, davon mindestens 5 Jahre in der Funktion
eines Projektleiters;
mind. 1 Referenz als Projektleiter, die hinsichtlich Art und Umfang
der Leistungen die Anforderungen gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1.1
erfüllen.
Zur Darstellung aller Unternehmensreferenzen und persönlichen
Referenzen gibt es weitere Informationen unter Link:
[7]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der
gem. Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Nachweise und
Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Prüfung der
Eignung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Der Auftraggeber wird alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für die
Angebotsabgabe auswählen, die die Mindestanforderungen gemäß III.1.1)
bis III.1.3) erfüllen und für die keine Ausschlussgründe nach §§ 123
ff. GWB bestehen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung
der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende
Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor,
bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen
Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur
vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
Weiteren Informationen gem. Ziff. VI.3): Link:
[8]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme
und Mängelbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme eines in
der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder
Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Gemäß Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss
im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts,
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein.
Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als
Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die
Vergabestelle ein Formular Teilnahmeantrag inklusive
Bewerbergemeinschaftserklärung (Formular) auf ihrer Internetseite
[9]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das
von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.1) verwiesen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Ablauf des Verhandlungsverfahrens zur Angebotsabgabe:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des
Teilnahmewettbewerbes zeitnah zur Abgabe des Angebots auffordern. Der
Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in
formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote
ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe
ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen (Mindestanforderungen)
nicht erfüllen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass in
den Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen nur Vorgaben oder Festlegungen,
die ausdrücklich auch als verbindliche Anforderung in den
Vergabeunterlagen gekennzeichnet sind, als verbindliche Anforderungen
im Sinne der Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 05.12.2013 RS.C
561/2012) gelten.
Weitere Informationen Link:
[10]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/12/2017
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Grundsätzliches:
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet
des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin
gem. § 100 Abs. 1, Nr. 2a GWB ein Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Das Verfahren wird als
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt (vgl. Ziff.
IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb
begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser
Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die
Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche
Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den
Auftraggeber führt zur Versendung der Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen.
Die in Ziffer II.2.7) enthaltenen Zeitangaben gelten für die Planung
und Errichtung sowie 4 Jahre Wartung der Gepäckförderanlage und stehen
unter dem Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung.
Hinweise zum Teilnahmewettbewerb:
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach (1 Original und 1
Kopie, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher
Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die
Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens
(vgl. Ziff. II.1.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der
Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zum
Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der
Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle die Übersendung per Telefax
oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der
Vergabestelle vorbereitete Kennzettel (Formular) verwendet werden.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis
08.12.2017 an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar
eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht
beantwortet. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per
E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer) II.1.1))
und des Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die
E-Mail-Adresse [11]einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die
Vergabestelle wird etwaige Informationen (u.a. die Formulare) und
Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie
sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das
Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite
veröffentlichen: [12]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den
vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und
Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen
zu Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung bzw. die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) des Bewerbers kann die Einreichung der
unter Ziffer III.1) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten
Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die
Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in
diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise
inhaltlich übereinstimmen.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im
Besitz des Auftraggebers.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
widergegeben wird.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular der
Europäischen Union sind weitere Auskünfte in der Anlage zur
Auftragsbekanntmachung zu einzelnen Ziffern (wie in den Texten benannt)
erhältlich unter: (URL)
[13]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft,
Mittelstand und Technologie
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 331/866-1719
Fax: +49 331/866-1652
Internet-Adresse:[14]http://www.mwe.brandenburg.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der
Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung, gerügt werden.
2.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der
Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der
Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
3.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der
Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff.
I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
4.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf
Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g.
Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von §
160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5.
Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135
GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB
zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in
Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines
öffentlichen Auftrags zu beachten.
Gemäß Richtlinie 2014/25/EU, Anlage XII C Nr. 19 wird hiermit darauf
hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von
vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für
die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten
sind.
Hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen
Regelungen wird auf den folgenden Link, Ziffer VI.4.3) verwiesen: (URL)
[15]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
Bonn
53113
Deutschland
Telefon: +49 228/9499-0
E-Mail: [16]info@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 228/9499-400
Internet-Adresse:[17]www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2017
References
1. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
2. http://www.berlin-airport.de/
3. http://www.berlin-airport.de/
4. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
5. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
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7. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
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11. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
12. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
13. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
14. http://www.mwe.brandenburg.de/
15. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
16. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
17. http://www.bundeskartellamt.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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