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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Gepäckabfertigungssystem - DE-Berlin
Gepäckabfertigungssystem
Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Installation von Transportanlagen
Software-Wartung und -Reparatur
Softwarepaket für die Industrieprozesssteuerung
Reparatur- und Wartungsdienste
Reparatur und Wartung von Maschinen
Dokument Nr...: 471543-2017 (ID: 2017112409314755907)
Veröffentlicht: 24.11.2017
*
  DE-Berlin: Gepäckabfertigungssystem
   2017/S 226/2017 471543
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Bauauftrag
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
   Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Raum 50
   Berlin
   12529
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): zu Händen von Frau Bähr
   E-Mail: [1]einkauf@berlin-airport.de
   NUTS-Code: DE406
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.berlin-airport.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]www.berlin-airport.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter:
   [4]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Flughafenanlagen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gepäckförderanlage (GFA) für das Fluggastterminal 1-E am BER.
   Referenznummer der Bekanntmachung: EB-2017-0540 (Aktenzeichen des
   Auftraggebers)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34961000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Zur Deckung des zu erwartenden Passagieraufkommens und zur Sicherung
   des internationalen Qualitätsniveaus werden die bestehenden Terminal-
   und Pier-Einrichungen mit dem Terminal T1-E erweitert.
   Die gegenständliche Leistung umfasst die Ausführungsplanung, Lieferung,
   Montage und Inbetriebnahme einer automatischen Gepäckförder- und
   Sortieranlage für das Fluggastterminal 1-E sowie deren Wartung für 4
   Jahre einschließlich Hotline- und Supportleistungen sowie
   Ersatzteilvorhaltung, ohne die mechanische und elektromechanische
   Wartung.
   Montage, Probebetrieb und Inbetriebnahme müssen koordiniert mit der
   Errichtung und Inbetriebnahme des Terminalgebäudes erfolgen.
   Probebetrieb unter Realbedingungen voraussichtlich von November 2019
   bis März 2020.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71321000
   51511400
   72267000
   48150000
   50000000
   50530000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE406
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Dahme Spreewald.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
   (Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw.
   Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen; nur bei Lieferaufträgen 
   Angabe, ob Angebote für Erwerb, Leasing, Anmietung, Abzahlungskauf oder
   eine Kombination dieser Möglichkeiten benötigt werden)
   (max 4000 Zeichen)
   Dimensionierung der Normalgepäck-Anlage:
   Gepäckabmessungen (max): 100 x 75 x 45 cm / (min): 20 x 5 x 20 cm (L x
   H x B);
   Gepäckgewicht (max.): ca. 50 kg (schwerere Einzelstücke möglich);
   Im Ankunftsbereich können Gepäckstücke bis zu einer Länge von 150 cm
   über den Normalgepäckprozess geleitet werden (z. B. Golfsäcke).
   Benötigte Kapazität: ca. 900 GPS/h je für Ankunft und Abflug, redundant
   ausgelegt gemäß vorgegebenem Layout.
   Dimensionierung der Großgepäck-Anlage:
   Als Großgepäck werden Gepäckstücke bezeichnet, welche eine der
   Maximalgrößen des Normalgepäcks überschreiten. Das sind z. B.
   Surfbretter; Ski; Kinderwagen; Fahrräder etc..
   Benötigte Kapazität: ca. 90 GPS/h.
   Leistungsumfang Ausführungsplanung, Lieferung, Montage und
   Inbetriebnahme
   (Orientierungsangaben ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
    Ausführungsplanung der neuen Gepäckabfertigungsanlagen für
   ankommendes und abfliegendes Gepäck;
    Lieferung und Montage der neuen Gepäckabfertigungsanlagen umfassend
   alle mechanischen und elektrischen Anlagenteile;
    Mechanische und steuerungstechnische Integration der vom Auftraggeber
   gelieferten mehrstufigen Reisegepäckkontrollanlage nach Standard 3
   (MRKA) inkl. Zuführung und fördertechnische Ausrüstung zu PTM-Raum;
    Inbetriebsetzung der Elemente, Gruppen und des Systems;
    Tests der Elemente, Gruppen und des Systems;
    Schulung des Personals; Inbetriebnahme des Systems, Probebetrieb des
   Systems; Übergabe der Gesamtanlage;
    Check-in Anlagen (16 Schalter) mit redundanter Zuführung zur
   Sortierung inkl. Anbindungen an bauseits gelieferte Self Service Bag
   Drop Automaten (SSBD);
    1 Transferaufgabeband mit Zuführung zur MRKA / Sortierung;
    Sortierung mit Zuführung zu den Verladeendstellen;
    Verladeendstellen (4 Sortierrundläufe und 1 Lateral);
    Gepäckausgabe (Ankunft); gesamthaft 3 Rundläufen mit einer
   Anstelllänge von insgesamt ca. 160 m gemäß vorgegebenem Layout;
    Lesetore;
    ausfallsicheres Leitsystem (100 % Redundanz) für gepäckstückgenaue
   Sortierung;
    Visualisierung (Anlagenzustände; 100 % Redundanz);
    Steuerung;
    Flug- und Gepäckinformationsanzeigen (an Verladeendstellen);
    Integration in Kameraüberwachung;
    Feuerabschlüsse (FSA);
    Rolltore und Sicherheitsabschlüsse;
    Koordination mit dem Bau, Betrieb und den übrigen Gewerken;
    Schnittstellen zu bestehenden Flughafensystemen: Baggage System
   Interface (BSI: ARINC Baglink; BSM und BPM); Airport Operational
   Database (AODB: T-Systems FARMS; Flugplandaten);
    Schnittstellen zu MRKA-System: ABSQ; HDMS von Smith Heimann.
   Die Bühnen werden bauseits erstellt, allfällige zusätzlich notwendige
   Podeste für Wartung und Unterhalt sind durch den Auftragnehmer zu
   liefern.
   Leistungsumfang Wartung (Rahmenvertrag) einschließlich Hotline- und
   Supportleistungen sowie Ersatzteilvorhaltung, ohne mechanische und
   elektromechanische Wartung für 4 Jahre:
    Wartung + Hotline Leitrechnersystem;
    Wartung + Hotline SPSen;
    Inspektion und Wartung der Check-in Waagen;
    Wartung und Prüfung der FSA;
    Einrichtung eines Konsignationslagers vor Ort.
   Es ist eine stufenweise Beauftragung wie folgt vorgesehen:
   Stufe 1: Ausführungsplanung der Gepäckförderanlage,
   Stufe 2: Bauliche Errichtung und 4 Jahre Wartung der Gepäckförderanlage
    Option 1.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Konzept der Leistungserbringung /
   Gewichtung: 30
   Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 70
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 72
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Einmalige Verlängerung der Wartung um 1 Jahr einschließlich Hotline-
   und Supportleistungen, ohne mechanische und elektromechanische Wartung
   und ohne Ersatzteilvorhaltung.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Beschreibung der Optionen:
   (max 4000 Zeichen)
   Option 1:
   Stufe 2  Bauliche Errichtung der GFA und 4 Jahre Wartung
   einschließlich Hotline- und Supportleistungen sowie
   Ersatzteilvorhaltung, ohne die mechanische und elektromechanische
   Wartung.
   Option 2:
   Einmalige Verlängerung um 1 Jahr der Wartung der GFA einschließlich
   Hotline- und Supportleistungen, ohne mechanische und elektromechanische
   Wartung und ohne Ersatzteilvorhaltung.
   Option 3:
   Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche
   oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt,
   die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der
   beauftragten baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich
   dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf
   Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen,
   außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist
   (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für
   Bauleistungen (VOB/B)).
   Darüber hinaus hat der AN nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen,
   die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum
   ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der jeweiligen technischen
   Anlagen oder baulichen Anlagen erforderlich werden bzw. sind, auf
   Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige
   Leistungen nicht eingerichtet ist.
   Der AG kann Anordnungen i. S. d. (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 Vergabe- und
   Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) zu Art und Umfang der
   vertraglichen Leistungen, soweit geboten, auch hinsichtlich der
   Bau-/Planungstermine und -zeiten (Beschleunigungsanordnungen etc.)
   treffen, wenn der Betrieb des AN auf die dafür erforderlichen
   Leistungen eingerichtet ist und sie unter Abwägung der beiderseitigen
   Interessen nicht unzumutbar sind. Die Vergütung für etwaige vorbenannte
   Anordnungen des AG berechnet sich gemäß den in den nachfolgend
   getroffenen Festlegungen.
   Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten geänderten oder
   zusätzlichen Leistungen erfolgt auf der Grundlage der
   Preisermittlungsgrundlagen der Auftragskalkulation (= Urkalkulation)
   des Hauptvertrages gemäß den einschlägigen Regelungen der VOB/B §§ 2
   Abs. 5 ff.
   Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des
   Auftraggebers zu einer genauen, detaillierten und nach den Einzelkosten
   der Teilleistungen, Baustellengemeinkosten sowie Allgemeinen
   Geschäftskosten mit Wagnis und Gewinn aufgeschlüsselten Ableitung der
   geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der
   Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten
   geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den
   Preisermittlungsgrundlagen der Auftragskalkulation (= Urkalkulation)
   seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen oder geminderten
   Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen,
   zeitabhängigen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten,
   Baustelleneinrichtung- und Baustellengemeinkosten) und der
   zeitunabhängigen Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und
   Gewinn) darzulegen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach Fertigstellung
   innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden.
   Die Unterlagen werden daher aus Sicherheitsgründen nur den ausgewählten
   Bewerben zur Verfügung gestellt, die eine entsprechende
   Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben. Weitere zusätzliche
   Angaben gemäß Link:
   [5]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben
   sofern der Bewerber im Handelsregister eingetragen ist/sind (der Auszug
   soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst
   nicht älter als 6 Monate sein).
   2.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
   Zur Prüfung von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 ff GWB in Bezug
   auf den/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, haben die Bewerber und die
   Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eine schriftliche Eigenerklärung
   gemäß einem auf der Vergabeplattform bereit gestellten Vordruck
   abzugeben.
   3) Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbergemeinschaftserklärung
   (vgl. Ziff. III.1.8) oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung
   eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen:
   Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der
   Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung der
   Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
   Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw.
   dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das
   jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und
   kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die
   Auftragsvergabe, sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft
   zu bewerben.
   Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des
   Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
   Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern
   der Bewerbergemeinschaft zu führen.
   Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der
   wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des
   Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw.
   von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die
   vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in
   Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen
   Unternehmen vorzulegen.
   Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/
   Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen,
   wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/ die
   Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen
   (Verpflichtungserklärung).
   Für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.1.1), Pkt. 2 und Pkt. 3
   sowie für die Verpflichtungserklärung stellt der Auftraggeber die v.
   g. Formulare auf seiner Internetseite
   [6]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die
   von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden
   sollen.
   Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw.
   zu verlangen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den
   3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche
   in den Jahren 2014, 2015, 2016 abgeschlossen wurden.
   Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt
   ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von 15,0 Mio. Euro des Bewerbers/
   der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) für die Planung und Errichtung von
   automatischen Gepäckförder- und Sortieranlagen.
   Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als
   auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei
   Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die
   Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen. Die
   Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der
   Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur
   Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten /
   Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will,
   werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen
   Unternehmen addiert, sofern die u. g. Verpflichtungserklärung der
   vorstehend benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes
   Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben
   einzureichen.
   Soweit der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der
   Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern /
   konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die
   Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.1.1) Pkt. 1 und 2 auch für den
   Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
   Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers /
   konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist,
   Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag
   zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine
   Verpflichtungserklärung, Formular).
   Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des
   Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten (Mindestanforderungen):
   Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter
   Ziffer III.1.3), Punkt 1.1 aufgeführten Referenzen als
   Mindestanforderung folgende Leistungsarten und Leistungsumfänge
   erfüllen und wenn deren Inbetriebnahmen der Gepäckförderanlagen nach
   dem 01.01.2010 liegen und zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen
   sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen
   spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen
   sein.
   1.1 Mindestens 3 unternehmensbezogene Referenzprojekte aus dem unter 1.
   genannten Zeitraum, die jeweils alle folgenden Anforderungen
   hinsichtlich Leistungsart und umfang erfüllen:
   Leistungsart:
   Ausführungsplanung und Errichtung einer automatischen Gepäckförder- und
   Sortieranlage für einen Flughafen; mit einer in den automatischen
   Sortierprozess integrierten mehrstufigen Reisegepäck-Kontrollanlage
   (MRKA) und einer automatischen, fluggenauen Sortierung des
   Abfluggepäcks auf mehrere Sortierziele (Verladeendstellen).
   Leistungsumfang:
    Abfertigungskapazität  700 abfliegende Gepäckstücke in der
   Spitzenstunde,
     8 Check-in Schalter,
     1 MRKA (automatische Gepäckprüfanlage in der Kontrollstufe 1),
     3 Sortierziele (Verladeendstellen),
    Gepäckrückgabe  700 ankommende Gepäckstücke in der Spitzenstunde,
     2 Ausgaberundläufe mit Zuführlinien.
   2. Angaben zur personellen Leistungsfähigkeit
   Angaben zur beruflichen Qualifikation und Erfahrungen hinsichtlich der
   ausgeschriebenen Leistung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen
   Personals. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die
   aufgeführten Personen folgende Mindestanforderung erfüllen:
   2.1 Projektleiter:
    Dipl.-Ing. oder Master oder Bachelor oder vergleichbar,
     10 Jahre Berufserfahrung, davon mindestens 5 Jahre in der Funktion
   eines Projektleiters;
    mind. 1 Referenz als Projektleiter, die hinsichtlich Art und Umfang
   der Leistungen die Anforderungen gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1.1
   erfüllen.
   Zur Darstellung aller Unternehmensreferenzen und persönlichen
   Referenzen gibt es weitere Informationen unter Link:
   [7]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der
   gem. Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Nachweise und
   Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Prüfung der
   Eignung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
   Der Auftraggeber wird alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für die
   Angebotsabgabe auswählen, die die Mindestanforderungen gemäß III.1.1)
   bis III.1.3) erfüllen und für die keine Ausschlussgründe nach §§ 123
   ff. GWB bestehen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung
   der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende
   Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor,
   bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen
   Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur
   vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
   Weiteren Informationen gem. Ziff. VI.3): Link:
   [8]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme
   und Mängelbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme eines in
   der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder
   Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Gemäß Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss
   im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts,
   gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein.
   Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als
   Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die
   Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie
   gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
   Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die
   Vergabestelle ein Formular Teilnahmeantrag inklusive
   Bewerbergemeinschaftserklärung (Formular) auf ihrer Internetseite
   [9]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das
   von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
   Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.1) verwiesen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Ablauf des Verhandlungsverfahrens zur Angebotsabgabe:
   Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des
   Teilnahmewettbewerbes zeitnah zur Abgabe des Angebots auffordern. Der
   Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in
   formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote
   ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen (Mindestanforderungen)
   nicht erfüllen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass in
   den Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen nur Vorgaben oder Festlegungen,
   die ausdrücklich auch als verbindliche Anforderung in den
   Vergabeunterlagen gekennzeichnet sind, als verbindliche Anforderungen
   im Sinne der Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 05.12.2013  RS.C 
   561/2012) gelten.
   Weitere Informationen Link:
   [10]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/12/2017
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Grundsätzliches:
   Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet
   des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin
   gem. § 100 Abs. 1, Nr. 2a GWB ein Verhandlungsverfahren mit
   Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Das Verfahren wird als
   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt (vgl. Ziff.
   IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb
   begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser
   Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die
   Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche
   Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den
   Auftraggeber führt zur Versendung der Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen.
   Die in Ziffer II.2.7) enthaltenen Zeitangaben gelten für die Planung
   und Errichtung sowie 4 Jahre Wartung der Gepäckförderanlage und stehen
   unter dem Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung.
   Hinweise zum Teilnahmewettbewerb:
   Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach (1 Original und 1
   Kopie, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher
   Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die
   Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens
   (vgl. Ziff. II.1.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der
   Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zum
   Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der
   Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle  die Übersendung per Telefax
   oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
   Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der
   Vergabestelle vorbereitete Kennzettel (Formular) verwendet werden.
   Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis
   08.12.2017 an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar
   eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht
   beantwortet. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per
   E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer) II.1.1))
   und des Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die
   E-Mail-Adresse [11]einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die
   Vergabestelle wird etwaige Informationen (u.a. die Formulare) und
   Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie
   sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das
   Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite
   veröffentlichen: [12]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
   Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den
   vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und
   Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen
   zu Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
   Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung bzw. die Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (EEE) des Bewerbers kann die Einreichung der
   unter Ziffer III.1) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten
   Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die
   Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in
   diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise
   inhaltlich übereinstimmen.
   Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im
   Besitz des Auftraggebers.
   Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
   vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die
   Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
   veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
   Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
   widergegeben wird.
   Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular der
   Europäischen Union sind weitere Auskünfte in der Anlage zur
   Auftragsbekanntmachung zu einzelnen Ziffern (wie in den Texten benannt)
   erhältlich unter: (URL)
   [13]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft,
   Mittelstand und Technologie
   Heinrich-Mann-Allee 107
   Potsdam
   14473
   Deutschland
   Telefon: +49 331/866-1719
   Fax: +49 331/866-1652
   Internet-Adresse:[14]http://www.mwe.brandenburg.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   1.
   Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der
   Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung, gerügt werden.
   2.
   Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
   die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der
   Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der
   Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
   3.
   Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
   die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der
   Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff.
   I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
   4.
   Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf
   Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g.
   Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
   Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von §
   160 Abs. 3 GWB vorliegen.
   5.
   Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135
   GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB
   zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in
   Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines
   öffentlichen Auftrags zu beachten.
   Gemäß Richtlinie 2014/25/EU, Anlage XII C Nr. 19 wird hiermit darauf
   hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von
   vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für
   die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten
   sind.
   Hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen
   Regelungen wird auf den folgenden Link, Ziffer VI.4.3) verwiesen: (URL)
   [15]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Bundeskartellamt
   Kaiser-Friedrich-Str. 16
   Bonn
   53113
   Deutschland
   Telefon: +49 228/9499-0
   E-Mail: [16]info@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 228/9499-400
   Internet-Adresse:[17]www.bundeskartellamt.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/11/2017
References
   1. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
   2. http://www.berlin-airport.de/
   3. http://www.berlin-airport.de/
   4. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
   5. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
   6. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
   7. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
   8. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
   9. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
  10. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
  11. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
  12. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
  13. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
  14. http://www.mwe.brandenburg.de/
  15. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
  16. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  17. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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