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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Magdeburg
Arzneimittel
Dokument Nr...: 471839-2017 (ID: 2017112409242355377)
Veröffentlicht: 24.11.2017
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  DE-Magdeburg: Arzneimittel
   2017/S 226/2017 471839
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   AOK Sachsen-Anhalt
   Lüneburger Str. 4
   Zu Händen von: Nadine Sommermeier
   39106 Magdeburg
   Deutschland
   Telefon: +49 391287845117
   E-Mail: [1]openhouse@san.aok.de
   Fax: +49 3912878845117
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB
   V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Glatirameracetat (ATC: L03AX13 
   in der Wirkstärke 40mg Glatirameracetat je Fertigspritze) mit
   jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten
   open-house-Modells.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   NUTS-Code DEE0
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht
   exklusiven Rabattverträgen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln
   mit dem Wirkstoff Glatirameracetat (ATC: L03AX13  in der Wirkstärke
   40mg Glatirameracetat je Fertigspritze) im Rahmen eines sogenannten
   open-house-Modells. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
   sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu vorgenanntem Wirkstoff
   angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei
   der unter I.1) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie
   den jeweiligen Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine
   Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss
   kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste
   Vertragsbeginn ist der 1.1.2018. Davon ausgehend beträgt die
   Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 31.12.2019
   unabhängig von dem Beginn des Vertrages.
   Sollte die AOK Sachsen-Anhalt während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe
   der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften Exklusivverträge für
   die Wirkstoffe ausschreiben, werden die im Rahmen dieser
   Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen
   Regelungen beendet.
   Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des
   Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die
   beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
   Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
   Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit
   nicht verbunden.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Angebotsformblatt.
   Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   27.10.2019
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Str. 76
   53123 Bonn
   Deutschland
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach Auffassung der AOK Sachsen-Anhalt stellt der Abschluss der
   Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der
   Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EG des Europäischen Parlaments
   und des Rates dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht (§§
   97 ff GWB) nicht anzuwenden sind.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22.11.2017
References
   1. mailto:openhouse@san.aok.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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