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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Gelsenkirchen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 471739-2017 (ID: 2017112409233355277)
Veröffentlicht: 24.11.2017
*
DE-Gelsenkirchen: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2017/S 226/2017 471739
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
(de)
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach
Art. 2 lit. b) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, zugleich handelnd für die
Stadt Bottrop, die Stadt Gelsenkirchen und den Kreis Recklinghausen
Augustastraße 1
Kontaktstelle(n): Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, Augustastr. 1, 45879
Gelsenkirchen
45879 Gelsenkirchen
Deutschland
Telefon: +49 2091584314
E-Mail: [1]OePNV_Finanzierung@vrr.de
Fax: +49 2091584123314
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]http://www.vrr.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: [3]http://www.kreis-re.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
Busdienste
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: ja
Stadt Dortmund
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Deutschland
Stadt Essen
Porscheplatz 1
45121 Essen
Deutschland
Stadt Herne
Friedrich-Ebert-Platz 2
44623 Herne
Deutschland
Stadt Oberhausen
Schwartzstraße 72
46042 Oberhausen
Deutschland
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5
Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über Verkehrsleistungen im
öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen und sonstigen
Verkehrsmitteln auf dem Gebiet der Stadt Bottrop, der Stadt
Gelsenkirchen und des Kreises Recklinghausen sowie auf einzelnen
gebietsübergreifenden Linien auch auf den Gebieten der in Anhang A
Ziff. II genannten Aufgabenträger (mitbediente Aufgabenträger).
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Erbringen von
Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr in folgenden
Gebietskörperschaften.
NUTS-Code DEA31,DEA52,DEA13,DEA32,DEA55,DEA17,DEA36
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach
Art. 2 lit. b) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, zugleich handelnd für die
Stadt Bottrop, die Stadt Gelsenkirchen und den Kreis Recklinghausen,
vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach Art. 5 Abs. 2
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auf dem Gebiet der Stadt Bottrop, der
Stadt Gelsenkirchen und des Kreises Recklinghausen sowie angrenzender
Gebietskörperschaften. Es ist Beschlusslage innerhalb des
Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, dass der Verkehrsverbund im
Außenverhältnis
im eigenen Namen für die Finanzierung und
im fremden Namen für die Abwicklung der Betrauung zuständig ist und
handelt.
Im Innenverhältnis verbleibt es bei der Zuständigkeit der
Aufgabenträger für die Betrauung. Näheres zum Verhältnis des
Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr zu den ihm angehörenden
Zweckverbandsmitgliedern unter Ziffer VI.1) dieser Vorabbekanntmachung.
Die beabsichtigte Direktvergabe umfasst Verkehrsleistungen auf 124
konzessionierten Buslinien. Die Einzelheiten zum Gegenstand und Umfang
des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind in dem Dokument
Leistungsbeschreibung enthalten, das unter
[4]http://www.kreis-re.de/direktvergabeunterlagen abrufbar ist.
Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können
sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der
sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten
Verkehrsnachfrage, infolge sich ändernder finanzieller
Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans.
In derartigen Fällen können die Aufgabenträger eine entsprechende
Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr- und
Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der
Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
Mindestanteil: 24(%) Höchstanteil: 33(%) des Auftragswerts.
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Erbringung von
Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr und alternativen
Bedienformen.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
Die zu vergebenden Verkehrsleistungen mit Bussen betragen derzeit rund
18,848 Mio. Nutzwagenkilometer pro Jahr.
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 1.1.2020
Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
Die Ausgleichsleistungen erfolgen auf der Grundlage des
VRR-Finanzierungssystems und des Einnahmenaufteilungsvertrags in der
jeweils gültigen Fassung. Die Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR-Finanzierungsrichtlinie) ist unter
[5]http://www.vrr.de/imperia/md/content/dervrr/satzungen/finanzierungsr
ichtlinie_vrr_2014.pdf einsehbar.
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: nein
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
An den Betreiber vergebener Prozentsatz: 100(%) (der verbleibende
Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
III.1.4)Soziale Standards:
Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
betreffenden Diensten stehend gelten).: Der interne Betreiber hat bei
der Durchführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags den
Spartentarifvertrag Nahverkehr Nordrhein-Westfalen (TV-N NW) sowie den
Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten
des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV) in der
jeweils aktuellen Fassung anzuwenden. Zudem hat der interne Betreiber
die von ihm beauftragten Nachunternehmer zu verpflichten, einen für
allgemeingültig erklärten Spartentarifvertrag gemäß der Verordnung zur
Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich des
öffentlichen Personennahverkehrs (RepTVVO) anzuwenden. Der interne
Betreiber hat ferner bei der Durchführung des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags die Anforderungen des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) sowie des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) in
ihrer jeweils aktuellen Fassung zu beachten und seine Nachunternehmer
zur Beachtung dieser Anforderungen anzuhalten.
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
Spezifikationen: Die Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich
Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards werden gemäß § 8a Abs. 2
Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG in einem separaten
Dokument ("Leistungsbeschreibung) festgelegt. Ferner gelten ergänzend
die Vorgaben der Nahverkehrspläne des Kreises Recklinghausen, der Stadt
Bottrop, der Stadt Gelsenkirchen und der angrenzenden mitbedienten
Gebietskörperschaften in der jeweils gültigen Fassung zu
Qualitätsstandards des ÖPNV-Angebots, zur Barrierefreiheit und zur
Angebotskonzeption.
Die vorstehend genannten Dokumente stehen als Download unter folgendem
Link zur Verfügung:
[6]http://www.kreis-re.de/direktvergabeunterlagen.
Des Weiteren finden die Tarifangebote des Zweckverbandes
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Anwendung. Damit verbunden sind die
Teilnahme an der Einnahmeaufteilung im Zweckverband Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr (vgl. VRR-Finanzierungsrichtlinie, abrufbar unter:
[7]http://www.vrr.de/imperia/md/content/dervrr/satzungen/finanzierungsr
ichtlinie_vrr_2014.pdf) und der Abschluss eines Grundvertrags mit der
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (entsprechend dem Muster unter
[8]http://www.vrr.de/de/vrr/verbund/satzungen/index.html).
Zudem sind die geltenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen,
Qualitätsstandards und Richtlinien des Zweckverbandes Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr zu beachten.
Sämtliche der vorgenannten Dokumente enthalten wesentliche
Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG.
Eigenwirtschaftliche Anträge, die von diesen Anforderungen abweichen,
sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2)Technische Anforderungen
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Beschreibung: Einzelheiten zu den Qualitätszielen des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags können dem Dokument Leistungsbeschreibung
entnommen werden, welches unter
[9]http://www.kreis-re.de/direktvergabeunterlagen abrufbar ist.
Information und Fahrkarten:
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit:
Zugausfälle:
Prämien und Sanktionen:
Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen:
Befragung zur Kundenzufriedenheit:
Beschwerdebearbeitung:
Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität:
Sonstige:
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Name und Anschrift des gewählten Betreibers
Vestische Straßenbahnen GmbH
Westerholter Straße 550
45701 Herten
Deutschland
E-Mail: [10]info@vestische.de
Telefon: +49 23661860
Internet-Adresse: [11]http://www.vestische.de
Fax: +49 2366186444
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A. Erläuterungen zur Gruppe von Behörden und zur Beschaffung durch den
VRR im Auftrag der mitbedienten Aufgabenträger
1. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und seine
Zweckverbandsmitglieder sind eine Gruppe von Behörden im Sinne von
Art. 2 lit. b) VO (EG) Nr. 1370/2007. Sie stellen insoweit integrierte
Verkehrsdienste sicher, für die ein Informationsdienst, eine einzige
Fahrausweisregelung und ein koordinierter Fahrplan bestehen.
2. Im Verhältnis zwischen dem VRR und dessen Zweckverbandsmitgliedern
sind letztere als öffentliche Aufgabenträger für die Planung,
Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW
zuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeit legen sie in Abstimmung mit
den mitbedienten Aufgabenträgern die von dem jeweiligen
Verkehrsunternehmen zu erbringenden Leistungen und
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen fest.
3. Die Zweckverbandsmitglieder haben dem VRR die Aufgabe der
Finanzierung des ÖPNV zur Wahrnehmung im eigenen Namen übertragen. Im
Rahmen dieser übertragenen Aufgabe gewährt der VRR den
Verkehrsunternehmen Ausgleichsleistungen für die Erfüllung
gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 VO
(EG) Nr. 1370/2007. Zudem führt der VRR im Namen und im Auftrag der
Zweckverbandsmitglieder Direktvergaben durch. In diesem Rahmen stellt
der VRR gegenüber dem ausgewählten Verkehrsunternehmen fest, dass eine
Betrauung vorliegt und erlässt einen Bescheid gemäß der
Finanzierungsrichtlinie des VRR.
B. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Gemäß § 12
Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für
eigenwirtschaftliche Verkehre mit Straßenbahnen, Obussen oder
Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser
Vorabbekanntmachung zu stellen.
C. Vergabe als Gesamtleistung: Die Vergabe der Verkehrsleistung erfolgt
als Gesamtleistung (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2
PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge können sich nur auf die
Gesamtleistung, nicht aber auf Teilleistungen, beziehen (vgl. § 13 Abs.
2a Satz 2 PBefG).
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse:
[13]http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/verg
abekammer_westfalen/index.html
Fax: +49 2514112165
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Fristen für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ergeben sich
aus den §§ 135 und 160 GWB, welche auch bei Vergaben nach Art. 5 Abs. 2
bis 5 der VO (EG) Nr. 1370/2007 anwendbar sind (vgl. § 8a Abs. 7 Satz 1
PBefG).
In § 135 Abs. 2 GWB heißt es:
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
In § 160 Abs. 2 und 3 GWB heißt es:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind..
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Deutschland
E-Mail: [14]vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse:
[15]http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/verg
abekammer_westfalen/index.html
Fax: +49 2514112165
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
Die Bekanntmachung über vergebene Aufträge wird im Supplement zum
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht: ja
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22.11.2017
References
1. mailto:OePNV_Finanzierung@vrr.de?subject=TED
2. http://www.vrr.de/
3. http://www.kreis-re.de/
4. http://www.kreis-re.de/direktvergabeunterlagen
5. http://www.vrr.de/imperia/md/content/dervrr/satzungen/finanzierungsrichtlinie_vrr_2014.pdf
6. http://www.kreis-re.de/direktvergabeunterlagen
7. http://www.vrr.de/imperia/md/content/dervrr/satzungen/finanzierungsrichtlinie_vrr_2014.pdf
8. http://www.vrr.de/de/vrr/verbund/satzungen/index.html
9. http://www.kreis-re.de/direktvergabeunterlagen
10. mailto:info@vestische.de?subject=TED
11. http://www.vestische.de/
12. mailto:vergabekammer@brms.nrw.de?subject=TED
13. http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
14. mailto:vergabekammer@brms.nrw.de?subject=TED
15. http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
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