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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Gelsenkirchen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 471739-2017 (ID: 2017112409233355277)
Veröffentlicht: 24.11.2017
*
  DE-Gelsenkirchen: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2017/S 226/2017 471739
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
    (de)
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die
   Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach
   Art. 2 lit. b) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, zugleich handelnd für die
   Stadt Bottrop, die Stadt Gelsenkirchen und den Kreis Recklinghausen
   Augustastraße 1
   Kontaktstelle(n): Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, Augustastr. 1, 45879
   Gelsenkirchen
   45879 Gelsenkirchen
   Deutschland
   Telefon: +49 2091584314
   E-Mail: [1]OePNV_Finanzierung@vrr.de
   Fax: +49 2091584123314
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]http://www.vrr.de
   Elektronischer Zugang zu Informationen: [3]http://www.kreis-re.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
   Busdienste
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: ja
   Stadt Dortmund
   Südwall 2-4
   44137 Dortmund
   Deutschland
   Stadt Essen
   Porscheplatz 1
   45121 Essen
   Deutschland
   Stadt Herne
   Friedrich-Ebert-Platz 2
   44623 Herne
   Deutschland
   Stadt Oberhausen
   Schwartzstraße 72
   46042 Oberhausen
   Deutschland
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5
   Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über Verkehrsleistungen im
   öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen und sonstigen
   Verkehrsmitteln auf dem Gebiet der Stadt Bottrop, der Stadt
   Gelsenkirchen und des Kreises Recklinghausen sowie  auf einzelnen
   gebietsübergreifenden Linien  auch auf den Gebieten der in Anhang A
   Ziff. II genannten Aufgabenträger (mitbediente Aufgabenträger).
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Erbringen von
   Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr in folgenden
   Gebietskörperschaften.
   NUTS-Code DEA31,DEA52,DEA13,DEA32,DEA55,DEA17,DEA36
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die
   Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach
   Art. 2 lit. b) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, zugleich handelnd für die
   Stadt Bottrop, die Stadt Gelsenkirchen und den Kreis Recklinghausen,
   vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach Art. 5 Abs. 2
   Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auf dem Gebiet der Stadt Bottrop, der
   Stadt Gelsenkirchen und des Kreises Recklinghausen sowie angrenzender
   Gebietskörperschaften. Es ist Beschlusslage innerhalb des
   Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, dass der Verkehrsverbund im
   Außenverhältnis
    im eigenen Namen für die Finanzierung und
    im fremden Namen für die Abwicklung der Betrauung zuständig ist und
   handelt.
   Im Innenverhältnis verbleibt es bei der Zuständigkeit der
   Aufgabenträger für die Betrauung. Näheres zum Verhältnis des
   Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr zu den ihm angehörenden
   Zweckverbandsmitgliedern unter Ziffer VI.1) dieser Vorabbekanntmachung.
   Die beabsichtigte Direktvergabe umfasst Verkehrsleistungen auf 124
   konzessionierten Buslinien. Die Einzelheiten zum Gegenstand und Umfang
   des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind in dem Dokument
   Leistungsbeschreibung enthalten, das unter
   [4]http://www.kreis-re.de/direktvergabeunterlagen abrufbar ist.
   Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können
   sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der
   sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten
   Verkehrsnachfrage, infolge sich ändernder finanzieller
   Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans.
   In derartigen Fällen können die Aufgabenträger eine entsprechende
   Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr- und
   Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der
   Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60112000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   Mindestanteil: 24(%) Höchstanteil: 33(%) des Auftragswerts.
   Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
   Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Erbringung von
   Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr und alternativen
   Bedienformen.
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   Die zu vergebenden Verkehrsleistungen mit Bussen betragen derzeit rund
   18,848 Mio. Nutzwagenkilometer pro Jahr.
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 1.1.2020
   Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
   Die Ausgleichsleistungen erfolgen auf der Grundlage des
   VRR-Finanzierungssystems und des Einnahmenaufteilungsvertrags in der
   jeweils gültigen Fassung. Die Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im
   Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR-Finanzierungsrichtlinie) ist unter
   [5]http://www.vrr.de/imperia/md/content/dervrr/satzungen/finanzierungsr
   ichtlinie_vrr_2014.pdf einsehbar.
   III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
   Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: nein
   III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
   An den Betreiber vergebener Prozentsatz: 100(%) (der verbleibende
   Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
   III.1.4)Soziale Standards:
   Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
   transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
   sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
   betreffenden Diensten stehend gelten).: Der interne Betreiber hat bei
   der Durchführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags den
   Spartentarifvertrag Nahverkehr Nordrhein-Westfalen (TV-N NW) sowie den
   Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten
   des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV) in der
   jeweils aktuellen Fassung anzuwenden. Zudem hat der interne Betreiber
   die von ihm beauftragten Nachunternehmer zu verpflichten, einen für
   allgemeingültig erklärten Spartentarifvertrag gemäß der Verordnung zur
   Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich des
   öffentlichen Personennahverkehrs (RepTVVO) anzuwenden. Der interne
   Betreiber hat ferner bei der Durchführung des öffentlichen
   Dienstleistungsauftrags die Anforderungen des Mindestlohngesetzes
   (MiLoG) sowie des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) in
   ihrer jeweils aktuellen Fassung zu beachten und seine Nachunternehmer
   zur Beachtung dieser Anforderungen anzuhalten.
   III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   Spezifikationen: Die Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich
   Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards werden gemäß § 8a Abs. 2
   Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG in einem separaten
   Dokument ("Leistungsbeschreibung) festgelegt. Ferner gelten ergänzend
   die Vorgaben der Nahverkehrspläne des Kreises Recklinghausen, der Stadt
   Bottrop, der Stadt Gelsenkirchen und der angrenzenden mitbedienten
   Gebietskörperschaften in der jeweils gültigen Fassung zu
   Qualitätsstandards des ÖPNV-Angebots, zur Barrierefreiheit und zur
   Angebotskonzeption.
   Die vorstehend genannten Dokumente stehen als Download unter folgendem
   Link zur Verfügung:
   [6]http://www.kreis-re.de/direktvergabeunterlagen.
   Des Weiteren finden die Tarifangebote des Zweckverbandes
   Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Anwendung. Damit verbunden sind die
   Teilnahme an der Einnahmeaufteilung im Zweckverband Verkehrsverbund
   Rhein-Ruhr (vgl. VRR-Finanzierungsrichtlinie, abrufbar unter:
   [7]http://www.vrr.de/imperia/md/content/dervrr/satzungen/finanzierungsr
   ichtlinie_vrr_2014.pdf) und der Abschluss eines Grundvertrags mit der
   Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (entsprechend dem Muster unter
   [8]http://www.vrr.de/de/vrr/verbund/satzungen/index.html).
   Zudem sind die geltenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen,
   Qualitätsstandards und Richtlinien des Zweckverbandes Verkehrsverbund
   Rhein-Ruhr zu beachten.
   Sämtliche der vorgenannten Dokumente enthalten wesentliche
   Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG.
   Eigenwirtschaftliche Anträge, die von diesen Anforderungen abweichen,
   sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen
   III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.2.2)Technische Anforderungen
   III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
   Beschreibung: Einzelheiten zu den Qualitätszielen des öffentlichen
   Dienstleistungsauftrags können dem Dokument Leistungsbeschreibung
   entnommen werden, welches unter
   [9]http://www.kreis-re.de/direktvergabeunterlagen abrufbar ist.
   Information und Fahrkarten:
   Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit:
   Zugausfälle:
   Prämien und Sanktionen:
   Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen:
   Befragung zur Kundenzufriedenheit:
   Beschwerdebearbeitung:
   Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität:
   Sonstige:
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   Name und Anschrift des gewählten Betreibers
   Vestische Straßenbahnen GmbH
   Westerholter Straße 550
   45701 Herten
   Deutschland
   E-Mail: [10]info@vestische.de
   Telefon: +49 23661860
   Internet-Adresse: [11]http://www.vestische.de
   Fax: +49 2366186444
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A. Erläuterungen zur Gruppe von Behörden und zur Beschaffung durch den
   VRR im Auftrag der mitbedienten Aufgabenträger
   1. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und seine
   Zweckverbandsmitglieder sind eine Gruppe von Behörden im Sinne von
   Art. 2 lit. b) VO (EG) Nr. 1370/2007. Sie stellen insoweit integrierte
   Verkehrsdienste sicher, für die ein Informationsdienst, eine einzige
   Fahrausweisregelung und ein koordinierter Fahrplan bestehen.
   2. Im Verhältnis zwischen dem VRR und dessen Zweckverbandsmitgliedern
   sind letztere als öffentliche Aufgabenträger für die Planung,
   Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW
   zuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeit legen sie  in Abstimmung mit
   den mitbedienten Aufgabenträgern  die von dem jeweiligen
   Verkehrsunternehmen zu erbringenden Leistungen und
   gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen fest.
   3. Die Zweckverbandsmitglieder haben dem VRR die Aufgabe der
   Finanzierung des ÖPNV zur Wahrnehmung im eigenen Namen übertragen. Im
   Rahmen dieser übertragenen Aufgabe gewährt der VRR den
   Verkehrsunternehmen Ausgleichsleistungen für die Erfüllung
   gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 VO
   (EG) Nr. 1370/2007. Zudem führt der VRR im Namen und im Auftrag der
   Zweckverbandsmitglieder Direktvergaben durch. In diesem Rahmen stellt
   der VRR gegenüber dem ausgewählten Verkehrsunternehmen fest, dass eine
   Betrauung vorliegt und erlässt einen Bescheid gemäß der
   Finanzierungsrichtlinie des VRR.
   B. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Gemäß § 12
   Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für
   eigenwirtschaftliche Verkehre mit Straßenbahnen, Obussen oder
   Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser
   Vorabbekanntmachung zu stellen.
   C. Vergabe als Gesamtleistung: Die Vergabe der Verkehrsleistung erfolgt
   als Gesamtleistung (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2
   PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge können sich nur auf die
   Gesamtleistung, nicht aber auf Teilleistungen, beziehen (vgl. § 13 Abs.
   2a Satz 2 PBefG).
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Westfalen
   Albrecht-Thaer-Straße 9
   48147 Münster
   Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@brms.nrw.de
   Telefon: +49 2514111691
   Internet-Adresse:
   [13]http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/verg
   abekammer_westfalen/index.html
   Fax: +49 2514112165
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
   Fristen für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ergeben sich
   aus den §§ 135 und 160 GWB, welche auch bei Vergaben nach Art. 5 Abs. 2
   bis 5 der VO (EG) Nr. 1370/2007 anwendbar sind (vgl. § 8a Abs. 7 Satz 1
   PBefG).
   In § 135 Abs. 2 GWB heißt es:
   Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
   im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   In § 160 Abs. 2 und 3 GWB heißt es:
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind..
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Westfalen
   Albrecht-Thaer-Straße 9
   48147 Münster
   Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer@brms.nrw.de
   Telefon: +49 2514111691
   Internet-Adresse:
   [15]http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/verg
   abekammer_westfalen/index.html
   Fax: +49 2514112165
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   Die Bekanntmachung über vergebene Aufträge wird im Supplement zum
   Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht: ja
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22.11.2017
References
   1. mailto:OePNV_Finanzierung@vrr.de?subject=TED
   2. http://www.vrr.de/
   3. http://www.kreis-re.de/
   4. http://www.kreis-re.de/direktvergabeunterlagen
   5. http://www.vrr.de/imperia/md/content/dervrr/satzungen/finanzierungsrichtlinie_vrr_2014.pdf
   6. http://www.kreis-re.de/direktvergabeunterlagen
   7. http://www.vrr.de/imperia/md/content/dervrr/satzungen/finanzierungsrichtlinie_vrr_2014.pdf
   8. http://www.vrr.de/de/vrr/verbund/satzungen/index.html
   9. http://www.kreis-re.de/direktvergabeunterlagen
  10. mailto:info@vestische.de?subject=TED
  11. http://www.vestische.de/
  12. mailto:vergabekammer@brms.nrw.de?subject=TED
  13. http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
  14. mailto:vergabekammer@brms.nrw.de?subject=TED
  15. http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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