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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Bad Kreuznach
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 471741-2017 (ID: 2017112409225255193)
Veröffentlicht: 24.11.2017
*
  DE-Bad Kreuznach: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2017/S 226/2017 471741
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
    (de)
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Landkreis Bad Kreuznach
   Salinenstraße 47
   Kontaktstelle(n): Kreisverwaltung Bad Kreuznach
   Zu Händen von: Herrn Armin Barthelmeh
   55543 Bad Kreuznach
   Deutschland
   Telefon: +49 671803-1640
   E-Mail: [1]armin.barthelmeh@kreis-badkreuznach.de
   Fax: +49 6718031661
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [2]http://www.kreis-badkreuznach.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
   Busdienste
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe von Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42
   PBefG auf den Linien 262, 265 und 288 im Gebiet des Landkreises Bad
   Kreuznach.
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Busverkehr.
   NUTS-Code DEB14
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Der Auftraggeber vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag
   (ÖDA) in Form einer Dienstleistungskonzession über Verkehrsleistungen
   mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG auf den Linien 262, 265
   und 288 im Gebiet des Landkreises Bad Kreuznach mit Betriebsaufnahme ab
   dem 01.06.2019. Der Verkehrsvertrag ist bis zum 31.12.2021 befristet.
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60112000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   unbekannt
   Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
   Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Die Vergabe von Unteraufträgen
   wird zugelassen. Der Betreiber ist nach Art. 4 Abs. 7 VO (EG) Nr.
   1370/2007 verpflichtet, einen bedeutenden Teil der öffentlichen
   Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen.
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   Die einzelnen Linien umfassen insgesamt rund 248.000 Fahrplankilometer
   pro Jahr. Dieser Jahresgesamtwert verteilt sich auf die einzelnen
   Linien wie folgt:
   Linie 262: ca. 114 Tkm / Jahr,
   Linie 265: ca. 111 Tkm / Jahr,
   Linie 288: ca. 23 Tkm / Jahr.
   km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 248000
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 1.6.2019
   Laufzeit in Monaten: 31 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
   Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird als Nettovertag vergeben,
   d. h. die Fahrgelderlöse stehen dem Verkehrsunternehmen zu. Die Kosten-
   und Einnahmerisiken sind vom Verkehrsunternehmen zu tragen.
   III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
   Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: nein
   III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
   An den Betreiber vergebener Prozentsatz: 100(%) (der verbleibende
   Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
   III.1.4)Soziale Standards:
   Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
   transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
   sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
   betreffenden Diensten stehend gelten).: Im Falle des Wechsels des
   Betreibers wird der zukünftige Betreiber gemäß § 1 Abs. 4
   Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) i. V. m. Art. 4 Abs. 5
   Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen und
   Arbeitnehmern, die zuvor zur Erbringung der Dienste eingestellt wurden,
   ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu
   unterbreiten.
   III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   Spezifikationen: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden dem Betreiber
   folgende gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auferlegt:
    Die im Rahmen des Nahverkehrsplans des Zweckverbandes Rhein-Nahe
   Nahverkehrsverbund (RNN) und des Nahverkehrsplans des Landkreises Bad
   Kreuznach aufgestellten Anforderungen sind einzuhalten. Alle
   Nahverkehrspläne sind unter
   [3]http://www.rnn.info/ueber-den-rnn/nahverkehrsplaene abrufbar.
    Die unter [4]http://www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren/
   abrufbaren Fahrpläne sind mit dem gesamten Linienweg einzuhalten
   (Stand: Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung).
   Eine Verschiebung der Fahrzeiten einzelner Fahrten um max. 10 Minuten
   ist zulässig, falls dies nicht zur Verletzung der Richtlinien der
   Schülerbeförderung sowie im Berufsverkehr max. zu einer
   Verschlechterung der Anschlüsse auf/vom Schienenverkehr sowie in
   Meisenheim auf andere Buslinien um 10 Minuten führt.
    Die Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen und
   Beförderungsentgelte des RNN inkl. aller Übergangstarife sind
   anzuwenden. Das gesamte Fahrkartensortiment des RNN inkl. aller
   Übergangstarife mit Gültigkeit bis 1 Monat ist in allen Bussen zu
   vertreiben. Die Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen und
   Beförderungsentgelte inkl. aller Übergangstarife können unter
   [5]http://www.rnn.info/plaene-und-downloads/tarifmedien.html abgerufen
   werden.
    Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein Höchstalter von 15 Jahren nicht
   überschreiten. Abweichend hiervon beträgt das Höchstalter für
   Fahrzeuge, die ausschließlich zur Schülerbeförderung eingesetzt werden,
   18 Jahre.
    Alle Fahrzeuge sind mit Entwertern auszustatten.
    Fahrplandaten sind dem RNN zum Zwecke der Veröffentlichung in
   Fahrplanmedien und im Internet mindestens 8 Wochen vor den
   Fahrplanwechselterminen zur Verfügung zu stellen. Die landesweit
   zuständige Datendrehscheibe Rheinland-Pfalz (z.Zt. beim VRN) ist
   kostenfrei mit Echtzeitdaten zu beliefern.
    Die Fahrzeuge sind mit einem RNN-Logo sowie mit einer Zielanzeige und
   Liniennummer (außen vorne und seitlich) zu kennzeichnen. Im Fahrzeug
   ist ebenfalls eine Ansage zur Information über die nächste(n)
   Haltestelle(n) vorzusehen.
    Der Betreiber hat dem RNN beizutreten.
   III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
   Der/die zukünftige(n) Betreiber muss/müssen sich bei der Angebotsabgabe
   gemäß § 4 Abs. 3 LTTG schriftlich dazu verpflichten,
    seinen/ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens
   das in Rheinland-Pfalz für diese Leistung in einem einschlägigen und
   repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten
   Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten
   Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen
   nachzuvollziehen.
   Des Weiteren muss er/müssen sie sich verpflichten,
    seine/ihre Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere
   deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis der
   anzuwendenden Lohn- und Gehaltstarife kalkuliert sein können;
    im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder
   Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des
   beauftragten Nachunternehmens sowie für alle weiteren Nachunternehmen
   des Nachunternehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG durch die
   Nachunternehmer bzw. die Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen
   Auftraggeber Tariftreueerklärungen der Nachunternehmer und der
   Verleiher vorzulegen;
    vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten
   Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen
   Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von
   Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.2.2)Technische Anforderungen
   III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   eines kleinen Auftrags (Art. 5.4 von 1370/2007)
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   Hinweise für die Stellung eigenwirtschaftlicher Anträge.
    Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen
   eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr sind
   spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen
   Genehmigungsbehörde zu stellen (§ 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6
   Satz 1 PBefG).
    Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landesbetrieb Mobilität (LBM)
   Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz.
    Eigenwirtschaftliche Anträge können sich auf einzelne oder auf alle
   der unter Abschnitt II.1.3) genannten Linien beziehen.
   Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen einer
   Linie beziehen und die unter Ziffer III.1.5) beschriebenen
   Anforderungen nicht erfüllen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2
   PBefG zu versagen.
   Leistungsänderungen:
   In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der
   Schülerbeförderung Leistungsänderungen z. B. auch aufgrund der
   Staffelung von Schulzeiten erforderlich werden, die vom
   Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind. Dies kann auch
   zusätzliche Fahrten oder Verstärkerfahrten beinhalten.
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
   Landwirtschaft und Weinbau
   Stiftsstraße 9
   55116 Mainz
   Deutschland
   E-Mail: [6]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Telefon: +49 6131162234
   Internet-Adresse:
   [7]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergab
   ekammer/
   Fax: +49 6131162113
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor
   Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber
   nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
   Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar
   sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar
   sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer
   Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
   Landwirtschaft und Weinbau
   Stiftsstraße 9
   55116 Mainz
   Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Telefon: +49 6131162234
   Internet-Adresse:
   [9]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergab
   ekammer/
   Fax: +49 6131162113
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22.11.2017
References
   1. mailto:armin.barthelmeh@kreis-badkreuznach.de?subject=TED
   2. http://www.kreis-badkreuznach.de/
   3. http://www.rnn.info/ueber-den-rnn/nahverkehrsplaene
   4. http://www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren/
   5. http://www.rnn.info/plaene-und-downloads/tarifmedien.html
   6. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
   7. https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
   8. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
   9. https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
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