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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Bad Kreuznach
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 471741-2017 (ID: 2017112409225255193)
Veröffentlicht: 24.11.2017
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DE-Bad Kreuznach: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2017/S 226/2017 471741
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
(de)
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Landkreis Bad Kreuznach
Salinenstraße 47
Kontaktstelle(n): Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Zu Händen von: Herrn Armin Barthelmeh
55543 Bad Kreuznach
Deutschland
Telefon: +49 671803-1640
E-Mail: [1]armin.barthelmeh@kreis-badkreuznach.de
Fax: +49 6718031661
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
[2]http://www.kreis-badkreuznach.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
Busdienste
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42
PBefG auf den Linien 262, 265 und 288 im Gebiet des Landkreises Bad
Kreuznach.
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Busverkehr.
NUTS-Code DEB14
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Der Auftraggeber vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag
(ÖDA) in Form einer Dienstleistungskonzession über Verkehrsleistungen
mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG auf den Linien 262, 265
und 288 im Gebiet des Landkreises Bad Kreuznach mit Betriebsaufnahme ab
dem 01.06.2019. Der Verkehrsvertrag ist bis zum 31.12.2021 befristet.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Die Vergabe von Unteraufträgen
wird zugelassen. Der Betreiber ist nach Art. 4 Abs. 7 VO (EG) Nr.
1370/2007 verpflichtet, einen bedeutenden Teil der öffentlichen
Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
Die einzelnen Linien umfassen insgesamt rund 248.000 Fahrplankilometer
pro Jahr. Dieser Jahresgesamtwert verteilt sich auf die einzelnen
Linien wie folgt:
Linie 262: ca. 114 Tkm / Jahr,
Linie 265: ca. 111 Tkm / Jahr,
Linie 288: ca. 23 Tkm / Jahr.
km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 248000
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 1.6.2019
Laufzeit in Monaten: 31 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird als Nettovertag vergeben,
d. h. die Fahrgelderlöse stehen dem Verkehrsunternehmen zu. Die Kosten-
und Einnahmerisiken sind vom Verkehrsunternehmen zu tragen.
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: nein
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
An den Betreiber vergebener Prozentsatz: 100(%) (der verbleibende
Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
III.1.4)Soziale Standards:
Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
betreffenden Diensten stehend gelten).: Im Falle des Wechsels des
Betreibers wird der zukünftige Betreiber gemäß § 1 Abs. 4
Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) i. V. m. Art. 4 Abs. 5
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern, die zuvor zur Erbringung der Dienste eingestellt wurden,
ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu
unterbreiten.
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
Spezifikationen: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden dem Betreiber
folgende gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auferlegt:
Die im Rahmen des Nahverkehrsplans des Zweckverbandes Rhein-Nahe
Nahverkehrsverbund (RNN) und des Nahverkehrsplans des Landkreises Bad
Kreuznach aufgestellten Anforderungen sind einzuhalten. Alle
Nahverkehrspläne sind unter
[3]http://www.rnn.info/ueber-den-rnn/nahverkehrsplaene abrufbar.
Die unter [4]http://www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren/
abrufbaren Fahrpläne sind mit dem gesamten Linienweg einzuhalten
(Stand: Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung).
Eine Verschiebung der Fahrzeiten einzelner Fahrten um max. 10 Minuten
ist zulässig, falls dies nicht zur Verletzung der Richtlinien der
Schülerbeförderung sowie im Berufsverkehr max. zu einer
Verschlechterung der Anschlüsse auf/vom Schienenverkehr sowie in
Meisenheim auf andere Buslinien um 10 Minuten führt.
Die Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen und
Beförderungsentgelte des RNN inkl. aller Übergangstarife sind
anzuwenden. Das gesamte Fahrkartensortiment des RNN inkl. aller
Übergangstarife mit Gültigkeit bis 1 Monat ist in allen Bussen zu
vertreiben. Die Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen und
Beförderungsentgelte inkl. aller Übergangstarife können unter
[5]http://www.rnn.info/plaene-und-downloads/tarifmedien.html abgerufen
werden.
Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein Höchstalter von 15 Jahren nicht
überschreiten. Abweichend hiervon beträgt das Höchstalter für
Fahrzeuge, die ausschließlich zur Schülerbeförderung eingesetzt werden,
18 Jahre.
Alle Fahrzeuge sind mit Entwertern auszustatten.
Fahrplandaten sind dem RNN zum Zwecke der Veröffentlichung in
Fahrplanmedien und im Internet mindestens 8 Wochen vor den
Fahrplanwechselterminen zur Verfügung zu stellen. Die landesweit
zuständige Datendrehscheibe Rheinland-Pfalz (z.Zt. beim VRN) ist
kostenfrei mit Echtzeitdaten zu beliefern.
Die Fahrzeuge sind mit einem RNN-Logo sowie mit einer Zielanzeige und
Liniennummer (außen vorne und seitlich) zu kennzeichnen. Im Fahrzeug
ist ebenfalls eine Ansage zur Information über die nächste(n)
Haltestelle(n) vorzusehen.
Der Betreiber hat dem RNN beizutreten.
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Der/die zukünftige(n) Betreiber muss/müssen sich bei der Angebotsabgabe
gemäß § 4 Abs. 3 LTTG schriftlich dazu verpflichten,
seinen/ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens
das in Rheinland-Pfalz für diese Leistung in einem einschlägigen und
repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten
Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten
Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen
nachzuvollziehen.
Des Weiteren muss er/müssen sie sich verpflichten,
seine/ihre Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere
deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis der
anzuwendenden Lohn- und Gehaltstarife kalkuliert sein können;
im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder
Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des
beauftragten Nachunternehmens sowie für alle weiteren Nachunternehmen
des Nachunternehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG durch die
Nachunternehmer bzw. die Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen
Auftraggeber Tariftreueerklärungen der Nachunternehmer und der
Verleiher vorzulegen;
vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten
Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen
Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von
Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2)Technische Anforderungen
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
eines kleinen Auftrags (Art. 5.4 von 1370/2007)
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
Hinweise für die Stellung eigenwirtschaftlicher Anträge.
Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen
eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr sind
spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde zu stellen (§ 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6
Satz 1 PBefG).
Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landesbetrieb Mobilität (LBM)
Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz.
Eigenwirtschaftliche Anträge können sich auf einzelne oder auf alle
der unter Abschnitt II.1.3) genannten Linien beziehen.
Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen einer
Linie beziehen und die unter Ziffer III.1.5) beschriebenen
Anforderungen nicht erfüllen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2
PBefG zu versagen.
Leistungsänderungen:
In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der
Schülerbeförderung Leistungsänderungen z. B. auch aufgrund der
Staffelung von Schulzeiten erforderlich werden, die vom
Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind. Dies kann auch
zusätzliche Fahrten oder Verstärkerfahrten beinhalten.
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Deutschland
E-Mail: [6]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Internet-Adresse:
[7]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergab
ekammer/
Fax: +49 6131162113
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Deutschland
E-Mail: [8]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Internet-Adresse:
[9]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergab
ekammer/
Fax: +49 6131162113
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22.11.2017
References
1. mailto:armin.barthelmeh@kreis-badkreuznach.de?subject=TED
2. http://www.kreis-badkreuznach.de/
3. http://www.rnn.info/ueber-den-rnn/nahverkehrsplaene
4. http://www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren/
5. http://www.rnn.info/plaene-und-downloads/tarifmedien.html
6. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
7. https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
8. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
9. https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
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