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Ausschreibung: Erdbewegungsarbeiten - DE-Viersen
Erdbewegungsarbeiten
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Dokument Nr...: 471001-2017 (ID: 2017112409134254468)
Veröffentlicht: 24.11.2017
*
  DE-Viersen: Erdbewegungsarbeiten
   2017/S 226/2017 471001
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Niersverband Viersen
   Am Niersverband 10
   Viersen
   41747
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Julia Jäkel
   Telefon: +49 2162/3704-340
   E-Mail: [1]vergabeaw@niersverband.de
   NUTS-Code: DEA1E
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.niersverband.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E56622594
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Die ordnungsgemäße Ladung, der Transport, die Verwiegung und die
   Entsorgung des bei der Durchführung der Baumaßnahme Umgestaltung der
   Niers im Bereich Kranenburger Straße, Kessel/Gochanfallenden E.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 100.045
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45112500
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die ordnungsgemäße Ladung, der Transport, die Verwiegung und die
   Entsorgung des bei der Durchführung der Baumaßnahme Umgestaltung der
   Niers im Bereich Kranenburger Straße, Kessel/Gochanfallenden
   Erdaushubs.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60000000
   90000000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   NUTS-Code: DEA
   NUTS-Code: DEA1
   NUTS-Code: DEA1B
   Hauptort der Ausführung:
   47547 Goch/Kessel.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die ordnungsgemäße Ladung, der Transport, die Verwiegung und die
   Entsorgung des bei der Durchführung der Baumaßnahme Umgestaltung der
   Niers im Bereich Kranenburger Straße, Kessel/Goch anfallenden
   Erdaushubs.
   1.Boden Z0 (LAGA 97), Oberboden: Ladung, Transport, Verwiegung und
   Entsorgung 13 000 t.
   2.Boden Z0 (LAGA 97), Auenboden/Auenlehm: Ladung, Transport, Verwiegung
   und Entsorgung 8 000 t.
   3.Boden Z0 (LAGA 97), Torf: Ladung, Transport, Verwiegung und
   Entsorgung 5 000 t.
   4.Boden Z1.1 (LAGA 97), Torf: Ladung, Transport, Verwiegung und
   Entsorgung 500 t.
   5.Boden Z1.2 (LAGA 97), Torf: Ladung, Transport, Verwiegung und
   Entsorgung 500 t.
   6.Boden Z2 (LAGA 97), Torf: Ladung, Transport, Verwiegung und
   Entsorgung 6 000 t.
   7.Boden Z0 (LAGA 97), Sand/Kies: Ladung, Transport, Verwiegung und
   Entsorgung 20 000 t.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/02/2018
   Ende: 30/09/2018
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Bieter ist bei der Berufsgenossenschaft/Handwerksrolle als Mitglied
   eingetragen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Bieter, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
   Dienstleistungsbereich der Industrie- und Handelskammern
   ([4]www.pg-vol.de) registriert sind, haben die Zertifikatsnummer
   anzugeben. Wenn der Bieter keine Präqualifikation hat, oder soweit die
   Präqualifikation die nachstehenden Punkte nicht abdeckt, sind
   Unterlagen für die nachfolgend aufgelisteten Punkte vorzulegen:
   Eigenerklärung des Bieters, dass er der Verpflichtung zur
   ordnungsgemäßen Abführung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
   zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt.
   Eigenerklärung des Bieters, dass kein Insolvenzverfahren oder
   vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
   Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
   wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass
   sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
   Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
   begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
   stellt.
   Als vorläufigen Nachweis akzeptiert der Niersverband auch die
   Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV. (Hinweis zur
   Bearbeitung der EEE: Internetseite
   [5]https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren
   Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer, dann markieren eine EEE
   importieren und die in unseren Verdingungsunterlagen enthaltene Datei
   hochladen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Bieter, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
   Dienstleistungsbereich der Industrie- und Handelskammern
   ([6]www.pg-vol.de) registriert sind, haben die Zertifikatsnummer
   anzugeben. Wenn der Bieter keine Präqualifikation hat, oder soweit die
   Präqualifikation die nachstehenden Punkte nicht abdeckt, sind
   Unterlagen für die nachfolgend aufgelisteten Punkte vorzulegen:
   Mind. 3 Referenzen / Nachweise über Leistungen in gleicher
   Größenordnung in den letzten drei Jahren sowie die zur Verfügung
   stehende (technische) Ausrüstung und das für die Ausführung vorgesehene
   (technische) Personal.
   Kopie des gültigen Genehmigungsbescheides der Entsorgungsanlage/ des
   Entsorgungsortes für die Entsorgung von Abfällen mit den relevanten
   AVV-Nummern (170504, bei Bedarf 170503*) je Position des
   Leistungsverzeichnisses oder gleichwertige Belege, die die Zulässigkeit
   der vorgesehenen Entsorgung und die Eignung der vorgesehenen
   Entsorgungseinrichtungen dokumentieren [(Sammel-) Entsorgungsnachweise,
   abfall- und umweltrechtliche Genehmigungen, Freistellungen,
   Bestätigungen, Verfüllgenehmigungen etc.].
   Der Niersverband behält sich vor, Kopien von weiteren
   Genehmigungsunterlagen der Entsorgungsanlagen / -orte nachzufordern.
   Sonstige Qualifikationsnachweise: Gültiges Zertifikat als
   Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 Abs. 2 KrWG und
   Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) für die zur Ausführung des
   Auftrages notwendigen Tätigkeiten. Wenn kein Zertifikat vorliegt, sind
   ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Eigenerklärung der
   Straffreiheit, Nachweis der Fachkunde des Personals (z.B.
   Fortbildungsnachweise bundesweit staatlich anerkannter Seminare zum
   Erwerb der Fachkunde nach § 9 EfbV und § 3
   Beförderungserlaubnisverordnung-BefErlV) und eine Versicherungs-und
   Zahlungsbestätigung für die Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung
   vorzulegen. Desweiteren sind (falls erforderlich)
   Transportgenehmigungen bzw. Beförderungserlaubnisse für die relevanten
   AVV-Nummern vorzulegen.
   Sollten die zu entsorgenden Böden (AVV-Nummer 170504, bei Bedarf
   170503*) teilweise oder vollständig in im Ausland stehenden
   Entsorgungsanlagen / liegenden -orten verbracht werden, so ist dem
   Angebot für jede genannte Entsorgungsanlage / jeden genannten -ort
   beizufügen:
   Eine Bescheinigung über die Rechtmäßigkeit des gewählten
   Entsorgungsweges gem. der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 für das
   Notifizierungsverfahren zuständigen Behörde des Landes, in der die
   Entsorgungseinrichtung steht / der Entsorgungsort liegt. Dies gilt
   sowohl für Einrichtungen für die vorläufige als auch für die endgültige
   Entsorgung.
   Als vorläufigen Nachweis akzeptiert der Niersverband auch die
   Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV. (Hinweis zur
   Bearbeitung der EEE: Internetseite
   [7]https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren
   Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer, dann markieren eine EEE
   importieren und die in unseren Verdingungsunterlagen enthaltene Datei
   hochladen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für
   Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue-
   und Vergabegesetztes Nordrhein-Westfalen mit den Besonderen
   Vertragsbedingungen Tariftreue/Mindestentlohnung gemäß Tariftreue- und
   Vergabegesetz NRW (TVgG 2017) Verpflichtungserklärung zur
   Frauenförderung nach § 8 TVgG NRW und Förderung der Vereinbarkeit von
   Beruf und Familie.
   Die vorgegebenen Erklärungen sind nur von demjenigen Bieter, dem der
   Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen (§ 9 Abs. 1 TVgG
   NRW). Der Bestbieter hat innerhalb von 3 Werktagen dem Niersverband die
   ausgefüllten bzw. angekreuzten / unterschriebenen Erklärungen
   vorzulegen (§ 9 Abs. 2 TVgG NRW). Die Frist beginnt an dem Tag, der auf
   den Tag der Absendung dieser Aufforderung zur Vorlage folgt (§ 9 Abs. 3
   TVgG NRW).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/01/2018
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 10/01/2018
   Ortszeit: 11:00
   Ort:
   Niersverband, Am Niersverband 10, Raum D108, 41747 Viersen,
   Deutschland.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   Düsseldorf
   40474
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
   Teil 4, Anwendung. Auszug:
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
   (§ 160 Abs. 1 GWB).
   Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der
   Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
   hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf
   Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
   GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
   Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine
   Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
   wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information
   per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist
   auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag
   nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag
   des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§
   134 Abs. 2 S. 3 GWB).
   Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn
   der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
   festgestellt worden ist.
   Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
   im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S.
   1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/11/2017
References
   1. mailto:vergabeaw@niersverband.de?subject=TED
   2. http://www.niersverband.de/
   3. https://www.subreport.de/E56622594
   4. http://www.pg-vol.de/
   5. https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
   6. http://www.pg-vol.de/
   7. https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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