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Ausschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen - DE-Lübeck
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 470885-2017 (ID: 2017112409123654384)
Veröffentlicht: 24.11.2017
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  DE-Lübeck: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
   2017/S 226/2017 470885
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Entsorgungsbetriebe Lübeck
   Malmöstraße 22
   Lübeck
   23560
   Deutschland
   E-Mail: [1]entsorgungsbetriebe@ebhl.de
   NUTS-Code: DEF03
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://entsorgung.luebeck.de/
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHJY99X
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Hansestadt Lübeck
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Transport und Entsorgung der Schwerstoffe aus der
   Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage sowie des Sieb- und
   Rechenguts aus dem Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck.
   Referenznummer der Bekanntmachung: Entsorgungsbetriebe Lübeck -
   Vergabenr. 1
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90510000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Entsorgungsbetriebe Lübeck schreibt den Transport und Entsorgung
   der Schwerstoffe aus der Mechanisch-Biologischen
   Abfallbehandlungsanlage sowie des Sieb- und Rechenguts aus dem
   Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeckin einem EU-weiten
   Vergabeverfahren für den Zeitraum 1.5.2018  30.4.2020 aus.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF03
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Transport und Entsorgung der Schwerstoffe aus der
   Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage sowie des Sieb- und
   Rechenguts aus dem Zentralklär-werk der Hansestadt Lübeck.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2018
   Ende: 30/04/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 30.4.2021),
   sofern er nicht mit einer Frist von 9 Monaten zum Vertragsende durch
   den Auftraggeber gekündigt wird.
   Der Vertrag verlängert sich darüber hinaus um ein weiteres Jahr (bis
   zum 30.4.2022), sofern er nicht mit einer Frist von 9 Monaten zum dann
   maßgeblichen Vertragsende durch den Auftraggeber oder Auftragnehmer
   gekündigt wird.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Sämtliche Nachweise sind grundsätzlich auf den Bieter (bei
   Bietergemeinschaften auf alle Mitglieder) bezogen, sollen somit sein
   eigenes Unternehmen betreffen. Dies gilt nicht für die Nachweise zur
   wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
   Sofern sich der Bieter Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter in
   der Lage sein, sämtliche Nachweise zur Eignungsprüfung für die
   vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf
   Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist
   beizubringen.
   Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u.
   finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die
   Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist,
   dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur
   Verfügung stehen werden (Eignungsleihe § 47 VgV). Im Hinblick auf die
   erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit und die einschlägige
   berufliche Erfahrung können die Kapazitäten anderer Unternehmen nur
   dann in Anspruch genommen werden, wenn diese die Leistung erbringen,
   für die diese Kapazitäten benötigt werden. Dies gilt insbesondere für
   den Nachweis der Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb. Der Bieter hat
   auf Verlangen der Vergabestelle zudem nachzuweisen, dass ihm die
   erforderlichen Mittel für die Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur
   Verfügung stehen, indem er bspw. eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung vorlegt.
   Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der persönlichen Lage/
   Berufs- und Handelsregister soll nicht vor dem 1.6.2017 liegen. Ein
   früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen
   Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin der
   Angebotsabgabe gültig ist. Ebenso müssen die als Nachweis zur
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geforderten
   Zertifizierungen zum Entsorgungsfachbetrieb bzw. die Genehmigung(en)
   zum Termin der Angebotsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der
   Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die o. g. Dokumente
   innerhalb einer gesetzten Frist in aktueller Fassung nachzureichen.
   Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise
   nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die
   Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle
   darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die
   Berechtigung der Gründe zu benennen. Der Auftraggeber wird bei
   Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. nicht den Anforderungen
   entsprechende Unterlagen von den Bietern unter Fristsetzung
   nachfordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht
   fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV
   von der Wertung ausgeschlossen.
   Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und
   meiner/unserer persönlichen Lage, Berufs- oder Handelsregister sind
   folgende Erklärungen abzugeben:
    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
   123 GWB;
    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
   124 GWB;
    Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen
   Voraussetzungen;
    Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister durch
   Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH
   (Komplementär)).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem
   Tätigkeitsbereich des Auftrags sowie des Anteils der Eigenleistungen,
   jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
   Nach Ablauf der Angebotsfrist hat der Bieter zudem auf Verlangen der
   Vergabestelle unter Fristsetzung folgende Nachweise beizubringen:
    bestätigte Jahresabschlussberichte, bzw. Bilanzen sowie Gewinn- und
   Verlustrechnungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
   sofern diese vorliegen oder deren Offenlegung nach dem Recht des
   Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist
   (sofern diese für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht
   endgültig aufgestellt sind, einen vorläufigen Jahresabschlussbericht,
   eine vorläufige Bilanz und eine vorläufige GuV für das letzte
   abgeschlossene Geschäftsjahr) oder gleichwertige Unterlagen, wenn
   Jahresabschlussberichte, bzw. Bilanzen sowie Gewinn- und
   Verlustrechnungen nicht erstellt werden müssen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Eine Referenz aus den letzten 36 Monaten von mind. 1 000 Mg vor
   Angebotsabgabe, für die Entsorgung von Abfällen in der vorgesehenen
   Entsorgungsanlage;
    Erklärung über eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige
   Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56
   Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (oder gleichwertiger Nachweis) für
   die folgenden Tätigkeiten bzw. Abfallarten vorliegt: Behandeln von
   Abfällen (mind. AVV 19 12 12; 19 08 01) für das/die Unternehmen;
    Eigenerklärung über technische Ausstattung, Verfügbarkeit und
   Einhaltung der Emissionswerte;
    Benennung der vorgesehenen Anlagen mit Standort, Gesamtkapazität,
   davon im Leistungszeitraum verfügbarer Kapazität, Genehmigungsdatum und
   -art, technisches Konzept.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und
   einer Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall
   in jeweils folgender Höhe
    für Vermögensschäden: 1 000 000 EUR;
    für Personen- und Sachschäden: 2 500 000 EUR.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 12/01/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 12/01/2018
   Ortszeit: 12:01
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJY99X.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit, Verkehr und Technologie
   Postfach 7128
   Kiel
   24171
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
    Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit, Verkehr und Technologie
   Postfach 7128
   Kiel
   24171
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/11/2017
References
   1. mailto:entsorgungsbetriebe@ebhl.de?subject=TED
   2. http://entsorgung.luebeck.de/
   3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHJY99X
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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