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Ausschreibung: Digitale Vervielfältigungsgeräte - DE-Siegburg
Digitale Vervielfältigungsgeräte
Fotokopiergeräte
Dokument Nr...: 470889-2017 (ID: 2017112409122254367)
Veröffentlicht: 24.11.2017
*
  DE-Siegburg: Digitale Vervielfältigungsgeräte
   2017/S 226/2017 470889
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Allgemeine Dienste und Zentrale
   Vergabestelle
   Kaiser-Wilhelm-Platz 1
   Siegburg
   53721
   Deutschland
   E-Mail: [1]zvs@rhein-sieg-kreis.de
   NUTS-Code: DEA2C
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.rhein-sieg-kreis.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [3]http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles/besch
   affungen/
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYBYNCP
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYBYNCP
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Fullservice-Mietvertrag für ein Produktionsdrucksystem.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 0384-11-17-VGV
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30121430
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Fullservice-Mietvertrag für ein Produktionsdrucksystem.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   30121200
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA2C
   Hauptort der Ausführung:
   Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Allgemeine Dienste; Kaiser-Wilhelm-Platz
   1; 53721; Siegburg.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Fullservice-Mietvertrag für ein Produktionsdrucksystem, bestehend aus
   einem Farbsystem und einem s/w-System (mit der dazugehörigen Software).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Bewerber/ die Bietergemeinschaft hat das Nichtvorliegen von
   Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Bestandteil des
   Angebotsformulars) zu erklären. Die Erklärung ist  auf Verlangen der
   Vergabestelle  für alle vorgesehenen Nachunternehmer fristgerecht
   vorzulegen.
   Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
   Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt
   abzugeben:
   a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
   ist,
   b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung
   des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
   c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
   Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
   d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
   Mehrfachangebote von Einzelbietern und/oder Bietern als Mitglied einer
   oder mehrererBietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen
   automatisch zum Ausschluss. Es wird empfohlen, die
   Bietergemeinschaftserklärung bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
   Eine auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete
   vorgelegte Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss
   des Angebots. Mit dem Angebot ist zunächst die Abgabe der
   Bietergemeinschaftserklärung in Textform ausreichend.
   Bei Bildung einer Bietergemeinschaft wird die Verwendung des
   Formblattes Bietergemeinschaftserklärung empfohlen. Diese kann auf
   dem Vergabemarktplatz Rheinland eingesehen und heruntergeladen werden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung (nur vom
   vorgesehenen Auftragnehmer bzw. den in der engeren Auswahl befindlichen
   Bieter).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweis der Eignung sind mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen
   und Nachweise vorzulegen:
   Referenzangaben unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift),
   den Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax,
   E-Mail), des Jahresauftragswertes, Angabe der eingesetzten
   Systemhauptkomponenten sowie des Vertragszeitraums.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Es sind mindestens zwei Referenzprojekte mit den entsprechenden Angaben
   aufzuführen.
   Mindestanforderungen an alle Referenzprojekte:
    vergleichbar mit der angebotenen Leistung (mind. 50 % des
   Jahresauftragswertes, vergleichbare Konfiguration des Systems),
    Auftraggeber aus dem Bereich der Öffentlichen Verwaltung,
    Referenzzeitraum 10/2012  09/2017, Mindestvertragslaufzeit im
   Referenzzeitraum: 2 Jahre (hierbei ist es unerheblich, wenn der
   Vertragsbeginn vor dem Referenzzeitraum lag oder das Vertragsverhältnis
   nach Ablauf des Referenzzeitraums beendet wurde oder noch andauert).
   Referenzen, welche die vorgenannten Mindestanforderungen nicht
   erfüllen, werden nicht anerkannt. Der Auftraggeber wird die angegebenen
   Referenzen stichprobenartig überprüfen. Falsche oder fehlerhafte
   Angaben führen zur Nichtberücksichtigung der angegebenen Referenz.
   Sofern hierdurch bedingt die geforderte Mindestanzahl an Referenzen
   unterschritten wird, ist die projektspezifische Eignung nicht
   nachgewiesen. Das Angebot wird in diesem Fall von der Wertung
   ausgeschlossen.
   Für den Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen wird die
   Verwendung des Formblattes Referenzen empfohlen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Einhaltung Tariftreue mit Abgabe einer entsprechenden
   Verpflichtungserklärung i. S. d. § 4 Tariftreue- und Vergabesetz des
   Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW),
   2. Abgabe und Einhaltung Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung
   bzw. der Förderung von Beruf und Familie gem. Vorgaben des TVgG-NRW)
   und der dazugehörigen Rechtsverordnung (RVO TVgG-NRW),
   3. Nachweis über die Einhaltung der ILO-Kriterien beim Einsatz
   sensibler Produkte (§ 7 Abs. 3 RVO TVgG-NRW).
   Diese Erklärungen und Nachweise sind der Vergabestelle auf Verlangen
   innerhalb einer Frist von maximal 5 Werktagen vorzulegen. Nicht
   fristgerecht vorgelegte Unterlagen führen zum Angebotsausschluss.
   4. Abschluss des Integritätsvertrags.
   Die entsprechenden Dokumente zu 1, 2 und 4 sind auf dem Vergabeportal
   einsehbar bzw. herunterladbar.
   5. Eintragungen bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des
   Landes NRW oder im Gewerberzentralregister können zum Ausschluss
   führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlass.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/01/2018
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/02/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 10/01/2018
   Ortszeit: 11:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am
   Eröffnungstermin zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind
   und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
    ausgefülltes Angebotsformular;
    Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (Bestandteil des
   Angebotsformulars);
    ausgefüllte Angebotszusammenstellung (Preisblatt);
    ausgefüllter Fragebogen zum angebotenen Produktionsdrucksystem;
    Erläuterung umwelt- und ressourcenschonende Auftragsausführung;
    Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend).
   2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die
   ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
    Verzeichnis der Unternehmerleistungen;
    Formblatt Referenzen;
    Datenblätter der angebotenen Hauptkomponenten des
   Produktionsdrucksystems;
    Kurzbeschreibung der angebotenen Software.
   3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle
   vorzulegen sind:
    Datenschutz-Konformitätserklärung;
    Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der
   Bietergemeinschaft signiert);
    Zertifizierung DIN 14.001 oder vergleichbar;
    Umweltzertifizierung für die Hauptkomponenten des angebotenen
   Systems;
    Nachweis Energieeffizienz (Energy-Star oder gleichwertig);
    Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung;
    unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags;
    Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern.
   4. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vom
   vorgesehenen Auftragnehmer, ggf. von den Bietern in der engeren Wahl 
   unter Fristsetzung von maximal 5 Werktagen  vorzulegen sind:
    Verpflichtungserklärung Tariftreue;
    Verpflichtungserklärung Frauenförderung;
    Nachweis zur Einhaltung der ILO-Kriterien i. S. d. § 7 RVO TVgG-NRW.
   Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder
   unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend
   zum Ausschluss des Angebotes.
   Es gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des
   Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
   Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung
   ([6]https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
   Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens
   erworben wurden, sind  unter Angabe der Präqualifizierungsnummer 
   zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten
   Nachweise zu erbringen. Dies gilt auch für Unternehmen, die aktuell in
   der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind.
   Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum
   Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten
   anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters,
   der zwischen ihm u. diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 43
   Abs. 2 VgV).
   Bezuschlagt wird das wirtschaftlichste Angebot. Die Wertungsmatrix ist
   Bestandteil der Vergabeunterlagen.
   Vertragsbedingungen werden die im Vergabeportal hochgeladenen
   Vergabeunterlagen  insbesondere die Leistungsbeschreibungen und deren
   Vorbemerkungen, die Besonderen Vertragsbedingungen zur Ausführung von
   Leistungen, die VOL/B sowie der Integritätsvertrag.
   Technische Hinweise zu den Voraussetzungen des Vergabeportals siehe:
   [7]http://www.rhein-sieg-kreis.de/imperia/md/content/cms100/buergerserv
   ice/aktuelles/beschaffungen/16-07-05_-
   _information_rsk_gem._ss_11_abs._3_vgv.pdf.
   Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt.
   Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal
   empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von
   Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der
   Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur
   Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
   Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden
   Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind bevorzugt über das
   Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
   Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYNCP.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln  Spruchkörper
   Köln
   Zeughausstraße 2  10
   Köln
   50667
   Deutschland
   Telefon: +49 221147-2120
   E-Mail: [8]vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
   Fax: +49 221/147-2889
   Internet-Adresse:[9]http://www.bezreg-koeln.nrw.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §
   160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   verwiesen.
   § 160 Einleitung, Antrag:
   1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
   bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/11/2017
References
   1. mailto:zvs@rhein-sieg-kreis.de?subject=TED
   2. http://www.rhein-sieg-kreis.de/
   3. http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/
   4. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYBYNCP
   5. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYBYNCP
   6. https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
   7. http://www.rhein-sieg-kreis.de/imperia/md/content/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/16-07-05
   8. mailto:vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de?subject=TED
   9. http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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