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Ausschreibung: Datenarchivierung - DE-Erfurt
Datenarchivierung
Informationssysteme und Server
Softwarepaket und Informationssysteme
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Dokument Nr...: 470405-2017 (ID: 2017112409065253890)
Veröffentlicht: 24.11.2017
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DE-Erfurt: Datenarchivierung
2017/S 226/2017 470405
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum
Ludwig-Erhard-Ring 8
Erfurt
99099
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: [1]vergabe@tlrz.thueringen.de
NUTS-Code: DEG01
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.thueringen.de
Adresse des Beschafferprofils:
[3]http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal/Ausschr
eibungen
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=178653
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Archivspeicher.
Referenznummer der Bekanntmachung: TLRZ-II-17-025-P
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72252000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Es soll eine Archivlösung, bestehend aus zwei Archivspeichern inkl.
Lizenzen und Hardware-Monitoring- und Management-Software beschafft
werden, um sämtliche Archivdaten von den Speicherplattformen Centera
sowie WORM-Tapes auf die zu beschaffende Lösung zu konsolidieren.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48800000
48000000
30210000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Um sowohl eine Konsolidierung der Speicherlandschaft im Bereich
Archivierung zu erreichen als auch eine zukunftsfähige Plattform zur
kostengünstigen Datenhaltung im TLRZ zu etablieren, werden zwei
objektbasierte Archivspeicher beschafft.
Die hier beschafften Systeme sind mit Standard-Hardware aufzubauen. Das
bedeutet, der Auftragnehmer muss zwei Cluster in Hard- und
Softwareausstattung designen, liefern und vor Ort in Betrieb nehmen.
Die entsprechenden detaillierten Designunterlagen sind Bestandteil des
jeweiligen Angebotes. Die hierbei verwendete Software ist derart zu
lizensieren, dass es dem Auftraggeber zu späterem Zeitpunkt ermöglicht
wird, einen Hardware-Refresh im Rahmen der Kompatibilitätsmatrix der
Software vorzunehmen, ohne vorhandene Software-Lizenzen erneuern zu
müssen.
Eine Migration der Archivdaten von den Centera-Systemen einschließlich
der Integration der angebotenen Lösung in die bestehenden Applikationen
der Kunden ist ebenso Teil des Leistungsumfangs. Die Migration der
Archivdaten des IBM Spectrum Protect wird durch den Auftraggeber
durchgeführt.
Eines der beiden Cloudstoragesysteme wird als primäres System am
Standort Erfurt installiert werden, das zweite System am
Auslagerungsstandort, der sich derzeit in Suhl befindet. Beide
Standorte sind mit einer Bandbreite von 1Gbit/s verbunden.
Alle Kapazitätsangaben sind konform zu DIN EN 80000-13:2009-01 und sind
im Angebot ebenso als solche zu verwenden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 72
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Es handelt sich um eine Mindestvertragslaufzeit.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die optionalen Erweiterungen der Systeme sind in den
Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem
Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen
niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder
ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen.
Der Bieter hat zu bestätigen, dass der dem Angebot beigefügte Auszug
aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare
Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-)Stand wiedergibt.
2. Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil beizufügen
(grds. nicht länger als zwei DIN A4 Seiten), in dem die wesentlichen
Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt
werden.
3. Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe
gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen
vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem
Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB,
eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB
bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu
ermöglichen.
4. Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe
gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des
Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils
anwendbar sind, vorliegen.
Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen
vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem
Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit,
und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
5. Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen
Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) in
den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.
2. Das Unternehmen hat seinen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des
ausschreibungsgegenständlichen Auftrages in der EU (netto) in den
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.
3. Das Unternehmen hat zu erklären, dass es über eine bestehende
Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und zum Nachweis als Anlage
eine entsprechende Versicherungsbestätigung/en (Kopie) mit Angabe der
versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Das Unternehmen hat mindestens ein Referenzprojekt mit der
angebotenen Lösung, bei dem Archivdaten von Centera-Systemen im
Compliance Plus Mode auf die angebotene Lösung migriert wurde anzugeben
und Angaben zu machen
a) zur Bezeichnung des Projekts, das Gegenstand der Referenzleistung
ist,
b) zum Ausführungszeitraum,
c) zum Inhalt der im Rahmen der Referenz erbrachten Leistungen,
d) zur Bezeichnung des zu migrierenden Systems und des Zielsystems
e) zum Auftraggeber der Referenz (Name und Adresse sowie Benennung
eines Ansprechpartners beim Auftraggeber der Referenz mit Telefonnummer
und E-Mail-Adresse). Mit der Benennung hat das Unternehmen einer
telefonischen Nachfrage oder der Nachfrage per E-Mail beim Auftraggeber
der Referenz zuzustimmen.
2. Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des
Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es gelten die Ergänzenden Vertragsbedingungen gemäß §§ 10, 11, 12, 15,
17 18 Thüringer Vergabegesetz.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/01/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/01/2018
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner
wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/
Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der
zwischen ihm und diesen anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall hat der Bieter diese Dritten/ Unterauftragnehmer unter
Angabe der von diesen auszuführenden Leistungsteile im Angebot zu
benennen und die unter Ziff. III.1) der Bekanntmachung genannten
Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer
vorzulegen. Es ist das Formblatt Erklärungen und Nachweise zur
Eignung zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser
Dritten/Unterauftragnehmer eine Erklärung vorzulegen, aus der
hervorgeht, dass der Dritte/ Unterauftragnehmer im Falle der
Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten
(Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung
steht (Formblatt Verpflichtungserklärung).
Eine Änderung von im Vergabeverfahren benannten
Dritten/Nachunternehmern nach Ablauf der Angebotsfrist ist
grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus
wichtigem Grund vom Auftraggeber zugelassen werden. Etwaige Änderungen
hat der Bieter dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und zu
begründen. Dabei muss der Bieter nachweisen, dass durch die Änderung
die Eignung des Bieters nicht nachteilig verändert wird.
2) Unterauftragnehmer: Der Bieter hat in seinem Angebot die
Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch Unterauftragnehmer erbringen
lassen will und welche Unterauftragnehmer dafür vorgesehen sind.
Hierfür ist das Formblatt Einsatz Dritter/Unterauftragnehmer zu
verwenden. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf
Gesellschaften im Konzernverbund, sofern diese rechtlich selbstständig
sind.
Für diese Unterauftragnehmer sind jeweils die ausgefüllten und
unterschriebenen Formblätter Erklärungen und Nachweise zur Eignung
und Verpflichtungserklärung sowie die unterschriebenen Formblätter
Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit und
Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen mit
dem Angebot einzureichen.
Dies gilt nur für Unterauftragnehmer, wenn diese
entweder 15 % oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in EUR, netto)
zu erbringenden Leistungen erbringen wird
und/oder der Dritte/Nachunternehmer durch die von ihm zu erbringende
Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle)
zum Auftraggeber gerät.
3) Bietergemeinschaft: im Falle einer Bietergemeinschaft sind die
Mitglieder und das geschäftsführende Mitglied zu benennen. Es ist eine
Eigenerklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen, dass
ihnen bekannt ist, dass gemäß § 1 GWB wettbewerbsbeschränkende
Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein
Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten
Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Zudem
ist anzugeben, welche Gründe für die zulässige Bildung einer
Bietergemeinschaft maßgeblich waren.
Weiter ist zu erklären, dass
das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im
Vergabeverfahren ein
das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter
Wirkung Zahlungen anzunehmen und
alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften
Zudem sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Angaben,
Erklärungen und Nachweise gemäß III.1) vorzulegen.
---
4. Änderung der Vergabeunterlagen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Bieterfragen
sowie die Bereitstellung geänderter Vergabeunterlagen ausschließlich
über die E-Vergabe-Plattform ([5]www.evergabe-online.de) erfolgt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer
Weimarplatz 4
Weimar
99423
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§135 Abs. 1 u. 2 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
--
§ 160 Abs. 1-3 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2017
References
1. mailto:vergabe@tlrz.thueringen.de?subject=TED
2. http://www.thueringen.de/
3. http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal/Ausschreibungen
4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=178653
5. http://www.evergabe-online.de/
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