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Ausschreibung: Umfragen - DE-Bonn
Umfragen
Telefon-Umfragen
Dokument Nr...: 470390-2017 (ID: 2017112409062153866)
Veröffentlicht: 24.11.2017
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DE-Bonn: Umfragen
2017/S 226/2017 470390
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Brühler Straße 3
Bonn
53119
Deutschland
Telefon: +49 22899610-1024
E-Mail: [1]beschaffung@bescha.bund.de
Fax: +49 2289910610-1024
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.bescha.bund.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=179109
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erhebung statistischer Daten über das Reiseverhalten der Bevölkerung in
Deutschland für den Zeitraum 2018 bis 2023.
Referenznummer der Bekanntmachung: B 13.17 - 1405/17/VV : 1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79311000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erhebung statistischer Daten über das Reiseverhalten der Bevölkerung in
Deutschland für den Zeitraum 2018 bis 2023.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79311210
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Siehe Leistungsbeschreibung.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für das Statistische Bundesamt ist die Erhebung, Aufbereitung und
Qualitätsdokumentation von statistischen Daten über das Reiseverhalten
der in Deutschland ansässigen Bevölkerung außerhalb der gewohnten
Umgebung für die Jahre 2018 bis einschließlich 2023 durchzuführen.
Grundlage der Datenerhebung ist die EU-Verordnung Nr. 692/2011 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.7.2011 über die Europäische
Tourismusstatistik und zur Aufhebung der Richtlinie 95/57/EG des Rates.
In der Verordnung ist unter anderem geregelt, dass die
EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet sind, statistische Angaben über
das Reiseverhalten der Bevölkerung für Aufgaben der EU zu liefern.
Dementsprechend werden die Erhebungsergebnisse in Form von
personenbezogenen Aggregat- und reisebezogenen Mikrodaten von Destatis
an Eurostat übermittelt. Das europäische Statistikamt darf die
Mikrodaten auch für eigene Auswertungen verwenden.
Basis für die Datenübermittlung und die Qualitätsdokumentation ist die
EU-Durchführungsverordnung Nr. 1051/2011 der Kommission vom 20.10.2011
zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 des Europäischen
Parlaments und des Rates über die europäische Tourismusstatistik.
Für die Datenerhebung sind telefonische Interviews durchzuführen. Dabei
ist für die Auswahlgesamtheit zu berücksichtigen, dass ein Teil der
Bevölkerung nur über Mobilrufnummern erreichbar ist. Die Abgrenzung
dieses Nutzerkreises ist auf der Basis aktueller methodischer Standards
(Dual-Frame-Ansatz) vorzunehmen. Die Telefonumfrage soll quartalsweise
erfolgen. Der durchschnittliche jährliche Gesamtstichprobenumfang soll
insgesamt eine Netto-Stichprobe von mindestens 10 000 befragten
Personen umfassen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 72
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Siehe Vergabeunterlagen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende ist vom Bieter
auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird
von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt.
Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine
auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe Vergabeunterlagen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/01/2018
Ortszeit: 11:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/02/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/01/2018
Ortszeit: 11:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich auf elektronischem Wege
durchgeführt. Angebote in Papierform sind nicht zugelassen und werden
von der Wertung ausgeschlossen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
E-Mail: [5]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse:[6]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem
BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per
Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des
Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu
richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags
verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote
enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben
ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu
wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2017
References
1. mailto:beschaffung@bescha.bund.de?subject=TED
2. http://www.bescha.bund.de/
3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=179109
4. http://www.evergabe-online.de/
5. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
6. http://www.bundeskartellamt.de/
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