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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Bereitstellung von Software - DE-München
Bereitstellung von Software
Branchenspezifisches Softwarepaket
Wiederherstellung nach Software-Versagen
Systemunterstützung
Software-Unterstützung
Software-Implementierung
Software-Konfiguration
Software-Beratung
Software-Wartung und -Reparatur
Datenverarbeitung
Dokument Nr...: 470245-2017 (ID: 2017112409042953732)
Veröffentlicht: 24.11.2017
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  DE-München: Bereitstellung von Software
   2017/S 226/2017 470245
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landeshauptstadt München, it@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste,
   Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe
   Marienplatz 8
   München
   80331
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Landeshauptstadt München, it@M, Geschäftsbereich
   Zentrale Dienste, Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe
   E-Mail: [1]itm.vergabe@muenchen.de
   Fax: +49 89-233-784990
   NUTS-Code: DE212
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.muenchen.de/vgst3
   Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.muenchen.de/vgst3
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]http://www.muenchen.de/vgst3
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   EInvoicing.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2000005348 / S813036
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72268000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Leistungsgegenstand ist die Beschaffung einer Standardsoftware zur
   IT-gestützten Eingangsrechnungsverarbeitung mit SAP-Vollintegration 
   eInvoicing-System  für die folgenden Eigenbetriebe der
   Landeshauptstadt München (LHM): Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM),
   Münchner Stadtentwässerung (MSE), Markthallen München (MHM), Münchner
   Kammerspiele (MK) sowie [5]it@M  Dienstleister für Informations- und
   Telekommunikationstechnik.
   Auftragsgegenstand sind die folgenden Liefergegenstände:
   Liefergegenstand 1: System (Standardsoftware, Konfiguration,
   Customizing, Integration)
   Liefergegenstand 2: Dienstleistungen (Feinkonzeption,
   Projektmanagement)
   Liefergegenstand 3: Schulungen
   Liefergegenstand 4: Spezifische Schnittstellen
   Liefergegenstand 5: Systemservice über einen Zeitraum von 4 Jahren mit
   der Möglichkeit einer optionalen viermaligen Verlängerung um jeweils
   ein Jahr.
   Liefergegenstand 6: Optionale Leistungen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 377 493.20 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   48100000
   72251000
   72253200
   72261000
   72263000
   72265000
   72266000
   72267000
   72310000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet der Landeshauptstadt München.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die genannten Eigenbetriebe schreiben die Lieferung, Installation,
   Anpassung (Customizing) und Pflege einer Standardanwendung zur
   IT-gestützten Eingangsrechnungsverarbeitung mit SAP-Vollintegration
   aus. Unter Vollintegration wird verstanden, dass alle
   Funktionsbausteine des eInvoicing-Systems so in SAP integriert sind,
   dass ein Anwender diese direkt in der SAP-GUI nutzen kann. Dies gilt
   auch für die Steuerung der Scan-Funktionen, die OCR/Validierung und die
   Teilnahme an SAP-Workflow (Freigabeprozesse).
   Ziel ist es, den Bearbeitungsprozess von Eingangsrechnungen in den
   Eigenbetrieben komplett digital abzubilden und dabei den
   Erfassungsaufwand von Rechnungsdaten, die Bearbeitungs- und
   Durchlaufzeiten sowie die Buchungsqualität zu optimieren. Zusätzlich
   muss das Einbinden von internen Belegen möglich sein. Das System muss
   spätestens ab dem 2.11.2019 in allen Eigenbetrieben produktiv genutzt
   werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine rollierende Einführung
   (die Eigenbetriebe nacheinander anzubinden) bis zu diesem Stichtag
   möglich ist. Durch eine stufenweise Einführung wird das System mit
   Produktivsetzung zunächst von einem eingeschränkten Nutzerkreis bzw.
   mit einem begrenzten Belegvolumen eingesetzt. Es wird erwartet, dass
   dies bei der Abrechnung der Lizenz- und Supportkosten seitens des
   Bieters Berücksichtigung findet.
   Leistungsgegenstand sind hierbei:
   Liefergegenstand 1: System (Standardsoftware, Konfiguration,
   Customizing, Integration):
   Der Liefergegenstand 1 umfasst die dauerhafte Überlassung von
   Standardsoftware gegen Einmalvergütung, die Erstellung des
   Gesamtsystems und die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft in allen
   Eigenbetrieben (inkl. Test und Dokumentation). Im Einzelnen sind
   folgende Bestandteile beinhaltet: SAP-integriertes
   eInvoicing-Produktiv-, Test- sowie Entwicklungs-/Customizingsystem,
   Scan-Lösung, OCR- und Validierungslösung, Installation und Customizing
   aller eInvoicing-Softwarekomponenten, Einrichten der
   Berechtigungsstrukturen und SAP Workflow-Prozesse, Testunterstützung,
   Dokumentation.
   Liefergegenstand 2: Dienstleistungen (Feinkonzeption,
   Projektmanagement):
   Der Bieter verpflichtet sich, das Gesamtsystem zusammen mit Vertretern
   der Eigenbetriebe im Detail zu planen und diese Planung in Form eines
   Feinkonzeptes zu dokumentieren.
   Seitens des Bieters gibt es eine Projektleitung, die als Single Point
   of Contact für die Projektleitung des Auftraggebers die Bereitstellung
   der Liefergegenstände beim Auftraggeber koordiniert und während der
   Projektlaufzeit ansprechbar ist.
   Liefergegenstand 3: Schulungen: Der Liefergegenstand umfasst die
   Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Schulungen
   zum eInvoicing-System für:
    technische Administratoren,
    fachliche Administratoren,
    Mitarbeiter Kreditorenmanagement,
    Feststellungsbefugte.
   Liefergegenstand 4: Spezifische Schnittstellen
   Liefergegenstand 5: Systemservice: Service und Wartung des
   Gesamtsystems sind für einen Zeitraum von 4 Jahren nach Abnahme des
   Gesamtsystems zu erbringen. Zu den Aufgaben des Systemservice gehören
   die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft
   des Gesamtsystems.
   Liefergegenstand 6: Optionale Leistungen:
    Optionale Dienstleistungen: Der Bieter steht auch über die Abnahme
   hinaus für Aufgaben z.B. für die individuelle Weiterentwicklung des
   Systems bereit.
    Optionale Lizenzen für Scan-Clients, falls sich herausstellen sollte,
   dass die vorhandenen Scan-Clients nicht ausreichend sind.
    Optionale Schulungen für eine bestimmte Anwendergruppe (Key
   User-Schulung), welche als Multiplikator dient.
    Optionaler Systemservice für das eInvoicing-System: Nach Ablauf der
   initialen Vertragslaufzeit kann der Vertrag für den laufenden
   Systemservice viermalig um jeweils 12 Monate verlängert werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 377 493.20 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Nach Ablauf der vierjährigen Vertragslaufzeit ist eine viermalige
   Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Jahr möglich.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Inanspruchnahme folgender Leistungen behält sich der Auftraggeber
   vor:
   a) Optionale Dienstleistungen: Der Bieter steht auch über die Abnahme
   hinaus für Aufgaben z. B. für die individuelle Weiterentwicklung des
   Systems bereit.
   b) Optionale Lizenzen für Scan-Clients, falls sich herausstellen
   sollte, dass die vorhandenen Scan-Clients nicht ausreichend sind.
   c) Optionale Schulungen für eine bestimmte Anwendergruppe (Key
   User-Schulung), welche als Multiplikator dient.
   d) Optionaler Systemservice für das eInvoicing-System: Nach Ablauf der
   initialen Vertragslaufzeit kann der Vertrag für den laufenden
   Systemservice viermalig um jeweils 12 Monate verlängert werden.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen [6]www.muenchen.de/vgst3 ->
   eInvoicing. Der Link gilt auch für III.1.2
   und III.1.3.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/12/2017
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 05/02/2018
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Die in nachfolgender Beschreibung genannten zusätzlichen Unterlagen
   finden sich in dem Dokument Bewerbungsbedingungen mit Anhängen sowie
   Eignungsanforderungen. Diese werden unter
   [7]http://www.muenchen.de/vgst3  eInvoicing zum Download
   bereitgestellt. Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen
   enthalten weiterhin auch Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der
   einzureichenden Unterlagen.
   2. Eventuell auftretende Bewerberfragen sind umgehend, jedoch
   spätestens bis 11.12.2017, 12:00 Uhr an die unter I.1) genannte
   Kontaktstelle zu richten. Auf eine Beantwortung später eingehender
   Fragen besteht kein Anspruch.
   3. Der Auftraggeber (AG) wird bei der Durchführung des
   Vergabeverfahrens sowie insb. bei der Bewertung der Teilnahmeanträge
   und Angebote von Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten
   Unterlagen werden auch den beteiligten Mitarbeitern der
   Beratungsunternehmen zugänglich gemacht. Diese unterliegen hinsichtl.
   aller Informationen zu den Bewerbern/Bietern und zu den Inhalten der
   Teilnahmeanträge/Angebote der Geheimhaltungspflicht und wurden auf das
   Datengeheimnis verpflichtet. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht
   ist innerhalb der Beratungsunternehmen durch Compliance-Maßnahmen
   abgesichert. Der AG trifft natürlich alle relevanten Entscheidungen
   dieses Verfahrens selbständig und in alleiniger Verantwortung.
   4. Abweichung vom Standardverfahren: Der AG ist lt. §98 iVm. §99 Nr. 1
   GWB, § 115 iVm §119 Abs. 2 GWB grundsätzlich an die Anwendung der
   Verfahrensarten Offenes und Nicht Offenes Verfahren gebunden, es sei
   denn es liegen begründetet Ausnahmefälle lt. §119 Abs. 2 GWB iVm. §14
   Abs. 2, 3, 4 VgV vor, die die Wahl eines der nachrangigen Verfahrens
   rechtfertigen. Vorliegend basiert die auszuschreibende Leistung auf
   einer Standardsoftware für Eingangsrechnungsverarbeitung, die in einer
   Vielzahl von spezifischen Anforderungen angepasst werden muss. Der
   Auftragsgegenstand beruht auf einer Gesetzesvorgabe, welche Ende 2019
   in Kraft tritt und deutlich in bestehende Standardprozesse zur
   Rechnungsverarbeitung eingreift. Laut Marktanalyse gibt es weder
   bereits ausgereifte Standardlösungen, die sich an bayer. Gesetzgebung
   orientieren und sich auf dem Markt durchsetzen konnten, noch Best
   Practices anderer vergleichbarer Kommunen. Die genauen Vertragsinhalte
   hierzu können durch den AG deshalb noch nicht mit ausreichender
   Genauigkeit beschrieben werden. Die notwendigen technischen Änderungen
   müssen mit den Bietern erörtert und verhandelt werden. Die
   vorgebrachten Umstände lassen in der Konsequenz nur ein
   Verhandlungsverfahren lt. §14 Abs. 3 Nr. 3 VgV zu.
   5. Abweichung vom Grundsatz der Losbildung: Der AG ist sich des
   Umstands bewusst, dass er als öffentlicher AG gem. §97 Abs. 4 Satz 2
   GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen
   getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn
   wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§97 Abs. 4 Satz
   3 GWB). Von der Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden
   Ausschreibung abgesehen, da die zu beschaffende Software zwingend mit
   den weiteren Leistungen des Auftragsgegenstands (Customizing,
   Schulungen, Systemservice) kompatibel sein muss und potentielle
   Bewerber/Bieter somit das gesamte Aufgabenspektrum übernehmen müssen.
   Zudem müssen die einzelnen Schritte nahtlos ohne Verzögerung
   fortgesetzt werden. Außerdem bestehen schon aufgrund von Urheber- und
   Nutzungsrechten rechtliche Restriktionen seitens der Anbieter, die eine
   Erbringung von Customizing- und Pflegeleistungen durch Dritte objektiv
   unmöglich machen. Auch wenn alle Eigenbetriebe ein eigenes SAP-System
   nutzen, in welches das eInvoicing-System integriert werden muss,
   erwartet der AG Synergieeffekte und soweit möglich, ein einheitliches
   eInvoicing-System, das parallel für alle Eigenbetriebe genutzt werden
   kann. Eine Bildung von fachlichen oder mengenabhängigen Teillosen ist
   daher nicht möglich.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   München
   80534
   Deutschland
   Telefon: +49 89-2176-2411
   E-Mail: [8]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 89-2176-2847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
   hiesige
   Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die sie erkannt
   haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen zu rügen haben
   und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Abgabe der
   Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist)
   gegenüber der Vergabestelle
   zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die
   Bewerber/Bieter für den
   Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren
   vor der Vergabekammer
   anstreben können.
   Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht
   abhilft, kann der
   betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15
   Kalendertagen nach Eingang des
   Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein
   Nachprüfungsverfahren vor der
   Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   München
   80534
   Deutschland
   Telefon: +49 89-2176-2411
   E-Mail: [9]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 89-2176-2847
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/11/2017
References
   1. mailto:itm.vergabe@muenchen.de?subject=TED
   2. http://www.muenchen.de/vgst3
   3. http://www.muenchen.de/vgst3
   4. http://www.muenchen.de/vgst3
   5. mailto:it@M?subject=TED
   6. http://www.muenchen.de/vgst3
   7. http://www.muenchen.de/vgst3
   8. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
   9. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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