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Ausschreibung: Kommunikationsnetz - DE-Waldbröl
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 467040-2017 (ID: 2017112209250350301)
Veröffentlicht: 22.11.2017
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DE-Waldbröl: Kommunikationsnetz
2017/S 224/2017 467040
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Waldbröl
Nümbrechter Straße 18-21
Waldbröl
51545
Deutschland
Kontaktstelle(n): Peter Kaesberg
E-Mail: [1]peter.kaesberg@waldbroel.de
NUTS-Code: DEA2A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.waldbroel.de/aktuelles/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.breitbandausschreibungen.de/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot
breitbandiger Telekommunikationsdienste ohne marktgetriebene
NGA-Versorgungsperspektive für unterversorgte Gebiete.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32412000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt die Förderung der Errichtung einer
zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und nachhaltigen
Breitbandinfrastruktur in noch unterversorgten Teilen der
Ausbaugebiete, die durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber
(Netzbetreiber) errichtet und betrieben werden soll. Dieser erhält
vom Auftraggeber einen Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen dem
Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus
und -betriebs (Wirtschaftlichkeitslücke) für einen Zeitraum von
mindestens sieben Jahren. Der gemäß Vergabeentscheidung zu schließende
Vertrag steht unter Genehmigungsvorbehalt der Bewilligungsbehörde und
der Bundesnetzagentur. Weitere Einzelheiten sind den
Teilnahmeunterlagen dieser Ausschreibung zu entnehmen (siehe Ziffer
I.3).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2A
Hauptort der Ausführung:
Waldbröl.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot
breitbandiger Telekommunikationsdienste ohne marktgetriebene
NGA-Versorgungsperspektive für unterversorgte Gebiete; hier: ca. 637 zu
versorgende Anschlüsse.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Es wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
durchgeführt. Dazu müssen Bieter in der 1. Stufe fristgerecht (Ziffer
IV.2.2) einen Teilnahmeantrag (vgl. auch Ziffer I.3) einreichen und
ihre Eignung nachweisen. Die daraufhin als geeignet ausgewählten Bieter
erhalten die Vergabeunterlagen, welche die Modalitäten der
Angebotsabgabe (2. Stufe Verhandlungsphase) erläutern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
1. Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw.
Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl
sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
2. Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister;
3. Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6
Telekommunikationsgesetz;
4. Bei Bietergemeinschaften: Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte
Erklärung der Bieter-gemeinschaft (bereitgestelltes Formular
Erklärung Bietergemeinschaft);
5. Beim Einsatz von Nachunternehmern: Vollständig und ordnungsgemäß
ausgefüllte Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an
Nachunternehmer (bereitgestelltes Formular Erklärung
Nachunternehmer).
Eigenerklärung darüber,
6. dass die in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe auf den
Bewerber keine Anwendung finden (bereitgestelltes Formular
Eigenerklärung Eignung);
7. dass die Firma die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes
Nordrhein-Westfalen (bereitgestellte Formulare
TVgG-Verpflichtungserklärungen, Tariftreue, Mindestlohn,
Frauenförderung) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im
Auftragsfall einhalten wird; sowie,
8. dass die Firma die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale
Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten
Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des
Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall
einhalten wird. (bereitgestelltes Formular Eigenerklärung Eignung);
9. dass die Firma den Bewilligungsbescheid und die dazugehörigen
Nebenbestimmungen sowie die hieraus erwachsenden Verpflichtungen zur
Kenntnis genommen hat und sie einhält (bereitgestelltes Formular
Kenntnisnahme TKU).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den
Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser
Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre
(bereitgestelltes Formular Eigenerklärung Eignung);
2. Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3
Geschäftsjahre;
3. Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung
(z. B. durch die Creditre-form AG);
4. Eigenerklärung und soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt
Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass
die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind; sowie
5. Nachweis für das Vorliegen einer angemessenen
Betriebshaftpflichtversicherung.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
1. Vorlage einer Auflistung von Referenzen vergleichbarer Projekte
(kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der
jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers
einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender
Kontakt-daten) (bereitgestelltes Formular Eigenerklärung Eignung);
2. Vorlage eines Vertriebs- und Marketingkonzeptes zur
Glaubhaftmachung, dass der Bewerber in der Lage ist, möglichst viele
(Neu)Kunden im Ausbaugebiet zu gewinnen;
3. Angaben und Erläuterungen zur fachlichen Kompetenz im Zusammenhang
mit der Errichtung und dem Betrieb von Breitbandinfrastrukturen auf
Glasfaserbasis; sowie
4. Nachweis darüber, dass der Bewerber über das erforderliche
technische Equipment sowie genügend personelle Ressourcen verfügt, um
den technischen Ausbau und Betrieb in der geplanten Zeit realisieren zu
können.
III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
Das Auswahlverfahren ist unter Beachtung der besonderen Anforderungen
der aktuellen NGA-Rahmenregelung und der EU-Leitlinie vom 26.1.2013
durchzuführen. Danach ist der auszuwählende TK-Netzbetreiber gem. § 7
Abs. 2 und Abs. 3 NGA-Rahmenregelung unter anderem dazu verpflichtet,
einen offenen Zugang zu den aktiven und passiven Infrastrukturen auf
Vorleistungsebene einschließlich einer physischen Entbündelung für
einen Mindestzeitraum von sieben Jahren zu gewährleisten, während das
Recht auf Zugang zur passiven Infrastruktur unbefristet bestehen muss.
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 22/12/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
A. Bieterinformationen (Änderungspakete, Bieterfragen und Antworten
etc.) erhalten die Bieter mittels elektronischer Kommunikation
(E-Mail).
B. Schriftliche Teilnahmeanträge müssen bei der Vergabestelle unter
I.1. eingereicht werden.
B. Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die
Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts
berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung
der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem
schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4
NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu
begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der
EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im
Einklang stehen. Die Regelungen der Konzessionsvergabeordnung finden
keine unmittelbare Anwendung. Der Auftraggeber verwendet dieses
Bekanntmachungsformular allein zur Erhöhung der Transparenz und
freiwillig. Das Auswahlverfahren wird in entsprechender Anwendung der
KonzVgV durchgeführt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münser
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48247
Deutschland
Telefon: +49 2514110
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens
(Vergabe einer Förderung und kein typischer Beschaffungsvorgang der
öffentlichen Hand) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle
naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Gleiches gilt für
die Frage, ob der erforderliche Schwellenwert für die Zuständigkeit der
Vergabekammer (für Dienstleistungskonzessionen analog) tatsächlich
erreicht ist, vgl. § 2 KonzVgV. Die Entscheidung obliegt ausschließlich
der Vergabekammer. Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag
auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein
Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind
die ggf. Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160
Abs. 3 GWB zu beachten.
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach
Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltende gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist
zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
der Submissionsstelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind, ist die Rüge präkludiert.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münser
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48247
Deutschland
Telefon: +49 2514110
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2017
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2. https://www.waldbroel.de/aktuelles/
3. https://www.breitbandausschreibungen.de/
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