Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2017112209250350300" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Künzelsau
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 467047-2017 (ID: 2017112209250350300)
Veröffentlicht: 22.11.2017
*
  DE-Künzelsau: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2017/S 224/2017 467047
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
    (de)
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Hohenlohekreis
   Allee 17
   Kontaktstelle(n): Landratsamt Hohenlohekreis, Straßenverkehrsamt,
   Fachdienst ÖPNV
   74653 Künzelsau
   Deutschland
   E-Mail: [1]oepnv@hohenlohekreis.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [2]http://www.hohenlohekreis.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
   Busdienste
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Öffentlicher Dienstleistungsauftrag des Hohenlohekreises über
   öffentliche Personenverkehrsleistungen nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung
   (EG) Nr. 1370/2007.
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hauptort der
   Leistungserbringung: Gebiet des Hohenlohekreises; weiterhin von der
   Vergabe betroffen: Teilgebiete des Landkreises Schwäbisch Hall, des
   MainTauber-Kreises, des Landkreises Heilbronn und des
   Neckar-Odenwald-Kreises.
   NUTS-Code DE119
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Der Hohenlohekreis ist nach § 6 Abs. 1, Abs. 3 ÖPNVG BW (Gesetz über
   die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen
   Personennahverkehrs) Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV und
   als solcher zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
   Der Hohenlohekreis beabsichtigt seinem Eigenbetrieb Nahverkehr
   Hohenlohekreis (NVH) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die
   nachfolgend beschriebenen öffentlichen Personenverkehrsdienste zu
   erteilen.
   Von dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag sind alle
   nachfolgend aufgeführten Verkehrsdienste erfasst (inkl.
   Schülerverkehre). Dabei handelt es sich um Linienverkehre mit
   Kraftfahrzeugen (Busverkehre im Stadt- sowie im Regionalbus
   einschließlich alternativer und flexibler Bedienformen). Im Einzelnen
   handelt es sich um nachfolgend aufgeführte Linien:
   Linie Relation Linien-km/Jahr
   1 RB Öhringen  Neuenstein  Kemmeten  Künzelsau 92 000
   1 FE Öhringen  Cappel  Kupferzell  Künzelsau 68 000
   2 RB Künzelsau  Niedernhall-Giebelheide  Neuenstein  Öhringen 197
   000
   3 RB Künzelsau  Ingelfingen  Weißbach  Crispenhofen  Diebach 46 000
   4 RB Niedernhall  Forchtenberg  Wohlmuthausen  Öhringen 94 000
   5 RB Forchtenberg  Niedernhall  Taläcker  Gaisbach  Künzelsau 41
   000
   6 RB Künzelsau  Forchtenberg  Ohrnberg  Möglingen  Unterohrn 
   Öhringen 524 000
   7 RB Waldenburg Bf.  Kupferzell  Künzelsau 252 000
   8 RB Berlichingen  Rossach  Bieringen  Berlichingen  Forchtenberg
   135 000
   8 TB Weltersberg  Bieringen 6 000
   9 RB Osterburken/Adelsheim  Bieringen  Forchtenberg  Niedernhall 109
   000
   10 RB Mulfingen  Ailringen  Hohebach  Dörzbach  Krautheim 50 000
   11 RB Dörzbach  Krautheim  Schöntal  Jagsthausen  Widdern 
   Möckmühl 433 000
   13 RB Oberkessach  Aschhausen  Bieringen  Ingelfingen  Künzelsau
   239 000
   14 SB Lipfersberg  Ingelfingen 18 000
   15 RB Künzelsau  Stachenhausen  Hermuthausen  Ingelfingen 28 000
   17 FE Dörzbach  Schöntal  Jagsthausen  Sindringen  Öhringen 32 000
   19 RB Künzelsau  Krautheim  Dörzbach  Bad Mergentheim 435 000
   20 RB Berndshausen  Nitzenhausen  Mäusdorf 51 000
   21 RB Mulfingen  Hermuthausen  Garnberg  Künzelsau 123 000
   22 RB Ringlinie Mulfingen  Hollenbach  Ailringen  ebmpapst 
   Mulfingen 100 000
   23 RB Belsenberg  Ohrenbach  Amrichshausen / Garnberg 23 000
   24 RB Mulfingen  Nitzenhausen  Garnberg  Künzelsau 144 000
   25 RB Künzelsau  Garnberg  Amrichshausen  Langenburg  Blaufelden
   115 000
   26 RB Künzelsau  Kün.-FH  Braunsbach  Untermünkheim  Schwäbisch
   Hall Bf. 201 000
   27 RB Künzelsau  Gaisbach  Rüblingen  Kupferzell 47 000
   28 FE Künzelsau  Kupferzell  Schwäbisch Hall-Hessental Bf. 232 000
   33 SB Waldenburg Bf  Rathaus  Sportschule / Forsthaus 121 000
   34 RB (Kupferzell) / Waldenburg  Neuenstein  Michelbach  Öhringen
   101 000
   35 RB Kupferzell / Waldenburg  Neuenstein  Michelbach  Öhringen 142
   000
   37 RB Öhringen  Untersöllbach  Neuenstein  Grünbühl 43 000
   38 RB Öhringen  Pfedelbach-Nonnenberg  Steinbacher Tal  Schuppach
   115 000
   39 RB Stadt Neuenstein  Oberohrn  Pfedelbach, Realschule 31 000
   40 RB Öhringen  Windischenbach  Pfedelbach  Buchhorn  Gleichen 106
   000
   42 RB Brettach  Geddelsbach  Unterheimbach  Adolzfurt  Bretzfeld 91
   000
   43 RB Wüstenrot Schule  Neuhütten  Unterheimbach  Adolzfurt 
   Bretzfeld 172 000
   46 RB Bretzfeld  Schwabbach  Siebeneich  Weißlensburg  Bitzfeld Bf.
   99 000
   47 RB Bretzfeld  Schwabbach  Dimbach  Eschenau Bf  Eschenau Ort 105
   000
   48 RB Öhringen  Schwöllbronn  Langenbeutingen 38 000
   50 RB Öhringen  Maßholderbach  Friedrichsruhe  Orendelsall 
   Zweiflingen 56 000
   51 RB Öhringen  Büttelbronn  Westernbach  Eichach  Zweiflingen 58
   000
   52 SB Öhringen Hallenbad  Hbf  EKZ  Lindenallee 59 000
   53 SB Öhringen  Weinsbach  Cappel  Michelbach 21 000
   58 SB Öhringen Hbf  Verrenberg Ort 61 000
   61 SB Stadtbus Möckmühl ???
   66 SB Oberndorf  Krautheim Berg  Krautheim Bahnhof 57 000
   67 SB Weißbach  Crispenhofen  Halberg  Halberger Ebene  Weißbach 44
   000
   71 TB Kemmeten  Rechbach  Gaisbach  Kupferzell 42 000
   72 RB Braunsbach  Döttingen  Feßbach  Kupferzell 4 000
   73 TB Mulfingen  Hollenbach  Atzenweiler  Staigerbach  Jagstberg 28
   000
   74 TB Schloß Stetten  Künzelsau 2 000
   75 TB Wendischenhof  Heßlachshof  Eisenhutsrot  Hohebach 9 000
   77 TB Büschelhof  Forchtenberg  Ernsbach  Schießhof 12 000
   81 RB Künzelsau  Garnberg  Hermuthausen /Mulfingen  Dörzbach 8 000
   89 RB Öhringen  Pfedelbach  Steinbacher Tal  Gleichen  Buchhorn 
   Pfedelbach  Öhringen 12 000
   91 RB Werkverkehrslinie Waldenburg, Gewerbepark  Neuenstein 
   Öhringen, Fa. Mahle 38 000
   92 RB Werkverkehrslinie Bretzfeld  Pfedelbach  Öhringen, Fa. Mahle 38
   000
   97 RB Werkverkehrslinie Morsbach  Kupferzell  Taläcker  Bieringen,
   Fa. Ziehl-Abegg 38 000
   Erläuterungen zu den Linienkategorien und den Anforderungen an die
   Verkehre sind dem Dokument Anlage zur Vorabbekanntmachung (vgl.
   Abschnitt VI.1  C.) und/oder dem Nahverkehrsplan zu entnehmen.
   Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst für seine Laufzeit die
   Versorgung der Allgemeinheit mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten
   gleich welcher Art im gesamten von ihm abgedeckten Verkehrsgebiet. Der
   öffentliche Dienstleistungsauftrag wird hierfür Regelungen beinhalten,
   wie das Verkehrsangebot unter Berücksichtigung des Nahverkehrsplans
   innerhalb eines bestimmten (Mengen-) Korridors an sich ändernde
   Verkehrsbedürfnisse anzupassen ist. Demzufolge können sich Änderungen
   sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch
   hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots ergeben. Insbesondere
   können dabei Verknüpfungen der Linienäste an den Knotenpunkten infolge
   von Umlaufoptimierungen und/oder infolge von Anpassungen an die
   Nachfrageentwicklung festgelegt, ggf. auch geändert werden. Es können
   neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die unten bei
   II.2) angegebene Verkehrsmenge kann sich daher innerhalb des
   (Mengen-)Korridors des öffentlichen Dienstleistungsauftrages reduzieren
   oder erweitern.
   Der Hohenlohekreis kommt mit dieser Information der
   Veröffentlichungspflicht gemäß Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.
   1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach.
   Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6
   Satz 1 Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter
   Abschnitt VI.1) verwiesen.
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60112000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
   Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Die Verkehrsleistungen werden
   durch den Eigenbetrieb NVH in mehreren Unteraufträgen nach Maßgabe der
   Sektorenverordnung in einem wettbewerblichen Verfahren
   (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) vergeben unter
   Berücksichtigung der Interessen des Mittelstandes.
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 5511700
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 15.12.2019
   Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
   III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
   Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
   Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit.
   f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht
   dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des
   öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3). Geschützt sind alle
   Busverkehre, die zur Erfüllung des öffentlichen
   Dienstleistungsauftrages erforderlich sind. Das ausschließliche Recht
   schützt vor konkurrierenden Verkehren, sofern sie das Fahrgastpotenzial
   der geschützten Verkehre nicht nur unerheblich beeinträchtigen.
   III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
   III.1.4)Soziale Standards:
   Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
   transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
   sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
   betreffenden Diensten stehend gelten).: Auf der Grundlage des Art. 4
   Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 wird der öffentliche
   Dienstleistungsauftrag mit der Anforderung verbunden sein, dass der
   Betreiber bei der Ausführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages
   die Verpflichtungen nach Maßgabe des Tariftreue- und
   Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
   (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz  LTMG) beachtet.
   III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.2.2)Technische Anforderungen
   III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   Name und Anschrift des gewählten Betreibers
   Eigenbetrieb Nahverkehr Hohenlohekreis
   Bahnhofstraße 8
   74653 Künzelsau
   Deutschland
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge
   Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1
   Personenbeförderungsgesetz ist ein Antrag auf Erteilung einer
   Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen
   und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der
   Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen.
   Eigenwirtschaftlich sind Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird
   durch Beförderungserlöse, Ausgleichsleistungen auf der Grundlage
   allgemeiner Vorschriften i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und
   sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese
   keine Ausgleichsleistungen darstellen, die einen öffentlichen
   Dienstleistungsauftrag i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erfordern
   (vgl. § 8 Abs. 4 Satz 2 Personenbeförderungsgesetz).
   Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zählt die
   Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen
   Verkehrsinteressen i. S. d. § 13 Abs. 2 Nr. 3
   Personenbeförderungsgesetz. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte
   Zweifel an der Auskömmlichkeit der beantragten Verkehre, sind daher die
   Genehmigungsvoraussetzungen nicht erfüllt, solange diese Zweifel nicht
   aus dem Weg geräumt sind. Bislang sind die in Abschnitt II.1.3)
   bezeichneten Verkehre auf eine Finanzierung durch die öffentliche Hand
   angewiesen gewesen.
   Es wird darauf hingewiesen, dass zum 1.1.2018 das ÖPNVG BW novelliert
   werden soll (vgl. LT-Drs. 16/2231) und dass der Hohenlohekreis von der
   Möglichkeit Gebrauch machen wird, die Rabattierung der Zeitfahrausweise
   im Ausbildungsverkehr im Rahmen des öffentlichen
   Dienstleistungsauftrages sicherzustellen (vgl. § 16 Abs. 5 des
   Gesetzesentwurfs).
   Die Frist für die eigenwirtschaftlichen Anträge wird durch vorliegende
   Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten
   Linienverkehre (siehe Abschnitt II.1.3) ausgelöst. Der Betrieb der oben
   genannten Linien ist zum 15.12.2019 aufzunehmen. Die bestehenden
   Liniengenehmigungen laufen am 14.12.2019 aus.
   B. Vergabe als Gesamtleistung
   Die Vergabe der in Abschnitt II.1.3) bezeichneten Verkehre ist
   entsprechend der Definition der Verkehre als ein zusammengehöriges Netz
   (vgl. Kap. 5.3 Nahverkehrsplan Hohenlohekreis) als Gesamtleistung
   beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2
   Personenbeförderungsgesetz). Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe A),
   die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13
   Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz zu versagen.
   C. Anforderungen
   Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff.
   Personenbeförderungsgesetz werden Anforderungen an die Verkehre
   hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt.
   Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument Anlage zur
   Vorabbekanntmachung zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5
   Personenbeförderungsgesetz). Das ergänzende Dokument enthält
   wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3  5
   Personenbeförderungsgesetz. Die Anforderungen sind nach Maßgabe von §
   13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz relevant für die
   Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe A), d.h.
   führen nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff.
   Personenbeförderungsgesetz zur Ablehnung eines hiervon abweichenden
   eigenwirtschaftlichen Antrags. Das ergänzende Dokument (einschließlich
   Anlagen) steht als Download auf der Homepage des Hohenlohekreises unter
   der Rubrik Bürgerservice  Öffentlicher Personennahverkehr zur
   Verfügung: [3]http://www.hohenlohekreis.de
   Im Übrigen gelten insbesondere bei der Weiterentwicklung und Änderung
   des ÖPNV-Angebots ergänzend die Vorgaben des jeweiligen
   Nahverkehrsplans. Der derzeitige Nahverkehrsplan ist abrufbar unter:
   [4]http://www.hohenlohekreis.de.
   Die zuständige Behörde (oben Abschnitt I.1.) erachtet einen gemäß den
   Anforderungen dieser Vorabbekanntmachung auf eigenwirtschaftlicher
   Basis gestellten Genehmigungsantrag nur dann als gleichwertig mit dem
   Verkehrsangebot, das die zuständige Behörde über den öffentlichen
   Dienstleistungsauftrag zu bestellen beabsichtigt, wenn das
   Verkehrsunternehmen die Einhaltung der in dieser Vorabbekanntmachung
   (nebst ergänzendem Dokument und Anlagen) definierten Anforderungen
   (Standards) nach § 12 Absatz 1a PBefG verbindlich zusichert.
   Verbindliche Zusicherungen sind nach Maßgabe von § 13 Absatz 2a Satz 3
   PBefG für die Genehmigung eigenwirtschaftlicher Anträge relevant. Zur
   Absicherung der verbindlichen Zusicherungen erwartet die zuständige
   Behörde von einem eigenwirtschaftlichen Antragssteller, dass er der
   zuständigen Behörde einen eigenen justiziablen und sanktionierten
   vertraglichen Anspruch auf Einhaltung der in den definierten
   Anforderungen verschafft.
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat
   15
   Kapellenstr. 17
   76131 Karlsruhe
   Deutschland
   E-Mail: [5]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219260
   Internet-Adresse: [6]http://www.rp-karlsruhe.de
   Fax: +49 7219263985
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat
   15
   Kapellenstraße 17
   76131 Karlsruhe
   Deutschland
   E-Mail: [7]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219260
   Internet-Adresse: [8]http://www.rp-karlsruhe.de
   Fax: +49 7219263985
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17.11.2017
References
   1. mailto:oepnv@hohenlohekreis.de?subject=TED
   2. http://www.hohenlohekreis.de/
   3. http://www.hohenlohekreis.de/
   4. http://www.hohenlohekreis.de/
   5. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
   6. http://www.rp-karlsruhe.de/
   7. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
   8. http://www.rp-karlsruhe.de/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau