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Ausschreibung: Installation von Brandmeldeanlagen - DE-Düsseldorf
Installation von Brandmeldeanlagen
Dokument Nr...: 466936-2017 (ID: 2017112209220750177)
Veröffentlicht: 22.11.2017
*
  DE-Düsseldorf: Installation von Brandmeldeanlagen
   2017/S 224/2017 466936
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Flughafen Düsseldorf GmbH
   Flughafenstraße 105
   Düsseldorf
   40474
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentraler Einkauf
   Telefon: +49 211421-20031
   E-Mail: [1]peter.saathoff@dus.com
   NUTS-Code: DEA11
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.dus.com
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Flughafenanlagen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvertrag Migration Brandmeldeanlagen.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45312100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvertrag über die Migration der bestehenden Siemens
   SIGMASYS-Brandmeldetechnik zum Nachfolgesystem SINTESO.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung, Installation und Migration von ca. 108 Brandmeldezentralen,
   16 800 automatischen Brandmeldern, 1 960 nichtautomatischen
   Brandmeldern sowie 6 950 Brandmeldekopplern von der abgekündigten
   SIGMASYS-Generation zur kompatiblen SINTESO-Generation. Die Migration
   erfolgt unter Weiterverwendung der Netzwerkinfratruktur sowie der
   Peripheriesysteme.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
     * Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen
       Vorschriften der Richtlinie genügt
   Erläuterung:
   Die gültige Baugenehmigung für die Terminalgebäude der Flughafen
   Düsseldorf GmbH schreibt vor, dass alle Einzelmeldung der
   Brandmeldeanlage über ein zentrales Netzwerk an die Flughafenfeuerwehr
   gemeldet werden müssen. Da es sich bei der im Betrieb befindlichen
   Technik um ein proprietäres System der Siemens AG handelt ist eine
   Systemigration technisch nur unter Verwendung von kompatibler
   Siemens-Technik möglich. Ein vollständiger Austausch der gesamten
   vorhandenen Technik auf einmal wäre unzumutbar teuer und dürfte zu
   Betriebsstörungen führen. Alle Zwischenlösungen mit parallelem Betrieb
   verschiedener inkompatibler Techniken verschiedener Hersteller würden
   die Gefahr von Funktionsstörungen erheblich erhöhen und damit entweder
   den Flugbetrieb oder aber Leib und Leben von Fluggästen und Personal
   gefährden. Daher kann der Auftrag entspr. § 13 (2) Nr.3 SektVO nur von
   der bisherigen Herstellerin des proprietären Systems erbracht werden.
   Zudem handelt es sich entsprechend § 13 (2) Nr.5 SektVO auch um eine
   zusätzliche Lieferleistung des ursprünglichen Auftragnehmers zur nach
   und nach teilweisen Erneuerung bereits erbrachter Leistungen, bei denen
   ein Wechsel des Unternehmens zu einer technischen Unvereinbarkeit und
   unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und
   Wartung führen würde. Der Zuschlag soll entsprechend § 135 (3) GWB
   frühestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung erfolgen, doch lässt
   sich dieses Datum unter Abschnitt V.2.1) technisch leider nicht
   eintragen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   17/11/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Siemens AG
   Klaus-Bungert-Str. 6
   Düsseldorf
   40468
   Deutschland
   Telefon: +49 21142178360
   E-Mail: [3]ivica.vrbanic@siemens.com
   NUTS-Code: DEA11
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln 
   Spruchkörper Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   Düsseldorf
   40477
   Deutschland
   Telefon: +49 2114753135
   E-Mail: [4]vergabekammer@brd.nrw.de
   Fax: +49 2114753989
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt wurden,
   3. das Vergabeverfahren wirksam durch einen Zuschlag beendet wurde,
   z.B. durch einen Zuschlag, der entsprechend § 135 GWB zwar ohne
   vorherige Auftragsbekanntmachung, aber dennoch wirksam abgeschlossen
   wurde, z.B. weil er nicht vor Ablauf von 10 Tagen nach dieser
   Veröffentlichung abgeschlossen wird (vgl. § 135 (3) GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Siehe VI.4.1
   Düsseldorf
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/11/2017
References
   1. mailto:peter.saathoff@dus.com?subject=TED
   2. http://www.dus.com/
   3. mailto:ivica.vrbanic@siemens.com?subject=TED
   4. mailto:vergabekammer@brd.nrw.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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