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Ausschreibung: Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport - DE-Leipzig
Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen
Museumsausstellungen
Dokument Nr...: 466258-2017 (ID: 2017112209143449445)
Veröffentlicht: 22.11.2017
*
DE-Leipzig: Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
2017/S 224/2017 466258
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Leipzig Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Leipzig
04092
Deutschland
E-Mail: [1]vof@pm-fellmann.de
NUTS-Code: DED51
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.leipzig.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://1drv.ms/f/s!Av0SOBvr6X-9gcsdonUVGvM3fap_xg
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Ingenieurbüro Prof. Fellmann
Engelsdorfer Straße 30
Taucha
04425
Deutschland
Kontaktstelle(n): Prof. Fellmann
Telefon: +49 1629435624
E-Mail: [4]vof@pm-fellmann.de
NUTS-Code: DED53
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.pm-fellmann.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
LESG
Salomonstraße 21
Leipzig
04103
Deutschland
Kontaktstelle(n): Projektleiter Herr Eisermann
E-Mail: [6]bws_nkm@lesg.de
NUTS-Code: DED51
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.lesg-leipzig.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Museumsplanung für das neue Naturkundemuseum Leipzig.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
92000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Naturkundemuseum Leipzig soll bis Ende 2020 als modernes Museum in
der denkmalgeschützten Halle 7 der ehemaligen Leipziger
Baumwollspinnerei eröffnet werden. Die BGF des Gesamtgebäudes beträgt
ca. 10 000 m^2, davon werden ca. 5 600 m^2 für das Naturkundemuseum
umgebaut, es soll eine Ausstellungsfläche von ca. 2 000 m^2 entstehen.
Um die Grundsatzentscheidung zum künftigen Standort und dessen
Finanzierung im Stadtrat herbeizuführen, wurde im Frühjahr 2017 das
Museumskonzept erstellt. Das auszuwählende Büro muss daraus die
Museumsplanung entwickeln und gemeinsam mit dem im parallelen Verfahren
auszuwählenden Generalplaner umsetzen.
Vom Stadtrat wurden bisher 10 000 000 EUR bewilligt.
Planungsbeginn ist im Februar 2018, die Entwurfsplanung ist bis Ende
Mai 2018 fertig zu stellen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 8 500 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
92500000
92521100
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51
Hauptort der Ausführung:
Leipzig.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Museumsplanung für den neuen
Standort des Naturkundemuseums Leipzig.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 400 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2018
Ende: 31/12/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Wenn sich z. B. aus finanziellen Gründen eine abschnittsweise
Realisierung der Gesamtmaßnahme als notwendig erweisen sollte.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die unter III.1.1+2) geforderten Nachweise und Erklärungen müssen
vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Die unter III.1.3) Möglicherweise geforderte Mindeststandards
genannten Bedingungen sind Mindestbedingungen, bei deren Nichterfüllung
ein Ausschluss vom Verfahren erfolgt.
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für
Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des
Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind. Ein Verstoß
gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Diese Einschränkung gilt nicht für Unterauftragnehmer, soweit
sichergestellt ist, dass sie den Angebotsinhalt nicht kennen.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als drei Bewerber im
Verfahren sein, bildet der Auftraggeber ein Auswahlgremium, das anhand
der eingereichten Referenzprojekte unter den Gesichtspunkten:
Originalität und Künstlerische Qualität = 40 % Gewichtung,
Umsetzung des wissenschaftlichen Anspruchs in eine
Ausstellungskonzeption und deren Aussagekraft = 30 % Gewichtung,
wirtschaftlicher Mitteleinsatz = 30 % Gewichtung
eine Wertung der Bewerbungen vornimmt. Das Auswahlgremium wählt drei
Bewerber aus, von denen es sich die adäquate Umsetzung der Projektziele
des Auftraggebers verspricht.
Sofern keine hinreichende Differenzierung möglich ist, behält sich das
Auswahlgremium vor, die Bewerberzahl für die zweite Stufe das
Verhandlungsverfahren auf bis zu 7 zu erhöhen. Ist auch damit keine
hinreichende Differenzierung möglich, wird unter den Bewerbern mit
gleicher Eignung gelost.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Beauftragt wird zunächst nur der Leistungsanteil, den der Generalplaner
für die Erarbeitung der Entwurfsplanung benötigt. Die weitere
Beauftragung erfolgt stufenweise, ggfs. bauabschnittsweise. Ein
Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung vorlegen, dass Ausschlussgründe
nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei
Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten
Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der
Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen
Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder weitere amtlich
bestätigte Auskünfte zu verlangen.
Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit
Benennung des bevollmächtigten Vertreters vorlegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) Nachweis Berufshaftpflicht: Der Bewerber muss den Nachweis des
Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
von mindestens 1 000 000 EUR jeweils für Sach-, Vermögens- und
Personenschäden führen (z. B. durch Vorlage der Kopie der
Versicherungsurkunde). Bei Bewerbergemeinschaften ist das für jedes
Mitglied erforderlich. Für Nachunternehmer ist kein
Versicherungsnachweis erforderlich.
Besteht eine Haftpflichtversicherung mit einer geringeren
Deckungssumme, ist eine Erklärung beizufügen, in der sich der Bewerber
im Auftragsfall verpflichtet, seine Versicherungssummen für die Dauer
der Vertragslaufzeit entsprechend zu erhöhen.
b) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung: Eigenerklärung, ob
und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen
Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur
und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen.
Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten
Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der
Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende
Erklärungen nachzufordern.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bewerber muss nachweisen, dass er in vergleichbaren Projekten
(Museen, aber auch größere Ausstellungen) die Ausstellungskonzeption
entweder selbst erarbeitet und umgesetzt oder eine vorhandene
Konzeption umgesetzt hat. Er soll ein bis maximal 3 Referenzprojekte
benennen.
Darzustellen ist:
Projekt,
Auftraggeber,
Jahr der Auftragserteilung zur Erstellung des Konzeptes,
Jahr der Inbetriebnahme, falls zutreffend nach Bauabschnitten
gegliedert,
Zielstellung des Auftraggebers,
Wie wurde die Zielstellung des Auftraggebers umgesetzt, welche
eigenen Ideen wurden eingebracht? Belege durch Fotos, Zeichnungen etc.,
Erfolgte eine visuelle Aufbereitung der Konzeption/Grundideen für die
Entscheidungsträger? Beispiele darstellen,
Welche Besonderheiten zeichnet das Projekt aus?,
Wie wird das Konzept angenommen? Dargestellt z. B. durch Verweis auf
erhöhte Besucherzahlen, großes Medienecho oder anderweitige Darstellung
des Projekterfolges,
Welche Maßnahmen zur Steigerung der Bekanntheit (Marketing) wurden
vom Bewerber geplant und umgesetzt? Welche weiterführenden
Kommunikationsmaßnahmen wurden durch den Bewerber konzeptioniert und
realisiert?,
Welche an das Museum angegliederten Bereiche wurden mit beplant
(Shop, etc.)?,
Welche Mitarbeiter waren in welchem Maße an der Erarbeitung und
Umsetzung beteiligt (bitte namentlich benennen). Sind sie heute noch
für den Bewerber tätig?
Personalkonzeption im Auftragsfall
Benennung der wesentlichen für die Leistungserbringung vorgesehenen
Personen und Darstellung ihrer Berufserfahrung im Hinblick auf die
ausgeschriebene Leistung.
Der besondere Schwerpunkt liegt auf der Projektleitung. Es sind
mindestens 3 Referenzen zu benennen, bei denen die Projektleitung
maßgeblich beteiligt war. Sollten die o. g. Referenzprojekte des
Bewerbers mit anderem Personal umgesetzt worden sein, können für den
Qualifikationsnachweis der Projektleitung auch weitere Projekte benannt
werden, diese müssen nicht vom Bewerber erbracht worden sein.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt des Bewerbers und
der Projektleitung nachzuweisen. Es muss sich um ein Museum oder eine
Ausstellung handeln mit mindestens 1 000 m^2 Ausstellungsfläche.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle
Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer
Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss
sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch
haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter
organisieren.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/12/2017
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 10/01/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Sollten Fragen von Bewerbern auftauchen, sind die Antworten unter der
in I.3 Kommunikation genannten Adresse abrufbar. Die Bewerber
erhalten darüber keine weitere Information, sondern müssen sich
selbständig darum bemühen.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich schriftlich (nicht per Fax)
einzureichen.
Termine:
Versand an EU-Amtsblatt: 18.11.2017
Ende Bewerbungsfrist 19.12.2017 14:00 Uhr
Versand der Einladung an die 5 qualifizierten Bewerber 10.1.2018
Vergabeverhandlung 22.1.2018
Information über beabsichtigte Vergabe 30.1.2018.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
PF 101364
Leipzig
04013
Deutschland
Telefon: +49 341977-3202
E-Mail: [8]vergabekammer@lds.sachsen.de
Fax: +49 341977-1049
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/11/2017
References
1. mailto:vof@pm-fellmann.de?subject=TED
2. http://www.leipzig.de/
3. https://1drv.ms/f/s!Av0SOBvr6X-9gcsdonUVGvM3fap_xg
4. mailto:vof@pm-fellmann.de?subject=TED
5. http://www.pm-fellmann.de/
6. mailto:bws_nkm@lesg.de?subject=TED
7. http://www.lesg-leipzig.de/
8. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED
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