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Ausschreibung: Kommunikationsinfrastruktur - DE-Nienburg
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 466201-2017 (ID: 2017112209143249442)
Veröffentlicht: 22.11.2017
*
DE-Nienburg: Kommunikationsinfrastruktur
2017/S 224/2017 466201
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landkreis Nienburg/Weser
Kreishaus am Schloßplatz 1
Nienburg
31582
Deutschland
Kontaktstelle(n): Heuking Kühn Lüer Wojtek PartmbB; z. Hd. Frau
Rechtsanwältin Christine Grau, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am
Main, Deutschland
Telefon: +49 6997561351
E-Mail: [1]c.grau@heuking.de
Fax: +49 6997561490
NUTS-Code: DE927
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.kreis-ni.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]www.breitbandausschreibungen.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung und Betriebs einer Breitbandinfrastruktur in den
unterversorgten Gebieten des Landkreises Nienburg/Weser Süd.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32571000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
zu ermöglichen, die im Landkreis Nienburg/Weser gelegenen, noch
unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen.
Das NGA unterversorgte Gebiet SÜD umfasst 3.711 Adressen und weist
somit eine Einwohnerdichte von 81 Einwohnern/km^2 auf.
Neben 4.989 Privathaushalten und 31 Unternehmen sollen auch 10
institutionelle Nachfrager (Schulen) von der Erschließung der
unterversorgten Gebiete mit einer leistungsfähigen
Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen zur Erstellung des
NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum des Unternehmens
steht. Der Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die
Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten,
aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen
und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende
Dienstleistungen und Angebote zu erbring.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE927
Hauptort der Ausführung:
Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer
NGA-Breitbandinfrastruktur im Landkreis Nienburg/Weser.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
zu ermöglichen, die im Landkreise Nienburg/Weser Gebiet SÜD gelegenen,
noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu
erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten
Haushalten flächendeckend mit einem Erschließungsgrad von 100 % der
im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse eine
Übertragungsrate von mindestens 50 MBit/s im Downstream und viel
höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der
Breitbandgrundversorgung bieten. Für mindestens 35 % der Adressen
sollen nach Ausbau Geschwindigkeiten von mind. 100 MBits/s symmetrisch
erreicht werden. Gleichzeitig muss sich im Rahmen dieser Fördermaßnahme
die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens
im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Ferner sollen die Breitbandanschlüsse in der definierten
Gewerbeadressen und optionalen Schulstandorten Übertragungsrate von
mindestens 1 GBit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung
stellen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der
Landkreis Nienburg/Weser, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen
und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als fünf
Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber
die Teilnahmeanträge auf Basis der in der Bekanntmachung genannten
Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge
bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl der
vergleichbaren Referenzen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Breitbandanschlüsse sollen an optionalen Schulstandorten
Übertragungsrate von mindestens 1 GBit/s symmetrisch
(Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: ELER ABl. EU Nr. L 347 S. 487 -,
zuletzt geändert durch VO (EU) 2015/791 (ABl. EU Nr. L 127 S. 1).
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Förderung durch den Bund erfolgt auf Grundlage der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland vom 22.10.2015, seitens des Landes auf Grundlage der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der
Breitbandversorgung ländlicher Räume des Niedersächsischen Ministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Folgende Angaben der Bewerber zu ihrer fachlichen Befähigung sind
erforderlich:
Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw.
Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl
sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6
Telekommunikationsgesetz.
Angaben zur persönlichen Lage:
Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des
Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach §
123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, vorliegen;
Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB
aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige
Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs-
oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen
gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im
Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte;
Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei
Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
(SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig
verurteilt worden ist;
Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für
einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen
des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) einhält
und im Auftragsfall einhalten wird;
Eigenerklärung des Bewerbers, darüber, dass keine Einträge im
Gewerbezentralregister für das Unternehmen sowie seine
geschäftsführenden natürlichen Personen vorliegen sowie
Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der
Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines
Förderbescheids entsprechend der Richtlinie Förderung zur
Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45
Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für
Personenschäden und über 3 000 000 EUR für Sachschäden bei einem in
einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des
Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung
abgeschlossen wird.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne
Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide
Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den
geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m.
Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den
letzten 3 Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der
besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils
bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und
Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V.
m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls
deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem
das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw.
Bonitätsbeurteilung (z. B. durch die Creditreform AG).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im Ausbau von
vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 800 Haushalten innerhalb von
24 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie
Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen
Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie
entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im Betrieb von
vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 800 Haushalten für mindestens
24 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie
Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen
Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie
entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem
Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten
verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des
Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des
abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen
folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen:
Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung
einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder
Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und
Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/12/2017
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 21/01/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 10 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich
unter:
[4]www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten
Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich
gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem
unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der
Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu
senden und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht Öffnen Teilnahmewettbewerb
NGA-Breitbandausbau im Landkreis Nienburg-Weser Süd
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen.
Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger
gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form
(E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht
werden, werden ausgeschlossen.
Bewerberfragen sind ausschließlich schriftliche über die Kontaktstelle
an den Auftraggeber zu richten.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen
vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der
Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf
die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer)
gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung
eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der
Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des
Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter
für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung
und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen
Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff.
GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung
finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser
Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen insbesondere
dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz
orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher
Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht
zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit
einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen
Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt
als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen
Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die
durch den Landkreis avisierten Fördermittel gleich aus welchem Grund
nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten. Bedingung
für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe sind insbesondere
die endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die
den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem
Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können
bzw. werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Niedersachsen beim Niedersächsischen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:[5]http://www.mw.niedersachsen.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit
einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1.
genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein
Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag
zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der
jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle
rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht
mehr rechtzeitig wenn:
der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen
keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung gerügt worden sind;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist
gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag
unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Heuking Kühn Lüer Wojtek PartmbB, Frau Rechtsanwältin Christine Grau
Goetheplatz 5-7
Frankfurt am Main
60313
Deutschland
Telefon: +49 6997561351
E-Mail: [6]c.grau@heuking.de
Fax: +49 6997561490
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2017
References
1. mailto:c.grau@heuking.de?subject=TED
2. https://www.kreis-ni.de/
3. http://www.breitbandausschreibungen.de/
4. http://www.breitbandausschreibungen.de/
5. http://www.mw.niedersachsen.de/
6. mailto:c.grau@heuking.de?subject=TED
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