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Ausschreibung: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten - DE-Potsdam
Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
Asbestbeseitigungsarbeiten
Dokument Nr...: 465218-2017 (ID: 2017112209015648450)
Veröffentlicht: 22.11.2017
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DE-Potsdam: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
2017/S 224/2017 465218
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Nordost Die Gesundheitskasse
Behlertstr. 33 A
Potsdam
14467
Deutschland
E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKY9ZM
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
AOK Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
Berlin
10178
Deutschland
E-Mail: [4]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.aok.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[6]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKY9ZM
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abbruch und Schadstoffsanierung eines Bestandsgebäude (CfG) in Berlin.
Referenznummer der Bekanntmachung: 2017-11-17-NO-PEN
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45110000
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die vorhandene Bestandsbebauung an der Ecke Müllerstr./ Ostender Str.
soll im Rahmen einer Neubebauung abgerissen werden. Es handelt sich um
zweigeschossige Gebäude aus den 1950er Jahren (Beton/Ziegel mit
Flachdächern) sowie um kleinteilige Hofbebauung. Der Hof ist
unterkellert, weiterhin befinden sich 2 stillgelegte Heizöltanks im
Erdreich, die geborgen werden müssen. Die straßenseitigen
Kelleraussenwände und ein Teil der Querwände (als aussteifende Rippen)
sollen zur Sicherung gegen Abrutschen bis zum Einbringen eines Verbau
stehen bleiben.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45262660
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
AOK Nordost Die Gesundheitskasse; Müllerstraße 143 a/ Ostender Straße
1; 13353; Berlin.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Gebäude wurden überwiegend gastronomisch genutzt. Entsprechende
Einbauten (Küchen) und Möbelierungen sind noch vorhanden.
Gefährliche Abfälle werden über Einzelentsorgungsnachweise des AG
entsorgt. Die Kosten für die Entsorgung trägt der AG direkt, hier
sollen nur Containerstellung und die Transportkosten kalkuliert werden.
Die Kosten für den Transport und die Entsorgung nicht gefährlicher
Abfälle trägt komplett der AN und sind somit mit einzukalkulieren.
Es handelt sich um einen innerstädtischen Bereich mit Wohnbebauung.
Entsprechend hoch sind die Anforderungen an Lärm- und Staubschutz,
welche einzukalkulieren sind (u. a. Lärmintensive Arbeiten nur Mo-Fr
zwischen 8:00-18:00 Uhr, Staubniederhaltung mittels Wasserschleier).
Für die Ausführung der aufgeführten Arbeiten ist ein Zeitraum von 4
Wochen für die Schadstoffsanierung und 6 Wochen für den konventionellen
Rückbau vorgesehen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 70
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Nach den Ausführungen der Gefahrstoffverordnung und anhängenden
Richtlinien dürfen mit den Arbeiten in kontaminierten Bereichen nur
solche Unternehmen betraut werden, die mit den dabei auftretenden
Gefahren und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut sind und über
die notwendigen Geräte und Ausrüstungen verfügen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1.) Sofern vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: aktueller
Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
Handelsregister (Kopie) oder der Handwerksrolle des
Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft
(nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter
mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung
in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in
deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (vorläufiger Nachweis
durch Erklärung in Teil IV der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung).
2.) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe des § 6 e VOB/A-EU
vorliegt. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 6 e EU, kann durch die vom öffentlichen
Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunter-nehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). geführt werden. Die Eintragung in ein
gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis
ebenso zugelassen. Ersatzweise kann die Erklärung durch Teil III der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Diese ist Bestandteil der
Vergabeunterlagen.).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
(1) Erklärung des Bieters/Auftragnehmers gegenüber der AOK Nordost über
die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen
Vergabegesetzes.
(2) Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer über die
Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen
Vergabegesetzes.
(3) Vereinbarung Tariftreue für Bauleistungen.
(4) Datenschutzvertrag der AOK Nordost.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/12/2017
Ortszeit: 07:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/01/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/12/2017
Ortszeit: 07:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKY9ZM.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2017
References
1. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
2. http://www.aok.de/
3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKY9ZM
4. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
5. http://www.aok.de/
6. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKY9ZM
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