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Ausschreibung: Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden - DE-Heidelberg
Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 463931-2017 (ID: 2017112109134247071)
Veröffentlicht: 21.11.2017
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DE-Heidelberg: Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden
2017/S 223/2017 463931
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Heidelberg
Kornmarkt 1
Heidelberg
69117
Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt Vergabeabteilung
Telefon: +49 62215823326
E-Mail: [1]vergabeabteilung@heidelberg.de
Fax: +49 6221584623326
NUTS-Code: DE125
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.heidelberg.de/ausschreibungen
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?funct
ion=_Details&TenderOID=54321-Tender-15fc56aecfc-66f254d3e1467393
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]www.auftragsboerse.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Schadstoffsammlung und Entsorgung Heidelberg.
Referenznummer der Bekanntmachung: 70 12/2017
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90523000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Schadstoffsammlung und Entsorgung auf dem Gebiet der Stadt Heidelberg.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125
Hauptort der Ausführung:
Heidelberg.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Den Heidelberger Haushalten stehen zwei stationäre
Schadstoffannahmestellen (Recyclinghof Oftersheimer Weg und
Recyclinghof Wieblingen) zur Verfügung. Während der Öffnungszeiten
können hier Schadstoffe bis maximal 20 Kilogramm oder 20 Liter
abgegeben werden. An 3 kleineren Recyclinghöfen im Stadtgebiet werden
ebenfalls kleinere Mengen an Schadstoffen aus Privathaushalten
abgegeben, die regelmäßig sortiert und ins Schadstoffzwischenlager
transportiert werden müssen.
Betriebe, die eine jährliche Schadstoffmenge von weniger als 2 000 kg
haben, können gefährliche Abfälle zum Zwischenlager auf dem
Recyclinghof Oftersheimer Weg bringen.
Mit der Unterhaltung der Annahmestelle und des Schadstofflagers hat die
Stadt Heidelberg seit 2002 private Entsorgungsunternehmen beauftragt.
Der jeweilige Auftragnehmer kann die Sammelstelle im Oftersheimer Weg
als Zwischenlager und zur Behandlung von Sonderabfällen im Rahmen der
immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nutzen.
Die zu erbingenden Leistungen umfassen im Wesentlichen:
Pachtung Sonderabfallzwischenlager,
Betrieb des Sonderabfallzwischenlagers im Recyclinghof am
Oftersheimer Weg,
Schadstoffannahme am Oftersheimer Weg,
Sortierung und Transport von Schadstoffen von den Recyclinghöfen,
Bereitstellung von Containern, Verwiegung und Entsorgung der
Schadstoffe,
Mitteilung der Mengenstatistik.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2018
Ende: 31/03/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Vertragsverhältnis wird für den Zeitraum vom 1.4.2018 bis zum
31.3.2021 geschlossen. Die AG ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des
Vertrages um ein Jahr, bis zum 31.3.2022 zu verlängern (einseitige
Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss von der Stadt
Heidelberg spätestens bis 30.9.2020 schriftlich ausgeübt werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption (s. o.)
In den Vergabeunterlagen wird die Sammlung und Verwertung von Altholz A
IV optional angefragt. Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung
der Option vor. Das Altholz der Kategorie A IV muss in 38 m^3
wasserdichten Abrollcontainern mit Deckel gesammelt werden.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Als Anlagen müssen dem Angebot zum Nachweis der Eignung folgende
aktuelle Dokumente beiliegen:
Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung unter
Einschluss des Umweltrisikos aus Zivilrecht sowie gem.
EU-Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG mit einer Deckungssumme für
Personen- und Sachschäden von mindestens 3 000 000 EUR,
Eigenerklärungen zur Ausschlussgründen, die im Vordruck Angebot
enthalten sind und mit dessen Unterschrift abgegeben werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Als Anlagen müssen dem Angebot zum Nachweis der Eignung folgende
aktuelle Dokumente beiliegen:
geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und
Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten
höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder
Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise
Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;
Anerkennung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 Abs. 1
des KrWG bzw. gemäß § 2 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) in
der jeweils gültigen Fassung für sämtliche Tätigkeiten, die mit der
Erfüllung der Aufgaben nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung
erforderlich sind. Der Nachweis ist durch die Zertifizierungsurkunde
einschließlich aller Anlagen in Kopie zu führen. Endet der
Zertifizierungszeitraum vor Ablauf eines Zeitraumes von 2 Monaten,
gerechnet ab dem Schlusstermin für die Einreichung der Angebote, so ist
dem Angebot zusätzlich noch eine Bestätigung des
Zertifizierungsunternehmens über die laufende Rezertifizierung
beizufügen. Hat die Prüfung zur Rezertifizierung noch nicht begonnen,
so ist anstelle dessen eine Bestätigung des Zertifizierungsunternehmens
beizulegen, aus welcher der Beginn der Rezertifizierungsprüfung
ersichtlich ist.
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen; für die vorgesehene
Fachkraft nach TRGS 520 (vgl. Ziffer 3.2 des Leistungsverzeichnisses)
ist ein Sachkundenachweis (Grundlehrgang) beizufügen,
Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten,
Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen, die im Vordruck Angebot
enthalten sind und mit dessen Unterschrift abgegeben werden.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/12/2017
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/12/2017
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76133
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
E-Mail: [5]vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse:[6]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Sei
ten/default.aspx
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz
gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden.
Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag
des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2017
References
1. mailto:vergabeabteilung@heidelberg.de?subject=TED
2. http://www.heidelberg.de/ausschreibungen
3. https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15fc56aecfc-66f254d3e1
467393
4. http://www.auftragsboerse.de/
5. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
6. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
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The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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