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Ausschreibung: Verkehrsüberwachung - DE-Frankfurt am Main
Verkehrsüberwachung
Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Dokument Nr...: 463847-2017 (ID: 2017112109130146991)
Veröffentlicht: 21.11.2017
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  DE-Frankfurt am Main: Verkehrsüberwachung
   2017/S 223/2017 463847
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Straßenverkehrsamt
   Gutleutstraße 191
   Frankfurt am Main
   60327
   Deutschland
   Telefon: +49 69-212-38262
   E-Mail: [1]vergabe.amt36@stadt-frankfurt.de
   Fax: +49 69-212-44662
   NUTS-Code: DE712
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.vergabe.stadt-frankfurt.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]www.vergabe.stadt-frankfurt.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetai
   ls?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15fbe2800a4-5bb1f8aae014f1c
   6
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Überlassung von Leiharbeitskräften zur Verkehrsüberwachung [LDL025].
   Referenznummer der Bekanntmachung: 36-2017-00031
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   63712710
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Überlassung von 45 Leiharbeitskräften zur Verkehrsüberwachung für einen
   Leistungszeitraum von 24 Monaten und mit einer Option der max.
   zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79620000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet Frankfurt am Main.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Überlassung von 45 Leiharbeitsnehmer zur Verkehrsüberwachung vom
   1.5.2018 bis zum 30.4.2020 mit einer Option der max. zweimaligen
   Verlängerung um jeweils 12 Monate.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2018
   Ende: 30/04/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Option der max. zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Information zu II.2.7.
   Die Angabe der Vertragslaufzeit bis zum 30.4.2022 beinhaltet die Option
   der max. zweimaligen Verlängerung.
   Laufzeit des Vertrags vom 1.5.2018 bis 30.4.2020.
   Option der max. zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Nachweis Präqualifikation oder durch Eigenerklärungen:
    Über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
   sowie von fakultativen Ausschlussgründen (§ 124 GWB).
   Erlaubnis des für den Betriebssitz zuständigen Landesarbeitsamtes zur
   gewerblichen Überlassung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern im Sinne
   des § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
   Des Weiteren ist Ziffer VI.3 zu beachten.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Vollständig ausgefüllte Bieter-Checkliste inklusiver der dort
   geforderten Unterlagen:
    Ablichtung der Gewerbeanmeldung und/oder
    Ablichtung der Auskunft aus dem Handelsregister (nicht älter als 2
   Monate);
    Angaben zum Stammkapital;
    Bankauskunft;
    Stammkapital;
    Mitarbeiteranzahl;
    Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren;
    Erklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre bezogen auf die Art
   der ausgeschriebenen Leistung;
    Anzahl der unter Vertrag stehenden Leiharbeitnehmer/-innen und deren
   Branchen-/Sparteneinsatz;
    Anzahl der unter Vertrag stehenden Leiharbeitnehmer/-innen zur
   Verkehrsüberwachung im öffentlichen Verkehrsraum;
    Erklärung über den Umsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder der
   Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistung
   entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Jahren;
    Selbstauskunft.
   Des Weiteren ist Ziffer VI.3 und die Vergabeunterlagen zu beachten.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Erklärung zur Leistungsfähigkeit des Bieters;
   Referenzen der letzten 2 Jahre über den Einsatz von jährlich
   mindestens 20 Leiharbeitnehmern/-innen zur Verkehrsüberwachung im
   öffentlichen Verkehrsraum.
   Des Weiteren ist Ziffer VI.3 und die Vergabeunterlagen zu beachten.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist zu beachten.
   Es ist ein Konzept eines rollierenden Verfahrens bezüglich des
   Austauschs der Leiharbeitnehmer nach der 18 monatigen Frist vorzulegen.
   Es dürfen höchstens 20 Leiharbeitnehmer auf einmal ausgetauscht werden.
   Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Vorlage der Urkalkukation;
    Polizeiliche Führungszeugnisse der Belegart O für den/die Inhaber
   oder den/die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens.
   Des Weiteren sind die Vergabeunterlagen zu beachten.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 03/01/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/02/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 03/01/2018
   Ortszeit: 12:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Es wird daraufhin gewiesen, dass die Regelungen des Hessischen Vergabe-
   und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBl. S. 354 zu beachten
   sind. Hiernach sind die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter bzw.
   Bietergemeinschaften sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen
    soweit diese bereits bekannt sind  verpflichtet, die
   Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 1 bis 5 (Tariftreueerklärung), §
   6 (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG abzugeben.
   Die unter III.1.1)  III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise
   mittels der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblätter
   (insbesondere in Anlage B Erklärungen, Referenzen und Nachweise) zu
   erbringen.
   1. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von
   allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
   Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von anderen Unternehmern ausführen
   zu lassen, müssen die Bieter in ihrem Angebot die Art und Umfang der
   von dem Unternehmen übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben.
   Die nachfolgenden Ziffern 2 und 3 gelten entsprechend auch für eine
   Mehrzahl von Unternehmen.
   2. Der Bieter kann sich gemäß § 47 VgV bei der Erfüllung der
   Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen und
   zwar ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem
   Unternehmen bestehenden Verbindung (Eignungsleihe). Die Fähigkeiten,
   die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der
   Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Für Nachweise zur berufliche
   Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46
   III Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung kann der
   Bieter die Kapazität anderer Unternehmen nur in Anspruch nehmen, wenn
   diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt
   werden. Der Bieter muss außerdem durch die Vorlage einer Eigenerklärung
   (Verpflichtungserklärung-) des anderen Unternehmens nachweisen, dass er
   auf dessen Mittel tatsächlich zugreifen kann. In dieser Eigenerklärung
   verpflichtet sich das Unternehmen für den Fall der Erteilung des
   Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich,
   die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung
   zu stellen. Soweit der Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf
   andere Unternehmen verweist, muss er dieses andere Unternehmen bereits
   im Angebot die Verpflichtungserklärung (Formblatt Anlage B) sowie Name
   und Anschrift für die Eignungsnachweise benennen (Formblatt Anlage B)
   als auch die erforderlichen Nachweise und auf den jeweiligen
   Formblättern (Formblatt Anlage B) mit dem Angebot vorlegen.
   Erfüllt das Unternehmen die Eignungsanforderungen nicht oder wäre es
   nach § 123 GWB auszuschließen, so hat der Bieter das Unternehmen zu
   ersetzen. Wäre das Unternehmen nach § 124 GWB fakultativ
   auszuschließen, so hat der Bieter das Unternehmen mit Fristsetzung zu
   ersetzen.
   Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick
   auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haften der Bieter und der
   Unternehmer entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe für die
   Auftragsausführung gemeinsam.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt,
   Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4
   Wilhelminenstr. 1-3
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151-12-5816
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160
   GWB unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der
   Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer
   Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/11/2017
References
   1. mailto:vergabe.amt36@stadt-frankfurt.de?subject=TED
   2. http://www.vergabe.stadt-frankfurt.de/
   3. http://www.vergabe.stadt-frankfurt.de/
   4. https://vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15fbe2800a4-5b
b1f8aae014f1c6
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