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Ausschreibung: Schutz- und Sicherheitskleidung - DE-Rostock
Schutz- und Sicherheitskleidung
Dokument Nr...: 463207-2017 (ID: 2017112109051046365)
Veröffentlicht: 21.11.2017
*
DE-Rostock: Schutz- und Sicherheitskleidung
2017/S 223/2017 463207
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Hansestadt Rostock- Hauptamt Sachgebiet Zentrale Vergabe und
Beschaffung
Neuer Markt 3
Rostock
18055
Deutschland
Kontaktstelle(n): Lena Ziegler
Telefon: +49 381/381-2342
E-Mail: [1]lena.ziegler@rostock.de
Fax: +49 381/381-2333
NUTS-Code: DE803
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.rostock.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://portal.evergabemv.de/E58175969
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von Schutzkleidung für die Feuerwehr der Hansestadt Rostock.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
35113400
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die zu beschaffende Schutzkleidung soll für die gesamte Feuerwehr der
Hansestadt Rostock beschafft werden um die Sicherheit aller
MitarbeiterInnen zu gewährleisten und ein einheitliches
Erscheinungsbild zu schaffen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE803
Hauptort der Ausführung:
Hansestadt Rostock.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von 369 Schutzanzügen bestehenden aus je einer Überjacke,
einer Überhose und einem Rückenschild.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/03/2018
Ende: 12/07/2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen FB 124 2.
Eigenerklärung nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen §§ 123,
124 3.Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft zum
Unternehmensstatus.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
3 Referenzen über vergleichbare Aufträge, 1 Referenz der anzugebenen
Wäscherei über vergleichbare Aufträge.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mustervorführung nach Aufforderung.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Benennung einer Wäscherei im Umkreis von 50 km von der Hansestadt
Rostock.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/01/2018
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/03/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/01/2018
Ortszeit: 13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Straße 14
Schwerin
19053
Deutschland
Telefon: +49 385588-5065
E-Mail: [4]poststelle@wm.mv-regierung.de
Fax: +49 385588-5045
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 4 GWB ist ein Antrag auf
Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2017
References
1. mailto:lena.ziegler@rostock.de?subject=TED
2. http://www.rostock.de/
3. https://portal.evergabemv.de/E58175969
4. mailto:poststelle@wm.mv-regierung.de?subject=TED
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