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Ausschreibung: Beschaffung von Dell-Notebooks - DE-Berlin
Tragbare Computer
Dokument Nr...: 855990-2017 (ID: 2017112013125945863)
Veröffentlicht: 20.11.2017
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  Beschaffung von Dell-Notebooks
Bekanntmachung einer Öffentlichen Ausschreibung nach  28 UVgO
Beschaffung von Dell-Notebooks
Berlin, den 10. November 2017
Aktenzeichen: 22203/2#240
1. Ausschreibende Stelle:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Referat 100  Haushalt, Controlling, zentrale Vergabe, techn. Verwaltung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Ansprechpartner: Nancy Drabow
Fax: 030 18 272-2119
E-Mail: vergabe@bpa.bund.de
2. Art der Vergabe:
Öffentliche Ausschreibung gemäß  9 UVgO
3. Form, in der das Angebot einzureichen ist:
Das Angebot ist schriftlich auf dem Postweg oder direkt in zweifacher Ausfertigung (Original und Kopie) einzureichen. Weitere
Formvorschriften sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
4. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung:
Die Stenografen der Bundesregierung sind mit Notebooks ausgestattet, die spezifische Anforderungen erfüllen müssen. Die
bestehenden Notebooks sollen ersetzt werden.
Gesucht wird ein Auftragnehmer, der die Geräte zu den im abzuschließenden Vertrag gestellten Bedingungen liefert
(Vertragsentwurf ist als Anlage beigefügt). Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist der
Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
5. Aufteilung in Lose:
Eine Losbildung findet nicht statt.
6. Zulässigkeit von Nebenangeboten:
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
7. Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Ausführungsfrist beträgt drei Wochen ab Zuschlag.
8. Adresse unter der die Vergabeunterlagen abgerufen können:
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt und sind eigenständig durch jeden Interessenten unter dem
Link ftp://ausschreibung_oeffentlich@bpa-ftp.de/ aus dem Ordner Dell-Notebooks abzurufen.
Hinweis: Möglicherweise erscheint nach dem Aufruf des Links ein Fenster, in dem darauf hingewiesen wird, dass es sich um einen
Täuschungsversuch handeln könnte. Der Abruf vom ftp-Server ist vertrauenswürdig und der Aufruf der Website kann bedenkenlos
mit Ja bestätigt werden. Falls Sie nach einem Passwort gefragt werden, klicken Sie ohne Eingabe eines Passworts auf OK,
woraufhin Sie zu den Vergabeunterlagen gelangen.
Die Vergabeunterlagen stehen ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Antworten auf mögliche Bieterfragen, die auf dem gleichen Weg zugänglich gemacht werden, durch die
Interessenten ebenfalls selbständig abzurufen sind. Die Antworten sind von allen Bietern bei der Erstellung der Angebote
zwingend zu beachten, auch wenn die Fragen nicht durch den Bieter selbst gestellt wurden. Nähere Informationen sind den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
9. Angebots- und Bindefrist:
Ablauf der Angebotsfrist: 08.12.2017, 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist: 20.12.2017
10. Geforderte Sicherheitsleistungen:
Es werden keine Sicherheitsleistungen gefordert.
11. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind:
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen sind dem Vertrag einschl. Anlagen zu entnehmen.
12. Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen ( 35 Abs. 1 UVgO):
- Eigenerklärung des Bieters, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe nach  123 und  124 GWB vorliegen
Die weiteren Vorgaben zu den vom Bieter mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
13. Zuschlagskriterien:
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. Näheres ist den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
14. Hinweis:
Nichtberücksichtigte Bieter erhalten gemäß  46 UVgO eine Mitteilung in elektronischer Form über den Abschluss des
Verfahrens.
Das BPA unterrichtet spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang eines entsprechenden Antrags die nicht berücksichtigten
Bieter über die Gründe für die Ablehnung des Angebots, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen
des Bieters, der den Zuschlag erhalten hat.
Die Auftragsvergabe erfolgt nach der für die Behörden des Bundes geltenden Verfahrensordnung für der Vergabe öffentlicher
Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO). Die UVgO wird nicht
Vertragsbestandteil. Im Falle des Zuschlags werden die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B) Bestandteil des Vertrages.
Gerichtsstand ist Berlin.
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Presse-und-Informationsamt-der-Bundesregierung/2017/11/2162421.html
Data Acquisition via: p8000000
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