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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Verwertung/Entsorgung von Altreifen - DE-Duisburg
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 854949-2017 (ID: 2017101519255785936)
Veröffentlicht: 16.10.2017
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  2017-0433 WBD Verwertung/Entsorgung von Altreifen
2017-0433 WBD : 2017-0433 WBD Verwertung/Entsorgung von Altreifen
 VO: Sonstige Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Seite 1/4
Bekanntmachung: 2017-0433 WBD Verwertung/Entsorgung von Altreifen
Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung
Bezeichnung der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle
Bezeichnung Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Kontaktstelle Materialwirtschaft K1
Zu Händen Herr Gerhards
Postanschrift Schifferstr. 190
Ort 47059 Duisburg
Telefon 0203 283 4659
Fax 0203 283 2883
E-Mail g.gerhards@wb-duisburg.de
URL www.wb-duisburg.de
UST.-ID DE252359155
Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle
Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle"
Art und Umfang der Leistung
Durchführung der ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Verwertung/Aufbereitung von ca. 1.100 to Altreifen (AVV
160103) im Leistungszeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2019 (26 Monate).
Die Anlieferung der Abfälle auf der Übernahmestelle der AN erfolgt durch die AG oder ihre Drittbeauftragten.
Leistungsort
Ort 47053 Duisburg
Etwaige Vorbehalte wegen Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der Lose an
verschiedene Bieter
Es ist keine Teilung der Gesamtleistung in Lose vorgesehen.
Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen
Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Zeitspanne vom 01.01.2018 bis 31.12.2020
Bezeichnung der Stelle, die die Vergabeunterlagen und die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
abgibt oder bei der sie eingesehen werden können
Elektronisch: über  Metropole Ruhr  http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ unter den dort
genannten Nutzungsbedingungen.
Tag, bis zu dem die Vergabeunterlagen spätestens angefordert werden
können:
07.11.2017 12:00 Uhr
Höhe etwaiger Vervielfältigungskosten und Zahlungsweise
Eine Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform wird nicht angeboten.
Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind
Bezeichnung Submissionsstelle der Stadt Duisburg
Kontaktstelle Zi. 1507 - 1510
Postanschrift Friedrich-Wilhelm-Str. 96 (15. Etage)
Ort 47051 Duisburg
Telefon 0203/283-3144, 0203/283-3199
Fax 0203/283-3400
E-Mail submissionsstelle@stadt-duisburg.de
URL www.duisburg.de/submissionen
2017-0433 WBD : 2017-0433 WBD Verwertung/Entsorgung von Altreifen
 VO: Sonstige Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
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Die Abgabe digitaler Angebote unter  Metropole Ruhr  http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ unter Beachtung der dort
genannten Nutzungsbedingungen ist zugelassen.
Art der akzeptierten Angebote:
Postalischer Versand
Elektronisch in Textform
Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur
Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur
Ablauf der Angebotsfrist 07.11.2017 12:00 Uhr
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften
Die Zahlung erfolgt 14 Tage nach Eingang der Rechnung mit 3% Skonto oder 30 Tage nach Eingang der Rechnung netto, es
sei denn, die AN hat einen abweichenden Skontosatz in ihrem Angebot angeboten.
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers
Bedingung an die Auftragsausführung Die Auftragserteilung wird gemäß  9 TVgG - NRW (Gesetz über die Sicherung
von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) davon
abhängig gemacht, dass von der Bestbieterin die gemäß der  4 und 8 TVgG -
NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen eingereicht werden.
Wird eine Verpflichtungserklärung gemäß der  4 und 8 TVgG - NRW nicht
innerhalb einer angemessenen, von der AG kalendermäßig zu bestimmenden
Frist, von der Bestbieterin und von dieser auch für die bereits bekannten
Nachunternehmerinnen und Verleiherinnen von Arbeitskräften vorgelegt oder
werden die nach  7 TVgG NRW i. V. m.  6 Verordnung zur Durchführung des
TVgG NRW zu erbringenden Nachweise nicht innerhalb einer angemessenen, von
der AG kalendermäßig zu bestimmenden Frist von der Bieterin vorgelegt, so kann
der Zuschlag auf ihr Angebot nicht erteilt werden.
- Verpflichtungserklärung der Bieterin nach  4 TVgG - NRW zu Tariftreue und
Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der
Vorgaben des TVgG - NRW (Formblatt F4).
- Verpflichtungserklärung der Bieterin nach  8 TVgG - NRW zur Frauenförderung
und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Formblatt F9)
Nachweis über die persönliche Lage
der Wirtschaftsteilnehmer
- Erklärung zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften gemäß Formblatt F6.
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt F7.
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister oder Gewerbezentralregister nach  5
Abs. 1 des Gesetztes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit oder Eigenerklärung
nach  15 Abs. 5 TVgG - NRW i. V. m.  19 Abs. 3 MiLoG anstelle eines
Gewerbezentralregisterauszuges gemäß Formblatt F10 (oder Präqualifikation).
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
Eine Bieterin, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine
Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen
Die mit "(oder Präqualifikation)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur
Eignung können auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die AG
kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Darüber
hinaus müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten
vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte
Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die
im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage
-Checkliste angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den
Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter, die durch die
Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben
werden.
2017-0433 WBD : 2017-0433 WBD Verwertung/Entsorgung von Altreifen
 VO: Sonstige Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
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Nachweis über die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz
bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils
bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Formblatt F2
(oder Präqualifikation).
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen gemäß
Formblatt F5 (oder Präqualifikation).
- Eigenerklärung zur bestehenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (Formblatt
F11 oder Präqualifikation).
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch einen Nachweis über
eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme für Personenund
Sachschäden 2.000.000 EUR und für Vermögensschäden 2.000.000 EUR
(Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) zu
ersetzen.
Die mit "(oder Präqualifikation)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur
Eignung können auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die AG
kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Darüber
hinaus müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten
vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte
Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die
im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage
-Checkliste angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den
Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter, die durch die
Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben
werden.
Nachweis über die technische
Leistungsfähigkeit
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem.  56 KrWG.
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung einer
jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen, soweit eine
solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare landesspezifische Zertifizierung
durch eine Überwachungsinstitution gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die
Bieterin die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung vom 10.09.1996
(EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bzgl. der
nachfolgenden Erfordernisse:
- Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs-, und Mitwirkungsbefugnisse ( 3
Abs. 2 EfbV)
- Angaben der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke ( 4
EfbV)
- Führung eines Betriebstagebuches ( 5 EfbV)
- ausreichender Versicherungsschutz ( 6 EfbV)
- Nachweis über behördliche Entscheidungen (Genehmigungen, Zulassungen,
Erlaubnisse, Bewilligungen) ( 7 EfbV)
- Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers ( 8 EfbV)
- Zuverlässigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Person (
9 EfbV)
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Efb-Zertifikats nicht die Vorlage der unten
geforderten Genehmigungen zum Betrieb einer Anlage zur ordnungsgemäßen
Lagerung/Behandlung/Verwertung von Altreifen (AVV 160103) ersetzt.
- Nachweis der Bieterin, dass sie über eine entsprechende Anlage zur
ordnungsgemäßen Lagerung/Behandlung/Verwertung der ausgeschriebenen
Mengen an Altreifen (AVV 160103) verfügt.
Für Anlagen, die gemäß der 4. BImSchV als genehmigungsbedürftig gelten, haben
einen Auszug aus der behördlichen BImSchG- Genehmigung vorzulegen. Aus dem
Auszug der BImSch-Genehmigung muss klar hervorgehen, welche Abfälle gemäß
AVV genehmigt sind.
Für Anlagen, die gemäß der 4. BImSchV nicht genehmigungsbedürftig sind, ist eine
Eigenerklärung diesbezüglich einzureichen.
Ist die Bieterin nicht selbst in Besitz einer entsprechenden Anlage, so kann
Sie sich für die Verwertung/Aufbereitung der unter der Ziffer 2.1 aufgeführten
2017-0433 WBD : 2017-0433 WBD Verwertung/Entsorgung von Altreifen
 VO: Sonstige Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
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Abfallart - Altreifen (AVV 160103) - einer entsprechenden Anlage Dritter
bedienen. Für diese Anlage ist ebenfalls der Nachweis für eine behördliche
BImSch-Genehmigung oder gleichwertige Genehmigung (gilt nur für Anlagen im
Ausland) und Betriebserlaubnis von der Bieterin vorzulegen. Zusätzlich ist dem
Angebot eine auf diese Ausschreibung bezogene schriftliche Bestätigung der(s)
Anlagenbetreiber(s) beizufügen, dass dieser bereit ist die anfallenden Abfälle aus
dieser Ausschreibung für den vorgesehenen Leistungszeitraum anzunehmen.
Gleiches gilt für eine Übergabestelle.
- Auflistung der wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert,
Leistungszeitraum, Auftraggeber, möglichst mit Ansprechpartner und
Telefonnummer (Referenzliste gemäß Formblatt F1, oder Präqualifikation).
- Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gemäß Formblatt F3 (oder
Präqualifikation).
- Nachweis der Bieterin, dass sie über fachlich qualifiziertes Personal für die
Durchführung der Leistung verfügt.
Die mit "(oder Präqualifikation)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur
Eignung können auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die AG
kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Darüber
hinaus müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten
vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte
Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die
im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage
-Checkliste angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den
Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter, die durch die
Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben
werden.
Ablauf der Bindefrist 31.12.2017 23:59 Uhr
Wertung
Wertungsmethode Wirtschaftlichstes Angebot (siehe Vergabeunterlagen)
Sonstiges
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBYL3P
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-gkd/2017/10/20657.html
Data Acquisition via: p8000000
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