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Ausschreibung: Feuerlöschfahrzeuge - DE-Dormagen
Feuerlöschfahrzeuge
Dokument Nr...: 403805-2017 (ID: 2017101209202880658)
Veröffentlicht: 12.10.2017
*
  DE-Dormagen: Feuerlöschfahrzeuge
   2017/S 196/2017 403805
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Stadt Dormagen  Der Bürgermeister  3 / F 37 Feuerwehr und
   Rettungsdienst
   Mathias-Giesen-Str. 11
   Kontaktstelle(n): Stadt Dormagen  F 30  Z. SUB
   Zu Händen von: Frau Voigt
   41540 Dormagen
   Deutschland
   Telefon: +49 2133/257547
   E-Mail: [1]vergabe@stadt-dormagen.de
   Fax: +49 2133/257408
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [2]http://www.stadt-dormagen.de
   Elektronischer Zugang zu Informationen:
   [3]https://www.subreport-elvis.de
   Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
   [4]https://www.subreport-elvis.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   EU 05-17 (ELViS-ID: E57113879) Lieferung eines
   Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20 nach DIN 14530-27.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Kauf
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die
   Abholung erfolgt zu Los 1 durch den Auftraggeber beim Auftragnehmer;
   Geräte und Ausstattung aus Los 2 sind von dem Auftragnehmer dieses
   Loses an den Auftragnehmer Los 1 zu liefern.
   NUTS-Code DEA1D
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Die Feuerwehr Dormagen beabsichtigt, ein Hilfeleistungslöschfahrzeug
   HLF 20, mit Allradfahrgestell zu beschaffen.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   34144213
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   Die Feuerwehr Dormagen beabsichtigt, ein Hilfeleistungslöschfahrzeug
   HLF 20, mit Allradfahrgestell zu beschaffen. Dem zugrundeliegend
   ergänzen die im Folgenden aufgeführten Vorbemerkungen die allgemeinen
   Geschäftsbedingungen der Stadt Dormagen und werden als Bestandteil des
   Auftrages von Auftragnehmer anerkannt. Zum Zeitpunkt der Auslieferung
   des Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20 muss das Fahrzeug dem neuesten
   Stand der Technik entsprechen und nachfolgende allgemeine Anforderungen
   erfüllen:
    Alle Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), der
   Unfallverhütungsvorschriften (UVV), sowie aller sonstigen gesetzlichen
   Bestimmungen, die den Betrieb von Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF
   20) nach DIN 14530-27 um im Allgemeinen die Verwendung als
   Feuerwehrfahrzeug nach DIN EN 1846 definieren, sind zwingend
   einzuhalten.
    Die Einhaltung der Vorschriften gemäß DIN VDE 0100 für die
   elektrische Anlage für Los 1 ist nach Fertigstellung des Fahrzeuges
   zwingend notwendig; ein entsprechendes Mess- und Prüfprotokoll sowie
   ggf. notwendige Programmiersoftware und Programmieradapter ist
   mitzuliefern.
    Auf Abweichungen von den geltenden Vorschriften sowie auf dadurch
   notwendige Ausnahmebestimmungen und Sonderregelungen für Los 1 ist bei
   der Angebotsabgabe ausdrücklich hinzuweisen.
    Für die Auftragserteilung von Los 1 kommen nur Firmen auch
   Nachunternehmen in Frage, die nach ISO 9001 zertifiziert sind und den
   Nachweis dem Angebot beifügen.
    Aussagefähige technische Unterlagen
   (Datenblätter,Konstruktions-zeichnungen, Fotografien, Prospektmaterial
   u. dgl.) für Los 1 sind mitzuliefern.
    Die Schaltpläne der elektrischen Installation sind in deutscher
   Sprache bei der Auslieferung des Fahrzeuges dem Auftraggeber in
   Druckform auszuhändigen und als Datei im PDF-Format mitzuliefern.
    Die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen, Ersatzteillisten und
   Beschriftungen, auch für die mitgelieferten Geräte, sind in deutscher
   Sprache in Druckform auszuhändigen bzw. auszuführen und als Datei im
   PDF-Format mitzuliefern.
    Änderungen auf Grund von technischem Fortschritt bzw. Festlegungen
   von Standards innerhalb der Feuerwehr der Stadt Dormagen können auch zu
   einem späteren Zeitpunkt die Veränderung des Leistungsverzeichnisses
   nach sich ziehen. Dies berührt nicht die Gültigkeit der Ausschreibung,
   sondern wird mit dem Auftragnehmer individuell verhandelt.
    Das Fahrzeug ist mit einer Gewichtsreserve von mindestens 400 kg auf
   der Vorderachse und mindestens 400 kg auf der Hinterachse auszuliefern.
   Mit dem Angebot für Los 1 ist eine vorläufige Gewichtsbilanz
   einzureichen, die eine entsprechende Gewichtsreserve ausweist. Die
   entsprechende Zusatzbeladung, abweichend der Norm, ist zu
   berücksichtigen. Nach dem Fahrgestelleingang ist dieses zu verwiegen,
   die Gewichtsbilanz zu überprüfen und die überarbeitete Gewichtsbilanz
   dem Auftraggeber zu übergeben. Fahrzeuge mit einer geringeren
   tatsächlichen Gewichtsreserve werden durch den Auftraggeber nicht
   akzeptiert.
    Mit dem Angebot für Los 1 ist eine Energiebilanz einzureichen. Die
   Batterien müssen der vom Auftragnehmer erstellten Energiebilanz
   entsprechen.
    Alle Gerätschaften sind in allen Funktionsstellungen des Fahrzeuges
   zu entnehmen und alle Aggregate können in Betrieb genommen werden. Es
   ist darauf zu achten das die schweren Gerätschaften unten zu lagern
   sind. Behälter, die ein Gewicht von 10 kg überschreiten, sind
   zusätzlich mit einem Entnahmestop auszurüsten, um ein Herausfallen des
   Behälters bei der Entnahme zu vermeiden.
    Alle aufgeführten Halterungen, Lagerungen und Geräte sind vom
   Auftragnehmer des Loses 2 in einer Gesamtlieferung an den Auftragnehmer
   des Loses 1, nach vorheriger Terminabsprache, zu liefern und nach
   Absprache mit dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer aus Los 1 zu
   montieren ggf. sind Spezialhalterungen für die Gerätschaften durch den
   Auftragnehmer des Loses 1 zu verwenden. Ausnahmen sind separat
   vermerkt. Von den verwendeten Haltegurten sind je 10 Stück als Reserve
   beizustellen. Die endgültige Positionierung der Gerätschaften erfolgt
   in der Baubesprechung. Sofern sich bei der Rohbauabnahme und
   Fahrzeugübergabe herausstellt, dass Einbaulösungen für den Auftraggeber
   nicht praktikabel sind, sind die Einbauten nach Vorgaben des
   Auftraggebers ohne Mehrpreisberechnung zu ändern.
    Bei den zu liefernden Geräten sind vorzugsweise die vom Auftraggeber
   vorgeschlagenen Fabrikate zu liefern. Gleichwertige Geräte sind
   zugelassen, wenn der Zusatz oder gleichwertiger Art in der
   Beschreibung enthalten ist. Der Leistungsumfang ist dann zu erläutern.
    Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung
   für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz oder gleichwertiger Art
   verwendet worden und macht der Auftragnehmer keine Angabe, gilt das im
   Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als angeboten.
    Die Baubesprechung und die Fahrzeugabnahme sind in deutscher Sprache
   zu führen.
    Die Abnahme des Fahrgestells erfolgt durch den Auftraggeber.
    Eine Referenzliste der seit 01. Januar 2015 in der BRD bereits
   ausgelieferten Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF 20) nach DIN 14530-27
   ist dem Angebot beizufügen.
    Das Angebot ist unter ausschließlicher Verwendung des vollständigen
   Formulars Leistungsverzeichnis zum offenen Verfahren über die
   Lieferung von einem Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 20) (Seite 1  60)
   abzufassen.
    Unvollständige Angebote, Angebote auf Formularen oder nicht
   unterschriebene Angebote des Anbieters werden nicht gewertet.
    Das Leistungsverzeichnis ist verpflichtend einzuhalten.
    Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
    Die Angebotspreise sind in Euro (EUR) anzugeben.
    Die Angebotspreise sind Festpreise für den Ausführungszeitraum und
   müssen alle Nebenkosten enthalten.
    Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für das angelieferte Fahrzeug
   für die Dauer des Aufenthaltes, beginnend mit der Abnahme des
   Fahrgestelles bis zur Abnahme des Aufbaus. Die Gewährleistung umfasst
   jegliches Risiko der Verschlechterung, des Untergangs sowie
   Abhandenkommens oder Diebstahl.
    Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Normen sind über den Beuth Verlag
   im Volltext erhältlich.
   Das Leistungsverzeichnis besteht aus zwei Losen.
   Geschätzter Wert ohne MwSt: 443 000 EUR
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 1 Bezeichnung: 1 x HLF 20 Fahrgestell Allrad und
   feuerwehrtechnischer Aufbau mit Winde
   1)Kurze Beschreibung
   1 x HLF 20 Fahrgestell Allrad und feuerwehrtechnischer Aufbau mit
   Winde.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   34144213
   3)Menge oder Umfang
   1 x HLF 20 Fahrgestell Allrad und feuerwehrtechnischer Aufbau mit
   Winde.
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Bewertungsmatrix
   Zur vorliegenden Ausschreibung werden die im Folgenden beschriebenen
   Kriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes festgelegt.
   Sämtliche Angaben dienen als anerkannter Vertragsgegenstand für die
   Lieferleistung und den sich anschließenden Produktlebenszyklus.
   In der Auswertung des wirtschaftlichsten Angebots werden die erreichten
   Punktzahlen für die vorliegenden Angebote tabellarisch
   gegenübergestellt.
   Der Ermittlung zugrunde liegt die Vergabe von insgesamt bis zu
   möglichen 1 000 Punkten in folgender Aufteilung:
   1. Anschaffungspreis und Lebenszykluskosten: 60 %.
   2. Nähe zur Fachwerkstatt für das Fahrgestell: 5 %.
   3. Service der Fachwerkstatt für das Fahrgestell: 7 %.
   4. Ersatzteilverfügbarkeit des Herstellers für das Fahrgestell: 3 %.
   5. Nähe zur Fachwerkstatt für den Auf- und Ausbau: 5 %.
   6. Service des Herstellers bzw. der Fachwerkstatt für Auf- und Ausbau:
   7 %.
   7. Ersatzteilverfügbarkeit des Herstellers für den Auf- und Ausbau: 3
   %.
   8. Lieferzeit: 10 %.
   Los-Nr: 2 Bezeichnung: Feuerwehrtechnische Beladung HLF 20
   1)Kurze Beschreibung
   Feuerwehrtechnische Beladung HLF 20.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   34144213
   3)Menge oder Umfang
   Feuerwehrtechnische Beladung für einen HLF 20.
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Folgende Kriterien dienen als Grundlage der Ermittlung des
   wirtschaftlichsten Angebotes:
   1. Preis: 90.
   2. Lieferzeit: 10.
   Für die Zuschlagskriterien werden insgesamt 100 Punkte vergeben. Diese
   werden vom Auftraggeber im Wertungsverfahren zu einer Gesamtpunktzahl
   addiert.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
    Mängelansprüchebürgschaft: 5 % der Auftragssumme,
    Vertragserfüllungsbürgschaft: ./.,
    Vertragsstrafen: 0,3 % der Auftragssumme je Werktag bis max. 5 % der
   Auftragssumme.
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Die Zahlung erfolgt nach mängelfreier Fertigstellung und Übergabe der
   Fahrzeuge entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen: 30 Tage
   netto, Skontozahlungen werden bei der Wertung nur bei einem
   Zahlungsziel von mindestens 21 Kalendertagen berücksichtigt.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
   Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Angebote sind in deutscher
   Sprache abzufassen. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur
   Angebotseröffnung nicht zugelassen. Bei der Zuschlagserteilung können
   nur Firmen berücksichtigt werden,
   die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die notwendige
   Fachkompetenz bieten und Arbeiten der
   angegebenen Art schon nachweislich ausgeführt haben. Zum Nachweis der
   Fachkunde und Leistungsfähigkeit
   (Eignung) sind grundsätzlich Eigenerklärungen vorzulegen. Siehe hierzu
   auch EEE. Bieter, sowie deren
   Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits
   bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind
   verpflichtet, die gemäß § 8 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW
   geforderten
   Verpflichtungserklärungen abzugeben. Der Auftragnehmer ist zudem
   verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die im konkreten Auftrag
   beschafften
   Waren unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen
   Arbeitsorganisation
   festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind (§
   7 TVgG NRW). Sofern es sich
   um ein sensibles Produkt aus bestimmten Herkunftsländern bzw. -gebieten
   i. S. v. § 6 RVO TVgG NRW
   handelt, ist ein Nachweis i. S. v. § 7 RVO TVgG NRW zu führen. Der
   Nachweis kann nicht durch eine
   Erklärung Dritter gemäß § 7 Abs. 4 RVO TVgG NRW geführt werden, die
   zielführende Maßnahmen zum
   Gegenstand hat. Bei Produkten aus anderen Herkunftsländern bzw.
   gebieten (vgl. § 6 Absatz 3 RVO
   TVgG NRW) ist die o.g. Anforderung des § 7
   TVgG NRW nicht anwendbar (siehe Besondere Vertragsbedingungen ILO).
    Für die Auftragserteilung von Los 1 kommen nur Firmen auch
   Nachunternehmen in Frage, die nach
   ISO 9001 zertifiziert sind und den Nachweis dem Angebot beifügen.
    Eine Referenzliste der seit 1.1.2015 in der BRD bereits
   ausgelieferten Hilfeleistungslöschfahrzeuge
   (HLF 20) nach DIN 14530-27 ist dem Angebot beizufügen.
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:  Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   EU 05-17 - F 37
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
   Einsichtnahme: 22.11.2017 - 18:00
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   23.11.2017 - 10:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   bis: 22.1.2018
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 23.11.2017 - 10:00
   Ort:
   41540 Dormagen, Mathias-Giesen-Str. 11, Zi.:1.15.
   Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download
   bei der Vergabeplattform Subreport-
   ELViS erhältlich unter: [5]www.subreport.de/E57113879
   Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und
   Registrierungszwang möglich. Die
   Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt
   ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst
   sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die
   Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die
   ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS
   zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum
   Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies
   erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die
   Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird
   ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der
   ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege
   bekannt gegeben werden.
   Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur
   registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher
   von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben
   wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der
   Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Registrierung ist notwendig, um
   die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die
   Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der
   ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die
   Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben,
   wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die
   Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu
   laden.
   Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen
   entsprechen, z. B. weil wegen einer
   fehlenden Registrierung wichtige Informationen oder Austauschdokumente
   nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen
   werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den
   Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt
   haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter
   unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung
   erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS.
   Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein,
   die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform
   dieser E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B.
   wenn die ausschreibende Stelle zusätzliche Informationen bereit
   gestellt hat.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland  Spruchkörper Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   40474 Düsseldorf
   Deutschland
   E-Mail: [6]poststelle@brd.nrw.de
   Telefon: +49 2114753637
   Internet-Adresse: [7]https://www.brd.nrw.de
   Fax: +49 2114753989
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es
   wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein
   Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§
   160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht
   statt. Die Erforschung des Sachverhaltes
   erfolgt hingegen von Amts wegen (§ 163 I GWB).
   Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen (§ 160 II
   GWB):
   Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der
   Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB
   durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht.
   Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 161 GWB:
    Der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu
   begründen ist (§ 161 I Satz 1 GWB).
    Der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S. 2 GWB).
    Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz
   oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich
   des GWB einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu
   benennen hat (§ 161 I S. 3
   GWB).
    Die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung
   der behaupteten Rechtsverletzung
   mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
   Beweismitteln enthalten muss sowie
   darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie
   soll, soweit bekannt, die sonstigen
   Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
   Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 III GWB folgende Gründe
   den Antrag unzulässig machen:
    Der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen
   des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen
   nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt (160 III Nr. 1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB
   bleibt unberührt.
    Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
   aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
   sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr. 2 GWB).
    Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
   in den Vergabeunterlagen erkennbar
   sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber (§ 160 Nr.3 GWB).
    Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind (§ 160 III Nr. 4 GWB).
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Stadt Dormagen  Der Bürgermeister  F 30/Zentrale Submissionsstelle
   Mathias-Giesen-Str. 11
   41540 Dormagen
   Deutschland
   E-Mail: [8]vergabe@stadt-dormagen.de
   Telefon: +49 2133257-547
   Internet-Adresse: [9]https://www.dormagen.de
   Fax: +49 2133257-408
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10.10.2017
References
   1. mailto:vergabe@stadt-dormagen.de?subject=TED
   2. http://www.stadt-dormagen.de/
   3. https://www.subreport-elvis.de/
   4. https://www.subreport-elvis.de/
   5. http://www.subreport.de/E57113879
   6. mailto:poststelle@brd.nrw.de?subject=TED
   7. https://www.brd.nrw.de/
   8. mailto:vergabe@stadt-dormagen.de?subject=TED
   9. https://www.dormagen.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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