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Ausschreibung: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken - DE-Berlin
Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Dokument Nr...: 368954-2017 (ID: 2017092009300142927)
Veröffentlicht: 20.09.2017
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DE-Berlin: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
2017/S 180/2017 368954
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
GKV-Spitzenverband
Reinhardtstr. 28
Berlin
10117
Deutschland
Kontaktstelle(n): Angelika Greb
E-Mail: [1]vergabestelle@gkv-spitzenverband.de
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.gkv-spitzenverband.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E16791377
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation von Modellvorhaben nach §
65d SGB V.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79300000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation von Modellvorhaben nach §
65d SGB V.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung
für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) hat der
Bundesgesetzgeber den § 65d neu in das SGB V aufgenommen. Hiernach ist
durch den GKV-Spitzenverband ein Förderprogramm für Maßnahmen zur
Prävention und Behandlung pädophiler Sexualstörungen aufzulegen und es
sind Modellvorhaben über einen Zeitraum von fünf Jahren mit jährlich
insgesamt 5 000 000 EUR zu fördern.
Gleichzeitig lautet der gesetzliche Auftrag, im Rahmen einer
begleitenden wissenschaftlichen Evaluation geeignete Therapieformen
sowie deren Organisation und Finanzierungsmöglichkeiten zu bewerten.
Die Auswahl der zu fördernden Modellvorhaben übernimmt der
GKV-Spitzenverband in eigener Tätigkeit. Aufgabe der hier
ausgeschriebenen wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation ist es
daher, das Erreichen der mit der Einführung der neuen Modellvorhaben
verbundenen Ziele zu überprüfen.
In die Evaluation sollen zentral an den Modellprojekten Beteiligte
einbezogen werden, dies sind neben den Einrichtungsleitungen und dem
wissenschaftlichen und therapeutischen Personal, Patienten sowie der
GKV-Spitzenverband und ggf. weitere Beteiligte.
Gemäß § 65d Abs. 3 SGB V ist der Bericht über die Ergebnisse der
wissenschaftlichen Evaluation von unabhängigen Sachverständigen zu
erstellen. Die Sachverständigen dürfen nicht für Krankenkassen,
Kassenärztliche Vereinigungen oder deren Verbände tätig oder als
Leistungserbringer oder deren Angestellte am Modellvorhaben beteiligt
zu sein. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bewerber einzureichen.
Mit den Arbeiten der wissenschaftlichen Begleitung soll unmittelbar
nach Abschluss des Vergabeverfahrens begonnen werden. Der Auftraggeber
geht hierbei voraussichtlich vom 1.3.2018 aus.
Die Modellprojekte werden im Zeitraum 1.1.2018 bis 31.12.2022
durchgeführt; der zuwendungsrechtliche (abschließender
Verwendungsnachweis) und inhaltliche (Endbericht) Abschluss der
Modellprojekte wird im zweiten Quartal 2023 erfolgt sein. Die hier
ausgeschriebenen Leistungen der wissenschaftlichen Begleitung und
Evaluation werden deshalb voraussichtlich im dritten Quartal 2023
beendet werden können.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2018
Ende: 31/10/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahlkriterien für die Begrenzung der Anzahl der geeigneten
Bewerber auf drei sind: Erfahrung des Bewerbers anhand der Referenzen
60 %; Ausführungen des Bewerbers in der Projektskizze 40 %.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Angaben unter Ziffer II.2.7 sind lediglich eine Schätzung und keine
verbindliche Angabe. Siehe Erläuterung zur voraussichtlichen Laufzeit
unter Ziffer II.2.4.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der
Bewerber oder das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie
Dritte folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als
Nachweis vorzulegen:
a) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des
Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als
drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein
darf. Sofern der Bewerber oder das jeweilige Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft oder, im Falle einer Berufung auf die Fähigkeiten
Dritter, der jeweilige Dritte nicht im Handelsregister verzeichnet ist,
genügt ein alternativer Nachweis der erlaubten Berufsausübung.
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 und § 124 GWB
genannten Ausschlussgründe sowie, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 98c Abs.1
AufenthaltsG sowie § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz für
entsprechende, hier ausgeschriebene Dienstleistungen (wissenschaftliche
Begleitung und Evaluation von Projekten im Gesundheitsbereich) für die
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der
Teilnahmeantragsfrist.
b) Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Mitarbeiterzahl in den
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der
Teilnahmeantragsfrist.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) Geeignete Referenzen aus den letzten fünf Jahren vor Ablauf der
Teilnahmeantragsfrist, die belegen, dass der Bewerber
Evaluationsprojekte und wissenschaftliche Tätigkeiten im Bereich
gesundheitlicher Versorgung durchgeführt hat, die mit der hier
ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind.
b) Der Bewerber und ggf. der vorgesehene Nachunternehmer haben eine
allgemeine Unternehmensdarstellung mit den Geschäftsbereichen und
Tätigkeitsfeldern sowie ggf. Schwerpunkten einzureichen.
c) Der Bewerber reicht eine kurze Projektskizze ein. Diese muss einen
Vorschlag zur wissenschaftlichen und koordinativen Herangehensweise
enthalten und methodische Möglichkeiten der Umsetzung reflektieren.
Dabei sollen auch Herausforderungen und Problembereiche antizipiert
sowie Angaben zum voraussichtlichen Personal- und Zeitaufwand benannt
werden. Die Projektskizze dient in erster Linie dazu, die
wissenschaftliche Herangehensweise an die Leistungserbringung zu
bewerten und die eingebrachte wissenschaftliche Expertise
einzuschätzen. Die Projektskizze sollte einen Umfang von 5 Seiten nicht
überschreiten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestanforderung: Es müssen mindestens 3 Referenzen nachgewiesen
werden. Jede der 3 Referenzen muss in mindestens einem der aufgeführten
Bereiche Vergleichbarkeit nachweisen:
Bereich Thema (Gesundheitsforschung, Psychotherapie, Sexualmedizin),
Bereich Inhalte (wissenschaftliche Konzeption, Planung und
Durchführung von Evaluationsprojekten),
Bereich Struktur (inhaltlicher und zeitlicher Umfang, Komplexität
durch Kombination an selbständiger Arbeit, Kooperation mit Auftraggeber
und Einbindung externen Fachwissens, etc. ). Hierbei muss mindestens
eine Auftrags- oder Projektreferenz, die im Wesentlichen in den letzten
fünf Jahren vor Ende der Teilnahmeantragsfrist durchgeführt wurde,
sowohl hinsichtlich des Themas als auch hinsichtlich des Inhalts
(kumulativ, nicht alternativ) mit dem hier zu vergebenden Auftrag
vergleichbar sein.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/10/2017
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 08/11/2017
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichung des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2017
References
1. mailto:vergabestelle@gkv-spitzenverband.de?subject=TED
2. http://www.gkv-spitzenverband.de/
3. https://www.subreport.de/E16791377
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