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Ausschreibung: Gasversorgung - DE-Raesfeld
Gasversorgung
Dokument Nr...: 369575-2017 (ID: 2017092009250642541)
Veröffentlicht: 20.09.2017
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  DE-Raesfeld: Gasversorgung
   2017/S 180/2017 369575
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Gemeinde Raesfeld
   Weseler Straße 19
   Raesfeld
   46348
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herrn Thomas Greving
   E-Mail: [1]greving@raesfeld.de
   NUTS-Code: DEA34
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.raesfeld.de
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter: [3]https://www.raesfeld.de/gas
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
   genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe eines Wegenutzungsvertrages nach § 46 Abs. 2 EnWG für die
   Verlegung und den Betrieb von Leitungen für das Gasversorgungsnetz der
   allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Raesfeld.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   65210000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Gemeinde Raesfeld mit ca. 11 000 Einwohnern liegt in
   Nordrhein-Westfalen. Eigentümerin des Gasversorgungsnetzes der
   allgemeinen Versorgung und derzeitige Inhaberin der Wegenutzungsrechte
   nach § 46 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im
   Gemeindegebiet Raesfeld ist die Stadtwerke Borken/Westf. GmbH. Der
   zwischen der Gemeinde Raesfeld und der Stadtwerke Borken/Westf. GmbH
   bestehende Wegenutzungsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG endet am
   30.9.2019.
   Nunmehr vergibt die Gemeinde Raesfeld mit diesem Verfahren einen neuen
   Wegenutzungsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG für das Gasversorgungsnetz
   der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Raesfeld.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 7 500 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA34
   Hauptort der Ausführung:
   Raesfeld.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Konzessionär wird durch den Abschluss des Gaskonzessionsvertrages
   mit der Gemeinde Raesfeld verpflichtet, das Gasversorgungsnetz der
   allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Raesfeld während der
   Vertragslaufzeit zu betreiben.
   Interessenten am Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages mit der
   Gemeinde Raesfeld werden hiermit aufgefordert, ihre schriftliche
   Interessenbekundung nebst Teilnahmeunterlagen gemäß den in dieser
   Bekanntmachung beschriebenen Bedingungen bei der oben genannten
   Kontaktstelle (Ziffer I.1)) einzureichen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 7 500 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Beginn: 01/10/2019
   Ende: 30/09/2039
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
    Unternehmensdarstellung (Gesellschaftsstruktur (Organigramm),
   Inhaber/Gesellschafter und Geschäftsführer, Beschreibung des
   Unternehmens und seiner Tätigkeitsfelder/Tätigkeiten, falls zutreffend:
   Darstellung der Konzernstrukturen und gegebenenfalls bestehenden
   unmittelbaren Beteiligungen);
    Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123
   Abs. 1 und § 124 Abs. 1 GWB gemäß Formblatt. Das Formblatt steht auf
   der oben genannten Internetseite (Ziffer I.3)) zur Verfügung. § 125 GWB
   (Selbstreinigung) und § 126 GWB (Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse)
   bleiben unberührt.
   In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
    Handelsregisterauszug oder Registerauszug gleichwertiger Art, nicht
   älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der
   Interessenbekundungsfrist
   Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger
   Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
    der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren;
    die Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind;
    Erklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
   unter Angabe der versicherten Risiken und Deckungssummen.
   In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
    Bankenerklärung zur Finanz- und Liquiditätssituation des
   Unternehmens, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der
   Interessenbekundungsfrist.
   Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger
   Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
   Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit
   auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (auch eines
   Konzernunternehmens), so muss er eine Verpflichtungserklärung des
   anderen Unternehmens vorlegen, wonach sich das andere Unternehmen
   verpflichtet, dem Bewerber seine sachlichen und/oder personellen Mittel
   im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen.
   Beruft sich der Bewerber im Hinblick auf die finanzielle
   Leistungsfähigkeit auf ein anderes Unternehmen (auch ein
   Konzernunternehmen), so muss er eine Verpflichtungserklärung vorlegen,
   wonach er und das andere Unternehmen sich verpflichten,
   gemeinschaftlich für die Vertragsdurchführung zu haften.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   In der Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
    Referenzen im Bereich des Gasnetzbetriebes, die mit der
   ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, z. B. der Betrieb des
   eigenen Gasnetzes, und die nicht mehr als drei Jahre zurückliegen;
    Darstellung der technischen und personellen Kapazitäten des
   Unternehmens zur Durchführung des Gasnetzbetriebes im Gemeindegebiet
   Raesfeld, z. B. Angaben zu technischen Fachkräften, Beschreibung der
   technischen Ausrüstung, Angabe der durchschnittlichen jährlichen
   Beschäftigungszahl des Unternehmens und der Zahl seiner Führungskräfte
   in den letzten 3 Jahren.
   Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger
   Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
   Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit
   auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens, so muss er eine
   Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (auch eines
   Konzernunternehmens) vorlegen, wonach sich das andere Unternehmen
   verpflichtet, dem Bewerber seine sachlichen und/oder personellen Mittel
   im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen.
   III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit
   ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters
   sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen,
   dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten
   Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
   alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
   Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III.1) sind für jedes
   Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
   Die Einbindung von Unterauftragnehmern ist zulässig. Sofern bereits
   Unterauftragnehmer bekannt sind, sollen deren Name und Anschrift im
   Teilnahmeantrag mitgeteilt werden.
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 19/12/2017
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   2037.
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Gemeinde Raesfeld behält sich vor, Fremdnachweise für die unter
   Abschnitt III.1) geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die
   Eigenerklärungen zu verifizieren.
   Soweit der Bewerber beabsichtigt, den Betrieb des Gasversorgungsnetzes
   in einem nicht unerheblichen Umfang unter Einbeziehung anderer
   Unternehmen (auch Konzernunternehmen) sicherzustellen (beispielsweise
   den Bezug von Betriebsführungsleistungen durch Dritte und/oder die
   Verpachtung an Dritte; nicht die Einbeziehung eines
   Tiefbauunternehmers), sind die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt
   III.1) auch für die anderen Unternehmen zu erbringen.
   Die Übersendung der Interessenbekundung nebst Teilnahmeunterlagen hat
   in einem fest verschlossenen Umschlag in dreifacher Ausfertigung (ein
   Original und zwei Kopien) sowie zusätzlich auf einem digitalen
   Datenträger (CD-ROM, DVD-ROM oder USB-Stick) zu erfolgen. Der Umschlag
   ist von außen sichtbar mit den Worten Interessenbekundung im Verfahren
   der Gemeinde Raesfeld zur Neuvergabe eines Gaskonzessionsvertrages 
   Nicht öffnen zu kennzeichnen. Bei Widersprüchen zwischen Papierform
   und digitaler Form der eingereichten Unterlagen ist die Papierform
   maßgeblich.
   Der vorläufige Organisations- und Zeitplan für das Vergabeverfahren
   steht auf der oben genannten Internetseite (Ziffer I.3)) zur Verfügung.
   Die von der derzeitigen Konzessionärin bereitgestellten Informationen
   über die technische und wirtschaftliche Situation des
   Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet
   Raesfeld können bei der oben genannten Kontaktstelle (Ziffer I.1))
   angefordert werden. Voraussetzung für die Übersendung der
   entsprechenden Informationen ist die Einreichung einer unterschriebenen
   Vertraulichkeitsvereinbarung im Original bei der oben genannten
   Kontaktstelle (Ziffer I.1)). Die Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei
   der oben genannten Kontaktstelle (Ziffer I.1)) angefordert werden.
   Die Gemeinde Raesfeld behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage
   der indikativen Angebote (Erstangebote) zu vergeben, ohne in
   Verhandlungen einzutreten.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Landgericht Dortmund, Kammer für Handelssachen
   Dortmund
   44127
   Deutschland
   Telefon: +49 231926-0
   E-Mail: [4]poststelle@lg-dortmund.nrw.de
   Fax: +49 231926-10200
   Internet-Adresse:[5]http://www.lg-dortmund.nrw.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 47 Abs. 5 EnWG können beteiligte Unternehmen gerügte
   Rechtsverletzungen, denen die Gemeinde nicht abhilft, nur innerhalb von
   15 Kalendertagen ab Zugang der Information nach § 47 Absatz 4 EnWG vor
   den ordentlichen Gerichten geltend machen. Es gelten die Vorschriften
   der Zivilprozessordnung (ZPO) über das Verfahren auf Erlass einer
   einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund braucht nicht glaubhaft
   gemacht zu werden.
   Gemäß § 46 Abs. 7 EnWG bleiben die Aufgaben und Zuständigkeiten der
   Kartellbehörden nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/09/2017
References
   1. mailto:greving@raesfeld.de?subject=TED
   2. http://www.raesfeld.de/
   3. https://www.raesfeld.de/gas
   4. mailto:poststelle@lg-dortmund.nrw.de?subject=TED
   5. http://www.lg-dortmund.nrw.de/
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