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Ausschreibung: Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm - DE-Grafenau
Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm
Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen
Film- und Videofilmherstellung
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Film- und Videofilmherstellung
Dokument Nr...: 368925-2017 (ID: 2017092009171941895)
Veröffentlicht: 20.09.2017
*
  DE-Grafenau: Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm
   2017/S 180/2017 368925
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald
   Raum 107, Freyunger Str. 2
   Grafenau
   94481
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Dr. Franz Leibl
   Telefon: +49 85529600135
   E-Mail: [1]franz.leibl@npv-bw.bayern.de
   Fax: +49 85529600100
   NUTS-Code: DE225
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.nationalpark-bayerischer-wald.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]https://root.deutsche-evergabe.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://root.deutsche-evergabe.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Freizeit, Kultur und Religion
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erstellung eines Films betreffend den Bayerischen Nationalpark.
   Referenznummer der Bekanntmachung: L-3190/2017-3306
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   92100000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Nationalpark Bayerischer Wald feiert im Jahr 2020 als erster und
   somit ältester Nationalpark der
   Bundesrepublik Deutschland sein 50-jähriges Bestehen.
   Dieses Jubiläum soll zum Anlass genommen werden mit einem 90 minütigen
   Dokumentarfilm
   (Fernsehversionen sowie Videoclips für die eigene Homepage inklusive)
   die Wildnis, die sich in den letzten 50
   Jahren im Nationalpark entwickelt hat, im Spannungsfeld zwischen Mensch
   und Natur einem breiten Publikum
   sowohl im Kino als auch im europaweiten öffentlich rechtlichen
   Fernsehen nahe zu bringen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   92110000
   92111000
   92112000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE225
   Hauptort der Ausführung:
   Nationalpark Bayerischer Wald.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Filminhalt
   Der Film soll sich mit der zunehmenden Bedeutung von Wildnis in unserer
   Gesellschaft und der biologischen
   Vielfalt am Beispiel der Waldentwicklung der letzten 50 Jahre im
   Nationalpark auseinandersetzen und dabei
   das Spannungsfeld zwischen Mensch und Natur aufgreifen und
   dokumentieren. Der Entstehungsgeschichte gilt
   nicht das Hauptaugenmerk, daher soll Archivmaterial lediglich in
   geringem Umfang eingesetzt werden.
   Inhaltlich begleitet werden soll die Filmhandlung von Protagonisten,
   die sowohl für das Schutzgebiet und seine
   Aufgabenfelder als auch für dessen internationale Bedeutung stehen.
   Bei der Erstellung des Films legen wir besonderen Wert auf:
    eine dramaturgisch eigene Handschrift und eine unverwechselbare
   Ästhetik, die höchsten
   Qualitätsansprüchen genügt und eine Kino- und Festivalauswertung
   genauso ermöglicht wie eine Ausstrahlung
   im Fernsehen (Technischer Standard: 5k ws/ Full HD 1920x1080 in Apple
   proress 422 (HQ))
    die Erstellung aktueller Aufnahmen von Flora und Fauna der Bergwälder
   im Nationalpark (nicht älter als zwei
   Jahre)
    die Auswahl der Protagonisten, anhand derer sich u.a. die
   internationale Herangehensweise widerspiegeln
   muss
   Technik
   Der Einsatz von Filmtechniken wie Zeitraffer, Zeitlupe, Drohnen etc.
   wird vorausgesetzt.
   Sprache
   Auf Grund des internationalen Ansatzes soll der Film nicht nur in
   Deutsch, sondern auch in Englisch und nach
   Möglichkeit auch in Tschechisch produziert werden.
   Das Budget für den Film beträgt 300 000 EUR.
   Es ist durchaus gewünscht, wenn Bewerber bzw. Bieter schon im
   Vergabeverfahren relativ gefestigte Konzepte vorlegen. Spätestens im
   Verhandlungsverfahren muss das Angebot Zusagen über Co-Produktionen
   oder Fördermittel enthalten. Es ist überaus erwünscht, wenn die
   genannten Eigenmittel von 300 000 EUR noch erheblich aufgestockt werden
   könnten durch Einwerbung weiterer Mittel, z. B. auch aus der
   Filmförderung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2018
   Ende: 31/12/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Liegen von vornherein oder nach Durchführung der formalen Prüfung
   weniger als 5 oder exakt 5 Teilnahmeanträge vor, so werden alle
   grundsätzlich geeigneten und formal qualifizierten Bewerber als Bieter
   zur
   Angebotsabgabe aufgefordert.
   Sollten mehr als 5 Bewerber formal qualifiziert sein, werden, unter
   Anwendung der Wertungsmatrix, die 5 bestbewerteten Bewerber zur Abgabe
   eines Angebots aufgefordert. Sollten auf Platz
   5 wegen Punktgleichheit mehrere Bewerber stehen, werden alle
   fünfplatzierten zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
   Die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge wird von einer Jury,
   bestehend aus 3 Mitgliedern, vorgenommen. In die Wertung geht der
   gemittelte Wert der Einzelwertungen jedes Mitglieds der Jury ein.
   Referenzen:
   Die geforderten 3 Referenzen sind als Film einzureichen. Diese
   Referenzen müssen innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossen worden
   sein. Eine Referenz gilt als abgeschlossen, wenn diese innerhalb der
   letzten 10 Jahre vom Auftraggeber abgenommen wurde, gerechnet auf den
   Tag des Schlusstermins der Abgabe des Teilnahmeantrags (16.10.2017).
   Die filmischen Referenzen sind jeweils in einer barrierefreien,
   finalisierten Version auf DVD/Blu-Ray einzureichen.
   Zielgruppe des Films sind insbesondere:
    Naturinteressierte Bürger
    Menschen mit Sehnsucht nach wilder Natur
    Menschen, die Verantwortung tragen für Natur- und Umweltschutz
    Naturschützer und Naturnutzer
   Bei den Referenzen wird, im Hinblick auf die später zu erbringende
   Produktionsleistung, insbesondere auf folgende Aspekte bzgl. der
   Wertung geachtet:
    Der Film soll sich mit der zunehmenden Bedeutung von Wildnis in
   unserer Gesellschaft und der biologischen Vielfalt am Beispiel der
   Waldentwicklung der letzten 50 Jahre im Nationalpark auseinandersetzen
    dabei das Spannungsfeld zwischen Mensch und Natur aufgreifen und
   dokumentieren
    Inhaltlich begleitet werden soll die Filmhandlung von Protagonisten,
   die sowohl für das Schutzgebiet und seine Aufgabenfelder als auch für
   dessen internationale Bedeutung stehen
    eine dramaturgisch eigene Handschrift und eine unverwechselbare
   Ästhetik, die höchsten Qualitätsansprüchen genügt und eine Kino- und
   Festivalauswertung genauso ermöglicht wie eine Ausstrahlung im
   Fernsehen
    die Erstellung aktueller Aufnahmen von Flora und Fauna der Bergwälder
   im Nationalpark (nicht älter als zwei Jahre)
    die Auswahl der Protagonisten, anhand derer sich u.a. die
   internationale Herangehensweise widerspiegeln muss
   Die jeweilige Referenz wird mit Noten von 0-5 Punkten von den
   Mitgliedern der Jury bepunktet.
   0 Punkte: Die Referenz ist mir der geforderten Produktionsleistung
   nicht vergleichbar.
   1 Punkt: Die Referenz ist mit der geforderten Produktionsleistung nur
   rudimentär vergleichbar, die Referenz stimmt nur in einzelnen wenigen
   Punkten mit den Anforderungen / Vorgaben an die Produktion überein.
   2 Punkte: Die Referenz ist mit der geforderten Produktionsleistung in
   einigen Punkten vergleichbar, die Referenz erfüllt in einigen Punkten
   die Anforderungen / Vorgaben an die Produktion.
   3 Punkte: Die Referenz ist mit der geforderten Produktionsleistung in
   weiten Teilen vergleichbar, die Referenz erfüllt in weiten Teilen die
   Anforderungen / Vorgaben an die Produktion.
   4 Punkte: Die Referenz ist mit der geforderten Produktionsleistung gut
   vergleichbar, die Referenz erfüllt in den allermeisten Punkten die
   Anforderungen / Vorgaben an die Produktion.
   5 Punkte: Die Referenz ist mit der geforderten Produktionsleistung sehr
   gut vergleichbar, die Referenz erfüllt vollumfänglich alle
   Anforderungen / Vorgaben an die Produktion und / oder zeichnet sich
   durch eine besondere, u.a. innovative, Herangehensweise aus.
   Bei jeder Referenz wird die gemittelte Note (0-5) jeweils mit dem
   Faktor 4 (max. 20 Punkte) multipliziert  diese wird jeweils mit dem
   Faktor 5/3 multipliziert, so dass je Referenz max. 33 1/3 Punkte
   möglich sind.
   Aus Referenz 1+2+3 sind insgesamt 100 (33 1/3 + 33 1/3 +33 1/3) Punkte
   möglich. Generell kaufmännische Rundung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Nachvertonung in englischer und optional in tschechischer Sprache.
   Eine modulare Weiterverwertung des Films ist zu ermöglichen 
   Eyecatcher, Messeauftritte, Schulen, Internet, etc.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Bewerbergemeinschaften können die Voraussetzungen der Fachkunde und
   Leistungsfähigkeit kumulativ erfüllen. Die einzelnen Partner haben in
   diesem Fall die jeweils auf sie passenden Nachweise bzw. Erklärungen
   abzugeben. Das Nichtvorhandensein von Ausschlussgründen muss in der
   Person bzw. dem Betrieb aller Bietergemeinschaftspartner vorliegen.
   Entsprechendes gilt für Nachunternehmer.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden in Höhe
   von 5 Mio. Euro, sowie eine
   Versicherung gegen Vermögensschäden in Höhe von 1 500 000 EUR,
   alternativ Eigenerklärung, diese im Falle
   der Auftragserteilung abzuschließen, alternativ Nachweis des
   Versicherers, dass diese bereits vorliegt oder der
   Versicherer bereit ist, sie im Falle der Auftragserteilung
   abzuschließen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Bewerber muss mittels Eigenerklärungen zusätzlich zur formalen
   Eignung zusichern:
    dass er über entsprechendes Equipment verfügt, dass den geforderten
   technischen Mindeststandart erfüllt (Der technische Mindeststandart für
   die Filmproduktion ist: 5k ws/Full HD 1920x1080 Apple proress 422 (HQ))
    dass er über entsprechendes Equipment verfügt, um Endoskop-, Makro-
   und Zeitrafferaufnahmen zu erstellen
    dass er über entsprechendes Equipment verfügt,
   dass für das Sounddesign, die Vertonung und Nachvertonung, auch in
   Hinblick auf die optionalen Tonspuren, benötigt wird
    dass er über das entsprechende Equipment verfügt, welches zum
   Schnitt, Nachproduktion, auch in Hinblick auf Lang-/Kurzversion des
   Films, benötigt wird
    dass er über Erfahrung mit Nachtaufnahmen verfügt
    dass er auf aktuell produzierte Freilandaufnahmen (nicht älter als 2
   Jahre [Stichtag: Vertragsunterzeichnung]) zurückgreift bzw. plant,
   solche neu zu erstellen
    dass er über internationale Erfahrung im Bereich Landschafts- und
   Tierfilmen verfügt
    dass er Erfahrungen besitzt im Bereich Naturphänomene.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. sonstiger
   einschlägiger Bundesregelungen müssen bei
   der Vertragsausführung beachtet werden. Diese werden
   Vertragsbestandteil.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/10/2017
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/12/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen.
   Abgeforderte Nachweise und Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag
   schriftlich beizufügen (bei ausländischen Bewerbern entsprechende
   Erklärungen/Nachweise des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
   Übersetzung, die mit den geforderten vergleichbar sind. Bestätigungen
   Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden.
   Der Bieter hat ein verbindliches Angebot in deutscher Sprache
   abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dieses ohne weitere
   Verhandlungen anzunehmen.
   Ansonsten ist beabsichtigt, die Zahl der Angebote in einer oder
   mehreren Verhandlungsrunde/n durch Ausscheiden der weniger
   wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren.
   Fragen zum Teilnahmeantrag bzw. zu den entsprechenden Unterlagen /
   Anlagen sind von den Bewerbern bis zum 4.10.2017 11:00 Uhr an den
   Auftraggeber zu richten. Eine Beantwortung von später eingehenden
   Anfragen erfolgt nicht. Die Beantwortung der Bewerberfragen erfolgt bis
   spätestens 6.10.2017 24.00 Uhr.
   Eventuelle weitere Informationen (Änderungspakete, Bewerberfragen und
   Antworten usw.) werden ausschließlich auf der Vergabeplattform
   [5]https://root.deutsche-evergabe.de eingestellt. Nicht registrierte
   Bieter müssen sich die Informationen auf der Vergabeplattform
   selbständig beschaffen. Registrierte Bieter werden automatisch
   informiert.
   Bei der Erstellung der Liste, welche Leistungen durch Nachunternehmer
   erfolgen sollen, ist die Benennung, der konkreten
   Namen/Dienstleister/Firmen erst im Verhandlungsverfahren nötig. Die
   konkrete Benennung der
   Leistung hat allerdings zu erfolgen.
   Hier soll kein generelles Vermarktungskonzept erstellt werden.
   Erwünscht ist, dass der Auftragnehmer durch die Einwerbung von
   Fördergeldern oder Co-Produktionen das Auftragsvolumen von 300.000
   Euro, welches von Seiten der Naturparkverwaltung Bayerischer Wald zur
   Verfügung gestellt wird, erhöht. Konkrete Nachweise über die Zusagen
   von Co-Produktionen oder Fördermitteln müssen erst in der
   Verhandlungsphase erbracht werden.
   Die Urheberrechte der gesamten Produktion sollen beim Freistaat Bayern
   verbleiben.
   Die Dreharbeiten im Naturpark dürfen nur in Rücksprache mit der
   Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald erfolgen. Diese erteilt auch
   die notwendigen Genehmigungen, sofern solche nicht bereits beim
   Auftragnehmer,
   z. B.: für den Einsatz von Drohnen, vorhanden sind.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80538
   Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   § 160 Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession
   hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
   geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
   behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1.
   der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
   zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   3.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   4.
   mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1
   Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
   Die Rüge (das sog. Rüge-Vorverfahren) bildet eine zwingende
   Voraussetzung für das spätere kostenpflichtige
   Vergabenachprüfungsverfahren. Die Antwort des öffentlichen
   Auftraggebers, ob er der Rüge abhelfen
   möchte, ist grundsätzlich abzuwarten. Dazu kann der Bieter auch kurze
   Fristen für die Beantwortung der Rüge setzen. Im Falle der Nichtabhilfe
   wird ein an die Vergabekammer gerichteter Nachprüfungsantrag
   von dieser regelmäßig äußerst schnell vorgeprüft und innerhalb von
   wenigen Stunden an den öffentlichen
   Auftraggeber übermittelt, so dass im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld
   des Zuschlags auch am Vormittag des
   letzten Arbeitstages vor dem angekündigten frühesten Zuschlagstermin
   das Zuschlagverbot ausgelöst und
   Rechtsschutz erlangt werden kann.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/09/2017
References
   1. mailto:franz.leibl@npv-bw.bayern.de?subject=TED
   2. http://www.nationalpark-bayerischer-wald.de/
   3. https://root.deutsche-evergabe.de/
   4. https://root.deutsche-evergabe.de/
   5. https://root.deutsche-evergabe.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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