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Ausschreibung: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens - DE-Eisenberg
Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Ambulante Behandlungen
Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen
Dienstleistungen von Krankenhäusern und zugehörige Leistungen
Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Dokument Nr...: 368916-2017 (ID: 2017092009160941831)
Veröffentlicht: 20.09.2017
*
  DE-Eisenberg: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
   2017/S 180/2017 368916
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Rheinland-Pfalz / Saarland  Die Gesundheitskasse
   Virchowstr. 30
   Eisenberg
   67304
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Referat Zahnärzte / Zahntechniker / Integrierte
   Versorgung / sonstige Leistungserbringer z. Hd. Herrn Tristan Werner
   E-Mail: [1]Sapv_openhouse@rps.aok.de
   NUTS-Code: DEB
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
   I.1)Name und Adressen
   Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Rheinland-Pfalz
   Wilhelm-Theodor-Römheldstr. 22
   Mainz
   55130
   Deutschland
   E-Mail: [3]Sapv_openhouse@rps.aok.de
   NUTS-Code: DEB
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [4]www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
   I.1)Name und Adressen
   BKK Landesverband Mitte
   Essenheimer Straße 126
   Mainz
   55128
   Deutschland
   E-Mail: [5]Sapv_openhouse@rps.aok.de
   NUTS-Code: DEB
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
   I.1)Name und Adressen
   Knappschaft Regionaldirektion Saarbrücken Ref. KV/PV Büro 3
   St. Johanner Str. 46-48
   Saarbrücken
   66111
   Deutschland
   E-Mail: [7]Sapv_openhouse@rps.aok.de
   NUTS-Code: DEB
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
   I.1)Name und Adressen
   IKK Südwest
   Berliner Promenade 1
   Saarbrücken
   66111
   Deutschland
   E-Mail: [9]Sapv_openhouse@rps.aok.de
   NUTS-Code: DEB
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
   I.1)Name und Adressen
   Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
   Weißensteinstraße 70-72
   Kassel
   34131
   Deutschland
   E-Mail: [11]Sapv_openhouse@rps.aok.de
   NUTS-Code: DEB
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [12]www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter:
   [13]www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   AOK Rheinland-Pfalz/Saarland  Die Gesundheitskasse
   Virchowstr. 30
   Eisenberg
   67304
   Deutschland
   E-Mail: [14]Sapv_openhouse@rps.aok.de
   NUTS-Code: DEB
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [15]www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abschluss von nicht exklusiven Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von
   Leistungen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV)
   nach § 37 b SGB V iVm § 132 d SGB V (open-house-Modell).
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Hinweis: Dieses Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht.
   Erbringen von Leistungen der SAPV nach § 37 b SGB V i. V. m. § 132 d
   SGB V auf Grundlage der Richtlinie zur Verordnung spezieller ambulanter
   Palliativversorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses und des der
   Ausschreibung zu Grunde liegenden Rahmenvertrages innerhalb des
   Zeitraum vom 01.12.2017 bis zum 30.11.2021 mit jederzeitiger
   Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-House-Modell) für das unter
   II.2.3) genannte Versorgungsgebiet in Rheinland-Pfalz.
   Die Krankenkassen in Rheinland-Pfalz beabsichtigen mit allen geeigneten
   Leistungserbringern einen Rahmenvertrag abzuschließen, der die
   Leistungserbringung sowie die Anforderungen an die Leistungserbringer
   und die Vergütung der Leistungen abschließend regelt. Ein
   Vertragsbeitritt durch Leistungserbringer, die die vertraglichen
   Mindestvoraussetzungen erfüllen, ist unter Beachtung der unter IV.2.2)
   genannten Bewerbungsfristen jederzeit bis zum Auslaufen des Vertrages
   möglich.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85112200
   85120000
   85110000
   85140000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB
   Hauptort der Ausführung:
   Region Südwestpfalz: Stadt Zweibrücken, Stadt Primasens, VG
   Zweibrücken-Land, VG Pirmasens-Land, VG Thaleischweiler-Wallhalben, VG
   Waldfischbach-Burgalben, VG Rodalben).
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Krankenkassen in Rheinland-Pfalz bieten den Abschluss von nicht
   exklusiven Rahmenverträgen zur Erbringung von Leistungen der
   Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) nach § 37 b SGB V
   i. V. m § 132 d SGBV mit jederzeitiger Möglichkeit des
   Vertragsabschlusses (open-House-Modell) für das unter II.2.3) genannte
   Versorgungsgebiet innerhalb des Zeitraumes vom 1.12.2017 bis zum
   30.11.2021 an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines
   sogenannten open-house-Modells. Im open-house-Modell gelten für alle
   Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und
   Zugangsverfahren sind einheitlich, individuelle Verhandlungen werden
   nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 48 Monate, der
   früheste Vertragsbeginn ist der 1.12.2017. Versicherte der gesetzlichen
   Krankenkassen haben nach Maßgabe des § 37 b SGB V Anspruch auf
   Leistungen der (SAPV). Darunter versteht man reine spezialisierte,
   interdisziplinäre Komplexleistung bestehend aus pflegerischen und
   ärztlichen Teilleistungen. Die eingesetzten Fachkräfte benötigen dabei
   grundsätzlich eine spezielle Weiterbildung zur Palliativ-Care-Fachkraft
   bzw. zum Palliativmediziner. Die Leistung findet dabei grundsätzlich
   ambulant in der eigenen Häuslichkeit, dem Pflegeheim oder dem Hospiz
   statt. Jeder geeignete Leistungserbringer kann Vertragspartner des
   Rahmenvertrags werden. Er übernimmt damit einen umfassenden
   nicht-exklusiven Versorgungsauftrag für das Versorgungsgebiet. Ein
   Vertragsbeitritt ist jederzeit bis zum Auslaufen des Vertrages möglich.
   Alle Verträge enden spätestens am 30.11.2021, unabhängig vom Datum des
   jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss
   kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Interessierte
   Unternehmen können bei der unter I.1) genannten Kontaktadresse die
   Teilnahmeunterlagen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Verträge
   zur SAPV werden erstmalig mit Wirkung zum 1.12.2017 abgeschlossen.
   Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten,
   haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 1.11.2017 bei der
   unter I.3) genannten Adresse einzureichen. Spätere Vertragsschlüsse
   sind während der achtundvierzigmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum
   Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen
   Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der
   Vertragsunterlagen spätestens zum Ende des vierten Monats, der dem
   Monat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.4. bei
   Vertragsstart 1.8.) einzureichen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung
   handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im
   Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen
   Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest
   gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse
   zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum
   Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
   daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die
   Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/12/2017
   Ende: 30/11/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Verfahrensnummer: AOK17126-991.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 01/11/2021
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 02/11/2021
   Ortszeit: 08:00
   Ort:
   Bei dem unter Punkt IV.2.7 eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es
   sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars (letztmögliches
   Öffnungsdatum).
   Die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum 1.11.2017 bei Vertragsbeginn
   nach dem 1.12.2017 spätestens 4 Wochen vor Vertragsbeginn, vorliegen
   und werden unmittelbar nach ihrem Eingang im Rahmen der Geschäftszeiten
   von der Kontaktstelle geöffnet.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Die Vergabekammern des Bundes
   Villemombler Str. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [16]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen
   daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine
   Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht
   verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die
   folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB):
   § 135 Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 168 Entscheidung der Vergabekammer.
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden....
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/09/2017
References
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   2. http://www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
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   4. http://www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
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   6. http://www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
   7. mailto:Sapv_openhouse@rps.aok.de?subject=TED
   8. http://www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
   9. mailto:Sapv_openhouse@rps.aok.de?subject=TED
  10. http://www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
  11. mailto:Sapv_openhouse@rps.aok.de?subject=TED
  12. http://www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
  13. http://www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
  14. mailto:Sapv_openhouse@rps.aok.de?subject=TED
  15. http://www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
  16. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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