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Ausschreibung: Rettungsdienste - DE-Merseburg
Rettungsdienste
Dokument Nr...: 367355-2017 (ID: 2017091909223639957)
Veröffentlicht: 19.09.2017
*
DE-Merseburg: Rettungsdienste
2017/S 179/2017 367355
Soziale und andere besondere Dienstleistungen Konzessionen
Vorinformation
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landkreis Saalekreis
Domplatz 9
Merseburg
06217
Deutschland
Kontaktstelle(n): Kreisverwaltung Saalekreis / Vergabestelle, Frau
Hoßbach
Telefon: +49 3461401144
E-Mail: [1]jana.hossbach@saalekreis.de
Fax: +49 3461402061
NUTS-Code: DEE0B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.saalekreis.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=172346
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Genehmigung (Konzession) zur Durchführung der Notfallrettung und der
qualifizierten Patientenbeförderung.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75252000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erteilung von drei Genehmigungen (Konzessionen) nach §§ 12, 13 RettDG
LSA zur Durchführung der Notfallrettung und qualifizierten
Patientenbeförderung im Landkreis Saalekreis, Teilrettungsdienstbereich
Merseburg-Querfurt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
RWB I Merseburg und Umgebung und RWB I b Merseburg Süd und Umgebung
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0B
Hauptort der Ausführung:
Merseburg.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auswahlverfahrens zu Los 1 ist die Genehmigung
(Konzession) zur Durchführung der Notfallrettung und der qualifizierten
Patientenbeförderung in den Rettungswachenbereichen I Merseburg und
Umgebung und I b Merseburg Süd und Umgebung.
Die von den Bereichen umfassten Orte ergeben sich aus der ab 1.1.2018
geltenden Satzung zum Rettungsdienstbereichsplan für den
Teilrettungsdienstbereich Merseburg-Querfurt (siehe
Verfahrensunterlagen).
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/08/2018
Ende: 31/12/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
RWB II Bad Dürrenberg und Umgebung
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0B
Hauptort der Ausführung:
Bad Dürrenberg.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auswahlverfahrens zu Los 2 ist die Genehmigung
(Konzession) zur Durchführung der Notfallrettung und der qualifizierten
Patientenbeförderung im Rettungswachenbereich II Bad Dürrenberg und
Umgebung.
Die vom Bereich umfassten Orte ergeben sich aus der ab 1.1.2018
geltenden Satzung zum Rettungsdienstbereichsplan für den
Teilrettungsdienstbereich Merseburg-Querfurt (siehe
Verfahrensunterlagen).
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/08/2018
Ende: 31/12/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
RWB VI Günthersdorf und Umgebung und RWB VI b Lochau und Umgebung
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0B
Hauptort der Ausführung:
Günthersdorf und Lochau.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auswahlverfahrens zu Los 3 ist die Genehmigung
(Konzession) zur Durchführung der Notfallrettung und der qualifizierten
Patientenbeförderung in den Rettungswachenbereichen VI Günthersdorf und
Umgebung und RWB VI b Lochau und Umgebung.
Die vom Bereich umfassten Orte ergeben sich aus der ab 1.1.2018
geltenden Satzung zum Rettungsdienstbereichsplan für den
Teilrettungsdienstbereich Merseburg-Querfurt (siehe
Verfahrensunterlagen).
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/08/2018
Ende: 31/12/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auswahlverfahren nach § 13 RettDG LSA; es sind Unterlagen zur
Überprüfung der Genehmigungsvoraussetzungen und der Einhaltung der
Verfahrensbedingungen einzureichen, u. a. eine Kalkulation, ein Konzept
mit Angaben u. a. zu Ablauf und Organisation des Rettungsdienstes, zur
Mitwirkung bei Großschadenslagen und im Katastrophenschutz, Nachweise
der erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit,
u. a. Unterlagen über Eigen- oder Fremdkapital, Berufserfahrung, die
Qualitätssicherung, Referenzleistungen, Haftpflichtversicherung, Angabe
zur Bezahlung der Mitarbeiter, zu schriftlichen Beanstandungen
bisheriger Leistungen, Eigenerklärungen entsprechend §§ 123, 124 GWB;
Verfügbarkeit der Rettungswachen; ggf. Tarifverträge oder andere
Betriebsvereinbarungen. Konkrete Anforderungen und einzureichende
Unterlagen ergeben sich aus der Anlage zu III.1.4 der
Vorinformation/Bekanntmachung, die hier eingesehen werden kann:
[4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=172346
III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 14/12/2017
Ortszeit: 11:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Aus technischen Gründen gibt es zu diesem Auswahlverfahren eine weitere
Bekanntmachung. Mit der Erteilung der Genehmigung ist der
Leistungserbringer gemäß § 12 Abs. 3 RettDG LSA verpflichtet, die
Leistung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erbringen und die
Organisations- und Finanzverantwortung zu tragen. Bei den Genehmigungen
handelt es sich nach Auffassung des Landkreises nicht um eine
Konzession i. S. v. § 105 GWB. Ein Vertrag über die Leistungserbringung
wird neben der Genehmigung zwischen Landkreis und Leistungserbringer
nicht abgeschlossen.
Der Leistungserbringer muss u.a. die Rettungsmittel und Rettungswachen
selber stellen. Der Landkreis stellt dem Leistungserbringer weder
Rettungsmittel noch Rettungswachen zur Verfügung. Im Auswahlverfahren
muss der Bewerber die Verfügbarkeit von Rettungswachen zum
Leistungsbeginn nachweisen können. Außerdem erhält der
Leistungserbringer vom Landkreis kein Entgelt für seine Leistungen.
Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgt lediglich aus
Publizitätsgründen. Vorsorglich wird gleichwohl darauf hingewiesen,
dass der Bewerber sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen
Vergabebestimmungen bei Anwendbarkeit des GWB auf dieses Verfahren an
die
1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim
Landesverwaltungsamt Halle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
wenden könnte.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Verwaltungsgericht Halle
Thüringer Straße 16
Halle (Saale)
06112
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
GWB:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an
unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2
GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege
versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
()
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt
werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Landkreis weist darauf hin, dass der Bewerber wegen des
Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens
nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Antrag von den
Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in
seinem Interesse, schon in seinen Antragsunterlagen auf wichtige Gründe
nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen
und betroffene Antragsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse,
insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur
Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bewerber an die Vergabekammer
wenden. Verwaltungsgericht: Klagefrist von einem Monat nach Bekanntgabe
des Bescheids; Näheres ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung zum
Bescheid.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/09/2017
References
1. mailto:jana.hossbach@saalekreis.de?subject=TED
2. http://www.saalekreis.de/
3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=172346
4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=172346
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