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Ausschreibung: Lieferung von voraussichtlich 36 Ladesäulen AC (2x22kW) - DE-Obertshausen
Aufladegeräte
Dokument Nr...: 853932-2017 (ID: 2017091812004838198)
Veröffentlicht: 18.09.2017
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  Lieferung von voraussichtlich 36 Ladesäulen AC (2x22kW)
Vergabenummer/Aktenzeichen: 36-1
a)		Auftraggeber (Vergabestelle):
Offizielle Bezeichnung:MAINGAU Energie GmbH
Straße:Ringstraße 4-6
Stadt/Ort:63179 Obertshausen
Land:Deutschland (DE)
Zu Hdn. von :Herrn Christian Giron
Telefon:0610495192046
E-Mail:christian.giron@maingau-energie.de
digitale Adresse(URL): https://www.maingau-energie.de/
Einreichung der Angebote / Zuschlagserteilung:
Offizielle Bezeichnung:MAINGAU Energie GmbH
Straße:Ringstraße 4-6
Stadt/Ort:63179 Obertshausen
Land:Deutschland (DE)
Zu Hdn. von :Herr Christian Giron
Telefon:0610495192046
E-Mail:christian.giron@maingau-energie.de
digitale Adresse(URL): https://www.maingau-energie.de/
b)		Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung VOL/A
c)		Form, in der Angebote einzureichen sind:
(x) über den Postweg
( ) mittels Telekopie
(x) direkt
(x) elektronisch
d)		Bezeichnung des Auftrags: Lieferung von voraussichtlich 36 Ladesäulen AC (2x22kW)
		Art des Auftrags: Lieferleistung
		Art und Umfang der Leistung: VOL - Lieferauftrag, Kauf
Es handelt sich um ein offenes Rahmenabkommen ohne Abnahmeverpflichtung.
Ausschreibungsgegenstand ist die Lieferung von 36 Ladesäulen inklusive Zubehör, montagefertig und optisch individuell
gestaltbar. Die Elektroladesäule ist als eine Einheit aus technischer Ausstattung, Mess- und Kommunikationseinrichtung zu
sehen.
Der Bewerber hat die technische Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nachzuweisen. Zukünftig geplante
Anpassungen können nicht berücksichtigt werden. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Lieferung von AC-Elektroladesäulen mit jeweils zwei Ladepunkten, Steckertyp 2, montagefertig und optisch individuell
gestaltbar. Die Ladeleistung beträgt 2 x 22kW AC.
Die Elektroladesäule muss die Förderbedingungen nach der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in
Deutschland vom 13.02.2017 einhalten:
- Die mess- und eichrechtskonformen Vorgaben müssen eingehalten werden.
- Die in  3 der Ladesäulenverordnung vom 9. März 2016 (BGBl. I S. 457) genannten Vorgaben zu den Steckerstandards für
Normallade- und Schnellladepunkte sind zu beachten.
- Die Elektroladesäulen müssen Roamingfähigkeit besitzen.
- Es muss sichergestellt werden, dass die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung mittels eines
gängigen kartenbasierten Zahlungssystems bzw. Zahlungsverfahren in unmittelbarer Nähe zum Ladepunkt oder mittels eines
webbasierten Systems möglich ist. Das vertragsbasierte Laden muss möglich sein (Zugang per RFID-Karte und Smartphone-App).
Darüber hinaus sollte der Ladevorgang per Plug and Charge (mittels intelligentem Kabel) durchführbar sein.
- Es muss eine technische Voraussetzung für die Übermittlung von dynamischen Daten (Belegungsstatus, Ladevorgänge starten,
Bezahlvorgang) gegeben sein.
- Die Anbindung über einen offenen Standard an ein IT-Backend (mind. OCPP 1.5) muss möglich sein. Vorzugsweise ist auf dieser
Basis ein dynamisches Lastmanagement durchführbar, um bspw. folgende Szenarien zu ermöglichen:
- Maximalnutzung erneuerbarer Energien: Auf Basis angegebener Abfahrtszeiten der Elektrofahrzeuge wird der Eigenverbrauch aus
erneuerbaren Energien (bspw. eingespeist durch eine Photovoltaikanlage vor Ort) maximiert.
- Dynamische Lastobergrenze über die Zeit: Die vorgegebene Lastobergrenze darf nicht überschritten werden. Das System steuert
die Ladevorgänge der Elektrofahrzeuge dabei so, dass die Lastobergrenze zu jeder Zeit eingehalten wird. Ladewünsche sollen
dabei bestmöglich erfüllt werden. Das heißt, Fahrzeuge mit einem früheren Abfahrtzeitpunkt sollen bevorzugt gegenüber
Fahrzeugen mit einem späteren Abfahrtzeitpunkt geladen werden.
- Die Menüführung muss mindestens in Deutsch und Englisch möglich sein.
Die aktuell gültigen Technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber Mainnetz GmbH und Energienetze Offenbach GmbH müssen
eingehalten werden. Entsprechendes Regelwerk ist auf den Internetseiten der beiden Netzbetreiber abrufbar.
https://www.energienetze-offenbach.de/service/netzanschluss/anschlussbedingungen/strom-tabs-gesetze/
http://www.mainnetz.com/Veroeffentlichungspflichten/Stromnetz/Netzanschluss.html
Die Abrechnung gegenüber den Nutzern (Endkunden) muss durch die MAINGAU Energie GmbH (als Vertragspartner) erfolgen.
Eine Schulung zur Errichtung der Ladesäulen, Inbetriebnahme, Wartung und Störungsbeseitigung muss angeboten werden.
Das (Fertig-)Fundament sollte Bestandteil der Leistungen sein und sollte optional mitangeboten werden.
Die Sprache, in der Angebote verfasst werden müssen, ist Deutsch. Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache
durchgeführt. Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
		Produktschlüssel (CPV):
31681500 Aufladegeräte
		Ort der Leistung: Ringstraße 4-6, 63179 Obertshausen
NUTS-Code : DE7 HESSEN
e)		Unterteilung in Lose: Nein
f)		Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
g)		Ausführungsfrist:
Die Lieferung der 36 Ladesäulen muss jederzeit möglich und spätestens zum 31.12.2017 abgeschlossen sein. Lieferbeginn ist
der 10. Oktober 2017. - Liefervolumen Oktober: 10 Ladesäulen - Liefervolumen November: 16 Ladesäulen - Liefervolumen
Dezember: 10 Ladesäulen
Beginn : 16.10.2017
Ende : 31.12.2017
h)		Anfordern der Unterlagen bei:
siehe unter a) Einreichung der Angebote / Zuschlagserteilung
		Anforderungsfrist: 28.09.2017 15:00 Uhr
		Ort der Einsichtnahme in Vergabeunterlagen:
siehe unter a) Einreichung der Angebote / Zuschlagserteilung
i)		Ablauf der Angebotsfrist: 04.10.2017 10:00 Uhr
		Bindefrist: 15.11.2017
j)		
k)		
l)		Unterlagen zum Nachweis der Eignung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass
III.1.1a) - das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist bzw. andernfalls ein vergleichbarer Nachweis für die Existenz
und den Gegenstand des Unternehmens vorliegt. (Es ist ein Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben vorzulegen,
soweit der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Handelsregister eingetragen ist; andernfalls ist ein
vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers / jedes Mitglieds der
Bewerbergemeinschaft vorzulegen)
III.1.1b) - über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein
Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
III.1.1c) - sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
III.1.1d) - er keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen und kein
Verstoß gegen  21 MiLoG vorliegt
III.1.1e) - das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat
Die Angaben zu den Ziffern III.1.1. sind zwingend gefordert. Hierzu sollte das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
unterzeichnet werden (siehe Vergabeunterlagen).
Die Bieter müssen mindestens zwei mit dem hier ausgeschriebenen Liefer-/Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzen aus den
letzten fünf Jahren nennen. Hierbei sollte eine Eigenerklärung mit Bezug auf Projektinhalt, Projektpartner, Projektzeitraum
und Auftragsvolumen eingereicht werden.
m)		
n)		Zuschlagskriterien
Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet auf der Grundlage von Preis/Kosten und den Kriterien, die in den Auftragsunterlagen
aufgeführt sind
o)		Nichtberücksichtigte Angebote:  19 Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über
nicht berücksichtigte Angebote gem  19 VOL/A.
p)		Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz:
		Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen.
		Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstosses gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: Nein
q)		Sonstige Informationen:
nachr. V-Nr/AKZ : 36-1
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/hessen/2017/09/006817000001.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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