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Ausschreibung: Betrieb von elektrischen Anlagen - DE-Lauda-Königshofen
Betrieb von elektrischen Anlagen
Dokument Nr...: 365425-2017 (ID: 2017091609200337809)
Veröffentlicht: 16.09.2017
*
  DE-Lauda-Königshofen: Betrieb von elektrischen Anlagen
   2017/S 178/2017 365425
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Lauda-Königshofen
   Marktplatz 1
   Lauda-Königshofen
   97922
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Günter Haberkorn
   E-Mail: [1]guenter.haberkorn@lauda-koenigshofen.de
   NUTS-Code: DE11B
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.lauda-koenigshofen.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]www.lauda-koenigshofen.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
   genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abschluss eines Konzessionsvertrages nach § 46 Abs. 2 EnWG über die
   Verlegung und den Betrieb des Stromverteilnetzes der allgemeinen
   Versorgung.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   65320000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Abschluss eines Konzessionsvertrages nach § 46 Abs.2 EnWG über die
   Verlegung und den Betrieb des Stromverteilnetzes der allgemeinen
   Versorgung sowie die mögliche Umsetzung eines Kooperationsmodells
   (Institutionalisierte Öffentlich Private Partnerschaft  IÖPP) mit
   einem Kooperationspartner, d. h. der Errichtung einer
   Kooperationsgesellschaft, an welche die Konzession für das
   Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Stadt
   Lauda-Königshofen vergeben wird und die den Betrieb des
   Elektrizitätsversorgungsnetzes sicherstellt.
   Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG wird
   zur Abgabe von Interessensbekundungen aufgefordert, um den Kreis
   interessierter Bewerber zu bestimmen. Die unter IV.2.2. genannte Frist
   bezieht sich entsprechend auf die Einreichung der Interessensbekundung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE11B
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Lauda-Königshofen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Vgl. Beschreibung unter II.1.4).
   Ob für das Verfahren zum Abschluss von Wegenutzungsverträgen nach § 46
   Abs. 2 EnWG das Kartellvergaberecht des Teil 4 des GWB und der
   Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) zusätzlich zu den Bestimmungen
   der §§ 46 ff EnWG Anwendung findet, ist in der Rechtsprechung noch
   nicht entschieden worden. Die Bekanntmachung erfolgt deshalb
   vorsorglich auch im Amtsblatt der Europäischen Union, obwohl an das
   vorliegend ausgeschriebene Energieversorgungsnetz weniger als 100 000
   Kunden angeschlossen sind.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 240
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Interessenten haben der Kommune mit der Interessensbekundung eine
   elektronische Kontaktadresse (E-Mail) mitzuteilen, unter der eine
   Kommunikation im weiteren Verfahren erfolgen kann.
   Die Daten über die technische und wirtschaftliche Situation des
   Stromverteilnetzes können bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle
   gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung angefordert
   werden.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 20/12/2017
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Landgericht Mannheim (Kartellgericht)
   A 1, 1
   Mannheim
   68159
   Deutschland
   Telefon: +49 621292-0
   Fax: +49 621292-1314
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 47 EnWG Rügeobliegenheit, Präklusion
   (1) Jedes beteiligte Unternehmen kann eine Rechtsverletzung durch
   Nichtbeachtung der Grundsätze eines transparenten und
   diskriminierungsfreien Verfahrens nach § 46 Absatz 1 bis 4 nur geltend
   machen, soweit es diese nach Maßgabe von Absatz 2 gerügt hat. Die Rüge
   ist in Textform gegenüber der Gemeinde zu erklären und zu begründen.
   (2) Rechtsverletzungen, die aufgrund einer Bekanntmachung nach § 46
   Absatz 3 erkennbar sind, sind innerhalb der Frist aus § 46 Absatz 4
   Satz 4 zu rügen. Rechtsverletzungen, die aus der Mitteilung nach § 46
   Absatz 4 Satz 4 erkennbar sind, sind innerhalb von 15 Kalendertagen ab
   deren Zugang zu rügen. Rechtsverletzungen im Rahmen der
   Auswahlentscheidung, die aus der Information nach § 46 Absatz 5 Satz 1
   erkennbar sind, sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab deren Zugang zu
   rügen. Erfolgt eine Akteneinsicht nach Absatz 3, beginnt die Frist nach
   Satz 3 für den Antragsteller erneut ab dem ersten Tag, an dem die
   Gemeinde die Akten zur Einsichtnahme bereitgestellt hat.
   (3) Zur Vorbereitung einer Rüge nach Absatz 2 Satz 3 hat die Gemeinde
   jedem beteiligten Unternehmen auf Antrag Einsicht in die Akten zu
   gewähren und auf dessen Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften
   zu erteilen. Der Antrag auf Akteneinsicht ist in Textform innerhalb
   einer Woche ab Zugang der Information nach § 46 Absatz 5 Satz 1 zu
   stellen. Die Gemeinde hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen,
   soweit dies zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
   geboten ist.
   (4) Hilft die Gemeinde der Rüge nicht ab, so hat sie das rügende
   Unternehmen hierüber in Textform zu informieren und ihre Entscheidung
   zu begründen.
   (5) Beteiligte Unternehmen können gerügte Rechtsverletzungen, denen die
   Gemeinde nicht abhilft, nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang
   der Information nach Absatz 4 vor den ordentlichen Gerichten geltend
   machen. Es gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das
   Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund
   braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden.
   (6) Ein Vertrag nach § 46 Absatz 2 darf erst nach Ablauf der Fristen
   aus Absatz 2 Satz 3 und Absatz 5 Satz 1 geschlossen werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/09/2017
References
   1. mailto:guenter.haberkorn@lauda-koenigshofen.de?subject=TED
   2. http://www.lauda-koenigshofen.de/
   3. http://www.lauda-koenigshofen.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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