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Ausschreibung: Betrieb von elektrischen Anlagen - DE-Lauda-Königshofen
Betrieb von elektrischen Anlagen
Dokument Nr...: 365425-2017 (ID: 2017091609200337809)
Veröffentlicht: 16.09.2017
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DE-Lauda-Königshofen: Betrieb von elektrischen Anlagen
2017/S 178/2017 365425
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Lauda-Königshofen
Marktplatz 1
Lauda-Königshofen
97922
Deutschland
Kontaktstelle(n): Günter Haberkorn
E-Mail: [1]guenter.haberkorn@lauda-koenigshofen.de
NUTS-Code: DE11B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.lauda-koenigshofen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]www.lauda-koenigshofen.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss eines Konzessionsvertrages nach § 46 Abs. 2 EnWG über die
Verlegung und den Betrieb des Stromverteilnetzes der allgemeinen
Versorgung.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65320000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Konzessionsvertrages nach § 46 Abs.2 EnWG über die
Verlegung und den Betrieb des Stromverteilnetzes der allgemeinen
Versorgung sowie die mögliche Umsetzung eines Kooperationsmodells
(Institutionalisierte Öffentlich Private Partnerschaft IÖPP) mit
einem Kooperationspartner, d. h. der Errichtung einer
Kooperationsgesellschaft, an welche die Konzession für das
Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Stadt
Lauda-Königshofen vergeben wird und die den Betrieb des
Elektrizitätsversorgungsnetzes sicherstellt.
Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG wird
zur Abgabe von Interessensbekundungen aufgefordert, um den Kreis
interessierter Bewerber zu bestimmen. Die unter IV.2.2. genannte Frist
bezieht sich entsprechend auf die Einreichung der Interessensbekundung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11B
Hauptort der Ausführung:
Stadt Lauda-Königshofen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vgl. Beschreibung unter II.1.4).
Ob für das Verfahren zum Abschluss von Wegenutzungsverträgen nach § 46
Abs. 2 EnWG das Kartellvergaberecht des Teil 4 des GWB und der
Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) zusätzlich zu den Bestimmungen
der §§ 46 ff EnWG Anwendung findet, ist in der Rechtsprechung noch
nicht entschieden worden. Die Bekanntmachung erfolgt deshalb
vorsorglich auch im Amtsblatt der Europäischen Union, obwohl an das
vorliegend ausgeschriebene Energieversorgungsnetz weniger als 100 000
Kunden angeschlossen sind.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 240
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Interessenten haben der Kommune mit der Interessensbekundung eine
elektronische Kontaktadresse (E-Mail) mitzuteilen, unter der eine
Kommunikation im weiteren Verfahren erfolgen kann.
Die Daten über die technische und wirtschaftliche Situation des
Stromverteilnetzes können bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle
gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung angefordert
werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 20/12/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Landgericht Mannheim (Kartellgericht)
A 1, 1
Mannheim
68159
Deutschland
Telefon: +49 621292-0
Fax: +49 621292-1314
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 47 EnWG Rügeobliegenheit, Präklusion
(1) Jedes beteiligte Unternehmen kann eine Rechtsverletzung durch
Nichtbeachtung der Grundsätze eines transparenten und
diskriminierungsfreien Verfahrens nach § 46 Absatz 1 bis 4 nur geltend
machen, soweit es diese nach Maßgabe von Absatz 2 gerügt hat. Die Rüge
ist in Textform gegenüber der Gemeinde zu erklären und zu begründen.
(2) Rechtsverletzungen, die aufgrund einer Bekanntmachung nach § 46
Absatz 3 erkennbar sind, sind innerhalb der Frist aus § 46 Absatz 4
Satz 4 zu rügen. Rechtsverletzungen, die aus der Mitteilung nach § 46
Absatz 4 Satz 4 erkennbar sind, sind innerhalb von 15 Kalendertagen ab
deren Zugang zu rügen. Rechtsverletzungen im Rahmen der
Auswahlentscheidung, die aus der Information nach § 46 Absatz 5 Satz 1
erkennbar sind, sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab deren Zugang zu
rügen. Erfolgt eine Akteneinsicht nach Absatz 3, beginnt die Frist nach
Satz 3 für den Antragsteller erneut ab dem ersten Tag, an dem die
Gemeinde die Akten zur Einsichtnahme bereitgestellt hat.
(3) Zur Vorbereitung einer Rüge nach Absatz 2 Satz 3 hat die Gemeinde
jedem beteiligten Unternehmen auf Antrag Einsicht in die Akten zu
gewähren und auf dessen Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften
zu erteilen. Der Antrag auf Akteneinsicht ist in Textform innerhalb
einer Woche ab Zugang der Information nach § 46 Absatz 5 Satz 1 zu
stellen. Die Gemeinde hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen,
soweit dies zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
geboten ist.
(4) Hilft die Gemeinde der Rüge nicht ab, so hat sie das rügende
Unternehmen hierüber in Textform zu informieren und ihre Entscheidung
zu begründen.
(5) Beteiligte Unternehmen können gerügte Rechtsverletzungen, denen die
Gemeinde nicht abhilft, nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang
der Information nach Absatz 4 vor den ordentlichen Gerichten geltend
machen. Es gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das
Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund
braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden.
(6) Ein Vertrag nach § 46 Absatz 2 darf erst nach Ablauf der Fristen
aus Absatz 2 Satz 3 und Absatz 5 Satz 1 geschlossen werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/09/2017
References
1. mailto:guenter.haberkorn@lauda-koenigshofen.de?subject=TED
2. http://www.lauda-koenigshofen.de/
3. http://www.lauda-koenigshofen.de/
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