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Ausschreibung: Campingplätze und andere Unterkünfte (außer Hotels) - DE-Norderney
Campingplätze und andere Unterkünfte (außer Hotels)
Dienstleistungen von Campingplätzen
Dokument Nr...: 365441-2017 (ID: 2017091609193537737)
Veröffentlicht: 16.09.2017
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DE-Norderney: Campingplätze und andere Unterkünfte (außer Hotels)
2017/S 178/2017 365441
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadtwerke Norderney GmbH
Jann-Berghaus-Straße 34
Norderney
26548
Deutschland
Telefon: +49 49328790
E-Mail: [1]info@stadtwerke-norderney.de
Fax: +49 493287990
NUTS-Code: DE947
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.stadtwerke-norderney.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]http://stadtwerke-norderney.de/campingplatz_waldweg/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Energieversorgung, Vermögensverwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Betrieb des Campingplatzes Waldweg.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55200000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Konzession umfasst den Betrieb des Campingplatzes Waldweg auf der
Nordseeinsel Norderney für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren
zzgl. einer Verlängerungsoption von 5 Jahren.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 7 600 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55220000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE947
Hauptort der Ausführung:
Waldweg 2, 26548 Norderney.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadtwerke Norderney GmbH ist Eigentümerin des Grundstücks, auf dem
momentan der Campingplatz Booken (zukünftig: Campingplatz Waldweg)
betrieben wird. Der abgeschlossene Pachtvertrag endet zum 31.12.2017.
Die Stadtwerke Noderney GmbH beabsichtigt den Abschluss eines neuen
Pachtvertrags mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren (zzgl.
Verlängerungsoption für 5 Jahre) verbunden mit der Verpflichtung an den
Pächter, auf dem Pachtgrundstück weiterhin einen Campingplatz zu
betrieben.
Das Grundstück bietet bei entsprechender Aufteilung Platz für etwa 98
Stellplätze. Die auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und die
sonstige Austattung befindet sich in einem nicht mehr zeitgemäßen und
sanierungsbedürftigen Zustand. Umfangreiche Sanierungsarbeiten sind
demnach durch den neuen Betreiber vorzunehmen. Da das Grundstück in der
Schutzzone II einer Wasserschutzgebietsverordnung liegt, müssen die
Sanierungsarbeiten in den Grenzen der rechtlichen Vorgaben der
Schutzebietsverordnung durchgeführt werden. Ein Abriss von Gebäuden ist
daher nicht zulässig.
Die Stadtwerke Norderney GmbH beabsichtigen zukünftig eine weithaus
höherwertige Nutzung. Der neue Betreiber muss sich dann verpflichten,
den Campingplatz auf Grundlage seines im Rahmen dieses Verfahrens
einzureichenden Konzepts umzubauen. Der durch den Umbau zu erreichende
Standard nach Klassifizierung gem. den Vorgaben des Bundesverbandes der
Campingwirtschaft in Deutschland e. V (BVCD) / des Deutschen
Tourismusverbands e. V. (DTV) muss für den Sanitärbereich mindestens im
**** Segment und für alle anderen Bereiche mindestens im *** Segment
liegen.
Weiterhin soll die zukünftige Nutzung einen gesunden Mix aus Dauer- und
Urlaubscampern erlauben. Darüber hinaus sollen auch sog. Badekarren
(Mietwohnwagen) angeboten werden. Des Weiteren soll ein Kiosk betrieben
werden, welcher ein für einen Campingplatz typisches Sortiment
(Lebensmittel, Hygieneartikel, etc.) vorhält. Weitere gastronomische
Angebote sind möglich, aber nicht zwingend vorausgesetzt. Eine
Betreiberwohnung kann im Dachgeschoss des Zentralgebäudes eingerichtet
werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 7 600 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 120
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
1. bei juristischen Personen: Bonitätsnachweis der Creditreform oder
vergleichbar (nicht älter als 3 Monate).
2. bei natürlichen Personen: aktuelle Schufa-Eigenauskunft (nicht älter
als 3 Monate).
3. Eigenerklärung darüber, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
4. Eigenerklärung darüber, ob und inwieweit Ausschlussgründe gem. § 124
GWB vorliegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Darstellung der vorhandenen Erfahrungen mit vergleichbaren
Dienstleistungen aus dem Bereich Campingplatzbetrieb, Ferienanlage oder
Hotelgewerbe [bei natürlichen Personen können dies sowohl Erfahrungen
aus eigener selbstständiger Tätigkeit aber auch Erfahrungen aus
(leitender) angestellter Tätigkeit sein. Bei angestellter Tätigkeit
sind der frühere Arbeitgeber nebst Ansprechpartner sowie der Zeitraum
der Beschäftigung und die übertragenen Aufgaben zu benennen. Ebenso
können vorliegende Referenzbescheinigungen bzw. Arbeitszeugnisse
eingereicht werden].
III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 16/10/2017
Ortszeit: 11:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Bereits zusammen mit dem Teilnahmeantrag sind entsprechend der
Konzessionsvergabeunterlagen erste indikative Angebote durch die
Bewerber einzureichen.
2. Auf Grundlage der Prüfung der Teilnahmeanträge und der ersten
indikativen Angebote wird der Auftraggeber gem. den in den
Konzessionsvergabeunterlagen aufgeführten Bedingungen drei Bewerber zur
Aufnahme von Verhandlungen auffordern.
3. Mit diesen Bewerbern sollen anschließend drei bis vier
Verhandlungsrunden durchgeführt werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen
Auf der Hude 2
Lüneburg
21399
Deutschland
Telefon: +49 4131151336
E-Mail: [4]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131154943
Internet-Adresse:[5]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/a
ufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160
Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/09/2017
References
1. mailto:info@stadtwerke-norderney.de?subject=TED
2. http://www.stadtwerke-norderney.de/
3. http://stadtwerke-norderney.de/campingplatz_waldweg/
4. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
5. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
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