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Ausschreibung: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen - DE-Heilbronn
Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
Dokument Nr...: 364768-2017 (ID: 2017091609132637094)
Veröffentlicht: 16.09.2017
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  DE-Heilbronn: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
   2017/S 178/2017 364768
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH
   Edisonstraße 25
   Heilbronn
   74076
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Anfragen werden ausschließlich über folgende URL
   beantwortet: http://www.subreport.de/E46991738
   Telefon: +49 713127140
   E-Mail: [1]vergabestelle@buga2019.de
   Fax: +49 7131271410
   NUTS-Code: DE117
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.buga2019.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]http://www.subreport.de/E46991738
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]http://www.subreport.de/E46991738
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Bundesgartenschau GmbH
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Stadt- und Freiflächenentwicklung einschließlich
   Aufbau, Durchführung und Abwicklung einer Gartenschau
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausstellung Stadtausstellung.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79950000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ausstellungskonzept und dessen Umsetzung für die Stadtausstellung für
   eine Ausstellung an 2 Orten:
    Ausstellung 2018 in Berlin  Preview  für Fachpublikum 
   Architekturforum AEDES (Eröffnung: voraussichtlich 19.10.2018, Ende:
   29.11.2018)
    Ausstellung 2019 in Heilbronn  für breiteres Publikum 
   Stadtausstellung (Gebäude H3) (Eröffnung: 17.4.2019, Ende: 6.10.2019).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE117
   Hauptort der Ausführung:
   Heilbronn.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Konzeption und Umsetzung einer Ausstellung für 2 Orte einschließlich
   Beschaffung von Exponaten, Tafeln o. ä.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/01/2018
   Ende: 30/04/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 10
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Referenzen 66,67 %,
   Projekt-/Agenturenteam: 33,33 %.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien zu II.2.5) kann unter
   folgendem Link direkt eingesehen und abgerufen werden:
   [5]https://nextcloud.heilbronn.de/index.php/s/SI4TtV3DUUTiIjJ
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Es sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der
   Bieter / Bewerber:
    nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine
   Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Es sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der
   Bieter / Bewerber:
    weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen
   Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches
   Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
    sich nicht in Liquidation befindet,
    seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
    in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2
   Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3
   Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
   Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/10/2017
   Ortszeit: 09:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 25/10/2017
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/02/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Kapellenstraße 17
   Karlsruhe
   76131
   Deutschland
   Telefon: +49 7219264049
   E-Mail: [6]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse:[7]http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/10
   07482/index.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Informations- und Wartepflicht (§134 GWB  Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen):
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die betroffenen Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
   Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
   der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
   frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
   informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
   die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidungen die betroffenen Bieter
   ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die
   Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt
   sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
   Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
   Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Falle der verteidigungs- und
   sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
   beschließen bestimmte Informationen über die Zuschlagsentscheidung oder
   den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
   Offenlegung den Gesetzesvollzug behindern, dem öffentlichen Interesse,
   insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen zu widerlaufen,
   berechtigte geschäftliche Interessen öffentlicher oder privater
   Unternehmen schädigen oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen
   beeinträchtigen könnten.
   Einleitung des Verfahrens vor der Kammer: Einleitung, Antrag § 160 GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach §135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Kapellenstraße 17
   Karlsruhe
   76131
   Deutschland
   Telefon: +49 7219264049
   E-Mail: [8]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse:[9]http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/10
   07482/index.html
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/09/2017
References
   1. mailto:vergabestelle@buga2019.de?subject=TED
   2. http://www.buga2019.de/
   3. http://www.subreport.de/E46991738
   4. http://www.subreport.de/E46991738
   5. https://nextcloud.heilbronn.de/index.php/s/SI4TtV3DUUTiIjJ
   6. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
   7. http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482/index.html
   8. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
   9. http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482/index.html
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