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Ausschreibung: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen - DE-Heilbronn
Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
Dokument Nr...: 364768-2017 (ID: 2017091609132637094)
Veröffentlicht: 16.09.2017
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DE-Heilbronn: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
2017/S 178/2017 364768
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH
Edisonstraße 25
Heilbronn
74076
Deutschland
Kontaktstelle(n): Anfragen werden ausschließlich über folgende URL
beantwortet: http://www.subreport.de/E46991738
Telefon: +49 713127140
E-Mail: [1]vergabestelle@buga2019.de
Fax: +49 7131271410
NUTS-Code: DE117
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.buga2019.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]http://www.subreport.de/E46991738
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]http://www.subreport.de/E46991738
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Bundesgartenschau GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Stadt- und Freiflächenentwicklung einschließlich
Aufbau, Durchführung und Abwicklung einer Gartenschau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausstellung Stadtausstellung.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79950000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ausstellungskonzept und dessen Umsetzung für die Stadtausstellung für
eine Ausstellung an 2 Orten:
Ausstellung 2018 in Berlin Preview für Fachpublikum
Architekturforum AEDES (Eröffnung: voraussichtlich 19.10.2018, Ende:
29.11.2018)
Ausstellung 2019 in Heilbronn für breiteres Publikum
Stadtausstellung (Gebäude H3) (Eröffnung: 17.4.2019, Ende: 6.10.2019).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE117
Hauptort der Ausführung:
Heilbronn.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Konzeption und Umsetzung einer Ausstellung für 2 Orte einschließlich
Beschaffung von Exponaten, Tafeln o. ä.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/01/2018
Ende: 30/04/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Referenzen 66,67 %,
Projekt-/Agenturenteam: 33,33 %.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien zu II.2.5) kann unter
folgendem Link direkt eingesehen und abgerufen werden:
[5]https://nextcloud.heilbronn.de/index.php/s/SI4TtV3DUUTiIjJ
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Es sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der
Bieter / Bewerber:
nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine
Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der
Bieter / Bewerber:
weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen
Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches
Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
sich nicht in Liquidation befindet,
seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2
Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/10/2017
Ortszeit: 09:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 25/10/2017
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/02/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
E-Mail: [6]vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse:[7]http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/10
07482/index.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Informations- und Wartepflicht (§134 GWB Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die betroffenen Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidungen die betroffenen Bieter
ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die
Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt
sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Falle der verteidigungs- und
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
beschließen bestimmte Informationen über die Zuschlagsentscheidung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung den Gesetzesvollzug behindern, dem öffentlichen Interesse,
insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen zu widerlaufen,
berechtigte geschäftliche Interessen öffentlicher oder privater
Unternehmen schädigen oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen
beeinträchtigen könnten.
Einleitung des Verfahrens vor der Kammer: Einleitung, Antrag § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach §135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
E-Mail: [8]vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse:[9]http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/10
07482/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/09/2017
References
1. mailto:vergabestelle@buga2019.de?subject=TED
2. http://www.buga2019.de/
3. http://www.subreport.de/E46991738
4. http://www.subreport.de/E46991738
5. https://nextcloud.heilbronn.de/index.php/s/SI4TtV3DUUTiIjJ
6. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
7. http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482/index.html
8. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
9. http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482/index.html
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