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Ausschreibung: Elektrizität - DE-Magdeburg
Elektrizität
Dokument Nr...: 364065-2017 (ID: 2017091609054636416)
Veröffentlicht: 16.09.2017
*
  DE-Magdeburg: Elektrizität
   2017/S 178/2017 364065
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Sachsen-Anhalt, Die Gesundheitskasse
   Lüneburger Str. 4
   Magdeburg
   39106
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): 0.7.511 FB Recht/Justiziariat/Vergabestelle, Frau
   Katja Wartenberg
   Telefon: +49 3912878-45327
   E-Mail: [1]Katja.Wartenberg@san.aok.de
   Fax: +49 3912878-845327
   NUTS-Code: DEE03
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://san.aok.de/
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRAY04S
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Krankenversicherung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung Strom.
   Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2017-0003
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   09310000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Belieferung der
   Auftraggeberin mit Drehstrom bzw. Wechselstrom. Für den zu vergebenen
   Auftrag wurden 3 Fachlose (Niederspannungs-Zweitarif ohne
   Leistungsmessung, Niederspannungs-Eintarif ohne Leistungsmessung und
   Mittelspannungs-Zweitarif mit Leistungsmessung) gebildet.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 3
   Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Niederspannungs-Zweitarif ohne Leistungsmessung
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   09310000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEE0
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Beschaffung ist die Belieferung der AOK Sachsen-Anhalt
   (Auftraggeberin) mit Strom an den Standorten und den entsprechenden
   Abnahmestellen, welche in den Vergabeunterlagen aufgeführt sind.
   Der prognostizierte Bedarf/Stromverbrauch für das Jahr 2018 beträgt 617
   500 kWh.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2018
   Ende: 31/12/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Auftraggeberin hat das Recht, eine Vertragsverlängerung um
   insgesamt 2 Jahre (1 + 1) zu verlangen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Eine Mindestabnahmemenge wird nicht garantiert.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Niederspannungs-Eintarif ohne Leistungsmessung
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   09310000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEE0
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Beschaffung ist die Belieferung der AOK Sachsen-Anhalt
   (Auftraggeberin) mit Strom an den Standorten und den entsprechenden
   Abnahmestellen, welche in den Vergabeunterlagen aufgeführt sind.
   Der prognostizierte Bedarf/Stromverbrauch für das Jahr 2018 beträgt 979
   900 kWh.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2018
   Ende: 31/12/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Auftraggeberin hat das Recht, eine Vertragsverlängerung um
   insgesamt 2 Jahre (1 + 1) zu verlangen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Eine Mindestabnahmemenge wird nicht garantiert.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Mittelspannungs-Zweitarif mit Leistungsmessung
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   09310000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEE0
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Beschaffung ist die Belieferung der AOK Sachsen-Anhalt
   (Auftraggeberin) mit Strom an den Standorten und den entsprechenden
   Abnahmestellen, welche in den Vergabeunterlagen aufgeführt sind.
   Der prognostizierte Bedarf/Stromverbrauch für das Jahr 2018 beträgt 600
   000 kWh.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2018
   Ende: 31/12/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Auftraggeberin hat das Recht, eine Vertragsverlängerung um
   insgesamt 2 Jahre (1 + 1) zu verlangen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Eine Mindestabnahmemenge wird nicht garantiert.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Über die einzureichenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise zur
   wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit hinaus, bedarf es der Vorlage von:
    Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Paragraph 10 LVG
   LSA);
    Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG;
    Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Paragraph 12 LVG
   LSA).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/10/2017
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/10/2017
   Ortszeit: 12:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Öffnung der Angebote findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit
   statt. Eine Teilnahme der Bieter bei der Öffnung der Angebote ist nicht
   zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt  Die Gesundheitskasse,
   vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg,
   Deutschland.
   2. Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal
   [4]www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRAY04S zum
   Download zur Verfügung.
   3. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des
   Auftrags sind von Rügen deutlichzu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen
   sind auf elektronischem Wege (mittels der Bieterkommunikation über das
   Vergabeportal dtvp.de) an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu
   richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden
   allen Unternehmern in anonymisierter Form zugänglich gemacht.
   4. Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben
   mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
   abzugeben. Die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Voraussetzungen
   und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen.
   5. Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von
   Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die
   Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen
   schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, Paragraph 4 Abs. 4,
   S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots
   den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der
   an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine
   entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin
   nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur
   Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur
   Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (Paragraphen 36, 47 VgV). In
   diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als
   erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter
   verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer
   Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als
   Nachunternehmer anzusehen sind.
   6. Das Ende der Frist zur Übermittlung von Fragen zum Verfahren ist der
   6.10.2017. Ende der Auskunftserteilung und für Anforderungen der
   Vergabeunterlagen ist der 10.10.2017. Auf die Vergabeunterlagen wird
   verwiesen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAY04S.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
   Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134
   Absatz 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz
   1 Satz 2 bleibt unberührt.
   Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/09/2017
References
   1. mailto:Katja.Wartenberg@san.aok.de?subject=TED
   2. https://san.aok.de/
   3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRAY04S
   4. http://www.dtvp.de/center
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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