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Ausschreibung: Elektrizität - DE-Magdeburg
Elektrizität
Dokument Nr...: 364065-2017 (ID: 2017091609054636416)
Veröffentlicht: 16.09.2017
*
DE-Magdeburg: Elektrizität
2017/S 178/2017 364065
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Sachsen-Anhalt, Die Gesundheitskasse
Lüneburger Str. 4
Magdeburg
39106
Deutschland
Kontaktstelle(n): 0.7.511 FB Recht/Justiziariat/Vergabestelle, Frau
Katja Wartenberg
Telefon: +49 3912878-45327
E-Mail: [1]Katja.Wartenberg@san.aok.de
Fax: +49 3912878-845327
NUTS-Code: DEE03
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://san.aok.de/
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRAY04S
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Krankenversicherung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung Strom.
Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2017-0003
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09310000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Belieferung der
Auftraggeberin mit Drehstrom bzw. Wechselstrom. Für den zu vergebenen
Auftrag wurden 3 Fachlose (Niederspannungs-Zweitarif ohne
Leistungsmessung, Niederspannungs-Eintarif ohne Leistungsmessung und
Mittelspannungs-Zweitarif mit Leistungsmessung) gebildet.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 3
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Niederspannungs-Zweitarif ohne Leistungsmessung
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ziel der Beschaffung ist die Belieferung der AOK Sachsen-Anhalt
(Auftraggeberin) mit Strom an den Standorten und den entsprechenden
Abnahmestellen, welche in den Vergabeunterlagen aufgeführt sind.
Der prognostizierte Bedarf/Stromverbrauch für das Jahr 2018 beträgt 617
500 kWh.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin hat das Recht, eine Vertragsverlängerung um
insgesamt 2 Jahre (1 + 1) zu verlangen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Eine Mindestabnahmemenge wird nicht garantiert.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Niederspannungs-Eintarif ohne Leistungsmessung
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ziel der Beschaffung ist die Belieferung der AOK Sachsen-Anhalt
(Auftraggeberin) mit Strom an den Standorten und den entsprechenden
Abnahmestellen, welche in den Vergabeunterlagen aufgeführt sind.
Der prognostizierte Bedarf/Stromverbrauch für das Jahr 2018 beträgt 979
900 kWh.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin hat das Recht, eine Vertragsverlängerung um
insgesamt 2 Jahre (1 + 1) zu verlangen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Eine Mindestabnahmemenge wird nicht garantiert.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Mittelspannungs-Zweitarif mit Leistungsmessung
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ziel der Beschaffung ist die Belieferung der AOK Sachsen-Anhalt
(Auftraggeberin) mit Strom an den Standorten und den entsprechenden
Abnahmestellen, welche in den Vergabeunterlagen aufgeführt sind.
Der prognostizierte Bedarf/Stromverbrauch für das Jahr 2018 beträgt 600
000 kWh.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin hat das Recht, eine Vertragsverlängerung um
insgesamt 2 Jahre (1 + 1) zu verlangen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Eine Mindestabnahmemenge wird nicht garantiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Über die einzureichenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise zur
wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit hinaus, bedarf es der Vorlage von:
Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Paragraph 10 LVG
LSA);
Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG;
Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Paragraph 12 LVG
LSA).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/10/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/10/2017
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit
statt. Eine Teilnahme der Bieter bei der Öffnung der Angebote ist nicht
zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt Die Gesundheitskasse,
vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg,
Deutschland.
2. Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal
[4]www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRAY04S zum
Download zur Verfügung.
3. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des
Auftrags sind von Rügen deutlichzu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen
sind auf elektronischem Wege (mittels der Bieterkommunikation über das
Vergabeportal dtvp.de) an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu
richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden
allen Unternehmern in anonymisierter Form zugänglich gemacht.
4. Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben
mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben. Die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Voraussetzungen
und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen.
5. Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von
Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die
Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, Paragraph 4 Abs. 4,
S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots
den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der
an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine
entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin
nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur
Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende
Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur
Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (Paragraphen 36, 47 VgV). In
diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als
erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter
verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer
Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als
Nachunternehmer anzusehen sind.
6. Das Ende der Frist zur Übermittlung von Fragen zum Verfahren ist der
6.10.2017. Ende der Auskunftserteilung und für Anforderungen der
Vergabeunterlagen ist der 10.10.2017. Auf die Vergabeunterlagen wird
verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAY04S.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134
Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz
1 Satz 2 bleibt unberührt.
Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/09/2017
References
1. mailto:Katja.Wartenberg@san.aok.de?subject=TED
2. https://san.aok.de/
3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRAY04S
4. http://www.dtvp.de/center
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