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Ausschreibung: Ausrüstung für Kläranlage - DE-Viersen
Ausrüstung für Kläranlage
Dokument Nr...: 363836-2017 (ID: 2017091609025036159)
Veröffentlicht: 16.09.2017
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  DE-Viersen: Ausrüstung für Kläranlage
   2017/S 178/2017 363836
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Niersverband Viersen
   Am Niersverband 10
   Viersen
   41747
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Julia Jäkel
   Telefon: +49 2162/3704-340
   E-Mail: [1]vergabeaw@niersverband.de
   NUTS-Code: DEA1E
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.niersverband.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E93366749
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kläranlage Dülken, Optimierung der Nachklärung  Maschinentechnik.
   Referenznummer der Bekanntmachung: NV-Vergabenummer 100.028
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45252130
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Herstellung, Lieferung und betriebsbereite Montage von Ausrüstungen der
   Nachklärung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA
   NUTS-Code: DEA1
   NUTS-Code: DEA1E
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Herstellung, Lieferung und betriebsbereite Montage von Ausrüstungen der
   Nachklärung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/01/2018
   Ende: 04/12/2018
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Bieter, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
   Dienstleistungsbereich der Industrie-und Handelskammern
   ([4]www.pq-vol.de) registriert sind, haben die Zertifikatsnummer
   anzugeben. Decken die Angaben in der Präqualifikation nicht alle
   nachfolgend aufgelisteten Punkte ab, so sind entsprechend zusätzliche
   Angaben zu machen.
   Wenn der Bieter keine Präqualifikation hat, oder soweit die
   Präqualifikation die nachstehenden Punkte nicht mit abdeckt, sind
   Unterlagen für die nachfolgend aufgelisteten Punkte vorzulegen:
   1. Referenz: Mind. 3 Referenzen / Nachweise über Leistungen in gleicher
   Größenordnung in den letzten 3 Jahren sowie die zur Verfügung stehende
   (technische) Ausrüstung und das für die Ausführung vorgesehene
   (technische) Personal.
   2. Referenz: Eigenerklärung des Bieters, dass er der Verpflichtung zur
   ordnungsgemäßen Abführung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
   zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt.
   3. Referenz: Eigenerklärung des Bieters, dass kein Insolvenzverfahren
   oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
   Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
   wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass
   sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
   4. Referenz: Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine
   schwere Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit als
   Bewerber in Frage stellt.
   5. Referenz: Auskunft der Sozialkasse Bau über die Abführung der
   Beiträge sowie die Anzahl der gemeldeten Mitarbeiter (alternativ
   Eigenerklärung).
   6. Referenz: Sonstige Qualifikationsnachweise: DVGW GW301;
   Schweißaufsichtsperson Qualifikation DIN EN 1090-2, EXC2, Tabelle 14
   und 15, Schweißfachmann; Qualitätssicherungssystem auf Grundlagen der
   DIN EN ISO 3834-3 Als vorläufigen Nachweis akzeptiert der Niersverband
   auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach §50 VgV.
   (Hinweis zur Bearbeitung der EEE: Internetseite
   [5]https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren
   Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer, dann markieren eine EEE
   importieren und die in unseren Verdingungsunterlagen enthaltene Datei
   hochladen.).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Bieter, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
   Dienstleistungsbereich der Industrie-und Handelskammern
   ([6]www.pq-vol.de) registriert sind, haben die Zertifikatsnummer
   anzugeben. Decken die Angaben in der Präqualifikation nicht alle
   nachfolgend aufgelisteten Punkte ab, so sind entsprechend zusätzliche
   Angaben zu machen.
   Wenn der Bieter keine Präqualifikation hat, oder soweit die
   Präqualifikation die nachstehenden Punkte nicht mit abdeckt, sind
   Unterlagen für die nachfolgend aufgelisteten Punkte vorzulegen:
   1. Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere
   Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in
   Frage stellt.
   Als vorläufigen Nachweis akzeptiert der Niersverband auch die
   Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach §50 VgV.
   (Hinweis zur Bearbeitung der EEE: Internetseite
   [7]https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren
   Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer, dann markieren eine EEE
   importieren und die in unseren Verdingungsunterlagen enthaltene Datei
   hochladen).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Bieter, dem der Auftrag erteilt werden soll, hat die nach
   Tariftreuegesetz NRW erforderliche Erklärung(siehe Vergabeunterlagen)
   nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen dem
   Niersverband vorzulegen (§ 9 Abs. 2 TVgG NRW). Die Frist beginnt an dem
   Tag, der auf den Tag der Absendung dieser Aufforderung zur Vorlage
   folgt (§ 9 Abs. 3 TVgG NRW).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 25/10/2017
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/12/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 25/10/2017
   Ortszeit: 11:00
   Ort:
   Niersverband, Am Niersverband 10, Raum D108, 41747 Viersen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   Düsseldorf
   40474
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
   Teil 4, Anwendung. Auszug:
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
   (§ 160 Abs. 1 GWB).
   Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
   unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf
   Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
   GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
   Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine
   Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
   wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information
   per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist
   auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag
   nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag
   des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§
   134 Abs. 2 S. 3 GWB).
   Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn
   der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
   festgestellt worden ist.
   Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
   im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135
   Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/09/2017
References
   1. mailto:vergabeaw@niersverband.de?subject=TED
   2. http://www.niersverband.de/
   3. https://www.subreport.de/E93366749
   4. http://www.pq-vol.de/
   5. https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
   6. http://www.pq-vol.de/
   7. https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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