(1) Searching for "2017091609025036159" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Ausrüstung für Kläranlage - DE-Viersen
Ausrüstung für Kläranlage
Dokument Nr...: 363836-2017 (ID: 2017091609025036159)
Veröffentlicht: 16.09.2017
*
DE-Viersen: Ausrüstung für Kläranlage
2017/S 178/2017 363836
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Niersverband Viersen
Am Niersverband 10
Viersen
41747
Deutschland
Kontaktstelle(n): Julia Jäkel
Telefon: +49 2162/3704-340
E-Mail: [1]vergabeaw@niersverband.de
NUTS-Code: DEA1E
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.niersverband.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E93366749
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kläranlage Dülken, Optimierung der Nachklärung Maschinentechnik.
Referenznummer der Bekanntmachung: NV-Vergabenummer 100.028
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45252130
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Herstellung, Lieferung und betriebsbereite Montage von Ausrüstungen der
Nachklärung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA
NUTS-Code: DEA1
NUTS-Code: DEA1E
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Herstellung, Lieferung und betriebsbereite Montage von Ausrüstungen der
Nachklärung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/01/2018
Ende: 04/12/2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bieter, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich der Industrie-und Handelskammern
([4]www.pq-vol.de) registriert sind, haben die Zertifikatsnummer
anzugeben. Decken die Angaben in der Präqualifikation nicht alle
nachfolgend aufgelisteten Punkte ab, so sind entsprechend zusätzliche
Angaben zu machen.
Wenn der Bieter keine Präqualifikation hat, oder soweit die
Präqualifikation die nachstehenden Punkte nicht mit abdeckt, sind
Unterlagen für die nachfolgend aufgelisteten Punkte vorzulegen:
1. Referenz: Mind. 3 Referenzen / Nachweise über Leistungen in gleicher
Größenordnung in den letzten 3 Jahren sowie die zur Verfügung stehende
(technische) Ausrüstung und das für die Ausführung vorgesehene
(technische) Personal.
2. Referenz: Eigenerklärung des Bieters, dass er der Verpflichtung zur
ordnungsgemäßen Abführung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt.
3. Referenz: Eigenerklärung des Bieters, dass kein Insolvenzverfahren
oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass
sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
4. Referenz: Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine
schwere Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt.
5. Referenz: Auskunft der Sozialkasse Bau über die Abführung der
Beiträge sowie die Anzahl der gemeldeten Mitarbeiter (alternativ
Eigenerklärung).
6. Referenz: Sonstige Qualifikationsnachweise: DVGW GW301;
Schweißaufsichtsperson Qualifikation DIN EN 1090-2, EXC2, Tabelle 14
und 15, Schweißfachmann; Qualitätssicherungssystem auf Grundlagen der
DIN EN ISO 3834-3 Als vorläufigen Nachweis akzeptiert der Niersverband
auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach §50 VgV.
(Hinweis zur Bearbeitung der EEE: Internetseite
[5]https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren
Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer, dann markieren eine EEE
importieren und die in unseren Verdingungsunterlagen enthaltene Datei
hochladen.).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bieter, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich der Industrie-und Handelskammern
([6]www.pq-vol.de) registriert sind, haben die Zertifikatsnummer
anzugeben. Decken die Angaben in der Präqualifikation nicht alle
nachfolgend aufgelisteten Punkte ab, so sind entsprechend zusätzliche
Angaben zu machen.
Wenn der Bieter keine Präqualifikation hat, oder soweit die
Präqualifikation die nachstehenden Punkte nicht mit abdeckt, sind
Unterlagen für die nachfolgend aufgelisteten Punkte vorzulegen:
1. Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere
Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt.
Als vorläufigen Nachweis akzeptiert der Niersverband auch die
Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach §50 VgV.
(Hinweis zur Bearbeitung der EEE: Internetseite
[7]https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren
Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer, dann markieren eine EEE
importieren und die in unseren Verdingungsunterlagen enthaltene Datei
hochladen).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Bieter, dem der Auftrag erteilt werden soll, hat die nach
Tariftreuegesetz NRW erforderliche Erklärung(siehe Vergabeunterlagen)
nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen dem
Niersverband vorzulegen (§ 9 Abs. 2 TVgG NRW). Die Frist beginnt an dem
Tag, der auf den Tag der Absendung dieser Aufforderung zur Vorlage
folgt (§ 9 Abs. 3 TVgG NRW).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/10/2017
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/12/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/10/2017
Ortszeit: 11:00
Ort:
Niersverband, Am Niersverband 10, Raum D108, 41747 Viersen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
(§ 160 Abs. 1 GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine
Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information
per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist
auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag
des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§
134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn
der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135
Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/09/2017
References
1. mailto:vergabeaw@niersverband.de?subject=TED
2. http://www.niersverband.de/
3. https://www.subreport.de/E93366749
4. http://www.pq-vol.de/
5. https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
6. http://www.pq-vol.de/
7. https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|