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Ausschreibung: SK Prüfung Krananlagen - DE-Meppen und Lorup
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 853085-2017 (ID: 2017082109514795996)
Veröffentlicht: 21.08.2017
*
  SK Prüfung Krananlagen
BAAINBw-B-V 040/04.2016  Aufforderung zur Angebotsabgabe Seite 1 von 8
Bundeswehrdienstleistungszentrum Leer
FM 2.3 Beschaffung
Bearbeitungsnummer
(Bitte unbedingt angeben)
6001 2936 27
Bearbeiter/-in
Herr Janßen
Fax
0491/91955316
Ort
26789 Leer
E-Mail
BwDLZLeerBeschaffung@bundeswehr.org
Datum
17.08.2017
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Beschaffungsvorgang: Jährliche Sichtkontrollprüfung Krananlagen
Bekanntmachung veröffentlicht
 im Supplement des Amtsblatts der Europäischen Union, Teil C V (unter http://ted.europa.eu)
unter: Nummer
 im Internetportal unter www.bund.de mit Datum vom 17.08.2017
 eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen.
Vergabeverfahrensart: Vergabeverfahrensart
Auftragsart:
Lieferleistung Dienstleistung
Rahmenvereinbarung
Nebenangebote sind:
zugelassen nicht zugelassen
Die Mindestanforderungen sind Vergabeunterlage zu entnehmen.
BAAINBw-B-V 040/04.2016  Aufforderung zur Angebotsabgabe Seite 2 von 8
26789 Leer, 17.08.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie für den oben genannten Beschaffungsvorgang ein Angebot zu erstellen und die in diesem
Schreiben sowie dessen Anlagen enthaltenen Vorgaben dabei zu beachten.
1.
Formale Anforderungen an das Angebot
Die Ihnen mit diesem Schreiben übersandten Vergabeunterlagen sind vollständig zu beachten,
insbesondere die beigefügten Formulare zu nutzen (siehe auch Nr. 8).
Eine Nichtverwendung oder Abänderung an dazu nicht ausdrücklich vorgesehenen Stellen
führt zum Ausschluss des Angebots.
Bitte kontrollieren Sie umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen diese auf Vollständigkeit. Auf
ggf. bestehende Unklarheiten oder Widersprüche ist die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der
Angebotsfrist hinzuweisen.
Unterlagen, die Ihnen nicht mit den Vergabeunterlagen übersandt wurden, können Sie im Internet
unter der Adresse www.baainbw.de, Rubrik Vergabe beziehen. Dies betrifft:
 BAAINBw-B Nummern (z. B. Formulare, Auftragsbedingungen, Anlageblätter) sowie die
VOL/B, ZVB/BMVg und Interimsfassung zur ZVB/BMVg in der Marginalnavigation links unter
Formulare
 Technische Lieferbedingungen in der Marginalnavigation links unter Technische
Lieferbedingungen
 Fertigungsunterlagen (Technische Zeichnungen) in der Marginalnavigation links unter
Technische Zeichnungen
Anforderung bitte formlos unter Angabe der dort hinterlegten Daten stellen. Die
Fertigungsunterlagen werden auf CD bzw. DVD zur Verfügung gestellt.
 NATO-Qualitätssicherungs-Druckschriften (AQAP) in der Marginalnavigation links unter
Qualitätsmanagement.
Verteidigungsgeräte-Normen (VG) und Luftfahrt-Normen (LN) sind beim Beuth-Verlag GmbH, Berlin
unter "www.beuth.de" zu beziehen.
Das Angebot ist in allen seinen Teilen in deutscher Sprache einzureichen. Dokumenten in
Fremdsprachen ist eine (auf Aufforderung auch beglaubigte) Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Preisangaben sind an der dazu vorgesehenen Stelle in EUR als Nettopreis zu tätigen.
Das Angebot ist
elektronisch (mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur) unter E-Mail Adresse oder
eVergabePlattform
oder
BAAINBw-B-V 040/04.2016  Aufforderung zur Angebotsabgabe Seite 3 von 8
in Papierform (1 Original, 1 Kopie(n))
zusätzlich elektronisch als schreibgeschütztes word- oder recherchefähiges pdf-Format auf
einem Datenträger
USB-Stick DVD CD-ROM
Hinweise zu den Datenträgern / Stückzahlen
in einem verschlossenen und äußerlich wie folgt gekennzeichneten Umschlag
NICHT ÖFFNEN  Vergabeverfahren
Bearbeitungsnummer: 6001 2936 27
Vergabestelle: Bundewehrdienstleistungszentrum Leer, Angebotssammelstelle,
Angebotsfrist: 14.09.2017 14:00
unter der Anschrift
Osseweg 31, 26789 Leer
einzureichen.
Sind Lose gebildet,
ist für jedes Los ein eigenes Angebot einzureichen.
können mehrere Lose in einem Angebot zusammengefügt werden.
Eine Losweise Vergabe ist nicht vorgesehen.
Das Angebot ist nach folgender Gliederung zusammenzustellen. Die einzelnen Gliederungspunkte
sind bei Angeboten, die einen Umfang von 40 Seiten überschreiten, durch ein Register zu trennen
bzw. in elektronischer Form in der folgenden Ordnerstruktur anzulegen:
Bieter / Firmenname
 Bieterangaben mit Datum, Unterschrift und Firmenstempel
 Vertragsentwurf  ggf. mit Anlagen
o bei verbindlichen Angeboten: mit Datum, Unterschrift und Firmenstempel
o bei unverbindlichen (indikativen) Angeboten: mit Datum und Firmenstempel
 Beiblatt Preis, Leistungsverzeichnis Material und/oder Leistungsverzeichnis Dienstleistungen,
Verzeichnis der Empfängeranschriften
 ggf. ergänzte Leistungsbeschreibung,
 ggf. weitere Angaben
Eignungsnachweise (wenn kein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wurde)
 Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit
 ggf. Erklärung zur Informationssicherheit
 Referenzliste (falls vorhanden)
BAAINBw-B-V 040/04.2016  Aufforderung zur Angebotsabgabe Seite 4 von 8
Bietererklärungen
 ggf. unterzeichnete Bieter-/Bewerbergemeinschafts-Erklärung
 ggf. Konzepte zur Angebotswertung ggf. weitere Angaben
Muster und Proben der Bieter sollen getrennt von dem Angebot eingereicht werden und müssen als
zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnung muss mindestens die Bezeichnung
des Beschaffungsvorgangs und der Bearbeitungsnummer enthalten.
Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen des Angebotes sind dem Angebot entsprechend
zuzustellen. Änderungen an oder Berichtigungen von Eintragungen in den Vergabeunterlagen sind bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Sie sind als solche zweifelsfrei zu kennzeichnen. Angebote mit
nicht zweifelsfreien Berichtigungen bzw. Änderungen werden von der Bewertung ausgeschlossen.
Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der ihrem Eingang entsprechenden Form
zurückgezogen werden.
Diese Angebotsaufforderung begründet weder einen Anspruch auf Erstattung entstehender
Angebotskosten, noch einen Anspruch auf Erteilung eines Auftrages.
2. Vertraulichkeit
Sämtliche Ihnen durch die Bundeswehr zugänglich gemachten Dokumente, einschließlich des darin
enthaltenen Know-hows, dürfen nur zur Erstellung dieses Angebotes und zur Erfüllung des eventuell
folgenden Auftrages benutzt werden. Jede Benutzung für andere Zwecke ist ausdrücklich untersagt.
Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadensersatz.
Die Dokumente und darin enthaltenes Know-how sind i.S. des Schutzvermerkes nach DIN ISO 16016
vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ausdrücklich zur Nutzung freigegeben.
Alle Ihnen für die Angebotserstellung bzw. für die Erfüllung des Auftrages zugänglich gemachten
Dokumente sind nach Abschluss ihrer Verwendung unaufgefordert  soweit sie dem Datenschutz
unterliegen, datenschutzgerecht  zu vernichten.
Verschlusssachen
Folgende Auskünfte/Unterlagen/VS-Unterlagen werden erst nach Übersendung der ausgefüllten und
unterzeichneten Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen BAAINBw B-V 031 durch
Bewerber/Bieter an diese übersandt:
1. ggf. weitere Auskünfte/Unterlagen/VS-Unterlagen
2.
3. Kennzeichnung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Die Verfahrensbeteiligten eines Nachprüfungsverfahrens haben grds. Anspruch auf Akteneinsicht und
können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen ( 165 Abs. 1 GWB). Die
Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen,
insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen,
geboten ist ( 165 Abs. 2 GWB).
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angeboten daher deutlich zu kennzeichnen, um
einen versehentliche Offenlegung durch die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens
zu vermeiden.
BAAINBw-B-V 040/04.2016  Aufforderung zur Angebotsabgabe Seite 5 von 8
4. Geplanter Ablauf des Verfahrens
4.1
Die Angebotsfrist endet am: 14.09.2017 14:00Uhr.
Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, es
sei denn, der Bieter hat die Verspätung nicht zu vertreten.
Die Zuschlags- und Bindefrist endet am: 06.10.2017
4.2
Die Vergabe des Auftrages erfolgt durch:
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, dieses
vertreten durch das Bundeswehrdienstleistungszentrum Leer.
Bieterfragen sind unter Angabe der Bearbeitungsnummer schriftlich oder textlich (auch per Telekopie
 Fax) zu richten an:
Name: Herr Janßen
Telefax: 0491 / 9195 5310
E-Mail: BwDLZLeerBeschaffung@bundeswehr.org
4.3
Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Jegliche Kommunikation erfolgt
ausschließlich in Deutsch.
Die interessierten der angeschriebenen Unternehmen werden aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Dies wird nach Ablauf der Angebotsfrist eröffnet und geprüft.
Der Auftraggeber behält sich in den nach der anwendbaren Vergabe- und Vertragsordnung zulässigen
Fällen das Recht vor, fehlende Angebotsbestandteile nachzufordern und über die Angebotsinhalte zu
verhandeln.
Der nach der Auswertung der (finalen) Angebote ermittelte Bestbieter erhält den Zuschlag.
4.4
 Es sind keine Verhandlungen vorgesehen.
 Es sind Verhandlungen vorgesehen.
Sind Verhandlungen vorgesehen, gelten folgende Hinweise:
Die Vergabestelle behält sich vor, nur mit den - aussichtsreichsten Bietern in Verhandlungen zu
gehen. Grundlage der Entscheidung ist die Auswertung der eingereichten Angebote nach den
genannten Zuschlagskriterien.
BAAINBw-B-V 040/04.2016  Aufforderung zur Angebotsabgabe Seite 6 von 8
Nach der formellen Prüfung werden die nicht ausgeschlossenen Bieter schriftlich oder textlich darüber
in Kenntnis gesetzt, wann sie die Gelegenheit erhalten, ihre Angebote im Rahmen einer
Verhandlungsrunde vorzustellen.
Die Verhandlungsrunde besteht aus der anfänglichen Angebotspräsentation und der eigentlichen
Verhandlung. Die Bieter werden gebeten sicherzustellen, dass im angegebenen Zeitraum
entsprechende personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen.
In der Angebotspräsentation erhält der Bieter die Gelegenheit, das Projektteam, das der Bieter für die
Leistungen im Projekt zur Verfügung stellt und das die Schlüsselfunktionen übernimmt sowie die von
ihm angebotene Leistung der Auswahlkommission des Auftraggebers vorzustellen.
Die Präsentation darf ein Zeitlimit von - Minuten nicht überschreiten.
Im Anschluss an die Präsentation kann der Auftraggeber Rückfragen zu den Angeboten stellen und
mit dem Bieter verhandeln, insbesondere über noch offene oder klärungsbedürftige Punkte. Die Bieter
haben sicherzustellen, dass die sie bei der Angebotspräsentation vertretenden Personen über
entsprechende Verhandlungsvollmachten verfügen.
Der Auftraggeber behält sich das Durchführen mehrerer Verhandlungsrunden vor und wird die Bieter
rechtzeitig darüber informieren.
Die von Bieterseite im Rahmen der Verhandlungen übergegebenen Informationen werden im Rahmen
der materiellen Wertung berücksichtigt.
Sollte sich im Anschluss an die Verhandlungsgespräche die Notwendigkeit ergeben, die Angebote zu
überarbeiten, werden die Bieter aufgefordert, die Nachbesserungen innerhalb einer vom Auftraggeber
bestimmten, angemessenen Frist durchzuführen und die überarbeiteten finalen Angebote (unter
Berücksichtigung der in Ziffer 1 genannten Anforderungen) beim Auftraggeber einzureichen.
4.5
Voraussichtlicher Zeitplan
Lfd.
Nr.:
Aktion: Termin:
1. Versendung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Ab dem 17.08.2017
2. Letzter Termin zur Einreichung von Bieterfragen 07.09.2017
3. Angebotsfrist 14.09.2017 14:00
4. ggf. Verhandlungen
5. Geplanter Zuschlagstermin In der 39.KW 2017
BAAINBw-B-V 040/04.2016  Aufforderung zur Angebotsabgabe Seite 7 von 8
5. Nachforderung
Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur
Nachforderung
 gemäß  22 Abs. 6 VSVgV
 gemäß  16 Abs. 2 VOL/A bzw.  56 Abs. 2 VgV
Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung
gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen immer noch nicht vorgelegt, wird das
Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
6. Bietergemeinschaften/Nachunternehmer
Bietergemeinschaften müssen einen für die Vertretung der Bietergemeinschaft in dem
Vergabeverfahren bevollmächtigten Vertreter bestimmen. Die Erklärung (Formular BAAINBw-B-V
047) muss wenigstes mit folgenden Angaben befüllt werden:
 Liste der Mitglieder der Bietergemeinschaft unter Angabe der Firma, Adresse,
Ansprechpartner und E-Mailadresse;
 Benennung des bevollmächtigten Vertreters unter Angabe des Namens und der Firma;
Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
Änderungen in der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft sowie von Nachunternehmern, die
zum Nachweis der Eignung herangezogen werden, bedürfen sowohl im Vergabeverfahren als auch
nach Vertragsschluss der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
Soweit der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen
Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten /
Nachunternehmern zurückgreifen will, sind die geforderten Bietererklärungen und
Eignungsnachweise ebenfalls von den Dritten / Nachunternehmern vorzulegen.
Von Dritten / Nachunternehmern ist eine unterschriebene formlose Eigenerklärung vorzulegen,
wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für die Bieter in diesem Projekt zu erbringen
(Verpflichtungserklärung).
Konzernverbundene Unternehmen sind Dritte / Nachunternehmer in diesem Sinne.
7. Zuschlagskriterien
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis (in EUR netto).
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot wie folgt:
Zuschlagskriterium Gewichtung
Nettopreis in EUR 100 %
BAAINBw-B-V 040/04.2016  Aufforderung zur Angebotsabgabe Seite 8 von 8
Raum für zusätzliche Angaben, wie bspw. den Bewertungsmaßstab
8. Sonstiges
Die Verdingungsunterlagen können auf schriftliche, formlose Anforderung an die o.g. eMail
Adresse auch per Post verschickt werden, grundsätzlich besteht aber die Möglichkeit die
Unterlagen direkt auf der eVergabeplattform herunterzuladen.
Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
1. Aufgrund der militärischen Sicherheit erhalten Mitarbeiter, welche aus Ländern die auf der
Staatenliste stehen, kommen, keinen Zutritt in die Liegenschaften.
2. Gewünscht ist, dass der Auftrag durch den Bieter selbst ausgeführt wird. Sollten Sie
allerdings planen, den Auftrag nicht selbst durchzuführen, ist dies in Ihrem Angebot unter
Benennung der ausführenden Firma anzugeben. Der Bieter hat sicherzustellen, dass auch
die Subunternehmen die o.g. Forderungen einhalten.
3. Die hier durchzuführenden Arbeiten sollten bis spätestens zum Ende der 44.KW 2017
abgeschlossen sein.
Mit freundlichem Gruß
Janßen
BAAINBw-B-V 043/04.2016 Bieterangaben zum Angebot Seite 1
Absender:
Bieter / Firmenanschrift
Adressat:
Bundeswehrdienstleistungszentrum Leer
Angebotssammelstelle
Osseweg 31
26789 Leer
Angebot / Anschreiben
Bearbeitungsnummer: 6001 2936 27
(bitte immer angeben)
1. Unternehmensangaben
Name / Firma inkl. Rechtsform: ...
Adresse: ...
Handelsregisternummer / Registergericht ...
2. Angaben zum Angebot
Verantwortlicher Ansprechpartner: ...
Vorwahl/Telefonnummer: ...
Faxnummer: ...
E-Mail-Adresse: ...
Schutzrechtshinweis nach  13 Abs. 5 VOL/A,  53 Abs. 8 VgV,  29 Abs. 6 VSVgV:
Mir/Uns ist/ sind keine den Gegenstand des Angebotes berührende gewerblichen
Schutzrechte bekannt.
Für den Gegenstand des Angebotes bestehen gewerbliche Schutzrechte bzw. sind beantragt
unter folgendem/folgenden patentamtlichen Aktenzeichen:
....
Hinweis an den Bieter: Es ist kein gesondertes Anschreiben zu verwenden. Sämtliche Angaben,
die im Rahmen der Angebotserstellung zu machen sind, sind an der dafür vorgesehenen
Stelle in den mit übersandten bzw. zugänglich gemachten Vergabeunterlagen einschließlich
diesem Dokument vorzunehmen.
BAAINBw-B-V 043/04.2016 Bieterangaben zum Angebot Seite 2
Ich/Wir erwäge/n, Angaben aus meinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen
Schutzrechts zu verwerten.
Dies betrifft folgende Angaben:
....
Bankverbindung (bitte nur ein Konto angeben):
IBAN: ...
SWIFT/BIC: ...
Bank/Geldinstitut: ...
Unter Bezugnahme auf die oben genannte Bearbeitungsnummer unterbreite/n ich/wir Ihnen
dieses Angebot, an das ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden halte/
n.
Ich/Wir bewerbe/n mich/uns auf folgende Lose: ...
Mein/Unser Angebot umfasst alle nachstehenden Vertragsunterlagen in der angegebenen
Reihenfolge. Dies meint u.a. die uns von der Vergabestelle übermittelten Anlagen sowie die
von uns gemäß der nachfolgenden Aufstellung als Anlage zu diesem Angebot beizufügenden
Unterlagen:
2.1
Vertragsunterlagen
Von der
Vergabestelle
gestellt
Vom Bieter
mit
dem Angebot
zu
überreichen
Vertragsentwurf
Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis
 Bescheinigung Ortsbesichtigung
 Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässikeit
 Interimsfassung
 Erklärung zum Preisangebot
 Staatenliste
 Übersicht Vergleichbare Referenzen (falls vorhanden)
Nur für Formularverträge:
Das Formular BAAINBw-B-V 045 Anlageblatt Mehrwertsteuer habe ich beigefügt.
2.2.
Nur bei notwendiger Erstellung gesonderter Unterlagen für die Angebotswertung:
Als wertungsrelevant habe/n ich/wir meinem/unserem Angebot ferner folgende Unterlagen,
die nicht Vertragsbestandteil werden, beigefügt ...
BAAINBw-B-V 043/04.2016 Bieterangaben zum Angebot Seite 3
2.3
Nur in Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb:
Mein/Unser Angebot umfasst alle nachstehenden Erklärungen und Unterlagen zum Nachweise
meiner/unserer Eignung ...
3. Nachunternehmereinsatz
Zur Leistungserbringung erklären wir:
3.1 Ich/Wir führe/n die Leistungen selbst aus.
3.2 Ich/Wir beabsichtige/n, folgende Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben:
3.3 Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, auf Nachfrage des Auftraggebers  auch im Laufe des
Vergabeverfahrens vor Zuschlagserteilung  die Namen der Nachunternehmer für die
vorgenannten Teilleistungen zu benennen.
4. Nebenangebote / mehrere Hauptangebote / Änderungsvorschläge
Nur in Verfahren, in denen Nebenangebote bzw. mehrere Hauptangebote ausdrücklich zugelassen
sind (siehe Formular BAAINBw-B-V 040):
Ich/Wir unterbreite/n dem Auftraggeber folgende Nebenangebote:
Ich/Wir unterbreite/n dem Auftraggeber folgende Hauptangebote:
Nur in Verfahren, in denen ein Dialog bzw. Verhandlungen zugelassen sind (Freihändige
Vergabe, Verhandlungsverfahren, Wettbewerblicher Dialog):
Ich/Wir unterbreite/n dem Auftraggeber folgende Änderungsvorschläge:
5. Sonstige Angaben und Erklärungen
Nur, wenn ein Muster gefordert war und übersandt wurde:
Ich/Wir bitte/n um Rücksendung des vorgelegten Musters auf meine/unsere Kosten an
folgende Adresse:
Adresse des Empfängers des zurückzusendenden Musters
Auf die Rücksendung des vorgelegten Musters wird verzichtet.
BAAINBw-B-V 043/04.2016 Bieterangaben zum Angebot Seite 4
Ich/Wir bin/sind mir/uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärungen im Angebotsschreiben
meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben
kann.
Ich/Wir erkläre/n mich/uns damit einverstanden, dass die von mir/uns mitgeteilten personenbezogenen
Daten für die Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens verarbeitet
und gespeichert werden.
Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Bestandteile des Angebotes (ausgenommen:
- den Vertrag
-
Dies/e ist/sind durch uns gesondert unterschrieben).
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als
nicht abgegeben.
lfd. Nr. Techn. Platz Bezeichnung Hersteller Baujahr Bruttogewicht HerstSerialNr Preis	netto Preis  brutto
1 IBW00W0924/GE0072/T/46521-01 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg G.2 Demag 1963 10.000,000 12054
2 IBW00W0924/GE0076/T/46521-01 Zweiträgerlaufkran bis 10.000 kg Geb.11 Pfeifer 1983 5.000,000 1279
3 IBW00W0924/GE0077/T/46521-01 Zweiträgerlaufkran bis 10.000kg Geb.12 Pfeifer 1979 10.000,000 1280
4 IBW00W0924/GE0079/T/46511-01 Einträgerlaufkran b.s 1.500kg Geb.151 Stahl / LMT 2007 1.000,000 3054
5 IBW00W0924/GE0100/T/46511-01 Einträgerlaufkran b. 1500kg Geb.37h Hadef 2005 1.000,000 856/10
6 IBW00W0924/GE0100/T/46511-02 Einträgerlaufkran b. 1500kg Geb.37h Demag / B&S 1983 1.000,000 919
7 IBW00W0924/GE0124/T/46521-01 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg Geb.72 B&S 1989 4.000,000 1035
8 IBW00W0924/GE0145/T/46512-01 Einträgerlaufkran b. 5.000kg Geb.115 Demag / B&S 1988 3.000,000 096905
9 IBW00W0924/GE0147/T/46521-01 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg G.118 Stahl / LMT 2005 5.000,000 10215
10 IBW00W0924/GE0149/T/46521-01 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg G.140 B&S 1979 5.000,000 831
11 IBW00W0924/GE0175/T/46512-01 Einträgerlaufkran b. 5.000kg Geb.267 B&S 1986 5.000,000 986
12 IBW00W0924/GE0175/T/46512-02 Einträgerlaufkran b. 5.000kg Geb.267 B&S/Demag 1989 2.500,000 1027
13 IBW00W0924/GE0175/T/46512-03 Einträgerlaufkran b. 5.000kg Geb.267 B&S 1986 5.000,000 985
14 IBW00W0924/GE0175/T/46512-04 Einträgerlaufkran b. 5.000kg Geb.267 B&S 1989 2.500,000 1028
15 IBW00W0924/GE0176/T/46512-01 Einträgerlaufkran b. 5.000kg Geb.268 B&S 1986 5.000,000 993
16 IBW00W0924/GE0177/T/46512-01 Einträgerlaufkran b. 5.000kg Geb.269 B&S 1986 5.000,000 976
17 IBW00W0924/GE0178/T/46512-01 Einträgerlaufkran b. 5.000kg Geb.270 B&S 1986 5.000,000 983
18 IBW00W0924/GE0180/T/46521-01 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg Geb.272 Demag 1988 3.000,000 88201470
19 IBW00W0924/GE0181/T/46512-01 Einträgerlaufkran b. 5.000kg Geb.274 Demag 1988 5.000,000 2432250
20 IBW00W0924/GE0182/T/46521-01 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg Geb.275 Demag 1988 5.000,000 88201480
21 IBW00W0924/GE0184/T/46512-01 Einträgerlaufkran b. 5.000kg Geb.277 B&S 1993 5.000,000 1052
22 IBW00W0924/GE0184/T/46521-01 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg Geb.277 B&S 1993 3.200,000 1053
23 IBW00W0924/GE0186/T/46521-01 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg Geb.279 Demag 1988 5.000,000 88201490
24 IBW00W0924/GE0187/T/46512-01 Einträgerlaufkran b. 5.000kg Geb.280 B&S 1987 5.000,000 993
Krananlagen Stand 08/2017
25 IBW00W0924/GE0187/T/46521-01 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg Geb.280 Demag 1986 5.000,000 86283410
26 IBW00W0924/GE0188/T/46521-01 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg Geb.281 E&W 1988 5.000,000 981793
27 IBW00W0924/GE0200/T/46512-01 Einträgerlaufkran b. 5.000kg Geb.313 Gedi 1988 2.000,000 126443
28 IBW00W0924/GE0210/T/46522-01 Zweiträgerlaufkran bis 20.000kg Geb.323 Hagmann 1966 12.000,000 8416
29 IBW00W0924/GE0212/T/46512-01 Einträgelaufkran b. 5.000g Geb.400b Yale 1993 2.000,000 1645/31701
30 IBW00W0924/GE0222/T/46522-01 Zweiträgerlaufk. b. 20.000kg Geb.419 Hagmann 1964 12.000,000 82611
31 IBW00W0924/GE0222/T/46522-02 Zweiträgerlaufk. b. 20.000kg Geb.419 Konecranes 2013 12.500,000 G03479
32 IBW00W0924/GE0232/T/46521-01 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg G.501 Sprenger 1969 5.000,000 10585
33 IBW00W0924/GE0232/T/46521-02 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg G.501A Sprenger 1969 2.000,000 10586
34 IBW00W0924/GE0232/T/46521-03 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg G.501D Sprenger 1969 2.000,000 10587
35 IBW00W0924/GE0232/T/46521-04 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg G.501F Sprenger 1969 2.000,000 10588
36 IBW00W0924/GE0232/T/46521-05 Einträgerlaufkran b. 5.000kg G.501 Sprenger 1.000,000 10589
37 IBW00W0924/GE0237/T/46521-01 Zweiträgerlaufkran bis 10000 kg Geb.505 Demag 1968 3.000,000 24369
38 IBW00W0924/GE0238/T/46521-01 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg Geb.506 Demag 1968 5.000,000 24367
39 IBW00W0924/GE0239/T/46521-01 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg Geb.507 Demag 1968 5.000,000 24368
40 IBW00W0924/GE0240/T/46521-01 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg G.508 Demag 1985 10.000,000 952
41 IBW00W0924/GE0241/T/46522-01 Zweiträgerlaufkran b. 20.000kg Geb.509 Demag 1968 20.000,000 24399
42 IBW00W0924/GE0242/T/46522-01 Zweiträgerlaufkran b. 20.000kg Geb.510 Demag 1968 20.000,000 24400
43 IBW00W0924/GE0242/T/46522-02 Zweiträgerlaufkran b. 20.000kg Geb.510 Demag 1968 20.000,000 24414
44 IBW00W0924/GE0242/T/46533-01 Säulenschwenkkran Geb.510 B&S 1986 3.200,000 1100
45 IBW00W0924/GE0243/T/46521-01 Zweiträgerlaufkr. b. 10.000kg Geb.511 Demag 1987 250,000 998
46 IBW00W0924/GE0254/T/46522-01 Zweiträgerlaufkran b. 20.000kg G.540 Stahl / E&W 2008 20.000,000 20.084.436
47 IBW00W0924/GE0288/T/46521-01 Zweiträgerlaufk. bis 10000 kg Geb.618/1 Sprenger 1966 3.000,000 10185
48 IBW00W0924/GE0289/T/46521-01 Zweiträgerlaufk. bis 10000 kg Geb.618/2 Sprenger 1966 3.000,000 10184
49 IBW00W0924/GE0290/T/46521-01 Zweiträgerlaufk. bis 10000 kg Geb.618/3 Sprenger 1966 3.000,000 10183
50 IBW00W0924/GE0291/T/46521-01 Zweiträgerlaufk. bis 10000 kg Geb.618/4 Sprenger 1966 3.000,000 10182
51 IBW00W0924/GE0345/T/46521-01 Zweiträgerlaufkran bis 10.000kg G.625 Sprenger 1960 5.000,000 10162
52 IBW00W0924/GE0346/T/46512-01 Einträgerlaufkran b. 5.000kg G.626 Demag 1983 2.000,000 58540
53 IBW00W0924/GE0346/T/46591-01 Wanddrehkkran Geb.626 Demag / B&S 1990 250,000 1039
54 IBW00W0924/GE0348/T/46511-01 Einträgerlaufkran b. 1.500kg Geb.627 Hadef / B&S 1984 500,000 7122
55 IBW00W0924/GE0348/T/46511-02 Einträgerlaufkran b. 1.500kg Geb.627 Demag 1984 630,000 978
56 IBW00W0924/GE0350/T/46512-01 Einträgerlaufkran b. 5.000kg Geb.628 Stahl / B&S 1984 2.000,000 939
57 IBW00W0924/GE0350/T/46512-02 Einträgerlaufkran b. 5.000kg Geb.628 Demag/B&S 1984 2.000,000 940
58 IBW00W0924/GE0350/T/46591-01 Wandschwenkkran Geb.628 Demag / B&S 1990 250,000 5117981
59 IBW00W0924/GE0352/T/46521-01 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg Geb.628d Demag / B&S 1994 8.000,000 1070
60 IBW00W0924/GE0355/T/46512-01 Einträgerlaufkran 5.000kg G.631 Rosengarde 1986 5.000,000 258
61 IBW00W0924/GE0355/T/46521-01 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg G.631 Demag 1986 5.000,000 86274640
62 IBW00W0924/GE0355/T/46521-02 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg G.631 Demag 1985 5.000,000 86274660
63 IBW00W0924/GE0356/T/46521-01 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg G.632 Demag 1984 3.200,000 84261380
64 IBW00W0924/GE0356/T/46521-02 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg G.632 Demag 1984 3.200,000 84261390
65 IBW00W0924/GE0356/T/46521-03 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg G.632 Demag 1984 3.200,000 84261400
66 IBW00W0924/GE0356/T/46521-04 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg G.632 Demag 1990 8.000,000 90228530
67 IBW00W0924/GE0358/T/46521-01 Zweiträgerlaufkan b. 10.000kg Geb.633 Demag / B&S 1984 2.000,000 938
68 IBW00W0924/GE0358/T/46521-02 Zweiträgerlaufkan b. 10.000kg Geb.633 Stahl / LMT 2005 5.000,000 31883/5141
69 IBW00W0924/GE0358/T/46591-01 Wanddrehkran Geb.633 Demag / B&S 1990 250,000 1041
70 IBW00W0924/GE0361/T/46521-01 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg Geb.637 Stahl / LMT 2004 5.000,000 30790/3607
71 IBW00W0924/GE0363/T/46512-01 Einträgerlaufkran bis 5000 kg Geb.650 Demag / B&S 1986 2.000,000 991
72 IBW00W0924/GE0364/T/46511-01 Einträgerlaufkran bis 1500 kg Geb.651 Wilhelmi 1973 500,000 9233/1
73 IBW00W0924/GE0364/T/46511-02 Einträgerlaufkran bis 1500 kg Geb.651 Wilhelmi 1973 500,000 9233/2
74 IBW00W0924/GE0364/T/46511-03 Einträgerlaufkran bis 1500 kg Geb.651 Wilhelmi 1973 500,000 9233/3
75 IBW00W0924/GE0408/T/46521-01 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg Geb.266 Demag 1986 5.000,000 86283420
76 IBW00W0924/GE0470/T/46511-01 Einträgerlaufkran b. 1.500kg G.713A Hadef 1993 700,000 1058
77 IBW00W0924/GE0490/T/46512-01 Einträgerlaufkran bis 5000 kg Geb.539 Demag 1971 3.200,000 679446
78 IBW00W0924/GE0489/T/46512-01 Einträgerlaufkran b. 5.000kg Geb.538 3.200,000
79 IBW00W0924/GE0522/T/46593-01 Portalkran mobil Geb.11(GBD) Wimag 1988 2.000,000 3070/2029
80 IBW00W0924/GE0524/T/46511-01 Einträgerlaufkran b. 1.500kg G.12 Mob Demag 1965 1.000,000 992464
81 IBW00W0924/GE0527/T/46511-01 Einträgerlaufkran b.1500kg Geb.13 (GBD) Demag 1965 1.000,000 992463
82 IBW00W0924/GE0549/T/46511-01 Einträgerlaufkran b. 1500kg Geb.14 (GBD) Demag 1965 1.000,000 992462
83 IBW00W0924/GE0551/T/46521-01 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg G.143 B&S 1979 5.000,000 832
84 IBW00W0924/GE0552/T/46523-01 Zweiträgerlaufkran b. 25.000kg G.173 Hagmann 1972 25.000,000 9027
85 IBW00W0924/GE0555/T/46512-01 Einträgerlaufkran b. 5.00kg Geb.262 B&S 1986 5.000,000 981
86 IBW00W0924/GE0559/T/46511-01 Einträgerlaufkran (1) bis 1500 kg G.154 Hadef 2006 500,000 8376210/1
87 IBW00W0924/GE0559/T/46511-02 Einträgerlaufkran (2) bis 1500 kg G.154 Hadef 2006 500,000 8376210/2
88 IBW00W0924/GE0654/T/46512-01 Einträgerlaufkran b. 5.000kg Geb.230 Konecranes GmbH 2013 3.200,000 G 03083-1
89 IBW00W0924/GE0654/T/46512-02 Einträgerlaufkran b. 5.000kg Geb.230 Konecranes GmbH 2013 2.000,000 G 03038-2
90 IBW00W0924/IB0015/T/46592-01 Seilwinde Geb.318a Adler E-Winden 2007 2.000,000 WE 772084/1
91 IBW00W0924/IB0410/T/46532-01 Säulenschwenkkran Geb.273 B&S 1986 2.000,000 994
92 IBW00W0924/IB0410/T/46532-02 Säulenschwenkkran Geb.273 B&S 1984 2.000,000 1030
93 IBW00W0924/IB0410/T/46592-01 Seilwinde Geb.273 B&S 1984 2.000,000 1029
94 IBW00W0924/IB0670/T/46512-01 Einträgerlaufkran b. 5.000kg Geb.923 E&W 2000 3.000,000 2171
95 IBW00W0927/GE0006/T/46511-01 Einträgerlaufkran bis 1.500Kg G.32 Demag 1988 2.000,000 88203380
96 IBW00W0927/GE0006/T/46511-02 Einträgerlaufkran bis 1.500Kg G.32 Gedi 1987 500,000 126985-1
97 IBW00W0927/GE0006/T/46511-03 Einträgerlaufkran bis 1.500Kg G.32 Gedi 1987 500,000 126985-2
98 IBW00W0927/GE0006/T/46511-04 Einträgerlaufkran bis 1.500Kg G.32 Gedi 1987 500,000 126985-3
99 IBW00W0927/GE0006/T/46511-05 Einträgerlaufkran bis 1.500Kg G.32 Gedi 1987 500,000 123375/1
100 IBW00W0927/GE0006/T/46511-06 Einträgerlaufkran bis 1.500Kg G.32 Gedi 1987 500,000 123375/2
101 IBW00W0927/GE0006/T/46511-07 Einträgerlaufkran bis 1.500Kg G.32 Gedi 1987 500,000 123375/3
102 IBW00W0927/GE0006/T/46511-08 Einträgerlaufkran bis 1.500Kg G.32 Pfuff 1980 500,000 120243
103 IBW00W0927/GE0006/T/46512-01 Einträgerlaufkran bis 5000 kg Geb.32 0,000
104 IBW00W0927/GE0008/T/46521-01 Zweiträgerlaufkran b. 10.000kg Geb.34 Roland 1975 5.000,000 2680
105 IBW00W0924/GE0660/T/46512-01 Einträgerlaufkran b. 5.000kg Geb.311 d AhA 2015 500,000 1506101039
Skonto
Summe gesamt
Datum
Unterschrift
Firmenstempel
Leistungsbeschreibung zur jährlichen Sachkundeprüfung Krananlagen
Rechtliche Grundlagen: BGI 610,BGG 905,BGV D8,BGV D6 Typ gem.
Regelwerk: Krananlagen
Sichtprüfung und Gewichtsprüfung an allen hier ausgeschriebenen
Krananlagen
Im Prüfbericht ist der Technische Platz der Krananlage unbedingt
mit aufzuführen, damit die Krananlagen nach der durchgeführten
Prüfung entsprechend in SAP zugeordnet werden können.
Eine Liste der Krananlagen mit den Technischen Plätzen ist
beigefügt.
Die Prüfung soll im Oktober 2017 durchgeführt und abgeschlossen
werden. Eine Begleitperson seitens des Auftraggebers wird
beigestellt.
Die Krananlagen befinden sich auf der WTD 91 in Meppen sowie zwei
Anlagen in Lorup.
Wehrtechnische Dienststelle 91
Schießplatz 25
49716 Meppen
MunLager Lorup
Harrenstätter Straße
26901 Lorup
BAAINBw-B-V 030/12.2015 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit 1. Abschnitt VOL/A
Bearbeitungsnummer (bitte immer angeben):
6001 2936 27
Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit
gemäß  6 Abs. 5 VOL/A (nationales Vergabeverfahren)
Ich erkläre/Wir erklären,
1. dass über das Vermögen meines/unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren
oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt
ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
2. dass mein/unser Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet,
3. dass von mir/uns keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die
Zuverlässigkeit von mir/uns als Bewerber in Frage stellen.
4. dass ich meine/wir unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
haben,
5. dass ich/wir im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in
Bezug auf meine/unsere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
abgegeben habe/n.
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der
vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren
Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Ort / Datum Unterschrift
Name in Druckbuchstaben,
Firmenstempel
Schutzbereich 1
BAAINBw-B-V 050/12.2015 Erklärung zum Preisangebot - Anlage Seite 1
Bundeswehrdienstleistungszentrum Leer
FM 2.3
Osseweg 31
26789 Leer
26789 Leer, 17.08.2017
Ort, Datum
0491/9195 5316 - 0491/9195 5310
Dienststelle Telefon/Telefax
Bearbeitungsnummer
(bei Schriftwechsel unbedingt angeben)
6001 2936 27
Herr Janßen
Bearbeiter/-in
. .
Firma (lt. Außenanschrift)
. .
Erklärung zum Preisangebot
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie, mir zu erklären, ob die Preise Ihres Angebotes Marktpreise gemäß  4 VO PR Nr. 30/53 sind.
Sofern keine Marktpreise gemäß  4 VO PR Nr. 30/53 vorliegen, sind die Preise unter Beachtung des Anlageblattes
K (BAAINBw-B 120)*) und der VO PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom
21.11.1953 sowie der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (Anlage zur VO PR Nr. 30/53)
zu kalkulieren.
In diesem Fall bitte ich, Ihrem Angebot eine Selbstkostenpreisberechnung (Vorkalkulation) entsprechend dem
Formular "Aufforderung zur Einreichung einer Vorkalkulation" (BAAINBw-B-N 027)*) in der Anzahl der
Angebotsausfertigung(en) beizufügen und eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts abzugeben, die von
einem satzungsgemäß befugten Vertreter des Unternehmens oder von diesem hierzu Bevollmächtigten zu
unterzeichnen ist (vgl. hierzu Nr. 3 LSP):
"Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Preisangebot den preisrechtlichen Vorschriften entspricht und von
mir/uns nach den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) ermittelt worden
ist. Der/die Unterzeichner versichert/versichern damit gleichzeitig, dass die Erklärung nach sorgfältiger
Prüfung abgegeben wird und erklärt/erklären sich bereit, die preisrechtliche Angemessenheit
seines/ihres beiliegenden Preisangebotes im Rahmen einer Preisprüfung nach Maßgabe der ihm/ihnen
mitgeteilten einzelvertraglichen Preisprüfrechte des BAAINBw nachzuweisen."
Zu den Preisprüfbefugnissen des BAAINBw siehe die Hinweise laut Anlage.
Falls Sie erstmals ein Angebot zu Selbstkostenpreisen abgeben, bitte ich vorstehende Erklärung wie folgt zu
ergänzen:
"Außerdem erkläre(n) ich/wir, dass mein/unser Rechnungswesen den Forderungen der Nr. 2 LSP
entspricht. Es ermöglicht jederzeit die Feststellung der Kosten und Leistungen, die Abstimmung der
Kosten- und Leistungsrechnung mit der Aufwands- und Ertragsrechnung, sowie die Ermittlung von
Preisen aufgrund von Selbstkosten."
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Anlage: Hinweise zur Erklärung zum Preisangebot
*) ausschließlich aus dem Internet unter der Adresse "www.baainbw.de", Rubrik "Vergabe", zu beziehen.
BAAINBw-B-V 050/12.2015 Erklärung zum Preisangebot - Anlage Seite 2
Hinweise zur Erklärung zum Preisangebot *)
1. Prüfung von Selbstkostenfestpreisen
Das BAAINBw kann auf einzelvertraglicher Grundlage Preisprüfungen von Selbstkostenfestpreisen durchführen
und sich davon überzeugen, dass der geforderte Preis auf den angemessenen Kosten des Auftragnehmers
beruht und damit den Vorschriften der VO PR Nr. 30/53 entspricht. Zum Zweck der vorkalkulatorischen
Preisermittlung kann das BAAINBw in die sachdienlichen Unterlagen der Kalkulation sowie der
Fertigungsplanung einsehen, einschlägige Betriebsabläufe beobachten und um zweckdienliche Auskünfte
bitten. Dabei wird sich das BAAINBw an die Ergebnisse von Preisprüfungen (Gemeinkosten- und
Einzelauftragsprüfungen), die bei dem Auftragnehmer von der Preisdienststelle bereits durchgeführt worden
sind, halten.
2. Prüfung der Gemeinkosten
(1) Die nachkalkulatorische Prüfung der Gemeinkosten im Rahmen der Selbstkostenfestpreisprüfung gem.
Ziffer 1 für zurückliegende Zeiträume ist Aufgabe der Preisdienststellen. Ausnahmsweise kann das BAAINBw
im Falle der erforderlichen Kenntnis der Gemeinkosten für zurückliegende Zeiträume auch diese Kosten und
die daraus abgeleiteten Zuschlagssätze auf einzelvertraglicher Grundlage ermitteln, wenn die folgenden
Voraussetzungen vorliegen:
- Die Vereinbarung eines Selbstkostenfestpreises ist wegen der fehlenden nachkalkulatorischen Prüfung der
Gemeinkosten unmöglich
und
- die zuständige Preisdienststelle ist durch das BAAINBw von der beabsichtigten nachkalkulatorischen
Prüfung der Gemeinkosten in Kenntnis gesetzt und erklärt sich schriftlich außerstande, innerhalb von acht
Wochen nach Vorliegen der Prüfungsvoraussetzungen eine Gemeinkostenprüfung durchzuführen.
(2) Das BAAINBw beschränkt sich ausschließlich auf die Feststellungen, die im vorliegenden Einzelfall für die
Beurteilung des Selbstkostenpreises unumgänglich notwendig sind.
3. Mittelbare Leistungen
Soweit mittelbare Leistungen gem.  2 Abs. 4 Ziff. 1 VO PR Nr. 30/53 den Preisvorschriften für öffentliche
Aufträge unterliegen und auch die mittelbare Leistung zu einem Selbstkostenpreis vergeben wird, gelten die
Regelungen zu Ziffern 1 und 2 auch für die zwischen dem unmittelbaren und dem mittelbaren Auftragnehmer
zu vereinbarenden Selbstkostenpreise.
*) Preisprüfbefugnisse des BAAINBw gem. Ressortvereinbarung BMVg/BMWi vom 01. Februar 2010
BAAINBwB 041 KB/08.2015 (Kleinauftrag  Auftragsbedingungen und Auftragsbestandteile)
1. Ausf. für Auftragnehmer - 2. Ausf. für Auftraggeber (Beschaffer) - 3. Ausf. bei BAAINBw/WTD für E1.2 - bei BAIUDBw für
Statistik 4. Ausf. zur Abrechnung - beim BAAINBw zur Abrechnung (mit Zahlungsplan) - bei BAIUDBw/BwDLZ/WTD für
Auftraggeber/Anforderer 5. Ausf. für Auftragnehmer (Annahme und Versand)
Auftragsnummer:
1. Vergütung
Es handelt sich bei den vorgenannten lfd Nr. um Marktpreise nach  4 VO PR Nr. 30/53.
lfd Nr. um Selbstkostenfestpreise nach	6 (2) VO PR Nr. 30/53.
Den Selbstkostenfestpreisen liegen zugrunde:
a) Für die kalk. Verzinsung % p. a. des betriebsnotwendigen Kapitals.
b) Für den kalk. Gewinn % auf die Nettoselbstkosten.
2. Liefertermin:
Der Auftragnehmer ist mit Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Teillieferungen zu erbringen. Ein Rechtsanspruch
des Auftragnehmers auf Zustimmung besteht nicht.
3. Lieferklausel: Frei Empfänger
Die Zustellung von Vertragsgegenständen mit Lastkraftwagen an Bundeswehrdienststellen ist nur an Werktagen - Montag
bis Donnerstag von 8 bis 14 Uhr, Freitag von 8 bis 11 Uhr - durchzuführen, und der Frachtführer ist darauf hinzuweisen,
dass Personal aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken zu militärischen Anlagen keinen Zutritt hat.
4. Versandort:
5. Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Der Auftragnehmer wird die Leistungsgegenstände, die Gefahrstoffe sind oder enthalten, nach der Gefahrstoffverordnung
und den dazu gehörenden technischen Regeln kennzeichnen sowie ein Sicherheitsdatenblatt bzw.
Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache gemäß der REACH-Verordnung (Art. 31, 32, 33) mitliefern.
6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt .
7. Skonto: % bei Zahlung innerhalb von Tagen, gerechnet vom Tage nach Eingang der Rechnung
mit zahlungsbegründenden Unterlagen beim Auftraggeber bzw. benannten Empfänger der Rechnung.
8. Zahlungen werden innerhalb 30 Tagen nach Vorlage folgender Unterlagen auf das Konto des Auftragnehmers
Nr. / IBAN bei der
in BLZ / BIC geleistet:
a) spezifizierte Rechnung (die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist anzugeben) in
zweifacher Ausfertigung (Doppel kennzeichnen);
b) 1. Ausfertigung des Lieferscheinsatzes, versehen mit der Güteprüfbescheinigung des Güteprüfdienstes des
Auftraggebers oder mit dem Vermerk gemäß Ziffer 11 bei Verzicht auf Güteprüfung sowie mit dem
Empfangs-/Vereinnahmungsvermerk des Empfängers über die in Rechnung gestellten Vertragsgegenstände.
c) die vor Beginn der Auftragserfüllung ohne Einschränkung unterzeichnete und an den Auftraggeber/Besteller
zurückgesandte Auftrags-/Eingangsbestätigung (BAAINBw-B-N 044 oder BAAINBw-B-N 044a)
Zahlungsbegründende Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Ausnahmsweise kann der Auftragnehmer
mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und im Umfang dieser Zustimmung im Einzelfall Rechnungen,
Lieferscheine und sonstige zahlungsbegründende Unterlagen auch per Telefax übermitteln. Auf Anforderung sind die
Originale nachzureichen. Hat der Auftraggeber einer Übermittlung zahlungsbegründender Unterlagen per Telefax
zugestimmt, ist der Auftraggeber berechtigt, mindestens 0,1 % des Rechnungsbetrages (ggf. über bereits vereinbarte
Skontobeträge hinaus) einzubehalten.
Zahlungen des Auftraggebers können mit schuldbefreiender Wirkung auch auf jedes in der Rechnung angegebene Konto
des Auftragnehmers geleistet werden. Wenn und soweit auf diesen Auftrag Werkvertragsrecht anwendbar ist, ist  632a
BGB ausgeschlossen (Abschlagszahlungen).
9. Entsorgungsweg / Kennzeichnung der Verpackungen
Verpackungen/Verpackungsteile für die keine Beteiligung an einem System im Sinne der Verpackungsverordnung
besteht sind mit der "stofflichen Kennzeichnung" nach TL 8100-0072 zu versehen.
Für die Verpackung/Verpackungsteile besteht eine Beteiligung an einem System im Sinne der
Verpackungsverordnung.
Für folgende Verpackung/Verpackungsteile besteht keine Beteiligung an einem System im Sinne der
Verpackungsverordnung und werden daher ohne gesonderte Vergütung zurückgenommen:
Die Regelungen zu Entsorgungsweg und -kennzeichnung sind in einer gesonderten Anlage festgelegt.
BAAINBwB 041 KB/08.2015 (Kleinauftrag - Auftragsbedingungen und Auftragsbestandteile)
10. Qualitätssicherung
Der Auftragnehmer hat die Leistungen auf vertragsgemäße Beschaffenheit zu prüfen und das Ergebnis zu dokumentieren
sowie weitergehende Qualitätssicherungsforderungen aus sonstigen Vertragsbestandteilen zu beachten.
11. Güteprüfung
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Leistungen einer Güteprüfung zu unterziehen. Die für die Güteprüfung
zuständige Stelle des Auftraggebers wird sich rechtzeitig mit dem Auftragnehmer in Verbindung setzen. Die Kosten
zusätzlicher Güteprüfungen sind vom Auftragnehmer zu tragen, soweit sie durch ihn zu vertreten sind.
Auf die Durchführung einer Güteprüfung wird verzichtet. Der Auftragnehmer hat auf allen Ausfertigungen des
Lieferscheines folgenden Vermerk, versehen mit Datum und Unterschrift des Qualitätssicherungs-Beauftragten,
anzubringen: "Auf amtliche Güteprüfung wurde gemäß Auftrag verzichtet. Wir bestätigen, dass die erforderlichen
Prüfungen durchgeführt wurden und die Leistungen mit den vertraglichen Forderungen übereinstimmen."
12. Anzeigepflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Grundlage der jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen Gefahrstoffe im Sinne
des Chemikaliengesetzes/der REACH-Verordnung in den von ihm gelieferten Produkten (Stoffe, Gemische, Erzeugnisse)
gem. den gesetzlichen Anzeigepflichten anzuzeigen sowie seine sich aus den Gesetzen ergebenden Pflichten als
Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender (gem. REACH-VO) eines Stoffes, Gemisches oder Erzeugnisses
zu erfüllen.
13. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Falle des Verzuges für jedes Mahnschreiben 2,50 Euro an Kosten zu berechnen.
14. Der Auftraggeber ist nur auf Anfrage verpflichtet, den Auftragnehmer über die Gründe zu unterrichten, wenn die
Rechnungsendsumme einer vom Auftragnehmer vorgelegten Rechnung nach Prüfung und Feststellung durch den
Auftraggeber um weniger als 5,00 Euro geändert wurde.
15. Die nachfolgenden Anlagen sind Auftragsbestandteil:
Artikel-
Liste TL 1 Zeichnungs-
Satz
Lieferschein- und
Rechnungs-Formular 2
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
Ergänzend gelten die Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Leistungen (VOL/B)" - Fassung 2003 - vom 05.08.2003 und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums
der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (ZVB/BMVg) in der Fassung der 1. Änderung vom 10.05.2001
mit Ausnahme der Nrn 11.4 und 11.5; an deren Stelle gilt die Interimsfassung der Nrn. 11.4 und 11.5 ZVB/BMVg vom
28.01.2005 und die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen VO PR Nr. 30/53 vom 21.11.1953 sowie die
Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (Anlage zu VO PR Nr. 30/53).
Die VOL/B ist im Bundesanzeiger (BAnz) Nr. 178a vom 23.09.2003, die ZVB/BMVg in der Fassung der 1. Änderung vom
10.05.2001 sind im BAnz Nr. 96, Seite 10285 vom 23.05.2001 veröffentlicht.
Die Interimsfassung der Nrn. 11.4 und 11.5 ZVB/BMVg vom 28.05.2005 ist im Internet unter der Adresse
http://www.baainbw.de unter der Rubrik Vergabe zu beziehen.
Ergänzend zu Ziffer 1.1.1 ZVB/BMVg bedürfen Änderungen dieses Vertrages zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform des  126
Abs. 2 Satz 1 BGB; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Auch die Aufhebung oder Änderung dieses Schriftformerfordernisses
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform nach  126 Abs. 2 Satz 1 BGB; die elektronische Form ist ach
hierfür ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber Änderungen des Firmennamens, der Rechtsform sowie die
Übertragung einzelner Verträge oder Geschäftsbereiche, soweit dieser Vertrag hiervon betroffen ist, unverzüglich unter
Vorlage
entsprechender Nachweise anzuzeigen.
Im Auftrag
(Unterschrift des Auftraggebers)
1 Im Internet unter www.baainbw.de/ Rubrik Vergabe (Technische Lieferbedingungen) abrufbar.
2 Im Internet unter www.baainbw.de/ Rubrik Vergabe (Formulare/Lieferscheine bzw. Rechnungen) abrufbar.
Schutzbereich 1
BAAINBw-B 041KA/10.2012 (Kleinauftrag)
1. Ausf. für AN - 2. Ausf. für AG (Beschaffer) - 3. Ausf. bei BAAINBw/WTD für E1.2 - bei WBV für Statistik - 4. Ausf. zur
Abrechnung - beim
BAAINBw zur Abrechnung (mit Zahlungsplan) - bei WBV/BwDLZ/WTD für AG/Anforderer - 5. Ausf. für AN (Annahme und Versand)
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Bundesministerium der Verteidigung, dieses endvertreten durch
Dienststelle
Ort Auftragsdatum
Auftrags-Nr. (bei Schriftwechsel unbedingt angeben) AUFTRAG
Telefon
Telefax
Bearbeiter/in
E-Mail
Firma x Zutreffendes ist angekreuzt
Ihr Angebot vom
Ihre
fernmündliche
fernschriftliche
Mitteilung
vom
Empfänger der Artikel/Leistung (Bestimmungsort) = Erfüllungsort Empfänger der Rechnung
Hiermit erteile ich Ihnen den Auftrag zur Lieferung/Leistung von:
Kapitel:
Titel:
Kennzeichnung, Konservierung und Verpackung gemäß:
Lfd.
Nr.
Gegenstand der Leistung,
Versorgungsartikelbezeichnung, Versorgungs-Nr.
Empf.-
Nr.
Bezugseinheit/
Menge
Einzelpreis
*)
Gesamtpreis
*)
einschl. % USt
Lfd. Nr. bis siehe Folgeblatt *) Währung
Anlage 6001 2936 27
Interimsfassung der Nrn. 11.4 und Nr. 11.5 der
Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung
zur Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (ZVB/BMVg)
vom 28.01.2005
(Diese Regelung ist gültig bis zum Inkrafttreten einer Neufassung der ZVB/BMVg
vom 28.01.1998 in der Fassung der 1. Änderung vom 10.05.2001)
11.4 Vertragsstrafe wegen Versprechens oder Gewährens von Vorteilen
11.4.1 Auftragnehmer oder ihre Beauftragten dürfen Personen, die beim Auftraggeber mit
Aufgaben auf dem Gebiet der Forschung, Entwicklung oder Beschaffung betraut sind,
weder unmittelbar noch mittelbar Vorteile im Sinne des	331 des Strafgesetzbuches
anbieten, versprechen oder gewähren.
Die vorgenannte Verpflichtung gilt für diesen Vertrag und für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen.
11.4.2 Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Nr. 11.4.1 zuwider, hat er dem
Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 v. H. der (nach der Zuwiderhandlung)
vereinbarten Auftragssumme zu zahlen.
Kommt es nach einer Zuwiderhandlung zu Folgeverträgen, sind bei der Berechnung
der Vertragsstrafe die Auftragssummen aus diesen Folgeverträgen innerhalb von 3
Jahren einzurechnen.
Die Höhe der Vertragsstrafe darf den 20-fachen Wert des Vorteils gemäß Nr. 11.4.1,
insgesamt jedoch 500.000,-- Euro, nicht übersteigen. Eine im gleichen Zusammenhang
verhängte kartellrechtliche Geldbuße wird auf die festgesetzte Vertragsstrafe
angerechnet.
Die Geltendmachung eines Schadensersatzes durch den Auftraggeber infolge einer
begangenen Verfehlung bleibt von der Vertragsstrafe unberührt, wobei in diesem Fall
eine verwirkte Vertragsstrafe auf diesen Schadensersatz angerechnet wird.
Bei der Berechnung der Vertragsstrafe bleiben Aufträge außer Betracht, bei denen der
Auftragnehmer nachweist, dass die Zuwiderhandlung gegen Nr. 11.4.1 nach
allgemeiner Lebenserfahrung nicht geeignet war, die Entscheidung(en) in der
amtsseitigen Auftragsbearbeitung unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen.
Ferner bleiben bei der Berechnung der Vertragsstrafe Aufträge, die nach
Bekanntwerden der Zuwiderhandlung erteilt werden, außer Betracht.
11.5 Vertragsstrafe wegen Gewährens eines Tätigkeitsverhältnisses ohne
Unbedenklichkeitsbestätigung
11.5.1 Auch das Gewähren eines Tätigkeitsverhältnisses, das arbeitsrechtlich bzw.
dienstrechtlich als eine Nebentätigkeit oder eine Ruhestandstätigkeit zu bewerten ist,
kann ein unzulässiger Vorteil i. S. von Nr. 11.4.1 sein. Daher verpflichtet sich der
Auftragnehmer vor der Vereinbarung jeder Nebentätigkeit - einschließlich
Gutachtertätigkeit - mit einem Bundeswehrangehörigen, sich von diesem eine
Unbedenklichkeitsbestätigung des Auftraggebers (Bundesministerium der
Verteidigung) vorlegen zu lassen.
Ferner verpflichtet sich der Auftragnehmer, einem Ruhestandsbeamten der
Bundeswehr oder einem Berufssoldaten im Ruhestand, der nicht länger als fünf Jahre
im Ruhestand ist, nur dann eine Tätigkeit zu übertragen, wenn ihm dieser hierfür eine
Unbedenklichkeitsbestätigung des Auftraggebers (Bundesministerium der
Verteidigung) vorgelegt hat. Bei Ruhestandsbeamten, die mit Vollendung des 65.
Lebensjahres in den Ruhestand treten, beträgt die Frist drei Jahre. Ist die Tätigkeit in
der Unbedenklichkeitsbestätigung unter Auflagen zugelassen worden, hat der
Auftragnehmer die Auflagen zu beachten.
. . .
- 2 -
11.5.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber, sofern die nach Nr. 11.5.1 erforderliche
Unbedenklichkeitsbestätigung nicht erteilt wird, eine Vertragsstrafe in Höhe des
Fünffachen des seit der Zuwiderhandlung gewährten Entgeltes, mindestens jedoch
5000,-- Euro und höchstens 100.000,-- Euro, zu zahlen.
Bei der Berechnung ist  4 der Bundesnebentätigkeitsverordnung in der jeweils
gültigen Fassung zugrunde zu legen. Es gilt der Bruttobetrag. Im Übrigen gelten die
Regelungen nach Nr. 11.4 entsprechend.
11.5.3 Die Vertragsstrafe entfällt, wenn die Nebentätigkeit oder Ruhestandstätigkeit
rechtmäßig ist bzw. nachträglich genehmigt wird.
11.5.4 Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer die für die Berechnung der
Vertragsstrafe erforderlichen Auskünfte erteilen.
 Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw Z3.2)
für die Bundesrepublik Deutschland. Alle Rechte vorbehalten!
Anlage 1
zum RdSchr/RdErl des BMI vom 08.07.2014
- ÖS I 2 - 54001/12#3 -
(Stand: 15.07.2014)
Anlage (Staatenliste)1
zur "Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung":2
1. Afghanistan (Islamische Republik Afghanistan),
2. Algerien (Demokratische Volksrepublik Algerien),
3. Armenien (Republik Armenien),
4. Aserbaidschan (Republik Aserbaidschan),
5. Bosnien und Herzegowina,
6. China (Volksrepublik China),
ab 01.07.1997 einschl. Sonderverwaltungsregion (SVR) Hongkong,
ab 20.12.1999 einschl. Sonderverwaltungsregion (SVR) Macau,
7. Georgien,
8. Irak (Republik Irak),
9. Iran (Islamische Republik Iran),
10. Kasachstan (Republik Kasachstan),
11. Kirgisistan (Kirgisische Republik),
12. Korea (Demokratische Volksrepublik Korea),
13. Kosovo (Republik Kosovo)
14. Kuba (Republik Kuba),
15. Laos (Demokratische Volksrepublik Laos),
16. Libanon (Libanesische Republik),
17. Libyen,
18. Moldau (Republik Moldau),
19. Pakistan (Islamische Republik Pakistan),
20. Russische Föderation,
21. Serbien (Republik Serbien),
21. Sudan (Republik Sudan),
23. Syrien (Arabische Republik Syrien),
24. Tadschikistan (Republik Tadschikistan),
25. Turkmenistan,
26. Ukraine,
27. Usbekistan (Republik Usbekistan),
28. Vietnam (Sozialistische Republik Vietnam),
29. Weißrussland (Republik Weißrussland).
1 Festgelegt durch das Bundesministerium des Innern im Sinne von  13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG.
2 Die Schreibweise der Staatennamen richtet sich nach dem vom Auswärtigen Amt herausgegebenen "Verzeichnis der
Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland" in der jeweils geltenden Fassung, die im
Gemeinsamen Ministerialblatt bekanntgegeben wird.
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Bundeswehr-Dienstleistungszentrum-Leer/2017/08/2064394.html
Data Acquisition via: p8000000
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