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Ausschreibung: Erneute Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages in We il am Rhein - DE-Weil am Rhein
Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 328054-2017 (ID: 2017081909160495628)
Veröffentlicht: 19.08.2017
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  DE-Weil am Rhein: Erneute Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages in We
il am Rhein
   2017/S 158/2017 328054
   Mit Veröffentlichung vom 27.12.2016 hat die Stadt Weil am Rhein gemäß §
   46 Abs. 3 S. 1 EnWG bekannt gemacht, dass der zwischen der Stadt Weil
   am Rhein und der Kraftübertragungswerke Rheinfelden AG
   (Rechtsnachfolgerin ED Netze GmbH) bestehende Vertrag über die Nutzung
   öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von
   Leitungen, die zum Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im
   Stadtgebiet von Weil am Rhein gehören (Stromkonzessionsvertrag), am
   31.12.2018 endet.
   Aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Vorschriften des EnWG und zur
   Klarstellung hinsichtlich der Interessenbekundungsfrist macht die Stadt
   Weil am Rhein das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages erneut
   bekannt. Qualifizierte Unternehmen, die am Abschluss eines neuen
   Stromkonzessionsvertrages im Sinne des § 46 Abs. 2 S. 1 EnWG mit der
   Stadt Weil am Rhein interessiert sind, werden gebeten, bis zum
   30. Juni 2018, 12.00 Uhr (MESZ)
   schriftlich und in deutscher Sprache ihr Interesse bei der
   Stadt Weil am Rhein, Stadtkämmerei, Herrn Elmar Buderer, Rathausplatz
   1, 79576 Weil am Rhein, DEUTSCHLAND. Fax: 07621/ 704-55-203
   anzuzeigen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei
   der Stadt Weil am Rhein. Nach Ablauf der vorstehenden Frist eingehende
   Interessenbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht mehr
   berücksichtigt.
   Interessenbekundungen, welche innerhalb der in der Veröffentlichung vom
   27.12.2016 gesetzten Interessenbekundungsfrist eingegangen sind, werden
   auch weiterhin berücksichtigt.
   Hinsichtlich der Strukturdaten des Versorgungsnetzes sowie hinsichtlich
   des Ortes der Veröffentlichung der Netzdaten i. S. d. § 46 Abs. 3 S. 1
   i. V. m. § 46a EnWG wird auf die Bekanntmachung vom 27.12.2016
   verwiesen.
   Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse bekunden, wird die Stadt nach
   Ablauf der vorstehenden Frist alle Interessenten, deren
   Interessenbekundung fristgemäß eingegangen ist, mittels Verfahrensbrief
   über den Ablauf des transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens
   informieren. Die Stadt behält sich vor, das Verfahren bei einer
   Änderung der rechtlichen Vorgaben auf der Grundlage des geänderten
   Rechtsrahmens fortzuführen.
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