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Ausschreibung: Erneute Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages in We il am Rhein - DE-Weil am Rhein
Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 328054-2017 (ID: 2017081909160495628)
Veröffentlicht: 19.08.2017
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DE-Weil am Rhein: Erneute Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages in We
il am Rhein
2017/S 158/2017 328054
Mit Veröffentlichung vom 27.12.2016 hat die Stadt Weil am Rhein gemäß §
46 Abs. 3 S. 1 EnWG bekannt gemacht, dass der zwischen der Stadt Weil
am Rhein und der Kraftübertragungswerke Rheinfelden AG
(Rechtsnachfolgerin ED Netze GmbH) bestehende Vertrag über die Nutzung
öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von
Leitungen, die zum Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im
Stadtgebiet von Weil am Rhein gehören (Stromkonzessionsvertrag), am
31.12.2018 endet.
Aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Vorschriften des EnWG und zur
Klarstellung hinsichtlich der Interessenbekundungsfrist macht die Stadt
Weil am Rhein das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages erneut
bekannt. Qualifizierte Unternehmen, die am Abschluss eines neuen
Stromkonzessionsvertrages im Sinne des § 46 Abs. 2 S. 1 EnWG mit der
Stadt Weil am Rhein interessiert sind, werden gebeten, bis zum
30. Juni 2018, 12.00 Uhr (MESZ)
schriftlich und in deutscher Sprache ihr Interesse bei der
Stadt Weil am Rhein, Stadtkämmerei, Herrn Elmar Buderer, Rathausplatz
1, 79576 Weil am Rhein, DEUTSCHLAND. Fax: 07621/ 704-55-203
anzuzeigen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei
der Stadt Weil am Rhein. Nach Ablauf der vorstehenden Frist eingehende
Interessenbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht mehr
berücksichtigt.
Interessenbekundungen, welche innerhalb der in der Veröffentlichung vom
27.12.2016 gesetzten Interessenbekundungsfrist eingegangen sind, werden
auch weiterhin berücksichtigt.
Hinsichtlich der Strukturdaten des Versorgungsnetzes sowie hinsichtlich
des Ortes der Veröffentlichung der Netzdaten i. S. d. § 46 Abs. 3 S. 1
i. V. m. § 46a EnWG wird auf die Bekanntmachung vom 27.12.2016
verwiesen.
Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse bekunden, wird die Stadt nach
Ablauf der vorstehenden Frist alle Interessenten, deren
Interessenbekundung fristgemäß eingegangen ist, mittels Verfahrensbrief
über den Ablauf des transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens
informieren. Die Stadt behält sich vor, das Verfahren bei einer
Änderung der rechtlichen Vorgaben auf der Grundlage des geänderten
Rechtsrahmens fortzuführen.
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