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Ausschreibung: Kesselanlagen - DE-Dillenburg
Kesselanlagen
Dokument Nr...: 328041-2017 (ID: 2017081909154795605)
Veröffentlicht: 19.08.2017
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DE-Dillenburg: Kesselanlagen
2017/S 158/2017 328041
Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren
Lieferauftrag
Richtlinie 2004/17/EG
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
EAM Natur GmbH
Maibachstraße 7
Kontaktstelle(n): EAM GmbH & Co. KG
Zu Händen von: Reiner Knieling, Abt. Einkauf
35683 Dillenburg
Deutschland
E-Mail: [1]ausschreibungen@eam.de
Fax: +49 5619332512
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: [2]http://www.eam.de
Elektronischer Zugang zu Informationen:
[3]http://www.eam.de/unternehmen/aktuelle-ausschreibungen/
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten
Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
Strom
Wasser
I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Biomasseheizkraftwerkes in Kirchhain-Stausebach (BMZ II) Errichtung
Biomassekessel für einen Wärmeträger auf Wasserbasis und
Heizungstechnik.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
35274 Kirchhain-Stausebach,
Kesselwiese.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Am Standort der EAM Natur GmbH, in Kirchhain-Stausebach wird im Rahmen
eines Neubaus ein Biomasseheizkraftwerk (BMZ II) entstehen, welches
heizwertreiche Biomassefraktionen aufbereitet und thermisch zur
Wärmeerzeugung für den Standort der EAM Natur und übergreifend für ein
hiesiges Nahwärmenetz nutzen wird.
Im vorliegenden Verfahren werden Wärmeerzeuger, die primäre
Wärmeverteilung, Pufferspeicher, Wärmeübergabestation für das
Nahwärmenetz sowie alle weiteren erforderlichen Komponenten mit allem
funktions- und betriebsnotwendigen Zubehör zur vollständigen
Inbetriebnahme beschafft.
Biomassekessel:
Die Biomassekesselanlage, auf Basis Dampf oder Heißwasser, ist als
komplette, funktionsfähige Anlage einschließlich aller erforderlichen
Komponenten sowie der zum Betrieb gehörigen Peripherie wie
Brennstofffördersystem als Schubboden mit entsprechenden
Querfördereinrichtungen, Brennstoffbeschickung,Rauchgasreinigung,
Abgasanlage, Emissionsmessung, Entaschung, Steuerung/MSR und sonstigem
Zubehör zu errichten.
Heizungstechnik:
Die Heizungsanlage zur Wärmeverteilung, auf Basis der Heizmedien Dampf
oder Heißwasser, ist als komplette, funktionsfähige Anlage
einschließlich aller erforderlichen Komponenten sowie der zum Betrieb
gehörigen Peripherie wie Meß-, Steuer- und Regeltechnik, Temperatur-
und Druckmessanzeigen, Verkabelung, Halterungs- und
Montagekonstruktionen, Isolierungen und Dämmungen; Dehnungsausgleich,
Fest- und Loslager u. v. m. zu errichten.
Sowie alle für die Errichtung der Anlage erforderlichen Leistungen wie,
Stahlbau für Stütz- Befestigungs- und Aufhängekonstruktionen, Bühnen,
Podeste, Treppen und Aufstiege als Zugänge für Wartungs-,
Instandhaltungs- und Messaufgaben unter Berücksichtigung einschlägiger
Arbeitsschutzrichtlinien.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
42160000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: O Alternativ kann ein auf wasserbasierendes
System angeboten werden. Dieses beinhalten, dass als Nebenangebot zu
einem Heißwasserkessel ein auf Wasserdampf basierender Kessel angeboten
werden kann.
o Es ist möglich optional eine Umhausung für die Kesselanlage, zum
Beispiel in Form eines Heizhauses oder als eine Containerlösung,
anzubieten.
o Es ist möglich ein alternatives Brennstoffzuführungssystem
anzubieten.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Siehe Vergabeunterlagen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Siehe Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Bewerbergemeinschaften haben einen einheitlichen, gemeinsamen
Teilnahmeantrag einzureichen und in ihrem Teilnahmeantrag die
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als
Bevollmächtigten für die rechtsverbindliche Abgabe des
Teilnahmeantrages und des späteren Angebots, den Abschluss und die
Vertragsdurchführung, die Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen
sowie die Vornahme von Verfahrenshandlungen zu benennen.
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft.
Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haften gegenüber dem
Auftraggeber jedoch gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung.
Sollte ein Bewerber einen Teilnahmeantrag sowohl als Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft als auch als Einzelbewerber stellen, so hat er
schriftlich nachvollziehbar darzulegen, warum hierdurch nicht gegen den
vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen wird.
Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so werden der betreffende Bewerber
und die Bewerbergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen, denn ein
solches Verhalten ist als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede
zu werten und führt zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge. Gleiches
gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen
Bewerbergemeinschaften beteiligt.
Die Änderung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist
gem. Ziff. IV.3.4) ist unzulässig und führt zum Ausschluss vom
Vergabeverfahren.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Teilnahmebedingungen für
den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren verwiesen. Die
Unterlagen sind unter dem in I.1) genannten Link abrufbar.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Teilnahmebedingungen für
den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren verwiesen. Die
Unterlagen sind unter dem in I.1) genannten Link abrufbar.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Teilnahmebedingungen für
den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren verwiesen. Die
Unterlagen sind unter dem in I.1) genannten Link abrufbar.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem
bestimmten Verhandlungsverfahren): nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
BMZ II Kesselanlage/Heiztechnik
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen (außer DBS)
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
18.9.2017 - 12:00
IV.3.5)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.6)Bindefrist des Angebots
IV.3.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich per E-Mail und bis zum
6.9.2017 an die in Ziff. I.1) angegebene E-Mail Adresse zu richten.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2. Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in der Bewerbung/dem
Teilnahmeantrag benannt
worden sind, nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung
festgelegten Frist, aber vor Ablauf
der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten
Angebotsabgabe, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die
Zustimmung erfolgt nur, wenn der neue Nachunternehmer seine Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ordnungsgemäß nachweist. Der
Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber die
beabsichtigte Auswechslung unverzüglich mitzuteilen und alle
erforderlichen Bewerbungsunterlagen (vgl. Ziff. III.2.1) bis III.2.3)
dieser Bekanntmachung) für den neuen Nachunternehmer spätestens bis zum
Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten
Angebotsabgabe bei dem Auftraggeber einzureichen. Sofern die
erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht
bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, wird der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Eine Auswechslung des
Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten
Frist zur ersten Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum Ausschluss
aus dem Vergabeverfahren. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall,
dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erstmals einen
Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen
einzusetzen beabsichtigt.
3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall
eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist nach
Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist
unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
4. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes maximal 5
geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im
Teilnahmewettbewerb mehr als 5 Bewerber als grundsätzlich geeignet
festgestellt werden, werden nur die fünf Bewerber mit den meisten
Eignungspunkten gemäß der in den Teilnahmebedingungen angegebenen
Bewertungsskala und nach durchgeführter Gewichtung zur Angebotsabgabe
aufgefordert.
5. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags
und des Angebots erfolgt nicht, soweit dieser Ausschluss gesetzlich
zulässig ist. Entschädigungszahlungen werden ebenfalls nicht geleistet,
sofern gesetzlich zulässig.
6. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe,
der auch der Auftraggeber EAM Natur GmbH angehört, verantwortlich für
die zentralen Gruppenaufgaben wie z. B. Beschaffungen. Die EAM Natur
GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die
EAM GmbH & Co. KG das Vergabeverfahren im Auftrag der EAM Natur GmbH
bis zur Zuschlagserteilung führt.
7. Die EAM Natur GmbH ist Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100
Absatz 1 Ziffer 2 b) GWB. Die Ausschreibung wird daher gemäß §§ 97 ff.
GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
Deutschland
E-Mail: [4]vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 61151126601
Fax: +49 61151125816
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für
die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
er Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Siehe unter Ziff. VI.4.1)
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16.8.2017
References
1. mailto:ausschreibungen@eam.de?subject=TED
2. http://www.eam.de/
3. http://www.eam.de/unternehmen/aktuelle-ausschreibungen/
4. mailto:vergabekammer@rpda.hessen.de?subject=TED
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