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Ausschreibung: Kesselanlagen - DE-Dillenburg
Kesselanlagen
Dokument Nr...: 328041-2017 (ID: 2017081909154795605)
Veröffentlicht: 19.08.2017
*
  DE-Dillenburg: Kesselanlagen
   2017/S 158/2017 328041
   Auftragsbekanntmachung  Versorgungssektoren
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2004/17/EG
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   EAM Natur GmbH
   Maibachstraße 7
   Kontaktstelle(n): EAM GmbH & Co. KG
   Zu Händen von: Reiner Knieling, Abt. Einkauf
   35683 Dillenburg
   Deutschland
   E-Mail: [1]ausschreibungen@eam.de
   Fax: +49 5619332512
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des Auftraggebers: [2]http://www.eam.de
   Elektronischer Zugang zu Informationen:
   [3]http://www.eam.de/unternehmen/aktuelle-ausschreibungen/
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten
   Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Haupttätigkeit(en)
   Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
   Strom
   Wasser
   I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
   Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
   Biomasseheizkraftwerkes in Kirchhain-Stausebach (BMZ II) Errichtung
   Biomassekessel für einen Wärmeträger auf Wasserbasis und
   Heizungstechnik.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   35274 Kirchhain-Stausebach,
   Kesselwiese.
   NUTS-Code
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
   Am Standort der EAM Natur GmbH, in Kirchhain-Stausebach wird im Rahmen
   eines Neubaus ein Biomasseheizkraftwerk (BMZ II) entstehen, welches
   heizwertreiche Biomassefraktionen aufbereitet und thermisch zur
   Wärmeerzeugung für den Standort der EAM Natur und übergreifend für ein
   hiesiges Nahwärmenetz nutzen wird.
   Im vorliegenden Verfahren werden Wärmeerzeuger, die primäre
   Wärmeverteilung, Pufferspeicher, Wärmeübergabestation für das
   Nahwärmenetz sowie alle weiteren erforderlichen Komponenten mit allem
   funktions- und betriebsnotwendigen Zubehör zur vollständigen
   Inbetriebnahme beschafft.
   Biomassekessel:
   Die Biomassekesselanlage, auf Basis Dampf oder Heißwasser, ist als
   komplette, funktionsfähige Anlage einschließlich aller erforderlichen
   Komponenten sowie der zum Betrieb gehörigen Peripherie wie
   Brennstofffördersystem als Schubboden mit entsprechenden
   Querfördereinrichtungen, Brennstoffbeschickung,Rauchgasreinigung,
   Abgasanlage, Emissionsmessung, Entaschung, Steuerung/MSR und sonstigem
   Zubehör zu errichten.
   Heizungstechnik:
   Die Heizungsanlage zur Wärmeverteilung, auf Basis der Heizmedien Dampf
   oder Heißwasser, ist als komplette, funktionsfähige Anlage
   einschließlich aller erforderlichen Komponenten sowie der zum Betrieb
   gehörigen Peripherie wie Meß-, Steuer- und Regeltechnik, Temperatur-
   und Druckmessanzeigen, Verkabelung, Halterungs- und
   Montagekonstruktionen, Isolierungen und Dämmungen; Dehnungsausgleich,
   Fest- und Loslager u. v. m. zu errichten.
   Sowie alle für die Errichtung der Anlage erforderlichen Leistungen wie,
   Stahlbau für Stütz- Befestigungs- und Aufhängekonstruktionen, Bühnen,
   Podeste, Treppen und Aufstiege als Zugänge für Wartungs-,
   Instandhaltungs- und Messaufgaben unter Berücksichtigung einschlägiger
   Arbeitsschutzrichtlinien.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   42160000
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
   II.1.8)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen: O Alternativ kann ein auf wasserbasierendes
   System angeboten werden. Dieses beinhalten, dass als Nebenangebot zu
   einem Heißwasserkessel ein auf Wasserdampf basierender Kessel angeboten
   werden kann.
   o Es ist möglich optional eine Umhausung für die Kesselanlage, zum
   Beispiel in Form eines Heizhauses oder als eine Containerlösung,
   anzubieten.
   o Es ist möglich ein alternatives Brennstoffzuführungssystem
   anzubieten.
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   Siehe Vergabeunterlagen.
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Siehe Vergabeunterlagen.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Bewerbergemeinschaften haben einen einheitlichen, gemeinsamen
   Teilnahmeantrag einzureichen und in ihrem Teilnahmeantrag die
   Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als
   Bevollmächtigten für die rechtsverbindliche Abgabe des
   Teilnahmeantrages und des späteren Angebots, den Abschluss und die
   Vertragsdurchführung, die Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen
   sowie die Vornahme von Verfahrenshandlungen zu benennen.
   Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft.
   Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haften gegenüber dem
   Auftraggeber jedoch gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung.
   Sollte ein Bewerber einen Teilnahmeantrag sowohl als Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft als auch als Einzelbewerber stellen, so hat er
   schriftlich nachvollziehbar darzulegen, warum hierdurch nicht gegen den
   vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen wird.
   Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so werden der betreffende Bewerber
   und die Bewerbergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen, denn ein
   solches Verhalten ist als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede
   zu werten und führt zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge. Gleiches
   gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen
   Bewerbergemeinschaften beteiligt.
   Die Änderung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist
   gem. Ziff. IV.3.4) ist unzulässig und führt zum Ausschluss vom
   Vergabeverfahren.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen:
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
   Darlegung der besonderen Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Teilnahmebedingungen für
   den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren verwiesen. Die
   Unterlagen sind unter dem in I.1) genannten Link abrufbar.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Teilnahmebedingungen für
   den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren verwiesen. Die
   Unterlagen sind unter dem in I.1) genannten Link abrufbar.
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Teilnahmebedingungen für
   den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren verwiesen. Die
   Unterlagen sind unter dem in I.1) genannten Link abrufbar.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem
   bestimmten Verhandlungsverfahren): nein
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
   BMZ II Kesselanlage/Heiztechnik
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen (außer DBS)
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   18.9.2017 - 12:00
   IV.3.5)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.6)Bindefrist des Angebots
   IV.3.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich per E-Mail und bis zum
   6.9.2017 an die in Ziff. I.1) angegebene E-Mail Adresse zu richten.
   Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
   2. Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in der Bewerbung/dem
   Teilnahmeantrag benannt
   worden sind, nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung
   festgelegten Frist, aber vor Ablauf
   der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten
   Angebotsabgabe, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die
   Zustimmung erfolgt nur, wenn der neue Nachunternehmer seine Fachkunde,
   Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ordnungsgemäß nachweist. Der
   Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber die
   beabsichtigte Auswechslung unverzüglich mitzuteilen und alle
   erforderlichen Bewerbungsunterlagen (vgl. Ziff. III.2.1) bis III.2.3)
   dieser Bekanntmachung) für den neuen Nachunternehmer spätestens bis zum
   Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten
   Angebotsabgabe bei dem Auftraggeber einzureichen. Sofern die
   erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht
   bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, wird der Bewerber/die
   Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Eine Auswechslung des
   Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten
   Frist zur ersten Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum Ausschluss
   aus dem Vergabeverfahren. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall,
   dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erstmals einen
   Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen
   einzusetzen beabsichtigt.
   3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall
   eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist nach
   Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist
   unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
   4. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes maximal 5
   geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im
   Teilnahmewettbewerb mehr als 5 Bewerber als grundsätzlich geeignet
   festgestellt werden, werden nur die fünf Bewerber mit den meisten
   Eignungspunkten gemäß der in den Teilnahmebedingungen angegebenen
   Bewertungsskala und nach durchgeführter Gewichtung zur Angebotsabgabe
   aufgefordert.
   5. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags
   und des Angebots erfolgt nicht, soweit dieser Ausschluss gesetzlich
   zulässig ist. Entschädigungszahlungen werden ebenfalls nicht geleistet,
   sofern gesetzlich zulässig.
   6. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe,
   der auch der Auftraggeber EAM Natur GmbH angehört, verantwortlich für
   die zentralen Gruppenaufgaben wie z. B. Beschaffungen. Die EAM Natur
   GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die
   EAM GmbH & Co. KG das Vergabeverfahren im Auftrag der EAM Natur GmbH
   bis zur Zuschlagserteilung führt.
   7. Die EAM Natur GmbH ist Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100
   Absatz 1 Ziffer 2 b) GWB. Die Ausschreibung wird daher gemäß §§ 97 ff.
   GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
   Wilhelminenstraße 1-3
   64283 Darmstadt
   Deutschland
   E-Mail: [4]vergabekammer@rpda.hessen.de
   Telefon: +49 61151126601
   Fax: +49 61151125816
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für
   die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
   Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   § 160 Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   er Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis
   Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden;
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Siehe unter Ziff. VI.4.1)
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16.8.2017
References
   1. mailto:ausschreibungen@eam.de?subject=TED
   2. http://www.eam.de/
   3. http://www.eam.de/unternehmen/aktuelle-ausschreibungen/
   4. mailto:vergabekammer@rpda.hessen.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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