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Ausschreibung: Gebäudereinigung - DE-München
Gebäudereinigung
Fensterreinigung
Dokument Nr...: 327979-2017 (ID: 2017081909152695553)
Veröffentlicht: 19.08.2017
*
DE-München: Gebäudereinigung
2017/S 158/2017 327979
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Münchenstift GmbH, Gemeinnützige Gesellschaft der Landeshauptstadt,
wohnen und pflegen in der Stadt
Severinstraße 4
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
Zu Händen von: Herrn Tobias Brunner
81541 München
Deutschland
E-Mail: [1]tobias.brunner@muenchenstift.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
[2]http://www.muenchenstift.de
Elektronischer Zugang zu Informationen:
[3]http://www.muenchenstift.de/de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Gemeinnützige GmbH
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Vergabeverfahren zur Unterhalts- und Glasreinigung für das Haus Heilig
Geist.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 14: Gebäudereinigung und Hausverwaltung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
München.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Unterhaltsreinigung sowie damit verbundene Dienste (Hol-, Bringe- und
Spüldienste, Banddienste Küche, desinfizierende Reinigung,
Müllentsorgung und Schmutzwäscheabtransport) und Leistungen der
Glasreinigung für das Haus Heilig Geist des Auftraggebers.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
90911200, 90911300
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Herzustellen ist ein sauberes Reinigungsergebnis nach den Bestimmungen
des Vertrages. Vergütet werden die erbrachten Reinigungsstunden. Der
Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Die Leistungszeit beginnt am
1.12. 2017 und endet mit Ablauf des 30.11.2020. Mindestens zu erbringen
sind Unterhaltsreinigung 15 875,00 Mindestjahresreinigungsstunden sowie
2 000,00 Mindestjahresstunden nicht-produktive Stunden.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein
weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor
Vertragsende gekündigt wird, er endet jedoch spätestens mit Ablauf des
30.11.2022.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.12.2017. Abschluss 30.11.2020
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Siehe Vergabeunterlagen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Siehe Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Beliebige Rechtsform, sofern gesamtschuldnerische Haftung und ein
Mitglied der Bewerbergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter
genannt wird.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Vertragsbedingungen des
Auftraggebers; siehe auch Umfang der Leistung.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: 1. Der Bieter (bzw. das Mitglied der
Bietergemeinschaft) erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem
Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen
rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen keine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel
ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen,
c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden,
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr),
g) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und
internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB
(Förderung des Menschenhandels),
k) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer
Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
2. Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt zudem,
dass:
a) sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat,
b) sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines
Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich sein
Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat, falls ein rechtskräftig bestätigter
Insolvenzplan vorliegt, fügt der Bieter diesen dem Angebot bei,
c) sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird,
d) sein Unternehmen noch eine Persone, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurchnen ist, keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen
hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
e) sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
3. Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt zudem,
dass:
a) er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem
Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst
erfüllt,
b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der
Vergabestelle keine Vorteile Angeboten, versprochen oder gewährt hat,
c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise
vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren
Klärungsbedarf, insbesondere zu meiner/unserer Eignung, äußert oder
Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines
Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder
Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung),
d) er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach der
Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie
Nachunternehmer in angemessener Höhe versichert ist/sind oder er
hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine
entsprechende Erhöhung der genannten Haftungssummen bzw. der Abschluss
einer entsprechenden Versicherung vornimmt,
e) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
verpflichtet ist oder er in einem Berufsoder Handelsregister
eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Registernummer angeben] bei
folgendem Register (Bezeichnung, Ort): [Register angeben] und
f) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls
aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n),
falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach
Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten
Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen
für eine Zuschlagserteilung ergeben.
Für Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft Angabe von
vollständigem Firmennamen (wie Eintrag im Handelsregister, mit
Bezeichnung der Rechtsform), Anschrift Hauptsitz, vollständigem Namen
des Ansprechpartners für alle Rückfragen der Vergabestelle an den
Bieter (Telefon, Telefax, E-Mail).
Bei Bietergemeinschaften zusätzlich Angabe der Rechtsform der
Bietergemeinschaft (derzeit und ab Beginn der Leistungserbringung),
Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung, Angabe eines
bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechpartners für alle Rückfragen
der Vergabestelle zur Bietergemeinschaft oder deren Mitgliedern
(Einzelperson) mit Telefon, Telefax, E-Mail.
Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein
verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen
soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden
Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei
Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für
Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender
Wertung).
Folgende Erklärung: Ich/Wir erkläre(n) mich/uns damit einverstanden,
dass die von mir/uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das
Vergabeverfahren gespeichert und verarbeitet werden und insbesondere
entsprechend den vergaberechtlichen Bestimmungen nicht berücksichtigten
Bieter/Bietern der Name des erfolgreichen Bieters und unter bestimmten
Voraussetzungen die Merkmale und Vorteile von dessen Angebot mitgeteilt
wird/werden. Erforderliche Einwilligungen von Dritten liegen vor und
können von uns auf Anforderung des Auftraggebers belegt werden.
Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden
Vergabeunterlagen zu verwenden. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die
von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt
wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden
Nachfrist bei dem Bieter angefordert werden. Reicht der Bieter die
geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom
Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot
ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter
Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist
zu geben. Vgl. auch nach Ziff. III.2.2 und III.2.3 zu machende
Angaben.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre 2014-2016
(brutto; nur Bieter allein, nicht Konzern) und Angaben zur Dauer des
jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch),
für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der
Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2014), und
Erklärung, wonach sich der Bieter verpflichtet, auf Anforderung des
Auftraggebers unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge für die beiden
letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach
dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bieter ansässig ist,
vorgeschrieben ist.
Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein
verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen
soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden
Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei
Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für
Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender
Wertung).
Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden
Vergabeunterlagen zu verwenden. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die
von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt
wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden
Nachfrist bei dem Bieter angefordert werden. Reicht der Bieter die
geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom
Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot
ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter
Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist
zu geben.
Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 und III.2.3 zu machende Angaben.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Angabe von einer oder mehrerer Referenzen aus den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, die nach ihren Anforderungen mit den
Leistungen dieser Vergabe nach Art und Umfang sowie Komplexität
vergleichbar sind, mit den vollständigen geforderten Daten. Sofern sich
die Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung nicht bereits aus
der Bezeichnung des Auftraggebers ergibt, muss dies erläutert werden.
Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere
Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung
beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der Bieter eine Leistung
nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen
Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies
anzugeben. Falls der Bieter keine eigenen Referenzen, sondern
Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er erläutern, warum er sich
auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von
Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bieter
gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Die Vorlage einer Bescheinigung
anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt nicht. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann
die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Der
Verweis auf allgemeine Firmenprospekte oder andere Unterlagen genügt
nicht; der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, sich aus einem
Firmenprospekt oder anderen Unterlagen möglicherweise geeignete Angaben
zusammenzusuchen. Verweist ein Bieter nur auf allgemeine Prospekte,
muss er also damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt und
das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist folgende
Erklärung abzugeben: Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass sich
der Auftraggeber ohne weitere Rücksprache mit oder Zustimmung von
mir/uns mit den Ansprechpartnern beim jeweiligen Referenzauftraggeber
in Verbindung setzt, um die Referenzen zu überprüfen und weitere
Angaben zu unserer Eignung zu erhalten. Auf Anforderung der
Vergabestelle werden wir die jeweilige Referenz durch eine
Bescheinigung des Referenzauftraggebers belegen. Zu jeder Referenz
sind Referenzauftraggeber, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung
(bitte Kalenderdaten), Auftragnehmer des Referenzauftrages (Bieter,
Mitglied der Bietergemeinschaft (welches?) oder Dritter; bitte
vollständiger Unternehmensname), Beschreibung von Art und Umfang der
eigenen Leistungen (ggf. in Abgrenzung zu Leistungen anderer
Unternehmen, z. B. Nachunternehmer, in dem Auftrag) sowie weitere
Angaben zur Vergleichbarkeit, ggf. Bemerkungen (bitte beachten Sie,
dass alle zu erbringenden Leistungen durch Referenzen abgedeckt werden
sollen, s. o.), Umfang der Vergütung in Euro (Mindestwert oder
ungefährer Wert genügt) und der Ansprechpartner beim
Referenzauftraggeber mit Telefon-Nr., Fax und/oder EMail
Ansprechpartner anzugeben.
Angaben zur Erfahrung des/der vorgesehenen Objektleiter(s) und
stellvertretenden Objektleiter(s) und zur Erfahrung der vorgesehenen
Vorarbeiter;Insbesondere sind der vollständige Name der Person mit
Unternehmen, der Zeitraum, für den die Person vorgesehen ist und ihre
Qualifikation zu nennen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat für
alle die Leistungsbereiche Unterhalts- und Glasreinigung geeignete
persönliche Referenzen des Objektleiters und des stellvertretenden
Objektleiters zu nennen. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie nach
ihren Anforderungen mit den Leistungen dieser Vergabe nach Art und
Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist. Die unterschiedlichen
Leistungsbereiche im Bereich Unterhaltsreinigung können entweder in
einer persönlichen Referenz oder mit unterschiedlichen persönlichen
Referenzen abgedeckt werden. Für den Leistungsbereich
Unterhaltsreinigung sind solche persönlichen Referenzen der Art nach
vergleichbar, die in Altenheimen, Pflegeheimen, Alten-wohnheimen und
Krankenhäusern vergleichbarer Größe wie dem zu reinigenden Objekt und
nicht nur vorübergehend erbracht wurden. Der Bieter/die
Bietergemeinschaft hat für seine/ihre Angaben ausschließlich die
beigefügten Formblätter zu verwenden und darin ausschließlich die darin
und in diesen Hinweisen geforderten Erklärungen abzugeben. Anzugeben
ist der Leistungsbereich, der Referenzgegenstand in Beschreibung und
Umfang der Auftragswert, die Leistungszeit, der Name des Auftraggebers
und es ist ein Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und
E-Mail Adresse zu nennen. Angaben an anderen Stellen des Angebots
werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Insbesondere ist ein
Verweis auf allgemeine Firmenprospekte oder andere Unterlagen nicht
ausreichend.
Angaben zur Erfahrung des/der vorgesehenen Vorarbeiter(s).
Insbesondere sind der vollständige Name der Person mit Unternehmen, der
Zeitraum, für den die Person vorgesehen ist und ihre Qualifikation zu
nennen. Es muss für jedes Los mindestens ein Vorarbeiter bestimmt
werden. Mehrere Vorarbeiter pro Los sind möglich. Erforderlich sind
Angaben zur Erfahrung des/der vorgesehenen Vorarbeiter mit Referenzen,
die nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar
sind. Für den Leistungsbereich Unterhaltsreinigung sind solche
persönlichen Referenzen der Art nach vergleichbar, die in Altenheimen,
Pflegeheimen, Alten-wohnheimen und Krankenhäusern vergleichbarer Größe
wie dem zu reinigenden Objekt und nicht nur vorübergehend erbracht
wurden. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat für seine/ihre Angaben zu
den persönlichen Referenzen des/der Vorarbeiter ausschließlich das
beigefügte Formblatt zu verwenden und darin ausschließlich die darin
und in diesen Hinweisen geforderten Erklärungen abzugeben. Anzugeben
ist der Leistungsbereich, der Referenzgegenstand in Beschreibung und
Umfang der Auftragswert, die Leistungszeit, der Name des Auftraggebers
und es ist ein Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und
E-Mail Adresse zu nennen. Angaben an anderen Stellen des Angebots
werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Insbesondere ist ein
Verweis auf allgemeine Firmenprospekte oder andere Unterlagen nicht
ausreichend.
Angaben zur Organisation der Leistung.
Angaben zur technischen Leitung des Unternehmens, zu Ausrüstung und
zur Qualitätssicherung; Erklärung zu den Personen der technischen
Leitung mit Name. Funktion und Standort der eingesetzten Person;
Erklärung zu Ausrüstung mit Anzahl der jeweiligen Ausrüstung,
Beschreibung der Ausrüstung samt Einsatzzweck und Leistungsanteil;
Erklärung zu Maßnahmen der Qualitätssicherung im Unternehmen.
Angabe der Anzahl der in ausschreibungsgegenständlichen Bereichen
tätigen und hierfür ausgebildeten Fachkräfte.
Angaben zur Eignungsleihe.
Angaben zur Unterauftragsvergabe.
Erklärung zu Nachunternehmern und Einrichtung entsprechender
Erklärungen und ggf.
Nachweise, wonach der Bieter erklärt, dass er sich hinsichtlich seiner
Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o.
a. Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des
Auftraggebers hat der Bieter unverzüglich die
Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der
Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu
vorlegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur
Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder
ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen,
entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung,
wie sie in diesen Vergabeunterlagen gefordert sind. Hierzu ist
Beschreibung der Teilleistung sowie Name und Adresse des Dritte und Art
und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Nachunternehmer)
erforderlich.
Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein
verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen
soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden
Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei
Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für
Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender
Wertung).
Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden
Vergabeunterlagen zu verwenden. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die
von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt
wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden
Nachfrist bei dem Bieter angefordert werden. Reicht der Bieter die
geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom
Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot
ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter
Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist
zu geben. Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 und III.2.2 zu machende
Angaben.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
21.9.2017 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 23.10.2017
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
81541 München
Deutschland
E-Mail: [4]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des
GWB, auf dieses wird verwiesen, insbesondere auf die in § 160 Abs. 3
GWB geregelten Fristen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
81541 München
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16.8.2017
References
1. mailto:tobias.brunner@muenchenstift.de?subject=TED
2. http://www.muenchenstift.de/
3. http://www.muenchenstift.de/de/ausschreibungen
4. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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