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Ausschreibung: Ohrmarken für Rinder - DE-Erfurt
Ohrmarken für Rinder
Dokument Nr...: 326849-2017 (ID: 2017081909035994433)
Veröffentlicht: 19.08.2017
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  DE-Erfurt: Ohrmarken für Rinder
   2017/S 158/2017 326849
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der
   Tierzucht e. V.
   Stotternheimer Straße 19
   Erfurt
   99087
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Geschäftsführung
   Telefon: +49 361749770
   E-Mail: [1]gf@tvlev.de
   Fax: +49 3617497713
   NUTS-Code: DEG01
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.tvlev.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]http://www.tvlev.de/cms/formulare
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: eingetragener Verein
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von Ohrmarken zur amtlichen Kennzeichnung von Rindern in
   Thüringen.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   03341000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Zu liefern sind Ohrmarkenpaare, jeweils bestehend aus zwei
   Standardohrmarken aus gelbem Kunststoff mit deutlich lesbarer schwarzer
   Aufschrift zur Kennzeichnung von Rindern, wobei eine der Ohrmarken eine
   Vorrichtung zur Entnahme einer Gewebeprobe aus einer Ohrmuschel
   besitzt. Durch diese Stanzvorrichtung wird beim Einziehen der Ohrmarke
   gleichzeitig eine Gewebeprobe aus einem Ohr entnommen und in ein
   Probengefäß überführt. Die Beschaffenheit der Ohrmarken muss den
   Vorgaben des § 27 der Viehverkehrsverordnung in der Fassung vom 3. März
   2010 (BGBl. I S. 203), einschließlich deren Anlagen 4 und 5, Art. 4 der
   Verordnung (EG) Nr.1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates
   vom 17.07.2000 (ABl. L 204 vom 11.8.2000, S. 1) und Art. 1ff der
   Verordnung (EG) Nr. 911/2004 der Kommission vom 29.4.2004 (ABl. L 163
   vom 30.4.2004, S. 65), jeweils in den geltenden Fassungen, entsprechen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 650 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEG03
   Hauptort der Ausführung:
   Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der
   Tierzucht e. V., Artur-Becker-Straße 100 07745 Jena.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Zu liefern sind Ohrmarkenpaare, jeweils bestehend aus 2
   Standardohrmarken aus gelbem Kunststoff mit deutlich lesbarer schwarzer
   Aufschrift zur Kennzeichnung von Rindern, wobei eine der Ohrmarken eine
   Vorrichtung zur Entnahme einer Gewebeprobe aus einer Ohrmuschel
   besitzt. Durch diese Stanzvorrichtung wird beim Einziehen der Ohrmarke
   gleichzeitig eine Gewebeprobe aus einem Ohr entnommen und in ein
   Probengefäß überführt. Der Auftrag beinhaltet ferner die Bereitstellung
   der zum Öffnen und Registrieren der Probengefäße notwendigen Geräte im
   Labor einschließlich der Hard- und Software für einen hohen
   Probendurchsatz sowie die Erstausstattung der Rinderhalter mit 1 000
   Zangen zum Einziehen der Gewebeohrmarke (500 Zangen) und der Einziehung
   der Ohrmarke ohne Gewebestanze (500 Zangen) sowie die Auslieferung von
   1 000 Informationsblättern. Der jährliche Bedarf in Thüringen für die
   Kennzeichnung von Rindern mit Ohrmarken beträgt ca. 150 000 Stück
   Ohrmarkenpaare, bestehend aus zwei Standardohrmarken, wobei eine der
   Ohrmarken eine Stanzvorrichtung zur Gewebeprobeentnahme besitzt. Die
   Anzahl der jährlich zu liefernden Ohrmarken unterliegt Schwankungen und
   richtet sich nach dem Bedarf in Thüringen. Es wird keine
   Mindestabnahmemenge garantiert.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 650 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2018
   Ende: 31/12/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Vorlage eines Nachweises über die Befähigung/Erlaubnis zur
   Berufsausübung durch Nach-weis der Eintragung in einem Berufs- oder
   Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem
   der Bieter ansässig ist oder, wenn es in diesem Staat kein solches
   Register gibt, durch einen anderen Nachweis, z. B. durch eine
   behördliche Bescheinigung. Für Unternehmen mit Sitz in einem
   Mitgliedstaat der EU enthält Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU eine
   abschließende Aufzählung der zulässigen Beweismittel.
   2. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von den
   gesetzlichen Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 26.6.2013 (BGBl. I
   S. 1750, 3245) in der geltenden Fassung abzugeben. Der Auftraggeber hat
   ein entsprechendes Formblatt vorbereitet, das dem Angebotsschreiben als
   Anlage beizufügen ist (Erklärung 1 zum Angebot).
   3. Es ist eine unterschriebene Erklärung zur Einhaltung der
   Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
   beizufügen entsprechend der Vorgabe des § 11 Abs. 2 des Thüringer
   Vergabegesetzes (Erklärung 1a zum Angebot).
   4. Für fremdsprachige Nachweise und Erklärungen ist eine deutsche
   Übersetzung beizufügen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Umsatz und andere nachfolgend genannten Angaben als
   Eignungskriterium für die Prüfung der wirtschaftlichen Basis eines
   Unternehmens bzw. seiner Leistungsfähigkeit. Dazu hat der Bieter eine
   Eigenerklärung zu Fachkunde und Leistungsfähigkeit abzugeben, in der
   Angaben zu folgenden Punkten machen sind:
    zu den Gesamtumsätzen sowie zum Umsatz der besonderen Leistungsart,
   die Gegenstand der Vergabe ist, zu machen sind, jeweils bezogen auf die
   letzten 3 Geschäftsjahre,
    zum Geschäftssitz, zur Rechtsform und zum Gründungsjahr des
   Unternehmens des Bieters sowie zum Namen und zur berufliche
   Qualifikation der verantwortlichen Person, die für die Ausführung der
   Leistung verantwortlich sein soll,
    ob der Bieter die gesetzlichen Verpflichtungen (Zahlung von Steuern
   und Sozialversicherungsbeiträgen) erfüllt und er sich nicht in
   Insolvenz oder in Liquidation befindet bzw. dies nicht zu erwarten ist.
   Der Auftraggeber hat dazu ein entsprechendes Formblatt vorbereitet, das
   dem Angebots-schreiben als Anlage beizufügen ist (Erklärung 2 zum
   Angebot).
   Für fremdsprachige Erklärungen ist eine deutsche Übersetzung
   beizufügen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Nachweis ausreichender Erfahrungen und der erforderlichen technischen
   Mittel für die Durchführung des Auftrags in angemessener Qualität
   durch:
   1. Vorlage einer Referenzliste mit mindestens zwei Auftraggebern (mit
   Ansprechpartner und Telefonnummer), bei denen der Bieter in den letzten
   3 Jahren (2014-2016) vergleichbare Leistungen erbracht hat, mit Angabe
   des Werts und des Lieferzeitpunkts.
   2. Vorlage von Mustern der zu erbringenden Leistung (mindestens 10
   Ohrmarkenpaare, bestehend aus 2 Standardohrmarken, wobei eine der
   Ohrmarken eine Vorrichtung zur Gewebeprobeentnahme besitzt, und
   mindestens 2 zugehörige Ohrmarkenzangen, die das Einziehen der
   Gewebeohrmarke mit der zeitgleichen Gewebeentnahme und das Einziehen
   der Ohrmarke ohne Gewebestanze gewährleisten) sowie hinsichtlich der
   Laboreinheit Vorlage eines bebilderten Verfahrensablaufs oder einer
   filmischen Darstellung als CD oder DVD.
   3. Kopie des gültigen Zertifikats über die Anwendung eines
   Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig im
   Sinne des § 49 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Vergabeverordnung (VgV) vom
   12.4.2016 (BGBl. I S. 624-) / § 31 Abs. 2 Satz 2 VgV.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Bei der Ausführung des Auftrags hat der Auftragnehmer alle für ihn
   geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten (§ 128 Abs. 1 GWB).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/09/2017
   Ortszeit: 16:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 22/09/2017
   Ortszeit: 09:00
   Ort:
   99087 Erfurt, Stotternheimer Straße 19.
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des
   Auftraggebers gemeinsam durchgeführt; Bieter sind nicht zugelassen (§
   53 Abs. 2 VgV).
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Thüringer Landesverwaltungsamt  Vergabekammer des Freistaats Thüringen
   Weimarplatz 4
   Weimar
   99423
   Deutschland
   Telefon: +49 361573321254
   E-Mail: [4]nachpruefungsstelle@tlvwa.thueringen.de
   Fax: +49 361573321059
   Internet-Adresse:[5]http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Rügen wegen Verstößen gegen die Vergabevorschriften sind unter
   Beachtung der in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Präklusionsregelungen an den
   Auftraggeber (Thüringer Verband für Leistungs-und Qualitätsprüfungen in
   der Tierzucht e. V., Stotternheimer Str. 19, 99087 Erfurt) zu richten.
   § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB enthält eine Rechtsmittelfrist. Danach
   kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang
   der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der
   Vergabekammer des Freistaats Thüringen stellen. Der Tag, auf den das
   fristauslösende Ereignis fällt, wird nicht mitgezählt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der
   Tierzucht e. V.
   Stotternheimer Straße 19
   Erfurt
   99087
   Deutschland
   Telefon: +49 361749770
   E-Mail: [6]gf@tvlev.de
   Fax: +49 3617497713
   Internet-Adresse:[7]http://www.tvlev.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/08/2017
References
   1. mailto:gf@tvlev.de?subject=TED
   2. http://www.tvlev.de/
   3. http://www.tvlev.de/cms/formulare
   4. mailto:nachpruefungsstelle@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
   5. http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
   6. mailto:gf@tvlev.de?subject=TED
   7. http://www.tvlev.de/
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