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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-München
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 325701-2017 (ID: 2017081809104892852)
Veröffentlicht: 18.08.2017
*
DE-München: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2017/S 157/2017 325701
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landeshauptstadt München, Baureferat H7
Friedenstraße 40
München
81671
Deutschland
E-Mail: [1]vgv@meixner-partner.de
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.muenchen.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]http://www.meixner-partner.de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Meixner + Partner Projektsteuerung GmbH
Gögginger Str. 93
Augsburg
86199
Deutschland
Telefon: +49 82150105-22
E-Mail: [4]vgv@meixner-partner.de
Fax: +49 82150105-10
NUTS-Code: DE271
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]http://www.meixner-partner.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Generalsinstandsetzung, Erweiterung, Abriss, Neubau am
Rupprecht-Gymnasium, Albrechtstraße 7, 6 und 4 Technische Ausrüstung
ALG 1, 2, 3 und 8 (HLS) gem. § 55 HOAI 2013, Lph. 3-9 bzw. 2-9.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt München plant am Rupprecht-Gymnasium an der
Albrechtstraße 7, 6 und 4 in München, die Generalsinstandsetzung und
die Erweiterung des Altbaus, sowie Neubaugebäude, wofür bestehende
Gebäude zum Teil abgerissen werden müssen. Der derzeitige
Fachklassentrakt dient als interimsmäßiges Ausweichquartier während der
Maßnahmen und wird dann ebenfalls abgerissen und durch einen Neubau
ersetzt.
Die Gesamtmaßnahme soll nach derzeitigem Stand in 2 Bauabschnitten
durchgeführt werden:
1.BA:
Ingenieurleistungen der technischen Ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8 (HLS)
gem. § 55 HOAI 2013, Lph. 2-9, für den Neubau, Albrechtstraße 6 und 4
2.BA:
Ingenieurleistungen der technischen Ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8 (HLS)
gem. § 55 HOAI 2013, Lph. 3-9 bzw. 2-9, für die Generalinstandsetzung
(Lph. 3-9) und Erweiterung (Lph. 2-9) des Hauptgebäudes, Albrechtstraße
7.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212
Hauptort der Ausführung:
Landeshauptstadt München.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8
(HLS) gem. § 53-55 HOAI 2013, Lph. 3-9 bzw. 2-9, mit stufenweise
Beauftragung, für die Generalsinstandsetzung und die Erweiterung des
Altbaus, sowie Neubaugebäude, wofür bestehende Gebäude zum Teil
abgerissen werden müssen. Der derzeitige Fachklassentrakt dient als
interimsmäßiges Ausweichquartier während der Maßnahmen und wird dann
ebenfalls abgerissen und durch einen Neubau ersetzt.
Die Gesamtmaßnahme soll nach derzeitigem Stand in 2 Bauabschnitten und
folgenden Schritten durchgeführt werden:
1.BA:
Der bestehende Fachklassentrakt, Albrechtstraße 4, wird als
interimsmäßiges Ausweichquartier genutzt.
Die Zweifachsporthalle und Mensa, Albrechtstraße 6, wird abgerissen.
Hier entsteht ein Neubaugebäude (Punkthäuser) inkl. Mensa.
Der Fachklassentrakt, Albrechtstraße 4, wird danach abgerissen. An
seiner Stelle soll ebenfalls ein Neubau mit Dreifachsporthalle
entstehen.
voraussichtiche Nutzungen: Pausenhalle, Mensa mit Küche, Mint-Fächer, 4
Lernhäuser, 2 Quali, Dreifachsporthalle, Hausmeister-Wohnung
2.BA:
Im 2.BA erfolgt die Generalinstandsetzung und Erweiterung des
bestehenden Hauptgebäudes, Albrechtstraße 7. Hierfür wird die dort
bestehende Turnhalle ebenfalls abgerissen.
voraussichtiche Nutzungen: Verwaltung, 3 Lernhäuser, kleine
Pausenhalle, Kreativ, EDV.
Das Rupprecht-Gymnasium soll auf sechs Züge erweitert werden und
erfährt eine Neuordnung der Sporthalleneinheiten und der Freiflächen.
Volumen der Maßnahmen:
Generalsinstandsetzung Hauptgebäude, Albrechtstr. 7: BGF ca. 6 700m^2,
BRI ca. 28 900m^3, HNF ca. 2 900m²,
Erweiterung Albrechtstr. 7: BGF ca. 4 500m^2, HNF ca. 2 200m²,
Neubauten Albrechtstr. 4 und 6: BGF ca. 17 000m^2, HNF ca. 7 800m².
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im Oktober 2017 statt.
Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Herbst 2017,
Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung.
Das Bauvorhaben soll in 2 Bauabschnitten aber in einem Zug erstellt
werden.
Die Fertigstellung ist beim 1.BA für Ende 2021, beim 2.BA für März 2024
vorgesehen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2017
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen
dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 Abs. 6 VgV:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu
Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter
den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung:
Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält
sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens
entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der
Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte
Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn,
dann jedoch nur bis spätestens 6 Tage vor dem Verhandlungstermin
ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer
eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller
Teilnehmer sicherstellen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung: Zuerst wird die
Leistungsphase 2 beauftragt. Danach werden die Leistungen stufenweise
je Leistungsphase und Bauabschnitt abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf
Beauftragung der weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
b) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG.
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche
Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem
Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen
gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen
wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und
dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten
Anforderungen erfüllen.
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen
anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu
benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs.
3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als
Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung
dieser Unternehmen ist abzugeben.
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. §
1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften.
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der
bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der
Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen
einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und
führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener
Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind
auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros
sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den
Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 45 Abs. 1
Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von
300 000 EUR brutto.
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1
bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000
EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei
einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder
eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers
muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die
Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen
Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne
Unterscheidung nach Personen- undSachschäden) ist eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorienim
Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss
der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet
vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das
Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender
Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu a) Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 300
000 EUR brutto.
zu b) Mindestanforderung ist eine Berufshaftpflichtversicherung über 3
000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die
Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 46
Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches MIttel von drei
technischen, festangestellten Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.
h. Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden
Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation
des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75
VgV. Die Person des Projektleiters und des stellvertretenden
Projektleiters erfüllen die fachliche Anforderungen, wenn Sie
berechtigt sind die Berufsbezeichnung Ingenieur (im Sinne des § 75
Abs. 2 VgV) oder staatlich geprüfter Techniker (Fachrichtung
Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik) im jeweiligen
Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im
jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung Ingenieur oder
staatlich geprüfter Techniker nicht gesetzlich geregelt sein sollte,
sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also
Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie
2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden
Projektleiters ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen
Lebenslaufs nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre
Berufserfahrung für den Projektleiter und 3 Jahre für den
stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild HLS-Planungen.
d) Angabe von mindestens 2 verschiedenen Referenzen gem. § 75 Abs. 5
VgV.
Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner mindestens eine Referenz
einzureichen. Referenzen können nicht mehrfach genannt werden.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 2007 und 2017 liegen, die Lph. 3
muss in diesem Zeitraum begonnen und die Lph. 7 vollständig
abgeschlossen sein.
Wenn die Mindestanforderungen nicht erfüllt sind, kann die gesamte
Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich (siehe
Bewertungsmatrix):
Projektbezeichnung,
Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters,
Projektlaufzeit (Beginn Lph. 3, Abschluss Lph. 7),
Projektvolumen (KG 200-700),
BGF,
Generalinstandsetzung,
Erweiterung/Neubau,
Beauftragte Leistungsphasen,
Beauftragte Anlagengruppen,
Auftraggeber,
Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens zwei DIN
A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z. B. mit
Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
Die detaillierte Bewertung ist aus der Bewertungsmatrix
Auswahlverfahren ersichtlich, die mit dem Teilnahmeantrag abrufbar ist.
Die bestmögliche Bewertung wird nur erreicht, wenn zwei Referenzen die
genannten Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung
der genannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer
entsprechend geringeren Bewertung.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen
und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen
Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der
Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht
korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu a) Mindestanforderung ist ein jährliches MIttel von drei
technischen, festangestellten Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
zu b) Berufsbezeichnung: des Projektleiters und des stellvertretenden
Projektleiters: Ingenieur (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) oder
staatlich geprüfter Techniker (Fachrichtung Sanitär-, Heizungs-,
Lüftungs-, Klimatechnik).
zu c) Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den
Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im
Leistungsbild HLS-Planungen.
zu d) Der Referenzzeitraum muss zwischen 2007 und 2017 liegen, die Lph.
3 muss in diesem Zeitraum begonnen und die Lph. 7 vollständig
abgeschlossen sein.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) dieser Bekanntmachung
vorzulegen.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/09/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu
unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und
Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen
Umschlag im Original bei der unter I.2) genannten Anschrift (siehe
Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der
Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die
Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige
Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose
Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Angebote, die nicht form- oderfristgerecht eingegangen sind, werden
ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in
schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter [6]vgv@meixner-partner.de
zu richten.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und
werden nicht zurückgesandt.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise
in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
e) Die Leistungsphasen 1-2 für die Generalinstandsetzung des
bestehenden Hauptgebäudes sind bereits beauftragt und daher nicht
Bestandteil des Verfahrens. Das damit beauftragte Büro gilt somit als
vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das
vorbefasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden
sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
f) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Bewerber sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich bis 6
Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten
Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Änderungen oder
Aktualisierungen in den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter
werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in
besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist
auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder
zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Änderungen oder
Aktualisierungen werden unverzüglich auf der zuvor genannten
Internetseite veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle
veröffentlichten Erläuterungen, Änderungen und Aktualisierungen
Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die
veröffentlichten Erläuterungen, Änderungen bzw. Aktualisierungen auf
den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Sollte der Teilnahmeantrag bereits versandt worden sein, so ist dem
Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zuvor
genannte E-Mailadresse, mitzuteilen, sofern
der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer
Teilnahmeantrag abgegeben wird,
der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer
Teilnahmeantrag abgegeben wird. In diesem Fall muss dem Auftraggeber
der neue Teilnahmeantrag vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
der alte Teilnahmeantrag ergänzt um das Aktualisierungs- bzw.
Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit,
diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können,
wird in dem betreffenden Aktualisierungs- bzw. Änderungsschreiben
ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall muss das unterzeichnete
Aktualisierungs- bzw. Änderungsschreiben dem Auftraggeber vor Ablauf
der Teilnahmefrist vorliegen,
der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In
dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter
Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Aktualisierungen bzw.
Änderungen angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen,
dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
E-Mail: [7]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse:[8]http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs.
2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der
Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem
Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der
Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Siehe VI.4.1)
München
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/08/2017
References
1. mailto:vgv@meixner-partner.de?subject=TED
2. http://www.muenchen.de/
3. http://www.meixner-partner.de/ausschreibungen
4. mailto:vgv@meixner-partner.de?subject=TED
5. http://www.meixner-partner.de/
6. mailto:vgv@meixner-partner.de?subject=TED
7. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
8. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
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