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Ausschreibung: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen - DE-Leipzig
Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm
Dokument Nr...: 324331-2017 (ID: 2017081709203391768)
Veröffentlicht: 17.08.2017
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  DE-Leipzig: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
   2017/S 156/2017 324331
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Mitteldeutsche Medienförderung GmbH
   Hainstraße 17-19; 3. Stock, Empfang
   Leipzig
   04109
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Frau Simone Wenzel
   Telefon: +49 34126987-0
   E-Mail: [1]vergabestelle@mdm-online.de
   Fax: +49 34126987-65
   NUTS-Code: DED51
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.mdm-online.de
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Förderung von Film- und Medienprojekten
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Prüfungsleistungen bei Fördervorgängen bei Film- und Medienprojekten.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79200000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die MDM hat einen Konzessionsvertrag im Wege eines
   Verhandlungsverfahrens nach vorangegangenem Teilnahmewettbewerb
   vergeben für Prüfungsleistungen bezüglich der Herstellungs- bzw.
   Projektkosten sowie der Mittelverwendung und im Rahmen der Überwachung
   der Einspielergebnisse in verschiedenen Projektkategorien der
   Medienförderung der MDM. Es handelt sich bei dem hier vergebenen
   Vertrag vergaberechtlich um eine Dienstleistungskonzession im Sinne von
   § 105 GWB sowie der KonzVgV. Den Schwellenwert gemäß § 106 GWB für die
   Anwendbarkeit dieses formalen Vergaberechtsregimes für
   Dienstleistungskonzessionen erreicht der hier vergebene Vertrag trotz
   der langen Vertragsdauer nicht, weswegen das förmliche Vergaberecht für
   die hier zu vergebende Konzession nicht einschlägig ist.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 4 320 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 4 768 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79411100
   92100000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED51
   Hauptort der Ausführung:
   Leipzig.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die MDM hat einen Konzessionsvertrag im Wege eines
   Verhandlungsverfahrens nach vorangegangenem Teilnahmewettbewerb
   vergeben für Prüfungsleistungen bezüglich der Herstellungs- bzw.
   Projektkosten sowie der Mittelverwendung und im Rahmen der Überwachung
   der Einspielergebnisse in verschiedenen Projektkategorien der
   Medienförderung der MDM (MDM-Produktionsförderung von Kino- und
   Fernsehfilmen sowie anderen audiovisuellen Werken/Neuen Medien,
   MDM-Förderung von Verleih- und Vertriebsprojekten, MDM-Förderung von
   Projektentwicklungen, MDM-Förderung von Sonstigen Projekten
   (Veranstaltungen, Festivals, Weiterbildungsinitiativen etc.)). Die
   Prüfungsleistungen des Dienstleisters sind Voraussetzung für die
   Gewährung von Fördergeldern (Darlehen bzw. Zuschüsse) und Auszahlungen
   der MDM an die einzelnen Förderempfänger sowie für eventuelle
   Erlösforderungen seitens der MDM gegenüber einzelnen Darlehensnehmern
   etc.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Gesamtangebotspreis (35 %)
     * Kriterium: Konzept für die Leistungserbringung der Prüfungen
       (Stellungnahme als Grundlage für die Vertragserstellung, Bericht
       über Schlusskostenprüfung (35 %)
     * Kriterium: Konzept für die Prüfung von Erlösen bzw.
       Einspielergebnissen (15 %)
     * Kriterium: Konzept zur Sicherstellung der Einhaltung von Terminen
       und Fristen (10 %)
     * Kriterium: Lösungsansätze für Konfliktmanagement (5 %)
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Beginn: 01/12/2017
   Ende: 30/11/2029
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die MDM hat sich entschieden, freiwillig ein förmliches
   Konzessionsvergabeverfahren durchzuführen und freiwillig eine vorherige
   Bekanntmachung zu veröffentlichen. Die MDM hat freiwillig die Regeln
   der KonzVgV entsprechend angewendet, soweit sie nicht Abweichungen
   festgelegt hatte, welche der KonzVgV dann wiederum vorgehen. Auch diese
   Zuschlagsbekanntmachung erfolgt daher freiwillig.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   Die MDM hat ein Verhandlungsverfahren mit vorangegangenem
   Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i. V. m. § 17 VgV
   durchgeführt.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 016-026333
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Bezeichnung des Auftrags:
   Prüfungsleistungen bei Fördervorgängen bei Film- und Medienprojekten
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
   V.2)Vergabe einer Konzession
   V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
   13/07/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
   Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
   Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen
   EU-Mitgliedstaaten: 0
   Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus
   Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
   Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
   Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
   PwC Pricewaterhouse Coopers GmbH WPG
   Moskauer Straße 19
   Düsseldorf
   40227
   Deutschland
   Telefon: +49 211981-0
   E-Mail: [4]anfragen@de.pwc.com
   Fax: +49 211981-1000
   NUTS-Code: DEA11
   Internet-Adresse:[5]www.pwc.de
   Der Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
   Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 4 320 000.00 EUR
   Gesamtwert der Konzession/des Loses: 4 768 000.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die MDM hat sich entschieden, freiwillig ein förmliches
   Konzessionsvergabeverfahren durchzuführen und freiwillig eine vorherige
   Bekanntmachung zu veröffentlichen. Die MDM hat freiwillig die Regeln
   der KonzVgV entsprechend angewendet, soweit sie nicht Abweichungen
   festgelegt hatte, welche der KonzVgV dann wiederum vorgehen. Auch diese
   Zuschlagsbekanntmachung erfolgt daher freiwillig.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Verwaltungsgericht Leipzig
   Rathenaustraße 40
   Leipzig
   04179
   Deutschland
   Telefon: +49 341446010
   E-Mail: [6]VG_Leipzig@vgl.justiz.sachsen.de
   Fax: +49 34144601100
   Internet-Adresse:[7]https://www.justiz.sachsen.de/vgl/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer des Freistaates
   Sachsen nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren ist, da es
   sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterhalb der
   EU-Schwellenwerte handelt (vgl. oben Ziffer II.1.4). Ob für die
   Nachprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche
   (Zivil-)Gerichtsbarkeit zuständig ist, richtet sich nach der
   Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die
   Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten
   Ziels (BGH, Beschluss vom 23.1.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn eine
   Dienstleistungskonzession dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist
   für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn die
   Dienstleistungskonzession sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts
   vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig.
   Die MDM als Konzessionsgeber ist der Auffassung, dass der
   abzuschließende Vertrag in Anbetracht des Umstandes, dass es um die
   Prüfung von Voraussetzungen für die Gewährung (staatlicher)
   Fördermittel geht, dem öffentlichen Recht unterfällt und folglich die
   Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig ist, mithin das Verwaltungsgericht
   Leipzig. Im Hinblick auf verbleibende Unsicherheiten ist die hilfsweise
   Beantragung der Verweisung an das Landgericht Leipzig möglich.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/08/2017
References
   1. mailto:vergabestelle@mdm-online.de?subject=TED
   2. http://www.mdm-online.de/
   3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:026333-2017:TEXT:DE:HTML
   4. mailto:anfragen@de.pwc.com?subject=TED
   5. http://www.pwc.de/
   6. mailto:VG_Leipzig@vgl.justiz.sachsen.de?subject=TED
   7. https://www.justiz.sachsen.de/vgl/
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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